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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ermessenseinbürgerung"


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Drucksache 154/19 (Beschluss)

... Sofern konkrete Anhaltspunkte für mehrere gleichzeitige Ehen bestehen, kann die zuständige Behörde im Rahmen der Amtsermittlung erlangte Erkenntnisse über das Vorliegen einer weiteren Ehe nutzen und die erforderliche Aufklärung im Rahmen der Amtsermittlungspflicht betreiben. Die Behörde kann vom Ausländer insbesondere Auskunft verlangen, dass keine Zweit- oder Mehrfachehe geschlossen wurde, sowie ob und seit wann er verheiratet ist oder frühere Ehen geschieden wurden. Die Vorlage von ausländischen Dokumenten, die den Nachweis unterstützen sollen, dass nicht mehr als eine Ehe vorliegt, kann nicht verlangt werden. Bereits für Eheschließungen stellen viele Staaten keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, weshalb die Vorlage von Dokumenten, die den Nachweis unterstützen sollen, dass nicht mehr als eine Ehe vorliegt, in diesem Fall mit praktischen und regelmäßig unzumutbaren Schwierigkeiten einhergehen würde. Eine zusätzliche Ergänzung von § 8 StAG ist nicht erforderlich. Die Erwägung, dass eine Einbürgerung grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn mehr als eine Ehe vorliegt, ist im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG bereits berücksichtigungsfähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/19 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 154/4/19

... Sofern konkrete Anhaltspunkte für mehrere gleichzeitige Ehen bestehen, kann die zuständige Behörde im Rahmen der Amtsermittlung erlangte Erkenntnisse über das Vorliegen einer weiteren Ehe nutzen und erforderliche Aufklärung im Rahmen der Amtsermittlungspflicht betreiben. Die Behörde kann vom Ausländer insbesondere Auskunft verlangen, dass keine Zweit- oder Mehrfachehe geschlossen wurde, sowie ob und seit wann er verheiratet ist oder frühere Ehen geschieden wurden. Die Vorlage von ausländischen Dokumenten, die den Nachweis unterstützen sollen, dass nicht mehr als eine Ehe vorliegt, kann nicht verlangt werden. Bereits für Eheschließungen stellen viele Staaten keine Ehe-fähigkeitszeugnisse aus, weshalb die Vorlage von Dokumenten, die den Nachweis unterstützen sollen, dass nicht mehr als eine Ehe vorliegt, in diesem Fall mit praktischen und regelmäßig unzumutbaren Schwierigkeiten einhergehen würde. Eine zusätzliche Ergänzung von § 8 StAG ist nicht erforderlich. Die Erwägung, dass eine Einbürgerung grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn mehr als eine Ehe vorliegt, ist im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG bereits berücksichtigungsfähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/4/19




Zu Artikel 1 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 137/07

... Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung wurde durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) und das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) in den §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG zusammengefasst. Neben der Anspruchseinbürgerung in § 10, die ca. zwei Drittel aller Einbürgerungsfälle ausmacht, enthält das Gesetz in § 8 eine allgemeine Bestimmung für die Ermessenseinbürgerung sowie verschiedene weitere Sondertatbestände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 137/07 (Beschluss)

... Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung wurde durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) und das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) in den §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG zusammengefasst. Neben der Anspruchseinbürgerung in § 10, die ca. zwei Drittel aller Einbürgerungsfälle ausmacht, enthält das Gesetz in § 8 eine allgemeine Bestimmung für die Ermessenseinbürgerung sowie verschiedene weitere Sondertatbestände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.