[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

373 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Entgegennahme"


⇒ Schnellwahl ⇒

0181/20
0013/20B
0047/20
0087/1/20
0065/20
0084/1/20
0009/20
0121/20
0013/1/20
0002/20
0065/20B
0087/20B
0084/20
0269/19
0352/19B
0504/19
0358/1/19
0630/19
0097/19B
0397/19
0649/19
0129/19
0532/19
0505/19
0104/19
0358/19B
0097/1/19
0554/19
0352/1/19
0384/18
0004/18
0498/18
0176/18
0423/1/18
0429/18
0173/18
0222/18
0218/18
0009/17B
0413/17
0315/1/17
0061/1/17
0595/17
0166/1/17
0533/17
0589/17
0452/17
0675/17
0038/1/17
0243/17
0138/17
0002/17B
0002/1/17
0061/17B
0038/17B
0315/17B
0237/16B
0415/16B
0222/16B
0280/16
0222/16
0347/16
0043/16
0287/16
0211/16
0222/1/16
0138/16
0435/16
0415/1/16
0237/1/16
0681/16
0275/16
0036/15
0230/15
0261/15
0633/15B
0021/15
0239/15
0517/15
0219/15
0196/15
0619/15
0052/15
0335/15
0016/15
0633/1/15
0354/15B
0046/15
0054/15
0240/14B
0649/14
0397/1/14
0437/14
0653/14
0394/14B
0394/1/14
0644/1/14
0090/14
0165/2/14
0556/14
0644/14B
0240/1/14
0639/14
0076/13
0113/13
0041/13
0098/13
0329/13
0322/13
0498/13
0158/13
0066/13
0376/13
0430/13
0010/13
0091/12
0319/12X
0634/12
0144/12
0557/12
0170/12
0314/12B
0517/1/12
0546/12
0595/12
0519/12
0525/12
0477/12
0473/12B
0664/12
0683/12
0015/12B
0016/12
0313/12
0789/12
0664/1/12
0074/12
0214/12
0503/12B
0517/12
0820/12
0257/12
0015/1/12
0314/1/12
0517/12B
0608/12
0134/12
0473/1/12
0233/11
0783/11
0713/11
0129/11
0205/11
0694/11B
0850/11
0705/11
0628/11
0626/11
0252/1/11
0264/11
0054/11
0784/11
0360/11
0252/11B
0723/11
0127/11
0874/11
0317/11
0457/2/11
0379/11
0140/11
0661/10
0680/10
0723/10
0280/10
0659/10
0808/10
0482/10
0312/10
0662/10
0224/10
0681/10
0492/10
0808/10B
0173/10
0181/10
0873/10
0854/10
0335/10
0854/2/10
0441/10
0247/10B
0530/10
0789/10
0247/10
0442/10
0070/09
0441/09
0169/09C
0263/09
0298/09
0350/09
0168/09B
0274/09
0826/09
0071/09
0148/09
0377/09
0348/09
0066/09
0394/1/09
0394/09B
0169/09D
0168/1/09
0169/09G
0111/09B
0171/09
0074/09
0688/09
0169/09H
0169/09E
0004/09
0169/09F
0780/09
0137/09
0889/1/09
0655/09
0889/09
0736/09
0111/09
0696/09
0806/09
0428/09
0187/09
0389/08
0558/08B
0633/08B
0173/08
0638/08
0828/08
0757/08
0765/08
0345/08
0633/1/08
0058/08
0168/08
0732/08
0760/08
0897/08
0558/1/08
0166/08
0968/08
0561/08
0959/08
0304/08
0232/08
0180/08
0827/08
0580/08
0532/08
0105/08
0967/08
0633/08
0713/08
0847/08
0938/07
0362/07
0224/1/07
0704/07
0207/07
0752/07
0309/07
0666/07
0211/07
0221/07
0719/07
0068/07
0583/07
0064/07
0415/07
0931/07
0309/2/07
0150/07B
0809/07
0150/07
0654/07
0440/07
0637/07
0392/07
0815/07
0792/07
0224/07B
0309/07B
0550/1/06
0303/1/06
0308/06
0783/06
0758/06
0701/06
0208/06
0417/06B
0417/06
0677/06
0081/06
0068/06
0155/06
0303/06B
0654/06
0909/06
0623/06
0398/06
0550/06B
0693/06
0303/06
0900/05
0361/1/05
0412/05
0194/05
0001/05B
0006/05
0397/05
0067/05B
0283/05
0616/05B
0206/05
0067/05
0923/05
0022/05
0712/05
0079/05
0616/05
0911/05
0517/05
0490/05
0721/05
0243/05
0001/1/05
0757/05da
0295/1/05
0757/05
0086/05
0108/05
0631/05
0361/4/05
0082/05
0617/05
0616/2/05
0228/05B
0672/05
0524/05
0942/05
0348/05
0228/05
0621/04
0267/04
0883/04
0664/2/04
0438/04
0280/1/04
0280/04B
0734/04
0128/04B
0664/04
0666/04
0140/04
0850/04
0889/04
0299/03
0325/03B
0831/03
0830/03B
Drucksache 181/20

... - Entgegennahme von Informationsbitten und Stellungnahmen anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu den in Deutschland durchgeführten Investitionsprüfungen; Bereitstellung und Übermittlung der angeforderten Informationen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 13/20 (Beschluss)

... Die elektronischen Archiv- und Datenbanksysteme der staatlichen geologischen Dienste der Länder haben sich in den letzten Jahrzehnten entsprechend der eigenen Länderzuständigkeit unterschiedlich entwickelt und sind in vielen Fällen nicht kompatibel. Satz 2 würde die Länder verpflichten, bei der Entgegennahme von geologischen Daten alle anderen Länderformate zu unterstützen. Dies ist nicht praktikabel und würde dazu führen, dass übergebene Daten bei den geologischen Diensten teilweise nicht auswertbar sind und nicht weiterverarbeitet werden können. Dies würde dem Gesetzeszweck nach § 1 zuwiderlaufen, da diese geologischen Daten für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

4. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

5. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

6. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

8. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

9. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

11. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

12. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

13. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

14. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

15. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

16. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

17. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1, § 27 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 GeolDG

18. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

19. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

20. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

21. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 47/20

... Darüber hinaus ist auch die Anzeigeerstattung durch private Hinweisgeber vorgesehen, wenn auch nicht ausdrücklich in der EUStA-Verordnung geregelt. Aus Erwägungsgrund Nummer 49 der EUStA-Verordnung ergibt sich, dass die EUStA "auch Informationen von anderen Quellen wie privaten Dritten erhalten oder einholen" kann. In diesem Fall findet Artikel 26 Absatz 1 EUStA-Verordnung Anwendung, der regelt, dass der Delegierte Europäische Staatsanwalt in einem Mitgliedstaat immer dann ein Ermittlungsverfahren einleitet, wenn nach dem anwendbaren nationalen Recht ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass eine in die Zuständigkeit der EUStA fallende Straftat begangen wurde. Die Pflicht zur Entgegennahme von Anzeigen durch die EUStA folgt unmittelbar aus Artikel 26 Absatz 1 EUStA-Verordnung; daher kann § 158 StPO hinsichtlich der Anzeigeerstattung bei der EUStA keine Anwendung finden. Da § 142b GVG-E vorsieht, dass das Amt der Staatsanwaltschaft von den Delegierten Europäischen Staatsanwälten ausgeübt wird, sofern die EUStA gemäß Artikel 25 EUStA-Verordnung die Strafverfolgung übernommen hat, besteht aber hinsichtlich der Unanwendbarkeit des § 158 StPO kein gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf. Wie die EUStA mit dem Eingang der Anzeigen (zum Beispiel Eingangsbestätigung gemäß § 158 Absatz 1 Satz 3 StPO) und der Weiterleitung der Anzeigen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen (§ 158 Absatz 3 StPO), verfährt, bedarf einer internen Regelung der EUStA, sodass für die Anwendung von § 158 StPO insgesamt kein Raum besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 87/1/20

... b) ob im Zuge der Präzisierung klargestellt werden kann, dass die zur Entgegennahme der auf Grundlage der Meldepflicht nach § 3a NetzDG-E übermittelten Meldungen zuständige Zentralstelle die Aufgabe hat, lediglich die ihr gemeldeten und nach dortiger Einschätzung strafrechtlich relevanten Inhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Ermöglichung der Strafverfolgung weiterzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG

15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG

18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *

19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *

20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG

21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 65/20

... Im Frühjahr 2018 hat die Europäische Kommission zwei Rechtsinstrumente zu elektronischen Beweismitteln ("eevidence") vorgestellt. Kern der Initiative ist der Vorschlag einer Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen, die durch eine Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren ergänzt werden soll. Die genannte Verordnung soll es den Behörden ermöglichen, Zugang zu gespeicherten digitalen Beweismitteln von Dienstleistern zu erhalten, ohne dass es auf den Ort der Speicherung ankommt. Mit der geplanten Herausgabeanordnung könnten die Strafverfolgungsbehörden im grenzüberschreitenden Verkehr einen Anbieter von Online-Diensten in einem anderen Mitgliedstaat um direkten Zugang zu elektronischen Beweismitteln ersuchen. Die Anordnungen sollen alle Datenkategorien, also auch Teilnehmer- bzw. Bestandsdaten betreffen. Ergänzend hierzu soll die genannte Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern alle Anbieter, die ihre Dienste in der EU erbringen, dazu verpflichten, einen Vertreter in der EU zu bestellen. Letzterer soll für die Entgegennahme und Befolgung der Beschlüsse und Anordnungen zuständig sein.



Drucksache 84/1/20

... -Entsendegesetzes (AEntG-E) die "zuständigen Landesbehörden" für die Entgegennahme einer Mitteilung über die Verlängerung der Entsendung für zuständig zu erklären und gemäß § 16 AEntG-E die Prüfzuständigkeit der Behörden der Zollverwaltung stark einzuschränken, offenbar nicht weiterverfolgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa - neu - § 3 Satz 1 AEntG Buchstabe c § 3 Satz 3 AEntG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 - neu - AEntG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 - neu - AEntG Nummer 9 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 AEntG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AEntG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 2 Satz 1 und 2 AEntG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 25 AEntG

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 9/20

... Die Regelung erlaubt es dem BfJ, ausgehende Dokumente elektronisch zu versenden. Durch die Regelung werden auf der Empfängerseite keine zusätzlichen Verpflichtungen zur Vorhaltung eines bestimmten Kommunikationswegs geschaffen. Die Regelung stellt vielmehr klar, dass eine Versendung elektronischer Dokumente durch das BfJ nur insoweit zugelassen wird, als die empfangende Stelle für die Entgegennahme elektronisch versandter Dokumente einen Zugang eröffnet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 121/20

... 6. die Entgegennahme der Anzeige von klinischen Prüfungen nach Artikel 74 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/20




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG)

3 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3
Ergänzende Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Anzeigepflichten, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Produkten sowie deren Bereitstellung auf dem Markt, sonstige Bestimmungen

§ 4
Ergänzende Anzeigepflichten

§ 5
Aufbewahrung von Unterlagen im Fall der Beendigung der Geschäftstätigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Klassifizierung von Produkten, Feststellung des rechtlichen Status, Einstufung von Produkten der Klasse I, Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung

§ 7
Sonderzulassung, Verordnungsermächtigung

§ 8
Sprachenregelung für die EU-Konformitätserklärung und für Produktinformationen

§ 9
Sondervorschriften für angepasste Produkte

§ 10
Freiverkaufszertifikate

§ 11
Betreiben und Anwenden von Produkten

§ 12
Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

§ 13
Verbote zum Schutz vor Fälschungen und Täuschungen

§ 14
Abgabe von Prüfprodukten

§ 15
Bereitstellen von Sonderanfertigungen auf dem Markt

§ 16
Ausstellen von Produkten

Kapitel 3
Benannte Stellen, Prüflaboratorien, Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 17
Sprachenregelung für Konformitätsbewertungsstellen

§ 18
Anerkennung von Prüflaboratorien; Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 19
Überwachung anerkannter Prüflaboratorien

§ 20
Benennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten; Widerruf und Rücknahme der Benennung

§ 21
Überwachung benannter Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Befugnisse der für Benannte Stellen zuständigen Behörde

§ 23
Auskunftsverweigerungsrecht

Kapitel 4
Klinische Prüfungen und sonstige klinische Prüfungen

Abschnitt 1
Ergänzende Voraussetzungen

§ 24
Allgemeine ergänzende Voraussetzungen

§ 25
Sponsor oder rechtlicher Vertreter des Sponsors

§ 26
Versicherungsschutz

§ 27
Verbot der Durchführung bei untergebrachten Personen

§ 28
Einwilligung in die Teilnahme

§ 29
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 30
Prüfer, Hauptprüfer und Leiter einer klinischen Prüfung oder sonstigen klinischen Prüfung

Abschnitt 2
Voraussetzungen für den Beginn, wesentliche Änderungen und Korrekturmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Klinische Prüfungen nach Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Voraussetzungen für den Beginn

§ 31
Beginn einer klinischen Prüfung

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 32
Anforderungen an die Ethik-Kommissionen

§ 33
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 34
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 35
Ethische Bewertung der beantragten klinischen Prüfung

§ 36
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 37
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Verfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 38
Antrag

§ 39
Umfang der Prüfung des Antrags

Titel 4
Verfahren bei wesentlichen Änderungen nach Artikel 75 der Verordnung (EU) 2017/745

§ 40
Zugang der Ethik-Kommission zu Mitteilungen

§ 41
Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 42
Entscheidung der Bundesoberbehörde

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 43
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 44
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 45
Weitere Vorgaben für Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 46
Verbot der Fortsetzung

Unterabschnitt 2
Sonstige klinische Prüfungen im Sinne von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Besondere Voraussetzungen und Beginn

§ 47
Anforderungen an sonstige klinische Prüfungen

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 48
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 49
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 50
Ethische Bewertung der beantragten sonstigen klinischen Prüfung

§ 51
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 52
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Anzeige bei der Bundesoberbehörde

§ 53
Anzeige einer sonstigen klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde

Titel 4
Verfahren bei Änderungen

§ 54
Anzeige von Änderungen

§ 55
Antrag bei der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 56
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 57
Prüfung der beantragten wesentlichen Änderungen

§ 58
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 59
Vornahme von wesentlichen Änderungen

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 60
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 61
Verbot der Fortsetzung

Abschnitt 3
Pflichten bei der Durchführung und Überwachung; Kontaktstelle

§ 62
Pflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 63
Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 64
Melde- und Mitteilungspflichten des Sponsors bei einer sonstigen klinischen Prüfung

§ 65
Verarbeitung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten

§ 66
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen

§ 67
Informationsaustausch

§ 68
Überwachung von klinischen Prüfungen und sonstigen klinischen Prüfungen durch die zuständige Behörde

§ 69
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörden

§ 70
Kontaktstelle

Kapitel 5
Vigilanz und Überwachung

§ 71
Durchführung der Vigilanzaufgaben

§ 72
Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Risikobewertung

§ 73
Ergänzende Herstellerpflichten im Rahmen der Vigilanz; Sprachenregelung

§ 74
Verfahren zum Schutz vor Risiken

§ 75
Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats nach Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 76
Verfahren zur Erhebung von Einwänden nach Artikel 95 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 gegen Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats und zur Verhängung von Maßnahmen nach Artikel 95 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 77
Durchführung der Überwachung

§ 78
Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden im Rahmen der Überwachung; Informationspflichten

§ 79
Behördliche Befugnisse im Rahmen der Durchführung der Vigilanz und der Überwachung

§ 80
Duldungs- und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Vigilanz und der Überwachung; Auskunftsverweigerungsrecht

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

§ 82
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Kapitel 6
Medizinprodukteberater

§ 83
Medizinprodukteberater

Kapitel 7
Zuständige Behörden, Verordnungsermächtigungen, sonstige Bestimmungen

§ 84
Beratungspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde

§ 85
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 86
Deutsches Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem

§ 87
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 88
Verordnungsermächtigungen

§ 89
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Kapitel 8
Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr und den Zivil- und Katastrophenschutz

§ 90
Anwendung und Vollzug des Gesetzes, Zuständigkeiten

§ 91
Ausnahmen

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 92
Strafvorschriften

§ 93
Strafvorschriften

§ 94
Bußgeldvorschriften

§ 95
Einziehung

Kapitel 10
Übergangsbestimmungen

§ 96
Übergangsvorschrift aus Anlass von Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 97
Regelungen für den Fall fehlender Funktionalität der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte nach Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 98
Übergangsregelung für das Deutsche Informations- und Datenbanksystem über Medizinprodukte

§ 99
Sonstige Übergangsregelungen für Medizinprodukte und deren Zubehör

Artikel 2
Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

§ 31a
Beginn einer Leistungsstudie

§ 31b
Anzeige von Leistungsstudien mit therapiebegleitenden Diagnostika

§ 100
Sonstige Übergangsregelungen für Invitro-Diagnostika und deren Zubehör

Artikel 3a
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 3b
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

§ 23
Verhältnis zur Verordnung (EU) Nr. 2017/745 .

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4a
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 4b
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

§ 8
Übergangsvorschriften aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 9
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 9a
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Artikel 10
Weitere Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 10a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 10c
Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11a
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 11b
Änderung der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten

Artikel 12
Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12a
Änderung des Implantateregistergesetzes

§ 33
Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung.

Artikel 12b
Änderung der Mess- und Eichverordnung

Artikel 13
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 14
Weitere Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 15
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16
Weitere Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16a
Weitere Änderungen aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 13/1/20

... Die elektronischen Archiv- und Datenbanksysteme der staatlichen geologischen Dienste der Länder haben sich in den letzten Jahrzehnten entsprechend der eigenen Länderzuständigkeit unterschiedlich entwickelt und sind in vielen Fällen nicht kompatibel. Satz 2 würde die Länder verpflichten, bei der Entgegennahme von geologischen Daten alle anderen Länderformate zu unterstützen. Dies ist nicht praktikabel und würde dazu führen, dass übergebene Daten bei den geologischen Diensten teilweise nicht auswertbar sind und nicht weiterverarbeitet werden können. Dies würde dem Gesetzeszweck nach § 1 zuwiderlaufen, da diese geologischen Daten für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein*

6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG

11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG

24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,

27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG

29. Zu § 27 GeolDG

30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG

32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG

33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG

34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie

36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5

37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 2/20

... gilt, zu überweisen. Es kann sich dabei auch um ein Konto handeln, das nicht der oder dem Leistungsberechtigten gehört. Empfänger im Sinne der Vorschrift kann neben der oder dem Leistungsberechtigten auch ein aufgrund Rechtsgeschäfts oder Gesetzes zur Entgegennahme der entsprechenden Sozialleistung berechtigter Dritter sein. Stimmen Kontoinhaber und die leistungsberechtige Person nicht überein, kann der zuständige Sozialleistungsträger im Rahmen der Amtsermittlung zur Erfüllung seiner aus § 17 Absatz 1 Nummer 1 SGB I folgenden Obhutspflicht (vgl. BSG Urteil vom 25.01.2001 - Az.: B 4 RA 48/99 R) auch zusätzliche Informationen anfordern (z.B. Name und Anschrift des Kontoinhabers), um zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Überweisung auf das angegebene Konto bestehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund der räumlichen Distanz zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Kontoinhaber nicht damit zu rechnen ist, dass die Geldleistung der leistungsberechtigen Person zufließen wird, bzw. die Vermutung naheliegt, dass Verpfändungsbeschränkungen mit der unmittelbaren Überweisung umgangen werden sollen. Mit der Änderung werden die insoweit von der bisherigen Regelung des § 47 SGB I abweichenden Regelungen des § 42 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 65/20 (Beschluss)

... Im Frühjahr 2018 hat die Europäische Kommission zwei Rechtsinstrumente zu elektronischen Beweismitteln ("eevidence") vorgestellt. Kern der Initiative ist der Vorschlag einer Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen, die durch eine Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren ergänzt werden soll. Die genannte Verordnung soll es den Behörden ermöglichen, Zugang zu gespeicherten digitalen Beweismitteln von Dienstleistern zu erhalten, ohne dass es auf den Ort der Speicherung ankommt. Mit der geplanten Herausgabeanordnung könnten die Strafverfolgungsbehörden im grenzüberschreitenden Verkehr einen Anbieter von Online-Diensten in einem anderen Mitgliedstaat um direkten Zugang zu elektronischen Beweismitteln ersuchen. Die Anordnungen sollen alle Datenkategorien, also auch Teilnehmer- bzw. Bestandsdaten betreffen. Ergänzend hierzu soll die genannte Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern alle Anbieter, die ihre Dienste in der EU erbringen, dazu verpflichten, einen Vertreter in der EU zu bestellen. Letzterer soll für die Entgegennahme und Befolgung der Beschlüsse und Anordnungen zuständig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke


 
 
 


Drucksache 87/20 (Beschluss)

... b) ob im Zuge der Präzisierung klargestellt werden kann, dass die zur Entgegennahme der auf Grundlage der Meldepflicht nach § 3a NetzDG-E übermittelten Meldungen zuständige Zentralstelle die Aufgabe hat, lediglich die ihr gemeldeten und nach dortiger Einschätzung strafrechtlich relevanten Inhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Ermöglichung der Strafverfolgung weiterzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

9. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

10. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG

13. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

14. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 84/20

... Bei jährlich angenommenen 58 500 Mitteilungen nach § 13b wird ein Zeitaufwand für die Entgegennahme und Eingangsbestätigung je Mitteilung von 10 Minuten angesetzt. Vorzusehen sind hier Bedienstete des mittleren Dienstes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 269/19

... "Für die Entgegennahme des Antrags ist jedes Vormundschaftsgericht zuständig." Denn leibliche Eltern kennen die Annehmenden und ihren Wohnsitz nicht. Sie können sich zwar an das Jugendamt und das Vormundschaftsgericht wenden, die durch Einsicht in das Geburtenbuch oder in Meldeunterlagen den Wohnsitz der Annehmenden und des Kindes ermitteln können sollten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Geburtenbücher aus politischen Gründen nicht korrekt geführt oder nicht verfügbar sind und Meldeunterlagen nicht greifbar sind.5 Jugendämter konnten sich darüber hinaus auf den Datenschutz und vor allem auf das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot des § 1758 Abs. 1 BGB6 berufen, da eine entsprechende Ausnahmeregelung für die Fälle der politisch motivierten Adoptionen nicht geschaffen wurde. Eine noch längere Antragsfrist oder ein Verzicht auf jegliche Antragsfrist widersprach nach der Auffassung des Gesetzgebers jedoch dem Kindesinteresse am Fortbestand einer gelebten und durch Zeitablauf verfestigten Familienbeziehung.7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 352/19 (Beschluss)

... . Danach soll bei der Entgegennahme von Hinweisen durch sichere Kommunikationswege sichergestellt werden, dass die Identität der Personen, die Informationen zur Verfügung stellen, nur den zuständigen Behörden bekannt ist. Dieses Anliegen wird geteilt. Die derzeitige Formulierung im Gesetzentwurf kann jedoch dahin verstanden werden, dass die Entgegennahme von Hinweisen nur noch über technisch besonders gesicherte, elektronische Kommunikationswege möglich sein soll. Dies würde zu einem unverhältnismäßig großen Umsetzungsaufwand bei den Aufsichtsbehörden führen. Dies kann weder vom Richtliniengeber noch vom Gesetzgeber gewollt sein. Die Verpflichtung zur Gewährleistung eines hinreichenden Datenschutzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch technische Maßnahmen ergibt sich im Übrigen bereits aus der DSGVO (vgl. zum Beispiel Artikel 32 DSGVO) und den jeweiligen Umsetzungsgesetzen zur Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

Zu Artikel 1 Nummer 36

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 504/19

... 2. die Entgegennahme der Meldung über eine Dienstleistungserbringung nach § 61 oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeines

§ 1
Hebammenberuf

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 3
Berufsbezeichnung

§ 4
Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten

§ 5
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 6
Rücknahme der Erlaubnis

§ 7
Widerruf der Erlaubnis

§ 8
Ruhen der Erlaubnis

Teil 3
Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen

§ 9
Studienziel

§ 10
Zugangsvoraussetzungen

§ 11
Dauer und Struktur des Studiums

§ 12
Akkreditierung von Studiengängen

Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums

§ 13
Praxiseinsätze

§ 14
Praxisanleitung

§ 15
Die verantwortliche Praxiseinrichtung

§ 16
Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Nachweis- und Begründungspflicht

Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums

§ 19
Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen

§ 20
Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung

Unterabschnitt 4
Durchführung des Studiums

§ 21
Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen

§ 22
Gesamtverantwortung

Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums

§ 23
Abschluss des Studiums

§ 24
Staatliche Prüfung

§ 25
Durchführung der staatlichen Prüfung

§ 26
Vorsitz

Abschnitt 2
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

§ 27
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis

§ 28
Inhalt des Vertrages

§ 29
Wirksamkeit des Vertrages

§ 30
Vertragsschluss bei Minderjährigen

§ 31
Anwendbares Recht

§ 32
Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung

§ 33
Pflichten der Studierenden

§ 34
Vergütung

§ 35
Überstunden

§ 36
Probezeit

§ 37
Ende des Vertragsverhältnisses

§ 38
Beendigung durch Kündigung

§ 39
Wirksamkeit der Kündigung

§ 40
Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis

§ 41
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 42
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 43
Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung

§ 44
Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation

§ 45
Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Abschnitt 2
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 46
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 47
Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten

§ 48
Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten

§ 49
Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten

§ 50
Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten

§ 51
Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten

§ 52
Bekanntmachung

§ 53
Europäischer Berufsausweis

Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen

§ 54
Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit

§ 55
Wesentliche Unterschiede

§ 56
Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen

§ 57
Anpassungsmaßnahmen

§ 58
Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 59
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen

Abschnitt 1
Erbringen von Dienstleistungen i m Geltungsbereich dieses

§ 61
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 62
Meldung wesentlicher Änderungen

Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten

§ 63
Bescheinigung der zuständigen Behörde

Teil 6
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 64
Zuständige Behörde

§ 65
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 66
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde

§ 67
Unterrichtung über Änderungen

§ 68
Löschung einer Warnmitteilung

§ 69
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 70
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Teil 7
Verordnungsermächtigung

§ 71
Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung

Teil 8
Bußgeldvorschriften

§ 72
Bußgeldvorschriften

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 73
Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 74
Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger

§ 75
Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen

§ 76
Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben

§ 77
Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen

§ 78
Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben

§ 79
Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen

§ 80
Evaluierung

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 358/1/19

... Darüber hinaus ist eine erhöhte Anzahl an Verdachtsmeldungen von Impfkomplikationen zu erwarten, insbesondere bei Personen, die trotz kritischer Einstellung verpflichtet werden, sich impfen zu lassen. Die Entgegennahme der Meldungen des Verdachtes von Impfkomplikation obliegt ebenfalls dem Gesundheitsamt. Die Prüfung und Bewertung dieser Meldung ist zeitaufwendig und wird beispielsweise in der Aufgabenbeschreibung des Landesverbandes ÖGD

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/19




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 7

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 3, Satz 4, Satz 6 und Satz 7 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 12 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

Zu Artikel 1 Nummer 8

20. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

22. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

25. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

26. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

27. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

29. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7c IfSG

Zu Artikel 1

33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 *

Zu Artikel 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 630/19

... 2. Aufgaben bei der Entgegennahme der Meldung zur Dienstleistungserbringung und Aufgaben bei der Überprüfung, ob eine Person in Deutschland berechtigt ist, den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten als dienstleistungserbringende Person im Rahmen vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungen im Sinne des Artikels 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auszuüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis

§ 4
Widerruf der Erlaubnis

§ 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

§ 6
Berufsbild

§ 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

§ 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14
Staatliche Prüfung

§ 15
Schulische Ausbildung

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

§ 18
Ausbildungsvertrag

§ 19
Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21
Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22
Sachbezüge

§ 23
Probezeit

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 28
Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36
Anpassungsmaßnahmen

§ 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39
Eignungsprüfung

§ 40
Kenntnisprüfung

§ 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

§ 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48
Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 7
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

§ 50
Zuständige Behörden

§ 51
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52
Warnmitteilung

§ 53
Löschung einer Warnmitteilung

§ 54
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung

§ 56
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften

§ 57
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§ 58
Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Abschnitt 11
Evaluierung

§ 62
Evaluierung

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

§ 4a
Nachteilsausgleich

Abschnitt 4
Grundsätze und Systematik der Notenbildung

§ 15a
Benotung

§ 15b
Vornoten

§ 15c
Prüfungsnoten

§ 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Stundenumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische Übungen

3. Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische Übungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien; Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien

8. Ernährungskunde und Diätetik

9. Körperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 3a

§ 66a
Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 97/19 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg sind in § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 die Wörter "für die Entgegennahme der Anmeldung von Prostituierten nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes und" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

8. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

11. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb


 
 
 


Drucksache 397/19

... 2. Aufgaben bei der Entgegennahme der Meldung zur Dienstleistungserbringung und Aufgaben bei der Überprüfung, ob eine Person in Deutschland berechtigt ist, den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten als dienstleistungserbringende Person im Rahmen vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungen im Sinne des Artikels 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auszuüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis

§ 4
Widerruf der Erlaubnis

§ 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

§ 6
Berufsbild

§ 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

§ 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14
Staatliche Prüfung

§ 15
Schulische Ausbildung

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

§ 18
Ausbildungsvertrag

§ 19
Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21
Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22
Sachbezüge

§ 23
Probezeit

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 28
Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses

§ 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36
Anpassungsmaßnahmen

§ 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39
Eignungsprüfung

§ 40
Kenntnisprüfung

§ 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

§ 42
Dienstleistungserbringung

§ 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48
Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen

Abschnitt 7
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

§ 50
Zuständige Behörden

§ 51
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52
Warnmitteilung

§ 53
Löschung einer Warnmitteilung

§ 54
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung

§ 56
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften

§ 57
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§ 58
Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

Abschnitt 4
Grundsätze und Systematik der Notenbildung

§ 15a
Benotung

§ 15b
Vornoten

§ 15c
Prüfungsnoten

§ 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Studienumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische Übungen Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere zu befähigen,

3. Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische Übungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinprodukte, einschließlich Information und Beratung; Übungen zur Abgabe und Beratung

8. Ernährungskunde und Diätetik

9. Körperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und EDV

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Berufsbild und Befugnisse

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Ausbildung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Abschnitt 5 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Zu Abschnitt 6 Dienstleistungserbringung

Zu Abschnitt 7 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

Zu Abschnitt 8 Verordnungsermächtigung

Zu Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Übergangsvorschriften

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Teil A

Zu Nummer 1

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Teil B Zu Teil C

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4813, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten - PTA-Reformgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand

4 Wirtschaft

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 649/19

... /EU /EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Entgegennahme der von den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Zentralverzeichnis eingestellten Informationen im Sinne des Artikels 8a der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 138d
Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

§ 138e
Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

§ 138f
Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138g
Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Nutzer

§ 138h
Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden

§ 138i
Information der Landesfinanzbehörden

§ 138j
Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

§ 138k
Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 33
Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen

Artikel 3
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des EU-Amtshilfegesetzes

§ 20
Statistiken und Bewertungen

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Brexit-Übergangsgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 129/19

... genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geschäftsgeheimnisses beschränken."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/19




§ 5
Ausnahmen.


 
 
 


Drucksache 532/19

... Nach Absatz 1 wird die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, welche einen Verwaltungsakt darstellt, auf eine Dauer von fünf Jahren befristet. Während die Beeidigung für sich allein betrachtet ein rein tatsächlicher Vorgang ohne Regelungswirkung ist, "geht ihr aber notwendig die Prüfung des Vorliegens der an einen Dolmetscher zu stellenden persönlichen und fachlichen Anforderungen voraus" (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 C 15/06 -, Rn. 23, zitiert nach juris). "Der Entgegennahme des Eides liegt daher stets die - zwar nicht ausdrückliche, wohl aber sinngemäße - Feststellung zugrunde, dass diese Anforderungen in der Person des oder der Beeidigten erfüllt sind. Auch die der Beeidigung nachfolgende Aufnahme der beeidigten Person in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher bringt nicht nur die Tatsache der Beeidigung, sondern zugleich auch - wenn nicht sogar in erster Linie - die behördliche Feststellung zum Ausdruck, dass diese Person in der Lage ist, die ihr zugedachten Aufgaben zuverlässig und sachgerecht wahrzunehmen und infolgedessen den Gerichten und Notariaten hierfür allgemein zur Verfügung steht. [...] Ähnlich wie die öffentliche Bestellung enthält die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern die Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung und damit die Anerkennung einer besonderen Befähigung. Mit der Vornahme der allgemeinen Beeidigung wird verbindlich zum Ausdruck gebracht, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierin liegt die für die Qualifikation als (feststellender) Verwaltungsakt erforderliche Regelung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG", BVerwG, a.a.O. Durch die Stichtagsregelung wird sichergestellt, dass ein allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher in länger andauernden Verfahren nicht seinen Status verliert, etwa, wenn innerhalb des Verfahrens die Fünfjahresfrist abläuft. Das Fortbestehen der allgemeinen Beeidigung gilt jedoch isoliert nur für das konkrete Verfahren in der jeweiligen Instanz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 505/19

... (3) Die Länder teilen dem Bundesministerium für Gesundheit mit, welche Behörden für die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach § 12, die Entgegennahme der Meldung über eine Dienstleistungserbringung nach § 15 oder sonstige Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/19




Gesetz

4 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)k

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Approbation, Erlaubnis zur vorübergehenden oder partiellen Berufsausübung

§ 1
Berufsbezeichnung, Berufsausübung

§ 2
Erteilung der Approbation

§ 3
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 4
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 5
Rücknahme, Widerruf und Ruhen

§ 6
Verzicht

Abschnitt 2
Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, psychotherapeutische Prüfung

§ 7
Ziel des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums

§ 10
Psychotherapeutische Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation

Abschnitt 3
Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen

§ 11
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten

§ 12
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten

§ 13
Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 14
Bescheinigungen, die zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat erforderlich sind

§ 15
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 16
Rechte und Pflichten

§ 17
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 18
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 19
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 5
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation

§ 21
Regelungen über Gebühren

Abschnitt 6
Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 22
Zuständigkeit von Behörden

§ 23
Unterrichtungspflichten, Prüfpflichten, Mitteilungspflichten

§ 24
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde

§ 25
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

Abschnitt 7
Übergangsvorschriften, Bestandsschutz

§ 26
Weiterführen der alten Berufsbezeichnungen

§ 27
Abschluss begonnener Ausbildungen

§ 28
Weitergelten der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Ambulante Krebsberatungsstellen

§ 95c
Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel lla
Änderung des DRK-Gesetzes

Artikel llb
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 104/19

... 1. die Entgegennahme der UVP-Dokumentation nach Artikel 4,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Kapitel 1
Anwendungsbereich

Artikel 1
Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Projekte

Artikel 2
Strategische Umweltprüfungen von Plan- und Programmentwürfen

Kapitel 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Artikel 3
Benachrichtigung

Artikel 4
UVP-Dokumentation; Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 5
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 6
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 7
Austausch von Informationen

Artikel 8
Konsultationen vor dem Erlass der Entscheidung

Artikel 9
Übermittlung der Entscheidung

Artikel 10
Analyse nach Durchführung des Projektes

Kapitel 3
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen

Artikel 11
Benachrichtigung

Artikel 12
Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 13
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 15
Austausch von Informationen

Artikel 16
Konsultationen vor der Annahme des Plans oder des Programms

Artikel 17
Übermittlung des angenommenen Plans oder Programms

Artikel 18
Überwachung

Kapitel 4
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 19
Einhaltung von Fristen

Artikel 20
Übersetzungen

Artikel 21
Elektronische Kommunikation

Artikel 22
Zuständige Behörde

Artikel 23
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 24
Andere völkerrechtliche Verträge

Artikel 25
Inkrafttreten und Kündigung der Vereinbarung

Artikel 26
Außerkrafttreten der Vereinbarung vom 11. April 2006

Anlage n
zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften der Vereinbarung

Zur Präambel

Zu Kapitel 1 Anwendungsbereich

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Kapitel 3
(Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen)

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Artikel 15
(Austausch von Informationen)

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Kapitel 4
(Gemeinsame Vorschriften)

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8


 
 
 


Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Darüber hinaus ist eine erhöhte Anzahl an Verdachtsmeldungen von Impfkomplikationen zu erwarten, insbesondere bei Personen, die trotz kritischer Einstellung verpflichtet werden, sich impfen zu lassen. Die Entgegennahme der Meldungen des Verdachtes von Impfkomplikation obliegt ebenfalls dem Gesundheitsamt. Die Prüfung und Bewertung dieser Meldung ist zeitaufwendig und wird beispielsweise in der Aufgabenbeschreibung des Landesverbandes ÖGD

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 97/1/19

... Die Aufnahme der nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anmeldungen der Prostituierten nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und die Erlaubniserteilung an Prostitutionsgewerbetreibende nach § 12 ProstSchG zuständigen Behörden in den Katalog der Zusammenarbeitsbehörden, welche die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei ihren Prüfungen unterstützen, steht im Widerspruch zum Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 15a
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 15a

11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 554/19

... 2. Aufgaben bei der Entgegennahme der Meldung zur Dienstleistungserbringung und Aufgaben bei der Überprüfung, ob eine Person in Deutschland berechtigt ist, den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin oder des Anästhesietechnischen Assistenten oder den Beruf der Operationstechnischen Assistentin oder des Operationstechnischen Assistenten als dienstleistungserbringende Person im Rahmen vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungen im Sinne des Artikels 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auszuüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/19




Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten(Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz - ATA-OTA-G)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent

§ 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 4
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 5
Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 2
Ausbildung und Ausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeines § 6

Unterabschnitt 2
Ausbildung

§ 7
Ziel der Ausbildung

§ 8
Gemeinsames Ausbildungsziel

§ 9
Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

§ 10
Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

§ 11
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 12
Dauer

§ 13
Teile der Ausbildung

§ 14
Ausbildungsorte

§ 15
Pflegepraktikum

§ 16
Praxisanleitung

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung

§ 19
Gesamtverantwortung der Schule

§ 20
Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung

§ 21
Staatliche Prüfung

§ 22
Mindestanforderungen an Schulen

§ 23
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 24
Verlängerung der Ausbildungsdauer

§ 25
Anrechnung von Fehlzeiten

Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 26
Ausbildungsvertrag

§ 27
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 28
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 29
Ausbildungsvergütung

§ 30
Sachbezüge

§ 31
Überstunden und ihre Vergütung

§ 32
Probezeit

§ 33
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 34
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 35
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 36
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 37
Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Abschnitt 3
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 38
Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 39
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 40
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 41
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 42
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 43
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 44
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 45
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 46
Anpassungsmaßnahmen

§ 47
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 48
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 49
Eignungsprüfung

§ 50
Kenntnisprüfung

§ 51
Anpassungslehrgang

Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung

Unterabschnitt 1
Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen

§ 52
Dienstleistungserbringung

§ 53
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 54
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 55
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 56
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 57
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 58
Pflicht zur erneuten Meldung

Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland

§ 59
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden

Unterabschnitt 1
Zuständigkeit

§ 60
Zuständige Behörde

Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben

§ 61
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 62
Warnmitteilung

§ 63
Löschung einer Warnmitteilung

§ 64
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 65
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung

§ 66
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften

§ 67
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Übergangsvorschriften

§ 68
Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 69
Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 70
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 71
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 2c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2d
Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

§ 7a
Bestandsschutz

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 352/1/19

... . Danach soll bei der Entgegennahme von Hinweisen durch sichere Kommunikationswege sichergestellt werden, dass die Identität der Personen, die Informationen zur Verfügung stellen, nur den zuständigen Behörden bekannt ist. Dieses Anliegen wird geteilt. Die derzeitige Formulierung im Gesetzentwurf kann jedoch dahin verstanden werden, dass die Entgegennahme von Hinweisen nur noch über technisch besonders gesicherte, elektronische Kommunikationswege möglich sein soll. Dies würde zu einem unverhältnismäßig großen Umsetzungsaufwand bei den Aufsichtsbehörden führen. Dies kann weder vom Richtliniengeber noch vom Gesetzgeber gewollt sein. Die Verpflichtung zur Gewährleistung eines hinreichenden Datenschutzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch technische Maßnahmen ergibt sich im Übrigen bereits aus der DSGVO (vgl. zum Beispiel Artikel 32 DSGVO) und den jeweiligen Umsetzungsgesetzen zur Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 384/18

... Allerdings stellt § 40 StPO grundsätzlich hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung und trägt damit dem Erwägungsgrund 38 der Richtlinie Rechnung. Dieser konkretisiert die Voraussetzungen des Artikels 8 Absatz 2 der Richtlinie und bestimmt, dass bei der Prüfung der Frage, "ob die Art der Übermittlung der Informationen eine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass die Person Kenntnis von der Verhandlung hat, gegebenenfalls auch in besonderem Maße darauf geachtet werden sollte, welche Sorgfalt die Behörden bei der Unterrichtung der betroffenen Person an den Tag gelegt haben und welche Sorgfalt die betroffene Person im Zusammenhang mit der Entgegennahme der an sie gerichteten Informationen an den Tag gelegt hat". Die öffentliche Zustellung ist regelmäßig als ultima ratio nur möglich, wenn das Gericht vorher mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Aufenthaltsort des Angeklagten zu ermitteln. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Im Fall einer nicht vom Angeklagten selbst eingelegten Revision ist nach der Rechtsprechung überdies eine öffentliche Zustellung überhaupt nur zulässig, wenn der Angeklagte bereits Kenntnis von der Revisionsschrift erhalten hat (BayObLG, Urteil vom 30. März 1962 - RevReg. 3 St 4/62, BayObLGSt 1962, 84). Unterlässt das Gericht erforderliche Nachforschungen, so ist die Zustellung unwirksam, was dem Angeklagten bei einer gleichwohl durchgeführten Hauptverhandlung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eröffnet. Dies entspricht den Richtlinienvorgaben und der Rechtsprechung des EuGH, der die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung davon abhängig macht, dass das angerufene Gericht sich vorher vergewissert hat, dass alle Nachforschungen, die der Sorgfaltsgrundsatz und der Grundsatz von Treu und Glauben gebieten, vorgenommen worden sind, um die betreffende Person ausfindig zu machen (EuGH, Urteil vom 15. März 2012, Rs. C-292/10, EuZW 2012, 381-387).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung

a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO

b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung

c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit

2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte

a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich

b Artikel 3 Unschuldsvermutung

c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld

d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen

e Artikel 6 Beweislast

f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen

g Artikel 10 Rechtsbehelfe

h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 4/18

... (2) Die Übermittlung kann auch auf anderen als den in § 32a Absatz 4 der Strafprozessordnung genannten Übermittlungswegen erfolgen, wenn ein solcher Übermittlungsweg für die Entgegennahme verfahrensbezogener elektronischer Dokumente generell und ausdrücklich eröffnet ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Kapitel 4
Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten

§ 10
Schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente

§ 11
Sonstige verfahrensbezogene elektronische Dokumente

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 498/18

... 2. die Entgegennahme von Meldungen nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung

§ 1
Aufgaben und Befugnisse

§ 1a
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 176/18

... , wonach Vorbereitungshandlungen zur Klage dann nicht zum Rechtszug gehören, wenn ein besonderes behördliches Verfahren - wie hier die Entgegennahme einer Anmeldung durch das Bundesamt für Justiz und die Eintragung in das Klageregister - stattfindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorbemerkung

2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO

3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO

4. Lösungskonzept

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... Bei den Vollzugsbehörden liegen keinerlei Erfahrungen zur Anwendung der von der Verordnung erfassten vielfältigen Geräte zur kosmetischen Anwendung am Menschen vor. Jedoch werden für die zuständigen Behörden in der Verordnung umfangreiche Aufgaben ausgewiesen. Nach § 3 Absatz 3 soll der Betrieb jeder Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. In § 12 werden insgesamt zehn Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten definiert. Wie aus den beigefügten Anlagen zu Artikel 4 ersichtlich ist, sollen an den Betrieb dieser Einrichtungen umfangreiche fachliche Anforderungen gestellt werden. Zudem werden Lerninhalte und Module für die Fachkunde der Anwender ausgewiesen. Eine Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anzeige, Beantwortung von Anfragen und gegebenenfalls Überwachung der Einrichtungen und Fachkunde von Anwendern setzt voraus, dass auch auf Seiten der zuständigen Behörde vor allem entsprechende Personalressourcen und entsprechendes Fachwissen vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund erscheint die Darlegung des Erfüllungsaufwandes infolge der neuen Verordnung deutlich zu niedrig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

41. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

43. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

44. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

46. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

47. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

48. Zu Artikel 1 Anlage 1 [§ 2] Teil A Nummer 2 StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 11 [zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8] Teil C Nummer 4 Satz 1 bis 3 StrlSchV

54. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

55. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

56. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

57. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

58. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

59. Zu Artikel 4 NiSV

60. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

61. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

62. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

63. Zu Artikel 18 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 1 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 2 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 3 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 5 Nummer 1.1 Kriterium N 1.1.1 , Nummer 10 Anlage 6 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1,

68. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV Artikel 20 Absatz 3 ist wie folgt zu fassen:

70. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

71. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 429/18

... Für den Bund entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Für die kommunale Verwaltung werden drei Vorgaben neu eingeführt. Diese betreffen die Beurkundung und Entgegennahme einer Erklärung zum Wechsel der bei der Geburt eingetragenen Angabe zum Geschlecht oder die erstmalige Eintragung einer Angabe zum Geschlecht, wenn diese bei der Beurkundung der Geburt nicht eingetragen wurde, verknüpft mit einer Wahl neuer Vornamen. Hierfür entstehen den Kommunen schätzungsweise ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 11.000 Euro sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 1,12 Millionen Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 45b
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 173/18

... In Kapitel II (Artikel 4-5) wird die Pflicht der Mitgliedstaaten festgelegt, sicherzustellen, dass juristische Personen im privaten und öffentlichen Sektor geeignete interne Meldekanäle und Verfahren für die Entgegennahme und Weiterverfolgung der Meldungen einrichten. Durch diese Pflicht soll sichergestellt werden, dass Informationen zu tatsächlichen oder potenziellen Verstößen gegen das Unionsrecht schnell die Personen erreichen, die nah am Ursprung des Problems und am besten in der Lage sind, dieses zu untersuchen, und über geeignete Befugnisse verfügen, um es gegebenenfalls zu beheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 222/18

... Er sieht die Einführung einer Ausnahmeregelung vor, damit Hersteller von Generika und Biosimilars solche Arzneimittel während der Laufzeit des SPC-Schutzes für die Ausfuhr außerhalb der EU herstellen können; diese Ausnahme geht mit umfangreichen Antiumlenkungsmaßnahmen einher, insbesondere mit der Verpflichtung, eine solche Herstellung im Vorfeld an unabhängige nationale öffentliche Stellen (die die einschlägigen Informationen in einem öffentlich zugänglichen Register verzeichnen wird) zu melden, sowie mit den Kennzeichnungsvorschriften für ausgeführte Erzeugnisse und mit Sorgfaltspflichten für die Hersteller gegenüber Personen in ihrer Versorgungskette; die genannte Ausnahme wird von den folgenden Bedingungen abhängig gemacht: die Ausnahme gilt nur für SPC, die noch nicht gewährt wurden, und erst nach einer Übergangszeit für in Bearbeitung befindliche Anträge. Dank dieser Übergangszeit werden die Marktteilnehmer bei Investitionsentscheidungen der neuen Situation Rechnung tragen können. Außerdem erhalten damit die nationalen Behörden genügend Zeit, um ihre Vorkehrungen für die Entgegennahme von Mitteilungen über die beabsichtigte Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für die Herstellung zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 218/18

... Die Verpflichtung für alle in der Union tätigen Diensteanbieter, einen Vertreter zu bestellen, würde sicherstellen, dass stets ein eindeutig bestimmter Adressat vorhanden ist, an den Anordnungen zur Beweiserhebung in Strafverfahren gerichtet werden können. Dies wiederum würde es den Diensteanbietern erleichtern, diesen Anordnungen nachzukommen, da der Vertreter im Namen des Diensteanbieters für die Entgegennahme, Befolgung und Durchsetzung dieser Anordnungen verantwortlich wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 9/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahren zur Inanspruchnahme der unionsweiten Mobilität mit Abstimmungen zwischen einer nationalen Kontaktstelle und Ausländerbehörden, die innerhalb kürzester Fristen erfolgen müssen, für wenig praxisgerecht. Mit der Übertragung aller Aufgaben im Rahmen der Mobilität auf die nationale Kontaktstelle könnten Entgegennahme der Mitteilungen, Prüfung der Unterlagen und Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung aus einer Hand erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 16 Absatz 9 AufenthG , Nummer 13 Buchstabe f § 20 Absatz 8 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 2, 5 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c Absatz 4 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 4 AufenthG

6. Zu § 78a AufenthG

7. Zur nationalen Kontaktstelle

8. Zur Zuständigkeit für Mobilitätsverfahren


 
 
 


Drucksache 413/17

... Den Börsen entsteht einmalig geringer Aufwand für die Schaffung der Voraussetzungen für die Entgegennahme von elektronischen Anträgen; langfristig wird der laufende Erfüllungsaufwand reduziert, indem Anträge auf Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt in elektronischer Form gestellt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungskompetenz

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 315/1/17

... § 145d StGB: Das strafbare Vortäuschen einer Straftat kann nicht nur durch Mitteilungen unmittelbar gegenüber einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Behörde begangen werden, sondern auch durch an die Öffentlichkeit gerichtete Behauptungen, sofern der Täter billigend in Kauf nimmt, dass eine Behörde davon Kenntnis erlangt (vgl. z.B. Valerius, in: v. HeintschelHeinegg, BeckOK StGB, § 145d Rn. 6). Der Tatbestand hat gerade in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der Verbreitung von "Fake News" im Internet Bedeutung erlangt (vgl. Fahl, Zur Strafbarkeit der Falschmeldung im Internet über den Tod eines Asylsuchenden, Jura 2016, 735 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt

14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG

27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG

33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 61/1/17

... Der sich ausbreitende Markt mit illegalen Waffen, insbesondere der illegale Waffenhandel auf anonymen Online-Plattformen des so genannten "Darknet" wird mit großer Sorge betrachtet. Die Anonymität der Tatbeteiligten lässt befürchten, dass diese Handelsformen künftig noch stärker genutzt werden als bisher. Gerade die Anonymität der Online-Plattformen und die grenzüberschreitenden Sachverhalte führen dazu, dass aufgrund von Beweisschwierigkeiten oftmals keine Verurteilungen wegen des Handeltreibens mit Waffen erfolgen. Nach der bisherigen Begriffsdefinition des Handeltreibens (Ankaufen, Feilhalten, Entgegennahme von Bestellungen, Überlassen, Vermitteln) ist das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots zum Beispiel im "Darknet" nicht ohne Weiteres strafbar. Das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots befindet sich in der Regel noch im Bereich der straflosen Vorbereitung; die Schwelle zum strafbaren Versuch ist erst überschritten, wenn Vertragsverhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass ein hinreichend bestimmtes Angebot besteht, mit dem der Vertragspartner einverstanden ist (vgl. BGH NStZ 1994, 135).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/17




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb:

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 595/17

... Ggf. Erinnern und Entgegennahme des Rücklaufs der Länder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 166/1/17

... Artikel 45 Absatz 1 CLP-VO erlaubt den Mitgliedstaaten, eine oder mehrere Stellen zu benennen, die für die Entgegennahme der Informationen über gefährliche Gemische zuständig ist bzw. sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG


 
 
 


Drucksache 533/17

... (2) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Befugnis des Versicherungsvermittlers zur Entgegennahme und zur Verwendung von Vermögenswerten des Versicherungsnehmers oder für diesen bestimmten Vermögenswerten beschränkt werden, soweit dies zum Schutz des Versicherungsnehmers erforderlich ist. In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 kann ferner bestimmt werden, dass über die Erfüllung der Verpflichtungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b Aufzeichnungen zu führen sind und die Einhaltung der Verpflichtungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b auf Kosten des Versicherungsvermittlers regelmäßig oder aus besonderem Anlass zu überprüfen und der zuständigen Behörde der Prüfungsbericht vorzulegen ist, soweit es zur wirksamen Überwachung erforderlich ist; hierbei können die Einzelheiten der Prüfung, insbesondere deren Anlass, Zeitpunkt und Häufigkeit, die Auswahl, Bestellung und Abberufung der Prüfer, deren Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeit, der Inhalt des Prüfberichts, die Verpflichtungen des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Prüfer sowie das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Prüfer und dem Versicherungsvermittler, geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 589/17

... 1. Konsultationen durch die Lebensmittelunternehmer und die Entgegennahme von Informationen sowie für Feststellungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Aufgaben und Befugnisse

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 452/17

... d) die Zuständigkeit für die Entgegennahme der zu übermittelnden Daten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/17




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3b
Staatliche Beihilfen

§ 26
Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung.

§ 53a
Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66c
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 47a
Steuerentlastung für den Eigenverbrauch

Artikel 3
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 2a
Staatliche Beihilfen

§ 14
Bußgeldvorschriften

Artikel 4
Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9c
Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

Artikel 5
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 675/17

... (2) Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist zuständig für die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße nach Unterabschnitt 1.1.1.8 des IMDG-Codes und für die Weiterleitung dieser Meldungen an die zuständige Behörde des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, das den Verstoß begangen hat. Die hierfür erforderlichen Daten können zu diesen Zwecken von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und den nach Landesrecht zuständigen Behörden verarbeitet werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 38/1/17

... 7. Das Verbot der Entgegennahme gedeckter Einlagen (Artikel 2 Absatz 5a Buchstabe e der Richtlinie



Drucksache 243/17

... Die vorgenannten Kosten entstehen für die Implementierung der E-Mail-basierten Schnittstelle (E-Mail-ESB) für die Übermittlung der Verkehrsdaten und die Entgegennahme der dazugehörigen Anordnungen als Einzellösung bei Telekommunikationsunternehmen, die weniger als 100.000 Kunden haben. Der Aufwand kann sich jedoch erheblich reduzieren, wenn anstelle der Implementierung als Einzellösung die Dienste eines entsprechend spezialisierten Dienstleistungsunternehmens, eines sog. Erfüllungsgehilfen in Anspruch genommen werden. Dem Betrag von 14,6 Mio. Euro liegen geschätzte voraussichtliche Kosten in Höhe von 15.000 Euro pro Unternehmen und etwa 973 betroffene Unternehmen zugrunde. Von insgesamt ca. 1.000 verpflichteten Erbringern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste haben etwa 973 weniger als 100.000 Kunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

§ 4
Grenzen des Anwendungsbereichs

§ 23
Probeweise Anwendung der Überwachungsfunktionen.

Teil 4
Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten

§ 30
Kreis der Verpflichteten

§ 31
Grundsätze

§ 32
Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit

§ 33
Verschwiegenheit

§ 34
Nachweis, probeweise Anwendungen

§ 35
Protokollierung

Teil 5
Ergänzende technische Festlegungen, Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 36
Technische Richtlinie

§ 37
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 100g

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4076, BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 KMU-Betroffenheit


 
 
 


Drucksache 138/17

... anlehnt, nennt die Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, zu denen die Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung gehört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 2/17 (Beschluss)

... Die Entgegennahme und die damit bei sachgerechtem Vollzug einhergehende Sichtung entsprechender Nachweise von jedem Abfallerzeuger sowie die Überprüfung, ob alle Verpflichteten die Nachweise vorgelegt haben, sind ein immenser Aufwand für die zuständigen Behörden, dem kein entsprechender Vorteil für den Umweltschutz gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)

1. Zu § 2 Nummer 1 Buchstabe b

2. Zu § 2 Nummer 6

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

4. Zu § 3 Absatz 2 Satz 3

5. Zu § 3 Absatz 3 Satz 3

6. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3

7. Zu § 4 Absatz 5 Satz 4 und 5 - neu -

8. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1


 
 
 


Drucksache 2/1/17

... Die Entgegennahme und die damit bei sachgerechtem Vollzug einhergehende Sichtung entsprechender Nachweise von jedem Abfallerzeuger sowie die Überprüfung, ob alle Verpflichteten die Nachweise vorgelegt haben, sind ein immenser Aufwand für die zuständigen Behörden, dem kein entsprechender Vorteil für den Umweltschutz gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/17




1. Zu § 2 Nummer 1 Buchstabe b

2. Zu § 2 Nummer 6

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

4. Zu § 3 Absatz 1a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 2 Satz 3

6. Zu § 3 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3

9. Zu § 4 Absatz 5 Satz 4 und 5 - neu -

10. Zu § 8 Absatz 3 Satz 4

11. Zu § 9 Absatz 3

12. Zu § 9 Absatz 6 Satz 4 GewAbfV

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1


 
 
 


Drucksache 61/17 (Beschluss)

... Der sich ausbreitende Markt mit illegalen Waffen, insbesondere der illegale Waffenhandel auf anonymen Online-Plattformen des so genannten "Darknet" wird mit großer Sorge betrachtet. Die Anonymität der Tatbeteiligten lässt befürchten, dass diese Handelsformen künftig noch stärker genutzt werden als bisher. Gerade die Anonymität der Online-Plattformen und die grenzüberschreitenden Sachverhalte führen dazu, dass aufgrund von Beweisschwierigkeiten oftmals keine Verurteilungen wegen des Handeltreibens mit Waffen erfolgen. Nach der bisherigen Begriffsdefinition des Handeltreibens (Ankaufen, Feilhalten, Entgegennahme von Bestellungen, Überlassen, Vermitteln) ist das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots zum Beispiel im "Darknet" nicht ohne Weiteres strafbar. Das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots befindet sich in der Regel noch im Bereich der straflosen Vorbereitung; die Schwelle zum strafbaren Versuch ist erst überschritten, wenn Vertragsverhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass ein hinreichend bestimmtes Angebot besteht, mit dem der Vertragspartner einverstanden ist (vgl. BGH NStZ 1994, 135).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 38/17 (Beschluss)

... 7. Das Verbot der Entgegennahme gedeckter Einlagen (Artikel 2 Absatz 5a Buchstabe e der Richtlinie



Drucksache 315/17 (Beschluss)

... § 145d StGB: Das strafbare Vortäuschen einer Straftat kann nicht nur durch Mitteilungen unmittelbar gegenüber einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Behörde begangen werden, sondern auch durch an die Öffentlichkeit gerichtete Behauptungen, sofern der Täter billigend in Kauf nimmt, dass eine Behörde davon Kenntnis erlangt (vgl. z.B. Valerius, in: v. HeintschelHeinegg, BeckOK StGB, § 145d Rn. 6). Der Tatbestand hat gerade in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der Verbreitung von "Fake News" im Internet Bedeutung erlangt (vgl. Fahl, Zur Strafbarkeit der Falschmeldung im Internet über den Tod eines Asylsuchenden, Jura 2016, 735 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

11. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

12. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

13. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

14. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

15. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

20. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

21. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

24. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

25. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

26. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

27. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 237/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass in den §§ 23a, 23b, 25 Absatz 1a und § 25a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine einheitliche Terminologie in Bezug auf die angesprochene Behörde, die für die Entgegennahme von Anzeigen oder für die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungs- oder störfallrelevanten Genehmigungsverfahren zuständig ist, verwendet wird. Der Bundesrat geht davon aus, dass sowohl dann, wenn von "zuständiger Behörde", als auch wenn von "Genehmigungsbehörde" die Rede ist, stets die für die Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zuständige Behörde gemeint ist und nicht etwa die Behörde, die für die Durchführung eines anderen Genehmigungsverfahrens, beispielsweise nach Bauordnungsrecht, zuständig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 5a BImSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 1 BImSchG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 § 16a, § 17 Absatz 4, § 19 Absatz 4, § 23a und § 23b BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt:

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a und § 23b BImSchG , Nummer 11 § 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 § 25a BImSchG

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 25a Satz 2 BImSchG

24. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG

26. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 62 Absatz 2 Nummer 1b BImSchG

28. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

29. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG


 
 
 


Drucksache 415/16 (Beschluss)

... Die Festlegung eines nationalen Standards für die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen einer Rechtsverordnung liegt sowohl im Interesse der rechnungsstellenden Wirtschaft als auch der Verwaltung. Der Anwendungsbereich des § 4a EGovG-E betrifft zwar laut Gesetzesbegründung ausschließlich Stellen des Bundes einschließlich der dem Bund zuzurechnenden Aufträge von Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern. Dennoch hat der Erlass der Rechtsverordnung mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsetzungsakte der Länder, da aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen zwingend geboten ist. So fallen in den Anwendungsbereich des § 4a EGovG-E beispielsweise auch Behörden und Einrichtungen der Länder, die Bauaufgaben des Bundes im Rahmen der Organleihe wahrnehmen. Um verschiedene Systeme zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Land zu vermeiden, müssten die Länder die Standards des Bundes mindestens zusätzlich übernehmen. Würden diese Standards - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - vom Bund einseitig ohne Länderbeteiligung definiert, so wäre damit wegen der beschriebenen Auswirkungen ein Eingriff in die in Artikel 84 Absatz 1 GG garantierte Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren der Länder verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 222/16 (Beschluss)

... Dadurch, dass in der Verordnung eine Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Entgegennahme und Weiterleitung von Mitteilungen an die Europäische Kommission über von Agrarorganisationen getroffene Vereinbarungen und Beschlüsse enthalten ist, entsteht dort ein geringfügiger Erfüllungsaufwand, der derzeit auf ca. 250 € geschätzt wird. Dabei wird unterstellt, dass sich die zuständigen Mitarbeiter der Bundesanstalt zwei Stunden mit jeder Mitteilung befassen und gegebenenfalls drei Fälle der Bundesanstalt mitgeteilt werden. Für vergleichbare Maßnahmen ist für die Bundesanstalt ein durchschnittlicher Stundensatz von ca. 39 €/Stunde ermittelt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/16 (Beschluss)




Anlage

Zur Verordnung insgesamt

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 13a
Antragsberechtigung

§ 13b
Antragsverfahren und Anhörung

§ 13c
Vorzeitige Aufhebung

§ 15a
Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung

§ 15b
Allgemeinverbindlichkeit

§ 21a
Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund

Länder und Kommunen

Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Einfügung des § 13a:

Einfügung des § 13b:

Einfügung des § 13c:

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Einfügung des § 15b:

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 280/16

... Die in dieser Vorschrift verankerte Ermächtigung zur Bestimmung einer Bundesbehörde als zentraler Behörde für die Entgegennahme und Weiterleitung der vom EPA ausgehenden Rechtshilfeersuchen soll auch in Ansehung europäischer Patente mit einheitlicher Wirkung gelten. Wie Artikel 131 Absatz 2 EPÜ zeigt, sind insbesondere Beweisaufnahmen Anwendungsfälle für Rechtshilfeersuchen. Beweisaufnahmen können in verschiedenen Verfahrensstadien vor dem EPA stattfinden, so etwa im Rahmen des Einspruchsverfahrens, vgl. Regel 119 Absatz 1 EPÜ. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Rechtshilfeersuchen des EPA auch nach Eintritt der einheitlichen Wirkung eines europäischen Patents an die zentralen Behörden der Vertragsstaaten des EPÜ gerichtet werden. Ein Anwendungsfall ist etwa das Einspruchsverfahren, da Einsprüche gegen ein europäisches Patent gemäß Artikel 99 Absatz 1 Satz 1 EPÜ innerhalb von neun Monaten nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt eingelegt werden können. Demgegenüber muss die einheitliche Wirkung spätestens einen Monat nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt beantragt werden (vgl. Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.