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"Ermessenskriterium"


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Drucksache 70/06

... Regelmäßig liegt aber auch die beiderseitige Strafbarkeit bei den Listendelikten nach Artikel 2 Abs. 2 RbEuHb tatsächlich vor. Praktische Fälle des Fehlens der beiderseitigen Strafbarkeit bei Listendelikten sind bisher nicht bekannt geworden. Bei maßgeblichem Bezug der Straftat zum ersuchenden Staat ist zudem die Frage der Bewilligungsfähigkeit eines späteren Vollstreckungshilfeersuchens als gerichtlich nachprüfbares Ermessenskriterium des Bewilligungshindernisses nach § 83b Nr. 1 und 2 zu berücksichtigen. Angesichts dieser Umstände belässt es der Entwurf bei der Regelung des EuHbG vom 21. Juli 2004. Der Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O. Nr. 100) ist erfüllt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748

II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004

III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen

IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.