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Drucksache 560/07

... Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Entsendung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 4
Anzuwendende Rechtsvorschriften für Arbeitnehmer

Artikel 5
Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Entsendung

Artikel 6
Anzuwendende Rechtsvorschriften auf Seeschiffen

Artikel 7
Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen

Artikel 8
Ausnahmen von den Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Artikel 9
Amtshilfe

Artikel 10
Verkehrssprachen, Zustellung und Legalisation

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 13
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14
Schlussbestimmung

Artikel 15
Schlussprotokoll

Artikel 16
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 17
Geltungsdauer des Ergänzungsabkommens

Schlussprotokoll zum Ergänzungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Ergänzungsabkommens:

2. Zu Artikel 4 bis 8 des Ergänzungsabkommens:

3. Zu Artikel 5 des Ergänzungsabkommens:

4. Zu Artikel 8 des Ergänzungsabkommens:

5. Zu Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a und e des Ergänzungsabkommens:

Vereinbarung zur Durchführung des Ergänzungsabkommens vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Aufklärungspflichten

Artikel 3
Mitteilungspflichten

Artikel 4
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Abschnitt II
Schlussbestimmung

Artikel 5
Inkrafttreten und Geltungsdauer der Vereinbarung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen


 
 
 


Drucksache 947/07

... 22. spricht sich dafür aus, gemäß Artikel 192 seiner Geschäftsordnung Mitglieder zur Tatsachenfeststellung in die verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu entsenden um den von Petenten aufgeworfenen Fragen nachzugehen und so wirksame und pragmatische Lösungen im Interesse der Bürger herbeizuführen;



Drucksache 685/07

... 26. schlägt vor, eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Griechenland zu entsenden, dem Land, das von der Naturkatastrophe am stärksten betroffen ist, um der Bevölkerung seine Solidarität zu bekunden, sich ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung von Menschenleben, Hab und Gut, des sozialen Gefüges, der Umwelt und der Wirtschaft zu machen und nützliche Schlüsse für eine bessere Prävention und Reaktion auf ähnliche künftige Extremsituationen in der EU zu ziehen;



Drucksache 634/1/07

... -Entsendegesetzes auf sämtliche Wirtschaftsbereiche bzw. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Branchen, in denen tarifvertragliche Lösungen nicht greifen, ab. Mindestlöhne gleich welcher Art würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro, zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Bezogen auf die Gesamtzahl aller Beschäftigten in Deutschland entspräche dies einer Verringerung der Beschäftigungszahlen um 3 Prozent in West- und immerhin 6,4 Prozent in Ostdeutschland. Betroffen hiervon wären insbesondere Geringverdiener. Zudem wäre ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten.



Drucksache 331/07

... (e) Jedes Mitglied des gemeinsamen Unternehmens IMI darf in den Verwaltungsrat höchstens fünf Vertreter entsenden.



Drucksache 667/07

... (1) Die für die Sicherheit im Luftraum zuständige Stelle der Aufnahmepartei beschließt auf Antrag der für die Sicherheit im Luftraum zuständigen Stelle der Entsendepartei, wenn von einem Luftfahrzeug der Entsendepartei Maßnahmen nach Artikel 1 Absatz 3 innerhalb des Luftraums der Aufnahmepartei durchgeführt werden sollen. Zuvor muss die für die Sicherheit im Luftraum zuständige Stelle der Entsendepartei dem Luftfahrzeug die Erlaubnis zum Einsatz im Luftraum der Aufnahmepartei erteilt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gegenstand

Artikel 3
Austausch von Informationen

Artikel 4
Souveränität

Artikel 5
Datenschutz

Artikel 6
Luftsicherungsmaßnahmen

Artikel 7
Einsatz

Artikel 8
Technische Sicherheit und Bewachung

Artikel 9
Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften

Artikel 10
Untersuchung von Flugunfällen oder -zwischenfällen

Artikel 11
Medizinische Versorgung

Artikel 12
Kosten

Artikel 13
Rechtsstellung der Streitkräfte

Artikel 14
Schadensregulierung

Artikel 15
Suspendierung

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu den Artikeln 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohung durch zivile Luftfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 517/07

... -Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche ausgeweitet werde. Zum anderen soll ein Bruttostundenlohn festgelegt werden, der 7,50 Euro nicht unterschreiten dürfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/07




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes


 
 
 


Drucksache 75/07

... (3) Bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird eine Mitgliederversammlung gebildet. Die Mitgliederversammlung wählt den Verwaltungsrat. In die Mitgliederversammlung entsendet jede Mitgliedskasse jeweils einen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber aus ihrem Verwaltungsrat oder ihrer Vertreterversammlung. Eine Ersatzkasse entsendet jeweils zwei Vertreter der Versicherten aus ihrem Verwaltungsrat. § 64 Abs. 1 und 3 des Vierten Buches gilt entsprechend.



Drucksache 644/07 (Beschluss)

... -Entsendegesetzes



Drucksache 324/07 (Beschluss)

... zu entsenden.



Drucksache 694/07

... 30. betont die Notwendigkeit, eine Delegation der EU-Troika, bestehend aus hochrangigen Sachverständigen, in das betreffende Land zu entsenden, mit dem die Aufnahme eines Dialogs und einer Konsultation über Menschenrechtsfragen geplant ist, und anschließend der COHOM und dem Europäischen Parlament einen Bericht dieser Delegation vorzulegen;



Drucksache 324/1/07

... zu entsenden.



Drucksache 644/07

... -Entsendegesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzesziel

II. Wesentlicher

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Folgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes


 
 
 


Drucksache 597/1/07

... Die einseitige Beschränkung auf Vorstandsmitglieder für Mitglieder der Vertreterversammlung des Spitzenverbandes wird abgelehnt. Es sollte den Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger überlassen bleiben, wen sie in die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes entsenden.



Drucksache 155/07 (Beschluss)

... -Entsendegesetzes



Drucksache 597/07 (Beschluss)

... Die einseitige Beschränkung auf Vorstandsmitglieder für Mitglieder der Vertreterversammlung des Spitzenverbandes wird abgelehnt. Es sollte den Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger überlassen bleiben, wen sie in die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes entsenden.



Drucksache 553/07

... (1) Einem von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in eine gemeinsame Ermittlungsgruppe entsandten Mitglied kann unter der Leitung des zuständigen deutschen Beamten die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen übertragen werden, sofern dies vom entsendenden Mitgliedstaat gebilligt worden ist.



Drucksache 68/07

... und dem Arbeitnehmerentsendegesetz soll wieder an die Stelle der vom Bewerber beizubringenden Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister treten.



Drucksache 266/07

... Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat mit Urteil vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-244/04 bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung das Erfordernis einer Vorbeschäftigungszeit bei dem entsendenden Unternehmen (Rechtsgrundlage war damals ein Runderlass des Auswärtigen Amtes) als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 EG für gemeinschaftswidrig erklärt. Das Urteil ist auch auf den zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen § 15 der



Drucksache 634/07 (Beschluss)

... -Entsendegesetzes auf sämtliche Wirtschaftsbereiche bzw. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Branchen, in denen tarifvertragliche Lösungen nicht greifen, ab. Mindestlöhne gleich welcher Art würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro, zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Bezogen auf die Gesamtzahl aller Beschäftigten in Deutschland entspräche dies einer Verringerung der Beschäftigungszahlen um 3 Prozent in West- und immerhin 6,4 Prozent in Ostdeutschland. Betroffen hiervon wären insbesondere Geringverdiener. Zudem wäre ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten.



Drucksache 720/07

... Die Neuordnung der Auslandsbesoldung erfordert bei den Behörden, die Beschäftigte ins Ausland entsenden, insbesondere beim Auswärtigen Amt und beim Bundesministerium der Verteidigung, eine Neuprogrammierung der verwendeten Software; dadurch möglicherweise vorübergehend entstehender Mehraufwand kann mit vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.



Drucksache 903/07

... -Entsendegesetzes



Drucksache 228/07

... (2) Ungeachtet des Artikels 4 wird eine natürliche Person, die Mitglied einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer Ständigen Vertretung eines Vertragsstaats ist, die im anderen Vertragsstaat oder in einem dritten Staat gelegen ist, für die Zwecke dieses Abkommens so behandelt, als habe sie ihren Wohnsitz im Entsendestaat, wenn a) nach dem Völkerrecht ihr Nachlass oder ihre Schenkung im Empfangsstaat mit außerhalb dieses Staates gelegenem Vermögen nicht steuerpflichtig ist und b) der gesamte Nachlass oder die gesamte Schenkung im Entsendestaat in gleicher Weise besteuert wird wie die Nachlässe oder Schenkungen von Personen mit Wohnsitz in diesem Staat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Steuerlicher Wohnsitz

Artikel 5
Unbewegliches Vermögen

Artikel 6
Bewegliches Vermögen einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung

Artikel 7
Schiffe und Luftfahrzeuge

Artikel 8
Bewegliches materielles Vermögen

Artikel 9
Anderes Vermögen

Artikel 10
Schuldenabzug

Artikel 11
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 12
Gleichbehandlung

Artikel 13
Verständigungsverfahren

Artikel 14
Schiedsverfahren

Artikel 15
Informationsaustausch

Artikel 16
Unterstützung bei der Beitreibung

Artikel 17
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 18
Protokoll zum Abkommen

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Geltungsdauer und Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen


 
 
 


Drucksache 654/07

... " der am gemeinsamen Programm Eurostars teilnehmenden Staaten zusammen. Die Kommission kann zu den Sitzungen einen Vertreter als Beobachter entsenden. Die Kommission beaufsichtigt die Durchführung des gemeinsamen Programms Eurostars und ist insbesondere zuständig für die Benennung der Mitglieder der Eurostars-Beratergruppe, die Genehmigung der Arbeitsverfahren für die Durchführung des gemeinsamen Programms Eurostars, die Genehmigung der Planung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen und der zugehörigen Budgets sowie die Genehmigung der Rangliste der zu finanzierenden Eurostars-Projekte.



Drucksache 634/07

... -Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche auszuweiten, um damit tarifvertragliche Lösungen für Mindestlöhne zu fördern und für die Branchen einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten.



Drucksache 903/07 (Beschluss)

... -Entsendegesetzes



Drucksache 333/07

... " genannt. Jeder ARTEMIS-Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in die Gremien des gemeinsamen Unternehmens und bezeichnet die nationale(n) Einrichtung(en), die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung der Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens verantwortlich ist/sind.



Drucksache 392/07

... -Entsendegesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/07




Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 9a
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 9b
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 21a
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 622/07

... -Entsendegesetz entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Auswirkungen

2. Wesentlicher Inhalt

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 597/07

... (1) Die Mitglieder der Vertreterversammlungen des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen werden Mitglieder der Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Zusätzlich entsendet jede landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft aus ihrem Vorstand jeweils einen Vertreter aus der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer in die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Das Gleiche gilt für die stellvertretenden Mitglieder der in Satz 1 und 2 genannten Vertreterversammlung.



Drucksache 324/07

... gemäß § 14 Abs. 4 Erdölbevorratungsgesetz entsendet der Bundesrat ein Mitglied und dessen Stellvertreter für jeweils drei Jahre in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes.



Drucksache 380/07

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen13 gilt dann, wenn Verkehrsunternehmer Arbeitnehmer, mit denen ein Arbeitsverhältnis besteht, für die Erbringung von Kabotagediensten von dem Mitgliedstaat entsenden, in dem sie normalerweise arbeiten.



Drucksache 444/07

... " genannt. Jeder ENIAC-Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in die Gremien des gemeinsamen Unternehmens ENIAC und bezeichnet die nationale(n) Einrichtung(en), die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung der Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens ENIAC verantwortlich ist/sind.



Drucksache 554/07

... Regelmäßig sind an den deutschen Auslandsvertretungen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bundesbehörden für verschiedene Fachaufgaben tätig und nehmen an den oben genannten gefährlichen Auslandseinsätzen teil (z.B. Angehörige der Militärattachéstäbe, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des Bundesnachrichtendienstes sowie Fachreferenten für wirtschaftliche Zusammenarbeit und andere Bereiche). Die Bundesrepublik Deutschland entsendet zunehmend auch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für verschiedene Auslandseinsätze, auch in Konfliktregionen.



Drucksache 555/07

... (3) Vereinbarungen, nach denen sich der Bund gegenüber Dritten dazu verpflichtet, bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Deutschen Bahn AG das Stimmrecht nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, sind unwirksam. Ein satzungsmäßiges Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, ist nur zulässig für Aktionäre, denen jederzeit eine Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern auf Grund einer eigenen Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung der Deutschen Bahn AG möglich ist.



Drucksache 922/07

... 1. fordert die Europäische Union eindringlich auf, ihre führende Rolle zu bestätigen und sich auf der bevorstehenden Klimakonferenz in Bali und in der Zeit danach für konkrete Zusammenarbeit und dafür einzusetzen, dass auf dem Treffen eine Einigung über das notwendige Verhandlungsmandat erzielt wird, um einen realistischen Rahmen für ein internationales Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 festzulegen, das mit dem Ziel vereinbar ist, die Klimaänderung auf unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Stand zu begrenzen; ist der Auffassung, dass die Europäische Union ihre führende Rolle dadurch untermauern kann, dass sie mehrere Regierungschefs nach Bali entsendet, was außerdem deutlich machen würde, dass Klimawandel ein vielschichtiges Problem ist, worüber nicht nur im Kreis der Umweltminister diskutiert werden darf;



Drucksache 275/07

... , S. 8 ff.; 14/2004, S. 5 ff.) Eine Beibehaltung dieser Vorschrift ist auch nicht aufgrund der in Art. 29 Abs. 1 und 2 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (im folgenden: Zusatzabkommen) bestehenden völkerrechtliche Verpflichtung erforderlich. Danach haben die Entsendestaaten einen Anspruch darauf, dass die im Zusatzabkom91 men aufgeführten Handlungen – gemäß dem Bundeswehrstandard – mit Strafe bedroht und grundsätzlich verfolgt werden. Entsprechende Regelungen, die von der vorliegend vorgesehenen Streichung nicht berührt werden, sind mit dem Vierten Strafrechtsänderungsgesetz vom 11. Juni 1957 (BGBl. I S. 597) geschaffen worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 568/07

... Eine Entsendung für einen begrenzten Zeitraum ist anzunehmen, wenn eine Rückkehr des Arbeitnehmers nach Beendigung der Tätigkeit vorgesehen ist.



Drucksache 949/07

... " im Wahlkampf einzusetzen und allen Kandidaten Meinungsfreiheit zu garantieren; begrüßt das Ersuchen der georgischen Regierung, internationale Beobachter zu den Wahlen zu entsenden



Drucksache 612/06

... (2) Soweit Einkünfte oder Vermögen im Empfangsstaat wegen der den Diplomaten und Konsularbeamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer zwischenstaatlicher Übereinkünfte zustehenden steuerlichen Vorrechte nicht besteuert werden, steht das Besteuerungsrecht dem Entsendestaat zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/06




Gesetzentwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Überweisungsklausel

Artikel 23
Vermögen

Artikel 24
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 25
Gleichbehandlung

Artikel 26
Verständigungsverfahren

Artikel 27
Auskunftsaustausch

Artikel 28
Erstattung der Abzugsteuern

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

Artikel 33
Protokoll

Protokoll zu
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 28. Juni 2004 in Singapur

1. Zu Artikel 4:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu den Artikeln 8 und 23:

4. Zu Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb:

5. Zu Artikel 25:

6. Zu Artikel 27:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 154/06

... 3. in der ersten Hauptversammlung, die auf Verlangen des Bieters einberufen wird, um die Satzung zu ändern oder über die Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft zu entscheiden entfalten, sofern der Bieter nach dem Angebot über mindestens 75 Prozent der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, satzungsmäßige Stimmrechtsbeschränkungen und Stimmbindungsverträge sowie Entsendungsrechte keine Wirkung, und Mehrstimmrechtsaktien berechtigen zu nur einer Stimme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 2
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Übernahmerichtlinie und bereits umgesetzte Vorgaben

1. Übernahmerichtlinie

2. Bereits umgesetzte Vorgaben

III. Wesentlicher Inhalt des Umsetzungsgesetzes

1. Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Artikel 1

a Anwendungsbereich

b Pflichtangebot

c Informationspflichten

d Europäisches Verhinderungsverbot und Europäische Durchbrechungsregel

e Ausschluss von Aktionären und Andienungsrecht

i Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt

2. Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung Artikel 7

3. Änderung des Handelsgesetzbuchs Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Umsetzungsstand in den anderen Mitgliedstaaten

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 33a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 33c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33d

Zu Nummer 17

Zu § 39a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 713/06

... (6) Die zuständige Behörde führt die Aufsicht über den Prüfungsausschuss. Sie ist berechtigt, Beauftragte zur Prüfung zu entsenden. Sie kann Mitglieder des Prüfungsausschusses, die sich als Prüfer einer erheblichen Pflichtverletzung schuldig gemacht haben, abberufen.



Drucksache 493/06

... 16. empfiehlt, dem Vorschlag der Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die kürzlich Guantánamo besucht hat, folgend, eine Ad-hoc-Delegation nach Guantánamo zu entsenden, wenn es das Europäische Parlament als notwendig und angebracht erachtet;



Drucksache 217/06 (Beschluss)

... (16) Vor dem Beschluss ihres Haushaltsplans hören die Notarkammern im Tätigkeitsbereich der Kasse diese an. Bei der Kasse wird zur Beratung in Angelegenheiten des Absatzes 3 Nr. 5 ein Beirat gebildet, in den jede Notarkammer im Tätigkeitsbereich der Kasse ein Mitglied und der Verwaltungsrat ebenso viele Mitglieder entsenden. Den Vorsitz in den Beiratssitzungen führt der Präsident der Kasse. Die Kasse ist an das Votum des Beirats nicht gebunden.



Drucksache 31/06

... Anschließend werden weitere Kriterien genannt, um festzustellen, ob die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland als "

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Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 698/06

... 3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des

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Drucksache 698/06




Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1
Berechtigte

§ 2
Höhe des Elterngeldes

§ 3
Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4
Bezugszeitraum

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6
Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7
Antragstellung

§ 8
Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11
Unterhaltspflichten

§ 12
Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel

§ 13
Rechtsweg

§ 14
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15
Anspruch auf Elternzeit

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17
Urlaub

§ 18
Kündigungsschutz

§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit

§ 20
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21
Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22
Bundesstatistik

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24
Übermittlung

§ 25
Bericht

§ 26
Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 926/06

... 10. wiederholt seinen Vorschlag, die Anwesenheit einer multinationalen Truppe im Libanon als Beispiel für den Gazastreifen und das Westjordanland zu nehmen, um die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten zu schützen; ersucht den Rat, unterdessen eine Initiative zu ergreifen, um internationale Militärbeobachter in den Gazastreifen zu entsenden und fordert alle Beteiligten auf, einen solchen Vorschlag zu unterstützen und vollständig an seiner Umsetzung mitzuwirken;



Drucksache 730/06

... 7. begrüßt das Ergebnis der oben genannten Sondertagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, insbesondere den Ausdruck uneingeschränkter Unterstützung des Rates für die Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates, und die Zusage der Mitgliedstaaten, etwa 7 000 Soldaten für die maximal 15 000 Mann starke UNIFIL-Truppe zu entsenden;



Drucksache 701/06

... Das ECDC kann Sachverstand mobilisieren, indem es Epidemiologieexperten in die betroffenen Gebiete innerhalb der EU und in Nachbarländer entsendet, die bei der Risikobewertung helfen und in Fragen der wirksamsten Reaktion des Gesundheitswesens beraten. Dies ergänzt die vorhandenen WHO-Mechanismen für internationale Hilfeleistung. Die Zusammenarbeit zwischen dem ECDC und der WHO funktioniert bereits gut und soll weiter ausgebaut werden, um die größtmögliche Effizienz innerhalb der EU und dem weiteren Europa sicherzustellen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.