125 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Erlaubnisbehörden"
Drucksache 531/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 9. bei einer Versagung, Entziehung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis oder einer Feststellung über die fehlende Berechtigung durch eine Fahrerlaubnisbehörde der Grund der Entscheidung und die entsprechende Kennziffer sowie den Tag des Ablaufs einer Sperrfrist,
Drucksache 531/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... --Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.
Drucksache 173/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Ein derartiges nationales Waffenregister ist zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden der Länder, ohne dass eine Vernetzung existiert. Dies verdeutlicht, dass neben möglichen Änderungen des Waffenrechts die Schaffung einer sicheren Tatsachengrundlage besonders wichtig ist und daher schnellstmöglich, in jedem Fall noch deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Waffenrichtlinie am 31. Dezember 2014 erfolgen sollte.
Drucksache 636/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
... den Betroffenen und bei Verwaltungsmaßnahmen nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 den Fahrerlaubnisbehörden
Drucksache 636/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
... den Betroffenen und bei Verwaltungsmaßnahmen nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 den Fahrerlaubnisbehörden
Drucksache 843/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt
Drucksache 905/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
... Die Fahrerlaubnisbehörden löschen aus ihrem örtlichen Fahrerlaubnisregister spätestens bis zum 31. Dezember 2012 die im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten, nachdem sie sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommenen Einträge überzeugt haben. Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten der Fahrerlaubnisbehörden werden bis zur jeweiligen Übernahme im örtlichen Register gespeichert.
Drucksache 843/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung. Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen haben, zu lange Fristen und Formulierungen, die zu Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheit bei der Anwendung geführt haben wurden überarbeitet und den neuesten technischen, praktischen und rechtlichen Erkenntnissen angepasst. Die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung werden damit einerseits bürgerfreundlicher und führen andererseits bei den Fahrerlaubnisbehörden zur Verwaltungsvereinfachung.
Drucksache 366/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... Absatz 4 legt fest, dass der Eintrag der harmonisierten Schüsselzahl in den Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörden, der in der Fahrerbescheinigung durch die für die Erteilung zuständigen Behörde und die Ausstellung der nationalen Bescheinigung durch die zuständigen Landesbehörden erfolgt. Die Trennung ist sachgerecht, weil sie den heute schon bestehenden Zuständigkeiten folgt.
Drucksache 811/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
... "Bereits jetzt zeigt sich, dass es bei der Überprüfung der Begleitpersonen zu unterschiedlichem Verwaltungsaufwand kommen kann, welcher eine gestaffelte Gebühr bzw. eine Rahmengebühr in der (Bundes)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für angezeigt erscheinen lässt. Zudem ist es sowohl für die Fahrerlaubnisbehörden besser vermittelbar, als auch im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit erforderlich, unterschiedliche Fälle, welche sich individuell nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers bilden und nicht abschließend in konkreten Regelungen erfasst werden können, auch unterschiedlich gebührenmäßig zu bewerten. Antragsteller in einfach gelagerten Fällen sollen nicht für Kosten schwieriger Verfahren mit aufkommen müssen. Ein entsprechender Gebührenrahmen würde mehr Spielraum für Entscheidungen vor Ort lassen und somit die Deregulierung und die Stärkung der Entscheidungskompetenz vor Ort fördern. Nachdem auch in der GebOSt häufig ein Gebührenrahmen vorgesehen ist, dieser in der aktuellen Fassung der Nummer 202.9 GebOSt allerdings fehlt, besteht hier Handlungsbedarf.
Drucksache 811/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
... Bereits jetzt zeigt sich, dass es bei der Überprüfung der Begleitpersonen zu unterschiedlichem Verwaltungsaufwand kommen kann, welcher eine gestaffelte Gebühr bzw. eine Rahmengebühr in der (Bundes)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für angezeigt erscheinen lässt. Zudem ist es sowohl für die Fahrerlaubnisbehörden besser vermittelbar, als auch im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit erforderlich, unterschiedliche Fälle, welche sich individuell nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers bilden und nicht abschließend in konkreten Regelungen erfasst werden können, auch unterschiedlich gebührenmäßig zu bewerten. Antragsteller in einfach gelagerten Fällen sollen nicht für Kosten schwieriger Verfahren mit aufkommen müssen. Ein entsprechender Gebührenrahmen würde mehr Spielraum für Entscheidungen vor Ort lassen und somit die Deregulierung und die Stärkung der Entscheidungskompetenz vor Ort fördern. Nachdem auch in der GebOSt häufig ein Gebührenrahmen vorgesehen ist, dieser in der aktuellen Fassung der Nummer 202.9 GebOSt allerdings fehlt, besteht hier Handlungsbedarf.
Drucksache 15/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG) ... Nachdem in der Vergangenheit festgestellt wurde, dass Erlaubnisbehörden erst im Rahmen einer Regelüberprüfung Kenntnis von Wohnsitzwechsel oder Tod eines Erlaubnisinhabers erlangten, soll durch Meldung der erstmaligen Erlaubniserteilung und des Wegfalls der Erlaubnis an die Meldebehörden und deren Rückmeldung von Namensänderung, Umzug oder Tod des
Drucksache 270/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Die bisher vorgesehene Frist für den Wegfall der örtlichen Fahrerlaubnisregister hat sich aus technischen und organisatorischen Gründen als zu kurz erwiesen, da insbesondere für die online-Verbindung der Fahrerlaubnisbehörden mit den zentralen Registern zahlreiche technische Probleme gelöst werden müssen, insbesondere auch bei jeder Fahrerlaubnisbehörde die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wie sich aus der Begründung zur Einführung der nunmehr zu ändernden Regelung mit Gesetz vom 24.April 1998 ergibt, hat bereits damals der Gesetzgeber für diesen Fall die Möglichkeit einer Fristverlängerung in Betracht gezogen. Nach Beratung im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss soll daher die Frist um ein Jahr verlängert werden. Zugleich wird eine Doppelspeicherung von Daten nach Ablauf der Frist ausgeschlossen.
Drucksache 61/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
Drucksache 69/17
Drucksache 74/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es
Drucksache 81/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ... der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 85/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
Drucksache 85/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
Drucksache 93/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Vierte Verordnung zur Änderung der Makler - und Bauträgerverordnung
Drucksache 156/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Drucksache 182/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
Drucksache 209/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 211/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Drucksache 253/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 331/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 340/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagen-vermittlungsverordnung
Drucksache 417/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 417/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 487/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
Drucksache 488/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Drucksache 531/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Drucksache 552/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Informationssystem - umwelt-online Internet
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
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Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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