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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erdgasbezug"


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Drucksache 419/17

... Die Einführung untertägiger Kapazitäten könnte zu einer Erhöhung der Netzentgelte bei den Kunden führen, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Dem gegenüber stehen Entlastungen, die sich aus dem erhöhten Wettbewerb im Flexibilitätsmarkt ergeben. Es ist nicht möglich, diese Kosten und den Nutzen vorab zu quantifizieren. Die Zusammenlegung der beiden Marktgebiete kann Kosten zur Beseitigung oder Bewirtschaftung von Engpässen, die durch zunehmenden Gashandel über die derzeitigen Marktgebietsgrenzen entstehen, auslösen. Das kann beispielsweise Kosten für neue Infrastruktur oder die Ertüchtigung vorhandener Infrastruktur umfassen. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben in einer Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2012 aufgrund der damals geltenden regulatorischen Vorgaben für das Jahr der Inbetriebnahme der neuen Leitungen eine Erhöhung der Erlösobergrenze von rund 395 Millionen Euro prognostiziert. Diese Kosten würden über die Netzentgelte an die Letztverbraucher umgelegt. Das Ergebnis dieser Kosten-Nutzen-Analyse ist jedoch zu relativieren. Zum einen ist nicht klar, ob zumindest ein Teil der Kosten unabhängig von einer Marktgebietszusammenlegung anfallen würde. Außerdem hat sich die Infrastruktur der Fernleitungsnetzbetreiber seit 2012 weiterentwickelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass damals für notwendig erachtete Infrastruktur inzwischen errichtet wurde. Technischer Fortschritt und bilanzielle Maßnahmen könnten ebenso den damals ermittelten Ausbaubedarf in der Summe dämpfen. Den Kosten ist zudem das sich aus der Marktgebietszusammenlegung ergebende Entlastungspotential gegenüberzustellen. Es ist nicht möglich, diese Entlastungen im Vorhinein zu quantifizieren, da die Analyse stark annahmegetrieben wäre. Die Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete erhöht die Liquidität und Versorgungssicherheit. Transaktions- und Erdgasbezugskosten der Marktbeteiligten sinken. Derzeitiger Abstimmungsbedarf zwischen den Marktgebietsverantwortlichen und Marktakteuren wird reduziert, wenn es künftig nur noch ein einheitliches Marktgebiet und damit einen Marktgebietsverantwortlichen gibt. Weitere positive Auswirkungen würden sich ergeben, wenn perspektivisch im nächsten Schritt eine grenzüberschreitende Zusammenlegung unter deutscher Beteiligung des dann einzigen deutschen Marktgebietes erfolgt.

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Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 570/08

... Eine Ausnahme von der Erfassung mittels Wärmezählern ist nur dann vorgesehen, wenn die Messung der Wärmemenge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist. Nur in diesen Fällen darf die Kostentrennung nach den Hilfsverfahren vorgenommen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Anbringung von Messgeräten aus baulichen oder technischen Gründen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme erfolgt eine vereinfachte Ermittlung der Anteile nach einer Gleichung, die materiell bisher geltendem Recht entspricht. Die Anwendung der Gleichung für die Abrechnung von Erdgasbezug auf der Basis des Brennwertes wird mit dem Umrechnungsfaktor 1,11 bestimmt. Bei eigenständiger gewerblicher Wärmelieferung wird der Umrechnungsdivisor von 1,15 angewandt.

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Drucksache 570/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Folgen der Verordnung/Kosten

1. Kosten für öffentliche Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

5 Alternativenprüfung

Kosten der Informationspflicht

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 480: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – Heizkosten V)


 
 
 


Drucksache 207/06

... Beispiele hierfür sind u. a. eine unabhängige Versorgung durch Erdgasrohrleitungen von der kaspischen Region und von Nordafrika bis ins Zentrum der EU, neue LNG-Terminals, die Märkte bedienen, die sich derzeit durch einen mangelnden Wettbewerb zwischen den Erdgaslieferanten auszeichnen, und Ölleitungen in Mitteleuropa für einen leichteren Transport von kaspischem Öl durch die Ukraine, Rumänien und Bulgarien in die EU. Darüber hinaus könnten im Rahmen der Überprüfung konkrete politische, finanzielle und regulatorische Maßnahmen aufgezeigt werden, die für die aktive Unterstützung der Realisierung solcher Projekte durch Unternehmen erforderlich sind. Auch die neue Afrika-Strategie der EU, die Verbindungsleitungen zwischen den Energienetzen als vorrangigen Bereich in Betracht zieht, könnte der EU helfen, ihre Erdöl- und Erdgasbezugsquellen zu diversifizieren.

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Drucksache 207/06




Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR

1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

2. SECHS vorrangige Bereiche

2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:

2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:

2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:

2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz

2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien

2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik

3. Schlussfolgerungen

Nachhaltigkeit:

Wettbewerbsfähigkeit:

Versorgungssicherheit:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.