Drucksache 175/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) - COM(2020) 139 final
... Das SURE-Instrument sollte Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, die erhebliche Finanzmittel mobilisieren müssen, um die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des COVID-19-Ausbruchs auf ihrem Hoheitsgebiet einzudämmen. SURE ist ein weiterer konkreter Ausdruck der Solidarität in der Union. Die Mitgliedstaaten unterstützen sich gegenseitig über die Union; die zusätzlichen Finanzmittel werden in Form von Darlehen bereitgestellt. Das SURE-Instrument ermöglicht einen finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten, die ihre öffentlichen Ausgaben sehr kurzfristig hochfahren müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Es wird als zweite Verteidigungslinie dienen, Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen unterstützen und den Mitgliedstaaten dabei helfen, Arbeitsplätze und damit Arbeitnehmer und Selbstständige vor dem Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten zu schützen. Kurzarbeitsregelungen sind öffentliche Programme, die es Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, ermöglichen, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden vorübergehend herabzusetzen; ihre Beschäftigten erhalten für die nicht geleisteten Arbeitsstunden eine staatliche Einkommensunterstützung. Ähnliche Regelungen gibt es in Form eines Einkommensersatzes für Selbstständige in Notsituationen. Die Unterstützung von Mitgliedstaaten durch dieses Instrument sollte unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob die tatsächlichen und möglicherweise auch die geplanten öffentlichen Ausgaben zur Erhaltung von Arbeitsplätzen infolge des Ausbruchs von COVID-19 unvermittelt und heftig angestiegen sind und ob ein unmittelbarer Zusammenhang mit in Reaktion auf die Krise eingeführten oder erweiterten Kurzarbeitsregelungen und anderen ähnlichen Maßnahmen besteht.
Drucksache 293/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... Dieser Umstand führt dazu, dass viele Reisende ihre langfristig gebuchten Pauschalreisen, für die sie bereits Vorauszahlungen geleistet haben, nicht mehr antreten können. In diesen Fällen sind sowohl die Reisenden als auch die Reiseveranstalter nach der bestehenden Rechtslage im Regelfall berechtigt, wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände von dem Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts nach diesen Vorschriften kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung ("Stornogebühr") von dem Reisenden verlangen, sondern ist verpflichtet, die erhaltenen Vorauszahlungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, zu erstatten. Vor dem Hintergrund massenhafter Stornierungen ist mit einer uneingeschränkten Rückzahlungspflicht der Reiseveranstalter jedoch die Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe verbunden, die in vielen Fällen zu einer Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Unternehmen führen kann. Dies hätte gravierende Folgen für die Beschäftigten der Unternehmen und läge im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Erstattungsansprüche und den Erhalt der Pauschalreisen als bei Reisenden besonders beliebtes Produkt auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig können aber auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil sie sich als Folge der COVID-19-Pandemie erheblichen Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen ausgesetzt sehen.
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