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"Energieeffizienz"
Drucksache 543/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
... Streichung bzw. Kürzung der Pflichten zur Bereitstellung von Informationen über das intelligente Messsystem auf ein Minimum. Im wettbewerblichen, entflochtenen Energiemarkt ist es regelmäßig die Aufgabe der Lieferanten und spezialisierter Dienstleister, die Letztverbraucher über Fragen der Energieeffizienz etc. zu informieren. Eine Vermischung der Aufgaben der Markt-Rollen und eine Minderung der wettbewerblichen Möglichkeiten durch Zuweisung dieser Aufgabe an den grundzuständigen Messstellenbetreiber sollte vermieden werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG
13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG
Zu Artikel 1
15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **
19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG
20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG
21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG
22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG
23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG
24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG
25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG
26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG
27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG
28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG
31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG
39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG
40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG
41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG
42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG
43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG
44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG
45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG
Zur Übermittlung von Messdaten
49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG
50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG
52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG
Zu Artikel 1
56. Zu Artikel 1 allgemein
57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG
58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung
59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung
Drucksache 364/15
... Die im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 20101 festgelegten Ziele zur Verringerung des Energieverbrauchs gegenüber dem Basisjahr 2008 - insbesondere die Verringerung des Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 und um 50 Prozent bis 2050 - haben weiterhin Bestand für die Politik der Bundesregierung. Im Jahr 2050 soll der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte und Maßnahmen genügen nicht für die Erreichung der nationalen Effizienzziele. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)2 beschlossen. Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt auf die Beheizung. Entsprechend groß ist dort das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz. Derzeit sind über 70 Prozent der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und würden die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Dabei liegt das durchschnittliche Alter der Heizgeräte bei 17,6 Jahren. 36 Prozent aller Heizgeräte sind sogar älter als 20 Jahre. Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate bei Heizgeräten von gut 3 Prozent würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist. Energieeffiziente Heizgeräte erreichen die Effizienzklasse A, Heizgeräte mit Kraft-WärmeKopplung oder erneuerbaren Energien eine Energieeffizienzklasse von bis zu A+++. An diesem Punkt setzt die Maßnahme des nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen an, das von der Bundesregierung als Sofortmaßnahme des NAPE verabschiedet wurde. Mit dem nationalen Effizienzlabel soll der Verbraucher über den Effizienzstatus seines alten Heizgerätes informiert werden. Das Effizienzlabel verfolgt dabei das Ziel, die Motivation der Verbraucher zum Austausch alter ineffizienter Heizgeräte zu erhöhen. Es wird erwartet, dass mit dem nationalen Effizienzlabel sich die Inanspruchnahme einer weiter gehenden Energieberatung erhöht und die Austauschrate bei Heizgeräten um circa 20 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr gesteigert wird3. Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland geleistet werden. Gleichzeitig kann mit der Maßnahme ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, wonach die Bundesregierung über die Effizienz von Heizungsanlagen und möglichen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung gezielt informieren wird4. Schließlich kann mit dem Gesetzentwurf auch ein Beitrag zur Umsetzung der sogenannten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Anlage 1 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Gebrauchte Produkte
§ 16 Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 17 Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 18 Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung
§ 19 Kostenfreiheit und Duldungspflicht
Anlage 1 (zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019
Anlage 2 (zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019
Anlage 3 (zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 16 (Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 17 (Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 18 (Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)
§ 19 (Kostenfreiheit und Duldungspflicht)
Anlage 1 (Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)
Anlage 2 (Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)
Anlage 3 (Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Erstattungskosten
2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten
Drucksache 599/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren gegenüber der Kommission klarzustellen, dass diese hinsichtlich der delegierten Rechtsakte die Abgrenzung zwischen ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und der Ermächtigung zum Erlass delegierter Rechtsakte nach Artikel 290 AEUV nicht zutreffend vorgenommen hat. Es geht im Kern um die Entscheidung, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Vorschriften handelt. Es ist nach wie vor festzustellen, dass die Kommission auch wesentliche Regelungen in den Prozess der delegierten Rechtsetzung auslagert (insbesondere zu Nebenprodukten, dem Enr Abfalleigenschaft, zum Energieeffizienzkriterium bei Müllverbrennungsanlagen, zu technischen Anforderungen bei Abfallentsorgungsanlagen, zur Fortentwicklung des Europäischen Abfallverzeichnisses und Berechnungsmethoden), die erhebliche Auswirkungen im Vollzug, im Umweltschutz und in der Wirtschaft hervorrufen können. Durch diese Ersetzung ist eine aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten - wie im derzeitigen Regelungsverfahren mit Kontrolle - nicht mehr gewährleistet.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 2
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung
20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
2 Hauptempfehlung:
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte
25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c
Zu Artikel 1 Nummer 9
34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2
38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4
Zu Artikel 1 Nummer 19
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a
Drucksache 471/15
... "d) Der Wert der Energieeffizienzformel wird mit einem Klimakorrekturfaktor (Climate Correction Factor, CCF) wie folgt multipliziert:
Drucksache 594/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 8. Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauensschutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von bis zum 31. Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegangenen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anlagen gegenüber solchen, die nach dem 1. Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab. Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlechter gestellt werden. Auf Grund von gesunkenen Erlösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt. Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes.
Drucksache 324/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30 /EU - COM(2015) 341 final; Ratsdok. 11012/15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 12
Zur Vorlage im Übrigen
3 Direktzuleitung
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... - Beide Seiten haben ein starkes gemeinsames Interesse an verbesserten Netzverbindungen, vor allem in den Bereichen nachhaltiger Verkehr und Energie. Es besteht auch ein gemeinsames Interesse an der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit, der Energieeffizienz und der technischen Sicherheit des Energiesektors.
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 47/1/15
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Energieeffizienz bei Unternehmen und damit zu verstärkter Energieeinsparung und CO
Drucksache 543/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewenr Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... Streichung bzw. Kürzung der Pflichten zur Bereitstellung von Informationen über das intelligente Messsystem auf ein Minimum. Im wettbewerblichen, entflochtenen Energiemarkt ist es regelmäßig die Aufgabe der Lieferanten und spezialisierter Dienstleister, die Letztverbraucher über Fragen der Energieeffizienz etc. zu informieren. Eine Vermischung der Aufgaben der Markt-Rollen und eine Minderung der wettbewerblichen Möglichkeiten durch Zuweisung dieser Aufgabe an den grundzuständigen Messstellenbetreiber sollte vermieden werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG
7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG
8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG
11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG
12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG
13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG
14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG
15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG
16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG
18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG
19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG
20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG
21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG
22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG
23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG
24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG
25. Zur Übermittlung von Messdaten
26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG
27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG
29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG
30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG
31. Zu Artikel 1 allgemein
32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG
33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung
34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung
Drucksache 553/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise - COM(2015) 496 final
... Im Juni 2014 bekräftigte der Europäische Rat, dass der EU-Binnenmarkt weiter ausgebaut werden muss und der Gasmarkt stärker im Zeichen von Wettbewerb und Transparenz stehen soll; ferner müsse die Integration des europäischen Energiemarkts vollendet werden. Der Rat forderte auch dazu auf, die Marktintegration im Hinblick auf die Energieeffizienz und -versorgungssicherheit weiter zu analysieren.
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich
• Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung fachlicher Beratung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Folgenabschätzung
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Aspekte
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Datenquellen
Artikel 4 Erfassungsbereich
Artikel 5 Datenübermittlung
Artikel 6 Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung
Artikel 7 Qualitätsbewertung und Berichte
Artikel 8 Verbreitung
Artikel 9 Ausnahmeregelungen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschussverfahren
Artikel 12 Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG
Artikel 13 Inkrafttreten
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise
Anhang I ERDGASPREISE
1. Preise
2. Erdgas
3. Meldeeinheiten
4. Messeinheiten
5. Verbrauchergruppen
a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
6. Untergliederung
a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung
b Untergliederung nach Abgabenbelastung
7. Verbrauchsmengen
Anhang II STROMPREISE
1. Preise
2. Meldeeinheiten
3. Messeinheit
4. Verbrauchergruppen
a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
5. Untergliederung
a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung
b Untergliederung nach Abgabenbelastung
6. Verbrauchsmengen
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 84. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Energieversorgung Europas sicherstellen und dessen Importabhängigkeit verringern möchte. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Beschleunigung der Energiewende und eine Erhöhung der Energieeffizienz nicht einseitig auf Kosten und zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen dürfen. Aktivitäten der Kommission sollten auch die Auswirkungen auf den Datenschutz und das Preisniveau berücksichtigen. Diese Auswirkungen sollten transparent für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sein.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 15/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... Artikel 4 begründet eine erste EU-Garantie für EIB-Finanzierungen und -Investitionen in Höhe von 16 Mrd. EUR. Nach Artikel 5 müssen die betreffenden Maßnahmen der EIB folgender Zweckbestimmung entsprechen: Förderung des Ausbaus der Infrastruktur, Investitionen in Bildung, Gesundheit, Forschung, Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie und Innovation, in den Ausbau erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz, in Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales oder in KMU und mittelgroße Aktiengesellschaften (Mid Cap) einschließlich der Risikokapitalfinanzierung. Die Förderung kann direkt von der EIB oder über den Europäischen Investitionsfonds gewährt werden. Die auf diesem Wege bereitgestellten Finanzmittel zeichnen sich durch eine hohe Risikoabsorption aus (Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital usw.). Parallel dazu sind Investitionen des Privatsektors möglich.
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen
3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags
3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3
3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8
3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9
3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12
3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17
3.6 Änderungen Artikel 18-19
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Kapitel I Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Artikel 1 Europäischer Fondsfür strategische Investitionen
Artikel 2 Inhalt der EFSI-Vereinbarung
Artikel 3 Leitungsstruktur des EFSI
Kapitel II EU-Garantie und EU-Garantiefonds
Artikel 4 EU-Garantie
Artikel 5 Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie
Artikel 6 Zulässige Instrumente
Artikel 7 Deckung und Bedingungen der EU-Garantie
Artikel 8 EU-Garantiefonds
Kapitel III Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Artikel 9 Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung
Artikel 10 Berichterstattung und Rechenschaftspflicht
Artikel 11 Rechenschaftspflicht
Artikel 12 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
Artikel 14 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 15 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 16 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel VI Änderungen
Artikel 18 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013
Kapitel VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 20 Übergangsbestimmung
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 364/1/15
... Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Bundesregierung zum nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen als Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz (NAPE) zur Verringerung des Primärenergieverbrauches. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Mieter von dem Ergebnis der Verbrauchskennzeichnung informiert werden und Heizungs- und Umwälzpumpen in den Anwendungsbereich mitaufgenommen werden sollten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... Energieeffizienzrichtlinie
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 53. Er begrüßt ferner, dass die Kommission die Energieversorgung Europas sicherstellen und dessen Importabhängigkeit verringern möchte. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Beschleunigung der Energiewende und eine Erhöhung der Energieeffizienz nicht einseitig auf Kosten und zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen dürfen. Aktivitäten der Kommission sollten auch die Auswirkungen auf den Datenschutz und das Preisniveau berücksichtigen. Diese Auswirkungen sollten transparent für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sein.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 329/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum - COM(2015) 366 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt außerdem, dass sich die Kommission auf wesentliche inhaltliche Schwerpunkte konzentriert hat, die im Rahmen der Strategie der EU für den Alpenraum verfolgt werden sollen: Den Aufbau von Wohlstand, die Anbindung des Alpenraums sowie den Umweltschutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Energiebereich. Damit kann die Strategie der weiteren Entwicklung des Alpenraums einen dynamischen Rahmen geben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftswachstum und Innovation sollen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sektoren wie etwa der Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und deren nachgelagerte Bereiche, Energie, die Forschungslandschaft sowie die Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, gestärkt werden. Im Schwerpunktbereich Verkehr soll die Kombination verschiedener Transportmittel im Personen- und Güterverkehr gefördert werden. Im Bereich Kommunikation liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung der Menschen und der besseren Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Der dritte Schwerpunktbereich bezieht sich auf den Umweltschutz und damit auf Themen wie die Bewahrung von Ressourcen, ökologische Konnektivität, Risikomanagement und Klimawandel. Darüber hinaus soll der Alpenraum zur Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden.
Drucksache 364/15 (Beschluss)
... Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Bundesregierung zum nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen als Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz (NAPE) zur Verringerung des Primärenergieverbrauches. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Mieter von dem Ergebnis der Verbrauchskennzeichnung informiert werden und Heizungs- und Umwälzpumpen in den Anwendungsbereich mit aufgenommen werden sollten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 71/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 8. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass insgesamt das Niveau der Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten noch erhöht werden muss. Allerdings legt die Kommission aus Sicht des Bundesrates ein zu starkes Augenmerk auf fossile Energieträger wie zum Beispiel Gasimporte aus Drittstaaten. Aus Sicht des Bundesrates sollte die EU ihre Abhängigkeit von Energieimporten vor allem durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen verringern.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 71/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 7. Er teilt die Auffassung, dass insgesamt das Niveau der Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten noch erhöht werden muss. Allerdings legt die Kommission aus Sicht des Bundesrates ein zu starkes Augenmerk auf fossile Energieträger wie zum Beispiel Gasimporte aus Drittstaaten. Aus Sicht des Bundesrates sollte die EU ihre Abhängigkeit von Energieimporten vor allem durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen verringern.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... In Anbetracht der Abhängigkeit der EU von importierten Ressourcen spielt der Zugang zu Energie und Rohstoffen eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Der Zugang kann verbessert werden, indem in Handelsabkommen Regeln zum diskriminierungsfreien Zugang und zum Transit festgelegt werden, indem gegen lokale Vorschriften zum Gehalt der Ressourcen vorgegangen wird, indem die Energieeffizienz und der Handel mit erneuerbaren Energien gefördert werden und indem sichergestellt wird, dass staatseigene Unternehmen gemäß Marktprinzipien im Wettbewerb mit sonstigen Unternehmen stehen und für sie dieselben Bedingungen herrschen. Diese Bestimmungen müssen die Souveränität jedes Landes über seine natürlichen Ressourcen achten und dürfen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt einschließlich der Bekämpfung des Klimawandels nicht verhindern.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 47/15
... Energieeffizienzrichtlinie
Drucksache 594/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 7. Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauensschutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von bis zum 31. Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegangenen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anlagen gegenüber solchen, die nach dem 1. Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab. Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlechter gestellt werden. Auf Grund von gesunkenen Erlösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt. Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes.
Drucksache 441/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die Beschränkung der KWK-Förderung für eigen erzeugten und verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 kW sowie auf Anlagen in stromintensiven Unternehmen (§ 6 Absatz 4 Nummer 2 und 3), die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, wird abgelehnt. Gerade mit der Förderung des Baus, der Modernisierung oder Nachrüstung industrieller KWK-Anlagen sind weitere Energieeffizienzsteigerungen in der Strom- und Nutzwärmeerzeugung verbunden. Vor dem Hintergrund des Ausbaudefizits bei der Stromerzeugung in KWK ist eine Schlechterstellung von eigen erzeugtem und verbrauchtem KWK-Strom nicht nachvollziehbar.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
... Die zu ändernde Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Baustein der nationalen und europäischen Strategien zu Energiewende, Energieeffizienz und CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Artikel 4 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Befristungen
Drucksache 324/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30 /EU - COM(2015) 341 final; Ratsdok. 11012/15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 12
Zur Vorlage im Übrigen
3 Direktzuleitung
Drucksache 594/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien
Gesetz
Artikel 1 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
§ 5 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen
§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt
§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
§ 16 Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung
§ 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
§ 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
§ 25 Kältespeicher
Abschnitt 6 Regelungen zur Umlage der Kosten
§ 26 Umlage der Kosten
§ 27 Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte
§ 28 Belastungsausgleich
§ 29 Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 30 Vorschriften für Prüfungen
§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
§ 32 Gebühren und Auslagen
§ 33 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
§ 34 Evaluierungen
§ 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 401/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... Energieeffizienzrichtlinie
Drucksache 329/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum - COM(2015) 366 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission auf wesentliche inhaltliche Schwerpunkte konzentriert hat, die im Rahmen der Strategie der EU für den Alpenraum verfolgt werden sollen: Den Aufbau von Wohlstand, die Anbindung des Alpenraums sowie den Umweltschutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Energiebereich. Damit kann die Strategie der weiteren Entwicklung des Alpenraums einen dynamischen Rahmen geben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftswachstum und Innovation sollen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sektoren wie etwa der Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und deren nachgelagerte Bereiche, Energie, die Forschungslandschaft sowie die Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, gestärkt werden. Im Schwerpunktbereich Verkehr soll die Kombination verschiedener Transportmittel im Personen- und Güterverkehr gefördert werden. Im Bereich Kommunikation liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung der Menschen und der besseren Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Der dritte Schwerpunktbereich bezieht sich auf den Umweltschutz und damit auf Themen wie die Bewahrung von Ressourcen, ökologische Konnektivität, Risikomanagement und Klimawandel. Darüber hinaus soll der Alpenraum zur Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden.
Drucksache 441/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die Änderung des Bezuges im Gesetzentwurf hin zur "regelbaren Nettostromerzeugung" ergibt eine Verringerung des geltenden Ausbauziels um rund 15 Prozent. Das widerspricht der auch von der Bundesregierung betonten Bedeutung der KWK für die Steigerung der Energieeffizienz. Die Begründung im Gesetzentwurf ist dahingehend nicht schlüssig, dass eine Kohärenz zu anderen Zielen der Energiewende auch anderweitig erhalten werden kann. Insbesondere der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien ist bekannt und war es im Übrigen auch zum Zeitpunkt der letzten Novellierung des KWKG 2012, bei der zum ersten Mal ein Jahresbezug für die Zielgröße verankert wurde.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG
12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
18. Begründung:
19. Begründung:
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10
22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG
24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG
26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG
27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG
29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15
31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 579/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Energieeffizienzstrategie Gebäude - Wege zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand
...
Energieeffizienzstrategie Gebäude - Wege zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand
Drucksache 47/15 (Beschluss)
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Energieeffizienz bei Unternehmen und damit zu verstärkter Energieeinsparung und CO
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Wir streben eine Energieunion mit starken, innovativen und wettbewerbsfähigen europäischen Unternehmen an, die die Industrieprodukte und technischen Mittel entwickeln, die notwendig sind, damit wir in Europa und den Ländern außerhalb Europas über Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der CO
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 102/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Einsatz von KWK-Anlagen ist ein erfolgversprechender Weg zu mehr Energieeffizienz und trägt zu einer klimaverträglichen und bedarfsgerechten Strom- und Wärmeversorgung bei. Diese Anlagen ermöglichen die gleichzeitige Gewinnung von Strom und Wärme und können energetische Gesamtwirkungsgrade von bis zu 90 Prozent erreichen. Damit lassen sich Ressourcen schonen, zum anderen aber auch CO
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
1. Einhaltung des KWKG-Ziel unter Beibehaltung der Fördersystematik
2. Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen
3. Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen und Fortführung der Förderung von Brennstoffzellen-Anlagen
4. Verbesserung der Förderung für Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
5. Anhebung des Förderdeckels
6. Beibehaltung des Eigenstromprivilegs
7. Einführung von Vorbescheiden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Drucksache 102/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Einsatz von KWK-Anlagen ist ein erfolgversprechender Weg zu mehr Energieeffizienz und trägt zu einer klimaverträglichen und bedarfsgerechten Strom- und Wärmeversorgung bei. Diese Anlagen ermöglichen die gleichzeitige Gewinnung von Strom und Wärme und können energetische Gesamtwirkungsgrade von bis zu 90 Prozent erreichen. Damit lassen sich Ressourcen schonen, zum anderen aber auch CO
Anlage Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
Drucksache 191/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... zurückgegriffen werden. So hängt ab dem Jahr 2015 die Gewährung und die Höhe des Spitzenausgleiches bei der Stromsteuer zusätzlich davon ab, ob in Deutschland insgesamt die zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft vereinbarte Steigerung der Energieeffizienz von 1,3 Prozent pro Jahr erreicht wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014
§ 62a Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt
2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014
19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014
23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014
Zu Artikel 1 Nummer 6
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Diese zusätzlichen Mittel sollten in die Infrastruktur fließen, insbesondere in die Strom- und Breitbandnetze sowie in die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere von Industriezentren, in Bildung, Forschung und Innovation sowie in erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Das sind Bereiche, in denen eindeutig Bedarf besteht und in denen Fortschritte einen großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringen dürften.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 538/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 KNV-V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe i1 - neu - Anhang 1 Nummer 7.27.2 der 4. BImSchV
3. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe k Anhang 1 Nummer 8.2 der 4. BImSchV
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe l Anhang 1 Nummer 8.6.3 Spalte b der 4. BImSchV
5. Zu Artikel 8 § 5 Absatz 4 Satz 1 der 31. BImSchV
Drucksache 538/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 KNV-V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe i1 - neu - Anhang 1 Nummer 7.27.2 der 4. BImSchV
3. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe k Anhang 1 Nummer 8.2 der 4. BImSchV
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe l Anhang 1 Nummer 8.6.3 Spalte b der 4. BImSchV
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe l Anhang 1 Nummer 8.6.3 der 4. BImSchV
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe o Anhang 1 Nummer 8.11.1 Spalte b Nummer 7 - neu -, Nummer 8.11.2.1, Nummer 8.11.2.2 der 4. BImSchV Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe o ist wie folgt zu ändern:
7. Zu Artikel 8 § 5 Absatz 4 Satz 1 der 31. BImSchV
Drucksache 580/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 5. Gleichwohl stellt das Erreichen eines größtmöglichen Hebels kein isoliertes Ziel dar. Eine Mittelzuteilung nur mit dem Ziel, ein höheres, aber nicht nachhaltiges Investitionsvolumen zu erreichen, ist zu vermeiden. Stattdessen müssen die Qualität oder die Notwendigkeit der Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. Die Mittel sind nur dann sinnvoll eingesetzt, wenn das Investitionsprojekt eine hinreichende Rendite aufweist und/oder einen nachprüfbaren, nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Nutzen stiftet. Dies ist zum Beispiel bei Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz zu erwarten.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... "Diese zusätzlichen Investitionen sollten vorrangig in Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Breitband- und Energienetze und Verkehrsinfrastruktur in Industriegebieten), in die Bildung, Forschung und Innovation und in die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz fließen. Vor allem aber muss in großem Maßstab in Maßnahmen investiert werden, die Arbeitsplätze für die junge Generation schaffen."(Politische Leitlinien von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, 15. Juli 2014, Rede vor dem Europäischen Parlament)
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 544/14 (Beschluss)
... umgesetzt wird. Insbesondere mit Blick auf private Stromverbraucher (Artikel 8 bis 11 EED), die Energieeffizienz im Gebäudebereich (Artikel 4 EED) und den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen (Artikel 14 EED) sieht der Bundesrat weiterhin großen Handlungsbedarf.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 EDL-G
Zu § 2
Zu § 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8a Absatz 1 Nummer 3 EDL-G
Drucksache 22/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Schutz unseres Klimas eines der zentralen Handlungsfelder der EU ist. Die EU hat dies bislang in ihrer Vorreiterrolle bei den internationalen Klimaverhandlungen unter Beweis gestellt. Beigetragen haben hierzu die für 2020 beschlossenen, verbindlichen und ambitionierten Zielvorgaben auf europäischer und nationaler Ebene für die Minderung von Treibhausgasen sowie die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Drucksache 293/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaft srechts
... anlagen aus umweltpolitischer Sicht sinnvoll ist, sollten Einsatzstoffvergütungsklassen beibehalten werden. Biomethan leistet einen wichtigen und innovativen Beitrag für die Energieversorgung bei Strom, Wärme und Mobilität. Biomethan kann im Langzeitspeicher-Erdgasnetz in großen Mengen gespeichert und auch unabhängig von Stromnetzen in ganz Deutschland zu effizienten Kraft-Wärme-Kopplung-Anwendungen transportiert werden. Die Studie "Erdgassubstitution durch eine forcierte Energiewende" vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) zeigt auf, dass Deutschland bis 2030 unabhängig von russischen Erdgasimporten werden könnte, wenn die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und Maßnahmen zur Förderung von Energieeinsparung und Energieeffizienz forciert würden.
Drucksache 580/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 7. Dies ist zum Beispiel bei Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz zu erwarten.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 312/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission im Grünen Aktionsplan für KMU entwickelten Ansätze, mit denen KMU bei der Nutzbarmachung der wirtschaftlichen Potenziale von Ressourcen- und Energieeffizienz, regenerativen Energien und CO
Drucksache 544/1/14
... c) Aus Sicht des Bundesrates ist zur Ausschöpfung der großen Effizienzpotenziale im Bereich von Gewerbe, Handel und Dienstleistung, dem industriellen Sektor sowie in privaten Haushalten ein ambitioniertes Vorgehen mit entsprechend ehrgeizigen Anforderungen unerlässlich. Dabei sind Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen aus Sicht des Bundesrates gleich in mehrfacher Hinsicht sinnvoll. Zum einen kann durch die positiven Effekte von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -einsparung eine Minderung des Treibhausgasausstoßes erreicht werden, zum anderen senken diese die Abhängigkeit von Energieimporten und haben somit einen unmittelbaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Schließlich können Unternehmen durch eine energieeffiziente Produktionsweise auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mitbewerbern verbessern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 EDL-G
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 Satz 2 - neu EDL-G *
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8a Absatz 1 Nummer 3 EDL-G
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 331/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Drucksache 258/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 15. Der Bundesrat unterstützt die Kommission nachdrücklich darin, dass ein gestärktes EU-Emissionshandelssystem die Energieeffizienz in der Industrie fördert und somit die Energienachfrage in der EU dämpfen kann. Dadurch können auch die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit gegenüber Preiserhöhungen verringert werden.
Drucksache 312/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission im Grünen Aktionsplan für KMU entwickelten Ansätze, mit denen KMU bei der Nutzbarmachung der wirtschaftlichen Potenziale von Ressourcen- und Energieeffizienz, regenerativen Energien und CO
Drucksache 544/14
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
§ 5 Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen
§ 8 Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung
§ 8a Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits
§ 8b Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen
§ 8c Nachweisführung
§ 8d Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 8b
Zu § 8c
Zu § 8d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
2 Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
3. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 589/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung
... -Minderungszielen eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Dies erfordert nicht nur einen konsequenten Umbau der Energieversorgung. Vor allem auch die Steigerung der Energieeffizienz ist ein zentrales Handlungsfeld der Energiewende.
Drucksache 615/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
Drucksache 312/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung im März 2014 hervor, dass Europa eine sowohl in Bezug auf die Produktion als auch auf Investitionen starke und wettbewerbsfähige industrielle Basis als Haupttriebfeder für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung braucht. Die Ressourceneffizienz1 gehört zu den für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ausschlaggebenden Faktoren: Nach aktuellen Daten entfallen im verarbeitenden Gewerbe in Europa auf Rohstoffe durchschnittlich 40 % der Produktionskosten - rechnet man Energie und Wasser ein, steigt dieser Anteil gar auf 50 %, während die Arbeitskosten nur 20 % ausmachen. Ferner forderte der Europäische Rat weitere Anstrengungen zur Senkung der Energiekosten, die von den Energie-Endverbrauchern getragen werden, und zwar insbesondere durch anhaltende Investitionen in Energieeffizienz und in die Nachfragesteuerung entlang der Wertschöpfungskette und in der FuE-Phase.2
Einführung und Kontext
I. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen
II. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft
III. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten
IV. Marktzugang für grüne KMU
V. Verwaltung
Drucksache 258/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 13. Der Bundesrat unterstützt die Kommission nachdrücklich darin, dass ein gestärktes EU-Emissionshandelssystem die Energieeffizienz in der Industrie fördert und somit die Energienachfrage in der EU dämpfen kann. Dadurch können auch die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit gegenüber Preiserhöhungen verringert werden.
Drucksache 191/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... b) Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Energieeffizienz nicht ausreichen. Die Energieeffizienz ist einer der stärksten Hebel der Energiewende. Neben dem Ausbau der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien muss daher die Reduzierung des Energieverbrauchs sowie die Erhöhung der Energieeffizienz schnellst möglich in Angriff genommen werden. Denn die Erhöhung der Energieeffizienz hat zahlreiche positive Effekte, die es auszuschöpfen gilt: Minderung des Energieverbrauchs, Kosteneinsparungen, Ressourceneinsparungen, Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Schaffung von Netto-Arbeitsplätzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014
§ 62a Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 255/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und barrierearmem Wohnraum in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden und damit die Energieeffizienz gesteigert werden muss, um die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende im Gebäudebestand zu erreichen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen sich an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sowie am Prinzip der Freiwilligkeit orientieren, sofern sie nach den geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen nicht bereits verpflichtend vorgeschrieben sind. Um die angestrebte Erhöhung der Quote energetischer Sanierungsmaßnahmen insbesondere in Regionen, die vor besonderen demografischen Herausforderungen stehen, zu erreichen, sind zusätzliche Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsbereitschaft von Privateigentümern, Investoren und Wohnungsunternehmen nötig.
Drucksache 589/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung - Antrag des Freistaates Bayern -
... 5. Die Förderung wird vorerst auf selbstgenutztes Wohneigentum beschränkt. Dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) entsprechend bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Förderung von vermietetem Wohneigentum, unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt, ein zusätzliches Instrument sein könnte.
Drucksache 132/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.