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125 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erlaubnisbehörden"


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Drucksache 531/09

... 9. bei einer Versagung, Entziehung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis oder einer Feststellung über die fehlende Berechtigung durch eine Fahrerlaubnisbehörde der Grund der Entscheidung und die entsprechende Kennziffer sowie den Tag des Ablaufs einer Sperrfrist,



Drucksache 531/1/09

... --Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... Ein derartiges nationales Waffenregister ist zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden der Länder, ohne dass eine Vernetzung existiert. Dies verdeutlicht, dass neben möglichen Änderungen des Waffenrechts die Schaffung einer sicheren Tatsachengrundlage besonders wichtig ist und daher schnellstmöglich, in jedem Fall noch deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Waffenrichtlinie am 31. Dezember 2014 erfolgen sollte.



Drucksache 636/08 (Beschluss)

... den Betroffenen und bei Verwaltungsmaßnahmen nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 den Fahrerlaubnisbehörden



Drucksache 636/1/08

... den Betroffenen und bei Verwaltungsmaßnahmen nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 den Fahrerlaubnisbehörden



Drucksache 843/1/08

... (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt



Drucksache 905/08

... Die Fahrerlaubnisbehörden löschen aus ihrem örtlichen Fahrerlaubnisregister spätestens bis zum 31. Dezember 2012 die im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten, nachdem sie sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommenen Einträge überzeugt haben. Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten der Fahrerlaubnisbehörden werden bis zur jeweiligen Übernahme im örtlichen Register gespeichert.



Drucksache 843/08 (Beschluss)

... (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt



Drucksache 302/08

... -Verordnung. Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen haben, zu lange Fristen und Formulierungen, die zu Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheit bei der Anwendung geführt haben wurden überarbeitet und den neuesten technischen, praktischen und rechtlichen Erkenntnissen angepasst. Die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung werden damit einerseits bürgerfreundlicher und führen andererseits bei den Fahrerlaubnisbehörden zur Verwaltungsvereinfachung.



Drucksache 366/06

... Absatz 4 legt fest, dass der Eintrag der harmonisierten Schüsselzahl in den Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörden, der in der Fahrerbescheinigung durch die für die Erteilung zuständigen Behörde und die Ausstellung der nationalen Bescheinigung durch die zuständigen Landesbehörden erfolgt. Die Trennung ist sachgerecht, weil sie den heute schon bestehenden Zuständigkeiten folgt.



Drucksache 811/1/05

... "Bereits jetzt zeigt sich, dass es bei der Überprüfung der Begleitpersonen zu unterschiedlichem Verwaltungsaufwand kommen kann, welcher eine gestaffelte Gebühr bzw. eine Rahmengebühr in der (Bundes)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für angezeigt erscheinen lässt. Zudem ist es sowohl für die Fahrerlaubnisbehörden besser vermittelbar, als auch im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit erforderlich, unterschiedliche Fälle, welche sich individuell nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers bilden und nicht abschließend in konkreten Regelungen erfasst werden können, auch unterschiedlich gebührenmäßig zu bewerten. Antragsteller in einfach gelagerten Fällen sollen nicht für Kosten schwieriger Verfahren mit aufkommen müssen. Ein entsprechender Gebührenrahmen würde mehr Spielraum für Entscheidungen vor Ort lassen und somit die Deregulierung und die Stärkung der Entscheidungskompetenz vor Ort fördern. Nachdem auch in der GebOSt häufig ein Gebührenrahmen vorgesehen ist, dieser in der aktuellen Fassung der Nummer 202.9 GebOSt allerdings fehlt, besteht hier Handlungsbedarf.



Drucksache 811/05 (Beschluss)

... Bereits jetzt zeigt sich, dass es bei der Überprüfung der Begleitpersonen zu unterschiedlichem Verwaltungsaufwand kommen kann, welcher eine gestaffelte Gebühr bzw. eine Rahmengebühr in der (Bundes)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für angezeigt erscheinen lässt. Zudem ist es sowohl für die Fahrerlaubnisbehörden besser vermittelbar, als auch im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit erforderlich, unterschiedliche Fälle, welche sich individuell nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers bilden und nicht abschließend in konkreten Regelungen erfasst werden können, auch unterschiedlich gebührenmäßig zu bewerten. Antragsteller in einfach gelagerten Fällen sollen nicht für Kosten schwieriger Verfahren mit aufkommen müssen. Ein entsprechender Gebührenrahmen würde mehr Spielraum für Entscheidungen vor Ort lassen und somit die Deregulierung und die Stärkung der Entscheidungskompetenz vor Ort fördern. Nachdem auch in der GebOSt häufig ein Gebührenrahmen vorgesehen ist, dieser in der aktuellen Fassung der Nummer 202.9 GebOSt allerdings fehlt, besteht hier Handlungsbedarf.



Drucksache 15/05

... Nachdem in der Vergangenheit festgestellt wurde, dass Erlaubnisbehörden erst im Rahmen einer Regelüberprüfung Kenntnis von Wohnsitzwechsel oder Tod eines Erlaubnisinhabers erlangten, soll durch Meldung der erstmaligen Erlaubniserteilung und des Wegfalls der Erlaubnis an die Meldebehörden und deren Rückmeldung von Namensänderung, Umzug oder Tod des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 270/04

... Die bisher vorgesehene Frist für den Wegfall der örtlichen Fahrerlaubnisregister hat sich aus technischen und organisatorischen Gründen als zu kurz erwiesen, da insbesondere für die online-Verbindung der Fahrerlaubnisbehörden mit den zentralen Registern zahlreiche technische Probleme gelöst werden müssen, insbesondere auch bei jeder Fahrerlaubnisbehörde die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wie sich aus der Begründung zur Einführung der nunmehr zu ändernden Regelung mit Gesetz vom 24.April 1998 ergibt, hat bereits damals der Gesetzgeber für diesen Fall die Möglichkeit einer Fristverlängerung in Betracht gezogen. Nach Beratung im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss soll daher die Frist um ein Jahr verlängert werden. Zugleich wird eine Doppelspeicherung von Daten nach Ablauf der Frist ausgeschlossen.



Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Drucksache 69/17 PDF-Dokument



Drucksache 74/17 PDF-Dokument



Drucksache 81/1/06 PDF-Dokument



Drucksache 85/17 PDF-Dokument



Drucksache 85/17 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 93/18 PDF-Dokument



Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Drucksache 182/19 PDF-Dokument



Drucksache 209/18 PDF-Dokument



Drucksache 211/1/11 PDF-Dokument



Drucksache 253/16 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 340/19 PDF-Dokument



Drucksache 417/17 PDF-Dokument



Drucksache 417/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 487/18 PDF-Dokument



Drucksache 488/1/10 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Drucksache 552/16 (Beschluss) PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.