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Drucksache 428/05

... 36. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Rates, eine Task Force einzusetzen, die über die Fortschritte Kroatiens bei der Erfüllung der Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union Bericht erstatten soll, und fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, diese Task Force zur Überwachung so bald wie möglich nach Kroatien zu entsenden, damit auf der nächsten Tagung des Rates zuverlässige Ergebnisse als Grundlage für eine Beschlussfassung vorgelegt werden können;



Drucksache 404/05

... Versicherungspflicht bei Entsendung in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

1. auf die deutschen Rechtsvorschriften über die

2. auf die rumänischen Rechtsvorschriften über

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts

Artikel 6
Versicherungspflicht von Arbeitnehmern

Artikel 7
Versicherungspflicht bei Entsendung in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats

Artikel 8
Versicherungspflicht von Seeleuten

Artikel 9
Versicherungspflicht anderer Personen

Artikel 10
Versicherungspflicht von Beschäftigten bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen

Artikel 11
Ausnahmen von den Bestimmungen über die Versicherungspflicht

Teil II
Besondere Bestimmungen

Kapitel 1
Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Artikel 12
Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

Artikel 13
Berücksichtigung gesundheitsgefährdender Beschäftigungen

Kapitel 2
Rentenversicherung

Artikel 14
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 15
Besonderheiten für den deutschen Träger

Artikel 16
Besonderheiten für den rumänischen Träger

Teil III
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 17
Amts- und Rechtshilfe sowie ärztliche Untersuchungen

Artikel 18
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden

Artikel 19
Schadensersatzansprüche des Trägers gegen Dritte

Artikel 20
Gebühren und Legalisation

Artikel 21
Zustellung und Verkehrssprachen

Artikel 22
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 23
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 24
Durchführung dieses Abkommens und Verbindungsstellen

1. in der Bundesrepublik Deutschland

2. in Rumänien

Artikel 25
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 26
Erstattungen

Artikel 27
Streitbeilegung

Teil IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 29
Schlussprotokoll

Artikel 30
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 31
Abkommensdauer

2 Schlussprotokoll

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nr. 10 des Abkommens:

2. Zu Artikel 2 des Abkommens:

3. Zu Artikel 4 des Abkommens:

4. Zu Artikel 5 des Abkommens:

5. Zu den Artikeln 6 bis 11 des Abkommens:

6. Zu Artikel 7 des Abkommens:

7. Zu Artikel 9 des Abkommens:

8. Zu Artikel 10 des Abkommens:

9. Zu Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 des Abkommens:

10. Zu Artikel 11 des Abkommens:

11. Zu Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens:

12. Zu Artikel 28 des Abkommens:

13. Die deutschen Rechtsvorschriften über Leistungen für nach dem Fremdrentenrecht zu entschädigende Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie über Leistungen für nach dem Fremdrentenrecht anrechenbare Versicherungszeiten bleiben unberührt.

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Aufklärungspflichten

Artikel 3
Mitteilungspflichten

Artikel 4
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Artikel 5
Zahlverfahren

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen

Kapitel 1
Unfallversicherung

Artikel 6
Arbeitsunfallanzeige

Kapitel 2
Verschiedenes

Artikel 7
Statistiken

Abschnitt III
Schlussbestimmung

Artikel 8
Inkrafttreten und Vereinbarungsdauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 873/05

... Drittens: Der Einsatz von Teams zur Hilfeleistung bei Ausbrüchen wird Bestandteil des Reaktionsmechanismus sein. Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Kernverzeichnis von Sachverständigen erstellt, die entsendet werden könnten, und das ECDC arbeitet derzeit daran weiter. Diese Teams würden mit einem festgelegten Mandat, einer festgelegten Organisationsstruktur und festgelegten Entsendungsverfahren arbeiten. Das Gesamtspektrum der Aufgaben der Teams kann entsprechend den vom ECDC festgelegten Bedingungen unterschiedlich sein, würde jedoch die Beteiligung an der Untersuchung von Ausbrüchen innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft umfassen und damit Kohärenz und Synergien mit der Reaktion der EU jenseits ihrer Grenzen in Zusammenarbeit mit der WHO sowie die Hilfestellung bei der Risikobewertung und Koordination des Vorgehens vor Ort umfassen, vor allem dort, wo sie die Grenzen der Mitgliedstaaten überschreiten.



Drucksache 269/05

... 37. fordert den Rat und die Kommission auf, die Vereinten Nationen in ihren Bemühungen zu unterstützen, Sonderberichterstatter für die Menschenrechte gemäß ihrer Aufgabenstellung in die Länder zu entsenden, in denen Menschenrechtsverletzungen vorkommen, insbesondere diejenigen Länder, die enge Beziehungen zur Europäischen Union unterhalten;



Drucksache 396/05 (Beschluss)

... 2a.Der Bundesrat entsendet zwei Personen als Vertreter der Länder;



Drucksache 663/05

... 7. Besonders problematisch erscheint in diesem Zusammenhang auch die Forderung, dass das Herkunftsland für die Überwachung des Dienstleisters auch im Entsendestaat zuständig sein sol1. Die von der Kommission vorgesehene gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten dürfte sich in der Realität nur schwer durchsetzen lassen, da allein aufgrund von Sprachproblemen und unterschiedlichen Rechtssystemen eine Zusammenarbeit nicht einfach ist. Es steht zu befürchten, dass durch diese angedachte Regelung eine wirkungsvolle Überwachung der Dienstleistungsunternehmen nicht mehr möglich sein wird.



Drucksache 86/05

... -Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 227), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeines

§ 3
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

§ 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis

§ 6
Zustellung an gesetzliche Vertreter

§ 7
Zustellung an Bevollmächtigte

§ 8
Heilung von Zustellungsmängeln

§ 9
Zustellung im Ausland

§ 10
Öffentliche Zustellung

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 323/05

... Für Einsätze innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gelten unterschiedliche Verfahren. Bei Einsätzen innerhalb der EU koordiniert der um Unterstützung ersuchende Staat die im Rahmen des Verfahrens geleisteten Beiträge. Die europäischen Katastrophenhilfseinsätze außerhalb der EU werden durch die Kommission in enger Abstimmung mit dem Ratsvorsitz koordiniert. Dabei kann es sich um autonome Hilfseinsätze oder einen Beitrag zu einem Einsatz unter Leitung einer internationalen Organisation handeln. Bei diesen Einsätzen gewährleistet das MIC die enge Abstimmung mit ECHO und dem UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA), dessen Aufgabe es ist, internationale Hilfsanstrengungen insgesamt zu koordinieren. Für Einsätze außerhalb der EU kann das MIC innerhalb weniger Stunden Experten entsenden, die den Bedarf vor Ort evaluieren, Katastrophenschutzmaßnahmen koordinieren und Kontakt zu den zuständigen Behörden und internationalen Organisationen halten. Die Entscheidung für die Entsendung von Evaluierungsexperten wird in enger Absprache mit dem Vorsitz getroffen. Besondere Verfahren gelten für den Einsatz des Verfahrens bei Maßnahmen zur Krisenbewältigung im Rahmen der GASP9.



Drucksache 915/1/05

... Der Gesetzentwurf erfordert eine ergänzende Regelung im Landesrecht. Dort ist zu bestimmen, dass - unabhängig von der Person des Amtsinhabers - der Justizminister oder ein anderer Ressortminister als Mitglied des Richterwahlausschusses bei der Auswahl der deutschen Richter und Generalanwälte an den Gerichten der Europäischen Union und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mitwirkt. In welcher Rechtsform eine solche Regelung zu erlassen ist richtet sich nach dem Landesverfassungsrecht. Der Gesetzentwurf gestattet es nicht, dass die Landesregierungen unter Verzicht auf eine generelle Regelung namentlich benannte Landesminister für das Verfahren zur Auswahl der europäischen Richter in den Richterwahlausschuss entsenden. Diese flexible Verfahrensweise sollte indessen ermöglicht werden. Sie ist weniger aufwändig als die im Entwurf vorgesehene landesrechtliche Regelung. Im Übrigen werden die Landesminister auch für die Gremien des Bundesrates ad personam benannt.



Drucksache 429/05

... 50. fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, die für die Überwachung vorgesehene Taskforce so bald wie möglich nach Kroatien zu entsenden, damit zur nächsten Tagung des Rates als Grundlage für eine Beschlussfassung zuverlässige Ergebnisse vorgelegt werden können;



Drucksache 139/05

die Streitkräfte der Entsendestaaten, soweit nicht bei



Drucksache 296/05

... (2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreter entsenden. Diesen ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Sachverständige können zu den Beratungen hinzugezogen werden.



Drucksache 498/05

... es zuständigen Landesregulierungsbehörden zusammensetzt. Jede Landesregulierungsbehörde kann jeweils einen Vertreter in den Länderausschuss entsenden.



Drucksache 80/05

... 5. vorsieht, nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Vorschriften an der Zugangs- und an den Fachprüfungen in den Prüfungsgebieten "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" jeweils mindestens einen Praxisvertreter oder eine Praxisvertreterin der in § 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Einrichtungen als Prüfer oder Prüferin zu beteiligen, wobei etwaige Kosten dieser Beteiligung die entsendenden Einrichtungen tragen; die Prüfungsstelle gemäß § 5 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung (Prüfungsstelle) führt eine Liste über die der Hochschule zur Verfügung stehenden Praxisvertreter und Praxisvertreterinnen;



Drucksache 614/05

... In Nr. 2 wird eine weitere Ausnahme geregelt. Diese betrifft einen bestimmten Personenkreis, für den aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) vom 13. August 1959 eine Sonderregelung gelten muss. Art. 13 Abs. 1 ZA-NTS nimmt die Mitglieder einer Truppe (= Stationierungsstreitkräfte in Deutschland), das zivile Gefolge (= das die Truppe begleitende Zivilpersonal, das bei den Streitkräften des die Truppe entsendenden Staates beschäftigt ist und weder staatenlos ist noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) und deren Angehörige von der Anwendung der im Bundesgebiet geltenden Bestimmungen über soziale Sicherheit und Fürsorge aus. Zu diesen Bestimmungen gehören auch jene des



Drucksache 714/05

... Die Empfehlung besteht aus zehn, überwiegend an die für Mobilität zuständigen Entsende- und Aufnahmeorganisationen gerichteten Leitlinien, die wie folgt zusammengefasst werden können:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 714/05




Begründung

1 Hintergrund

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Union

2 Konsultation der Betroffenen und Folgenabschätzung

Konsultation der Betroffenen Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rechtsinstrument Vorgeschlagener Rechtsakt: Empfehlung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Anhang

Europäische Qualitätscharta für Mobilität

1. Beratung und Information

2. Lernplan

3. Personalisierung

4. Allgemeine Vorbereitung

5. Sprachliche Aspekte

6. Logistische Unterstützung

7. Mentoring

8. Anrechnung

9. Wiedereingliederung und Evaluierung

10. Verpflichtungen und Zuständigkeiten


 
 
 


Drucksache 362/05

... -Entsendegesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 196/05

... (2) Die Gehälter und ähnliche Bezüge, die ein anderes im Obersten Rat vertretenes Satzungsmitglied dem von ihm an die Schule abgeordneten Personal einschließlich des Direktors für seine Tätigkeit an dieser Schule zahlt, sind unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit von dem auf sie entfallenden Teil der Einkommensteuer befreit, wenn der entsendende Mitgliedstaat sie seinen Steuern vom Einkommen unterwirft.



Drucksache 846/05

... 68. fordert die Kommission auf, ihre Zusage an das Europäische Parlament vom 8. März 2005 umzusetzen und den Chinesen anzubieten, europäische Zollbeamte zu Unterstützungs- und Schulungszwecken nach China zu entsenden;



Drucksache 764/05

... Die Vorsitzenden der nach Titel VI des Vertrags über die Europäische Union eingesetzten gemeinsamen Kontrollinstanzen haben das Recht, an den Sitzungen der Gruppe teilzunehmen oder einen Vertreter zu entsenden. Die von Island, Norwegen und der Schweiz benannte Kontrollstelle bzw. Kontrollstellen hat bzw. haben das Recht, an den Sitzungen der Gruppe teilzunehmen, wenn Fragen des Schengen-Besitzstands behandelt werden.



Drucksache 621/04

gliedstaat des Rates ist, kann auf seine PP-98 eigenen Kosten einen Beobachter zu den Sitzungen des Rates, seiner Kommissionen und seiner Arbeitsgruppen entsenden, wenn er den Generalsekretär vorher darüber unterrichtet. Ein Beobachter ist nicht stimmberechtigt.



Drucksache 1010/04

... 25. fordert seine Konferenz der Präsidenten auf, dem zuständigen Ausschuss die Genehmigung zu erteilen, eine Untersuchungskommission nach Bosnien und Herzegowina zu entsenden, damit die Fortschritte bewertet werden können;



Drucksache 759/04 (Beschluss)

... II geregelt. Die Art und Weise, wie die Leistungsträger ihre Vertreter der Einigungsstelle bestellen, obliegt allein den Trägern nach Maßgabe der dort geltenden internen Regelungen, die Grundsätze der Selbstverwaltung der Träger dürfen insoweit durch die Verordnung nicht beschränkt werden. Nach der gesetzlichen Regelung ist es auch möglich, dass der Vertreter eines Leistungsträgers diesem Träger selbst nicht angehört. So ist zum Beispiel sinnvoll, bei Beteiligung des Sozialhilfeträgers in Fragen der Grundsicherungsleistung bei voller Erwerbsminderung als Vertreter einen Angehörigen des Rentenversicherungsträgers zu entsenden, der über die Frage der Erwerbsfähigkeit für den Sozialhilfeträger bindend entscheidet.



Drucksache 280/04

... Die Menschen verlassen sich darauf, dass der Staat bei großen Katastrophen rasch reagiert. In den meisten Ländern gibt es Katastrophenschutzdienste, die Soforthilfe leisten. Die internationale Gemeinschaft zeigt sich seit jeher solidarisch und entsendet Rettungsmannschaften4, sobald eine Katastrophe eintritt. In den letzten Jahren hat sich die EU bemüht die Zusammenarbeit ihrer Mitgliedstaaten beim Katastrophenschutz zu verstärken, um den Herausforderungen innerhalb der EU effizienter begegnen zu können und ihrer wachsenden internationalen Bedeutung gerecht zu werden.



Drucksache 578/04

iv) auf multilateraler Basis organisierte Erasmus-Intensivprogramme. Ferner können in allen Phasen der Mobilitätsaktivitäten Qualitätssicherungsmaßnahmen der entsendenden und aufnehmenden Hochschulen bzw. Unternehmen gefördert werden (einschließlich der sprachlichen Vorbereitung).



Drucksache 450/04

... (5) Die Bundesministerien sowie die zuständigen obersten Landesbehörden können zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreter entsenden. Diesen ist auf Verlangen in der Sitzung das Wort zu erteilen.



Drucksache 128/04 (Beschluss)

... 24. Die Liberalisierung der Dienstleistungen in der Gemeinschaft kann nicht isoliert betrachtet oder geregelt werden. Die geplante Herstellung des Binnenmarkts steht in einem engen fachlichen Zusammenhang mit dem in Beratung befindlichen Richtlinienvorschlag zur Anerkennung der Berufsqualifikationen, überlagert sich in einem erheblichen Bereich mit den von der Kommission im Grünbuch zu "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" zur Diskussion gestellten Zielsetzungen und muss mit der bestehenden Entsenderichtlinie abgestimmt werden. So lange nicht hinsichtlich der Anerkennung der Berufsqualifikation und der Daseinsvorsorge Grundentscheidungen gefallen sind, sollten die damit verbundenen Regelungen der geplanten



Drucksache 759/1/04

... II geregelt. Die Art und Weise, wie die Leistungsträger ihre Vertreter der Einigungsstelle bestellen, obliegt allein den Trägern nach Maßgabe der dort geltenden internen Regelungen, die Grundsätze der Selbstverwaltung der Träger dürfen insoweit durch die Verordnung nicht beschränkt werden. Nach der gesetzlichen Regelung ist es auch möglich, dass der Vertreter eines Leistungsträgers diesem Träger selbst nicht angehört. So ist zum Beispiel sinnvoll, bei Beteiligung des Sozialhilfeträgers in Fragen der Grundsicherungsleistung bei voller Erwerbsminderung als Vertreter einen Angehörigen des Rentenversicherungsträgers zu entsenden, der über die Frage der Erwerbsfähigkeit für den Sozialhilfeträger bindend entscheidet. Neben den Mitgliedern bestellen die Leistungsträger nach Maßgabe ihrer internen Vorschriften ebenfalls Stellvertreter, die die Aufgaben der Mitglieder bei deren Verhinderung wahrnehmen. Begründung zur Folge:



Drucksache 725/04

... (6) Die in die gemeinsame Ermittlungsgruppe entsandten Mitglieder können nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Einsatz der Gruppe erfolgt, von dem Gruppenleiter mit der Durchführung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen betraut werden, sofern dies von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Einsatz erfolgt, und von dem entsendenden Mitgliedstaat gebilligt worden ist.



Drucksache 591/04

... 9. nach Möglichkeit Fachleute zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch entsenden;



Drucksache 915/04

... (5) Die Bundesministerien sowie die obersten Landesbehörden haben das Recht, zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreter zu entsenden. Diesen Vertretern ist auf Verlangen in der Sitzung das Wort zu erteilen.



Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 44/17 PDF-Dokument



Drucksache 64/17 PDF-Dokument



Drucksache 78/17 PDF-Dokument



Drucksache 79/17 PDF-Dokument



Drucksache 81/16 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 98/18 PDF-Dokument



Drucksache 108/18 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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