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"Entsende"
Drucksache 560/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ("Ergänzungsabkommen ")
... Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Entsendung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Sachlicher Geltungsbereich
Artikel 3 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 4 Anzuwendende Rechtsvorschriften für Arbeitnehmer
Artikel 5 Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Entsendung
Artikel 6 Anzuwendende Rechtsvorschriften auf Seeschiffen
Artikel 7 Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen
Artikel 8 Ausnahmen von den Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
Artikel 9 Amtshilfe
Artikel 10 Verkehrssprachen, Zustellung und Legalisation
Artikel 11 Datenschutz
Artikel 12 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 13 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Artikel 14 Schlussbestimmung
Artikel 15 Schlussprotokoll
Artikel 16 Ratifikation und Inkrafttreten
Artikel 17 Geltungsdauer des Ergänzungsabkommens
Schlussprotokoll zum Ergänzungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit
1. Zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Ergänzungsabkommens:
2. Zu Artikel 4 bis 8 des Ergänzungsabkommens:
3. Zu Artikel 5 des Ergänzungsabkommens:
4. Zu Artikel 8 des Ergänzungsabkommens:
5. Zu Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a und e des Ergänzungsabkommens:
Vereinbarung zur Durchführung des Ergänzungsabkommens vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Aufklärungspflichten
Artikel 3 Mitteilungspflichten
Artikel 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
Abschnitt II Schlussbestimmung
Artikel 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer der Vereinbarung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen
Drucksache 947/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006
... 22. spricht sich dafür aus, gemäß Artikel 192 seiner Geschäftsordnung Mitglieder zur Tatsachenfeststellung in die verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu entsenden um den von Petenten aufgeworfenen Fragen nachzugehen und so wirksame und pragmatische Lösungen im Interesse der Bürger herbeizuführen;
Drucksache 685/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu Naturkatastrophen
... 26. schlägt vor, eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Griechenland zu entsenden, dem Land, das von der Naturkatastrophe am stärksten betroffen ist, um der Bevölkerung seine Solidarität zu bekunden, sich ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung von Menschenleben, Hab und Gut, des sozialen Gefüges, der Umwelt und der Wirtschaft zu machen und nützliche Schlüsse für eine bessere Prävention und Reaktion auf ähnliche künftige Extremsituationen in der EU zu ziehen;
Drucksache 634/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
... -Entsendegesetzes auf sämtliche Wirtschaftsbereiche bzw. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Branchen, in denen tarifvertragliche Lösungen nicht greifen, ab. Mindestlöhne gleich welcher Art würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro, zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Bezogen auf die Gesamtzahl aller Beschäftigten in Deutschland entspräche dies einer Verringerung der Beschäftigungszahlen um 3 Prozent in West- und immerhin 6,4 Prozent in Ostdeutschland. Betroffen hiervon wären insbesondere Geringverdiener. Zudem wäre ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten.
Drucksache 331/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens "Initiative innovative Arzneimittel " KOM (2007) 241 endg.; Ratsdok. 9686/07
... (e) Jedes Mitglied des gemeinsamen Unternehmens IMI darf in den Verwaltungsrat höchstens fünf Vertreter entsenden.
Drucksache 667/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... (1) Die für die Sicherheit im Luftraum zuständige Stelle der Aufnahmepartei beschließt auf Antrag der für die Sicherheit im Luftraum zuständigen Stelle der Entsendepartei, wenn von einem Luftfahrzeug der Entsendepartei Maßnahmen nach Artikel 1 Absatz 3 innerhalb des Luftraums der Aufnahmepartei durchgeführt werden sollen. Zuvor muss die für die Sicherheit im Luftraum zuständige Stelle der Entsendepartei dem Luftfahrzeug die Erlaubnis zum Einsatz im Luftraum der Aufnahmepartei erteilt haben.
Drucksache 517/07
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
... -Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche ausgeweitet werde. Zum anderen soll ein Bruttostundenlohn festgelegt werden, der 7,50 Euro nicht unterschreiten dürfe.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... (3) Bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird eine Mitgliederversammlung gebildet. Die Mitgliederversammlung wählt den Verwaltungsrat. In die Mitgliederversammlung entsendet jede Mitgliedskasse jeweils einen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber aus ihrem Verwaltungsrat oder ihrer Vertreterversammlung. Eine Ersatzkasse entsendet jeweils zwei Vertreter der Versicherten aus ihrem Verwaltungsrat. § 64 Abs. 1 und 3 des Vierten Buches gilt entsprechend.
Drucksache 644/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... -Entsendegesetzes
Drucksache 324/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestimmung eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
... zu entsenden.
Drucksache 694/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zu der Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen (2007/2001(INI))
... 30. betont die Notwendigkeit, eine Delegation der EU-Troika, bestehend aus hochrangigen Sachverständigen, in das betreffende Land zu entsenden, mit dem die Aufnahme eines Dialogs und einer Konsultation über Menschenrechtsfragen geplant ist, und anschließend der COHOM und dem Europäischen Parlament einen Bericht dieser Delegation vorzulegen;
Drucksache 324/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestimmung eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
... zu entsenden.
Drucksache 644/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... -Entsendegesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Folgenabschätzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Drucksache 597/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... Die einseitige Beschränkung auf Vorstandsmitglieder für Mitglieder der Vertreterversammlung des Spitzenverbandes wird abgelehnt. Es sollte den Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger überlassen bleiben, wen sie in die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes entsenden.
Drucksache 155/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... -Entsendegesetzes
Drucksache 597/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... Die einseitige Beschränkung auf Vorstandsmitglieder für Mitglieder der Vertreterversammlung des Spitzenverbandes wird abgelehnt. Es sollte den Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger überlassen bleiben, wen sie in die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes entsenden.
Drucksache 553/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
... (1) Einem von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in eine gemeinsame Ermittlungsgruppe entsandten Mitglied kann unter der Leitung des zuständigen deutschen Beamten die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen übertragen werden, sofern dies vom entsendenden Mitgliedstaat gebilligt worden ist.
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... und dem Arbeitnehmerentsendegesetz soll wieder an die Stelle der vom Bewerber beizubringenden Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister treten.
Drucksache 266/07
... Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat mit Urteil vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-244/04 bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung das Erfordernis einer Vorbeschäftigungszeit bei dem entsendenden Unternehmen (Rechtsgrundlage war damals ein Runderlass des Auswärtigen Amtes) als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 EG für gemeinschaftswidrig erklärt. Das Urteil ist auch auf den zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen § 15 der
Drucksache 634/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
... -Entsendegesetzes auf sämtliche Wirtschaftsbereiche bzw. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Branchen, in denen tarifvertragliche Lösungen nicht greifen, ab. Mindestlöhne gleich welcher Art würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro, zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Bezogen auf die Gesamtzahl aller Beschäftigten in Deutschland entspräche dies einer Verringerung der Beschäftigungszahlen um 3 Prozent in West- und immerhin 6,4 Prozent in Ostdeutschland. Betroffen hiervon wären insbesondere Geringverdiener. Zudem wäre ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten.
Drucksache 720/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Die Neuordnung der Auslandsbesoldung erfordert bei den Behörden, die Beschäftigte ins Ausland entsenden, insbesondere beim Auswärtigen Amt und beim Bundesministerium der Verteidigung, eine Neuprogrammierung der verwendeten Software; dadurch möglicherweise vorübergehend entstehender Mehraufwand kann mit vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.
Drucksache 903/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... -Entsendegesetzes
Drucksache 228/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen
... (2) Ungeachtet des Artikels 4 wird eine natürliche Person, die Mitglied einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer Ständigen Vertretung eines Vertragsstaats ist, die im anderen Vertragsstaat oder in einem dritten Staat gelegen ist, für die Zwecke dieses Abkommens so behandelt, als habe sie ihren Wohnsitz im Entsendestaat, wenn a) nach dem Völkerrecht ihr Nachlass oder ihre Schenkung im Empfangsstaat mit außerhalb dieses Staates gelegenem Vermögen nicht steuerpflichtig ist und b) der gesamte Nachlass oder die gesamte Schenkung im Entsendestaat in gleicher Weise besteuert wird wie die Nachlässe oder Schenkungen von Personen mit Wohnsitz in diesem Staat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Steuerlicher Wohnsitz
Artikel 5 Unbewegliches Vermögen
Artikel 6 Bewegliches Vermögen einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung
Artikel 7 Schiffe und Luftfahrzeuge
Artikel 8 Bewegliches materielles Vermögen
Artikel 9 Anderes Vermögen
Artikel 10 Schuldenabzug
Artikel 11 Vermeidung der Doppelbesteuerung
Artikel 12 Gleichbehandlung
Artikel 13 Verständigungsverfahren
Artikel 14 Schiedsverfahren
Artikel 15 Informationsaustausch
Artikel 16 Unterstützung bei der Beitreibung
Artikel 17 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Artikel 18 Protokoll zum Abkommen
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Geltungsdauer und Kündigung
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen
Drucksache 654/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben; KOM (2007) 514 endg.; Ratsdok. 13088/07
... " der am gemeinsamen Programm Eurostars teilnehmenden Staaten zusammen. Die Kommission kann zu den Sitzungen einen Vertreter als Beobachter entsenden. Die Kommission beaufsichtigt die Durchführung des gemeinsamen Programms Eurostars und ist insbesondere zuständig für die Benennung der Mitglieder der Eurostars-Beratergruppe, die Genehmigung der Arbeitsverfahren für die Durchführung des gemeinsamen Programms Eurostars, die Genehmigung der Planung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen und der zugehörigen Budgets sowie die Genehmigung der Rangliste der zu finanzierenden Eurostars-Projekte.
Drucksache 634/07
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
... -Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche auszuweiten, um damit tarifvertragliche Lösungen für Mindestlöhne zu fördern und für die Branchen einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten.
Drucksache 903/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... -Entsendegesetzes
Drucksache 333/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Durchführung einer gemeinsamen "Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme " KOM (2007) 243 endg.; Ratsdok. 9685/07
... " genannt. Jeder ARTEMIS-Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in die Gremien des gemeinsamen Unternehmens und bezeichnet die nationale(n) Einrichtung(en), die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung der Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens verantwortlich ist/sind.
Drucksache 392/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... -Entsendegesetzes
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 4a Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 9a Änderung der Handwerksordnung
Artikel 9b Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 21a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 622/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG )
... -Entsendegesetz entsprechen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)
§ 1 Mindestlohn
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohns
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Auswirkungen
2. Wesentlicher Inhalt
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... (1) Die Mitglieder der Vertreterversammlungen des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen werden Mitglieder der Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Zusätzlich entsendet jede landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft aus ihrem Vorstand jeweils einen Vertreter aus der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer in die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Das Gleiche gilt für die stellvertretenden Mitglieder der in Satz 1 und 2 genannten Vertreterversammlung.
Drucksache 324/07
Vorlage an den Bundesrat
Bestimmung eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes ... gemäß § 14 Abs. 4 Erdölbevorratungsgesetz entsendet der Bundesrat ein Mitglied und dessen Stellvertreter für jeweils drei Jahre in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes.
Drucksache 380/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs KOM (2007) 265 endg.; Ratsdok. 10092/07
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen13 gilt dann, wenn Verkehrsunternehmer Arbeitnehmer, mit denen ein Arbeitsverhältnis besteht, für die Erbringung von Kabotagediensten von dem Mitgliedstaat entsenden, in dem sie normalerweise arbeiten.
Drucksache 444/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC (Technologieinitiative Nanoelektronik) KOM (2007) 356 endg.; Ratsdok. 10149/07
... " genannt. Jeder ENIAC-Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in die Gremien des gemeinsamen Unternehmens ENIAC und bezeichnet die nationale(n) Einrichtung(en), die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung der Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens ENIAC verantwortlich ist/sind.
Drucksache 554/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG )
... Regelmäßig sind an den deutschen Auslandsvertretungen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bundesbehörden für verschiedene Fachaufgaben tätig und nehmen an den oben genannten gefährlichen Auslandseinsätzen teil (z.B. Angehörige der Militärattachéstäbe, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des Bundesnachrichtendienstes sowie Fachreferenten für wirtschaftliche Zusammenarbeit und andere Bereiche). Die Bundesrepublik Deutschland entsendet zunehmend auch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für verschiedene Auslandseinsätze, auch in Konfliktregionen.
Drucksache 555/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... (3) Vereinbarungen, nach denen sich der Bund gegenüber Dritten dazu verpflichtet, bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Deutschen Bahn AG das Stimmrecht nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, sind unwirksam. Ein satzungsmäßiges Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, ist nur zulässig für Aktionäre, denen jederzeit eine Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern auf Grund einer eigenen Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung der Deutschen Bahn AG möglich ist.
Drucksache 922/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius – auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP3)
... 1. fordert die Europäische Union eindringlich auf, ihre führende Rolle zu bestätigen und sich auf der bevorstehenden Klimakonferenz in Bali und in der Zeit danach für konkrete Zusammenarbeit und dafür einzusetzen, dass auf dem Treffen eine Einigung über das notwendige Verhandlungsmandat erzielt wird, um einen realistischen Rahmen für ein internationales Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 festzulegen, das mit dem Ziel vereinbar ist, die Klimaänderung auf unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Stand zu begrenzen; ist der Auffassung, dass die Europäische Union ihre führende Rolle dadurch untermauern kann, dass sie mehrere Regierungschefs nach Bali entsendet, was außerdem deutlich machen würde, dass Klimawandel ein vielschichtiges Problem ist, worüber nicht nur im Kreis der Umweltminister diskutiert werden darf;
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... , S. 8 ff.; 14/2004, S. 5 ff.) Eine Beibehaltung dieser Vorschrift ist auch nicht aufgrund der in Art. 29 Abs. 1 und 2 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (im folgenden: Zusatzabkommen) bestehenden völkerrechtliche Verpflichtung erforderlich. Danach haben die Entsendestaaten einen Anspruch darauf, dass die im Zusatzabkom91 men aufgeführten Handlungen – gemäß dem Bundeswehrstandard – mit Strafe bedroht und grundsätzlich verfolgt werden. Entsprechende Regelungen, die von der vorliegend vorgesehenen Streichung nicht berührt werden, sind mit dem Vierten Strafrechtsänderungsgesetz vom 11. Juni 1957 (BGBl. I S. 597) geschaffen worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 10 Änderung des IStGH-Gesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die
Artikel 13 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 15 Zitiergebot
Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
• Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die
• Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere
• Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 100f
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100h
Zu § 100i
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 110d
Zu § 110e
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 113b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... Eine Entsendung für einen begrenzten Zeitraum ist anzunehmen, wenn eine Rückkehr des Arbeitnehmers nach Beendigung der Tätigkeit vorgesehen ist.
Drucksache 949/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zur Lage in Georgien
... " im Wahlkampf einzusetzen und allen Kandidaten Meinungsfreiheit zu garantieren; begrüßt das Ersuchen der georgischen Regierung, internationale Beobachter zu den Wahlen zu entsenden
Drucksache 612/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (2) Soweit Einkünfte oder Vermögen im Empfangsstaat wegen der den Diplomaten und Konsularbeamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer zwischenstaatlicher Übereinkünfte zustehenden steuerlichen Vorrechte nicht besteuert werden, steht das Besteuerungsrecht dem Entsendestaat zu.
Drucksache 154/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie- Umsetzungsgesetz)
... 3. in der ersten Hauptversammlung, die auf Verlangen des Bieters einberufen wird, um die Satzung zu ändern oder über die Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft zu entscheiden entfalten, sofern der Bieter nach dem Angebot über mindestens 75 Prozent der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, satzungsmäßige Stimmrechtsbeschränkungen und Stimmbindungsverträge sowie Entsendungsrechte keine Wirkung, und Mehrstimmrechtsaktien berechtigen zu nur einer Stimme.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 2 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 3 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 7 Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Übernahmerichtlinie und bereits umgesetzte Vorgaben
1. Übernahmerichtlinie
2. Bereits umgesetzte Vorgaben
III. Wesentlicher Inhalt des Umsetzungsgesetzes
1. Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Artikel 1
a Anwendungsbereich
b Pflichtangebot
c Informationspflichten
d Europäisches Verhinderungsverbot und Europäische Durchbrechungsregel
e Ausschluss von Aktionären und Andienungsrecht
i Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
2. Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung Artikel 7
3. Änderung des Handelsgesetzbuchs Artikel 4
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten der öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau
VI. Umsetzungsstand in den anderen Mitgliedstaaten
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 33a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 33c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33d
Zu Nummer 17
Zu § 39a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 39b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 39c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Drucksache 713/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV )
... (6) Die zuständige Behörde führt die Aufsicht über den Prüfungsausschuss. Sie ist berechtigt, Beauftragte zur Prüfung zu entsenden. Sie kann Mitglieder des Prüfungsausschusses, die sich als Prüfer einer erheblichen Pflichtverletzung schuldig gemacht haben, abberufen.
Drucksache 493/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Gefangenen in Guantánamo
... 16. empfiehlt, dem Vorschlag der Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die kürzlich Guantánamo besucht hat, folgend, eine Ad-hoc-Delegation nach Guantánamo zu entsenden, wenn es das Europäische Parlament als notwendig und angebracht erachtet;
Drucksache 217/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung
... (16) Vor dem Beschluss ihres Haushaltsplans hören die Notarkammern im Tätigkeitsbereich der Kasse diese an. Bei der Kasse wird zur Beratung in Angelegenheiten des Absatzes 3 Nr. 5 ein Beirat gebildet, in den jede Notarkammer im Tätigkeitsbereich der Kasse ein Mitglied und der Verwaltungsrat ebenso viele Mitglieder entsenden. Den Vorsitz in den Beiratssitzungen führt der Präsident der Kasse. Die Kasse ist an das Votum des Beirats nicht gebunden.
Drucksache 31/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) KOM (2005) 650 endg.; Ratsdok. 5203/06
... Anschließend werden weitere Kriterien genannt, um festzustellen, ob die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland als "
Drucksache 698/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
... 3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des
Artikel 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)
Abschnitt 1 Elterngeld
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 3 Anrechnung von anderen Leistungen
§ 4 Bezugszeitraum
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel
§ 13 Rechtsweg
§ 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 2 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 3 Statistik und Schlussvorschriften
§ 22 Bundesstatistik
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung
§ 24 Übermittlung
§ 25 Bericht
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 926/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Gaza-Streifen
... 10. wiederholt seinen Vorschlag, die Anwesenheit einer multinationalen Truppe im Libanon als Beispiel für den Gazastreifen und das Westjordanland zu nehmen, um die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten zu schützen; ersucht den Rat, unterdessen eine Initiative zu ergreifen, um internationale Militärbeobachter in den Gazastreifen zu entsenden und fordert alle Beteiligten auf, einen solchen Vorschlag zu unterstützen und vollständig an seiner Umsetzung mitzuwirken;
Drucksache 730/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten
... 7. begrüßt das Ergebnis der oben genannten Sondertagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, insbesondere den Ausdruck uneingeschränkter Unterstützung des Rates für die Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates, und die Zusage der Mitgliedstaaten, etwa 7 000 Soldaten für die maximal 15 000 Mann starke UNIFIL-Truppe zu entsenden;
Drucksache 701/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften KOM (2006) 552 endg.; Ratsdok. 13501/06
... Das ECDC kann Sachverstand mobilisieren, indem es Epidemiologieexperten in die betroffenen Gebiete innerhalb der EU und in Nachbarländer entsendet, die bei der Risikobewertung helfen und in Fragen der wirksamsten Reaktion des Gesundheitswesens beraten. Dies ergänzt die vorhandenen WHO-Mechanismen für internationale Hilfeleistung. Die Zusammenarbeit zwischen dem ECDC und der WHO funktioniert bereits gut und soll weiter ausgebaut werden, um die größtmögliche Effizienz innerhalb der EU und dem weiteren Europa sicherzustellen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.