[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1214 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erneuerbarer"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0383/1/20
0015/20
0367/20
0212/20B
0249/20B
0295/20
0286/1/20
0314/20B
0343/20B
0135/20B
0212/20
0013/20
0451/1/20
0286/20
0136/2/20
0277/20B
0456/20B
0343/20
0456/1/20
0051/20B
0452/20B
0056/20B
0286/20B
0266/1/20
0029/20
0028/20
0383/20
0056/1/20
0015/1/20
0056/20
0255/20
0127/20
0051/1/20
0452/1/20
0097/20
0277/20
0265/20B
0188/20
0329/1/20
0249/20
0212/1/20
0135/1/20
0498/20
0343/1/20
0392/20
0314/1/20
0265/1/20
0060/20
0383/20B
0521/19
0295/1/19
0400/19B
0486/3/19
0170/19
0005/19B
0047/1/19
0295/19B
0533/19
0013/1/19
0608/1/19
0121/19
0436/19B
0346/19
0150/1/19
0005/1/19
0450/1/19
0047/19B
0113/19
0150/3/19
0521/1/19
0436/19
0143/19B
0108/19
0076/19B
0473/19
0011/19B
0383/19
0047/19
0426/19B
0436/1/19
0150/19
0663/19
0584/19B
0486/2/19
0473/1/19
0339/19
0521/19B
0655/1/19
0579/1/19
0138/19B
0143/1/19
0138/1/19
0346/1/19
0473/19B
0631/19
0631/19B
0013/19B
0582/19B
0170/1/19
0437/19
0486/19B
0346/19B
0047/3/19
0584/2/19
0281/19B
0426/19
0582/2/19
0432/19
0150/4/19
0486/1/19
0143/19
0076/1/19
0450/19
0584/19
0150/2/19
0150/19B
0249/19
0578/19
0281/19
0514/19
0066/19
0450/19B
0158/18
0305/1/18
0003/1/18
0255/18
0263/1/18
0077/18B
0028/1/18
0402/1/18
0402/18
0607/18
0617/18
0475/1/18
0037/18B
0454/18
0003/18B
0614/1/18
0305/18B
0077/18
0257/18B
0067/18
0207/1/18
0563/2/18
0563/18
0228/1/18
0475/18
0327/18
0614/18
0255/18B
0535/18
0027/18
0257/1/18
0563/18B
0145/18
0626/18
0027/1/18
0009/18
0614/2/18
0551/18
0228/18B
0027/2/18
0563/3/18
0475/18B
0402/18B
0003/18
0536/18
0327/18B
0614/18B
0077/1/18
0037/1/18
0186/1/17
0073/2/17
0731/1/17
0121/17
0719/17
0003/1/17
0157/17B
0108/17
0721/17
0708/17
0347/3/17
0090/17
0538/17B
0189/1/17
0538/17
0073/1/17
0186/2/17
0004/17
0537/17
0347/17B
0108/17B
0347/2/17
0731/17B
0157/1/17
0088/17
0187/17B
0186/17B
0726/17
0173/17
0112/17
0189/17B
0062/17
0731/17
0388/1/17
0717/17
0573/17
0073/17B
0108/1/17
0089/1/17
0121/1/17
0187/1/17
0347/17
0350/17
0003/17B
0387/17
0736/1/17
0347/1/17
0315/16
0735/1/16
0340/16B
0073/16B
0386/16B
0518/16
0132/16
0619/16B
0142/1/16
0073/16
0320/16
0310/2/16
0351/16
0142/16
0809/16B
0811/16
0296/1/16
0349/16
0073/1/16
0618/16
0809/1/16
0132/1/16
0080/16
0079/16
0534/16
0252/16
0624/16
0340/16
0034/1/16
0310/16B
0296/16B
0738/1/16
0321/16
0738/16B
0386/1/16
0183/16B
0355/16B
0046/16
0034/16B
0735/16B
0301/16
0275/16
0677/16
0356/1/16
0127/16
0356/16B
0739/16B
0701/16
0124/16
0028/16
0044/1/16
0132/16B
0034/16
0183/16
0550/16
0044/16B
0310/16
0739/16
0543/1/15
0364/15
0340/15B
0326/15B
0458/15B
0232/15B
0500/15B
0141/15
0373/15
0247/15B
0594/1/15
0542/15B
0120/15B
0511/15B
0446/15
0555/1/15
0129/15B
0543/15B
0553/15
0129/1/15
0510/1/15
0031/15B
0015/15
0404/15
0401/1/15
0031/1/15
0510/15B
0408/15B
0021/15
0329/15B
0015/1/15
0481/15
0227/15
0247/1/15
0071/1/15
0555/15
0015/15B
0326/1/15
0071/15B
0340/2/15
0555/15B
0500/15
0144/15
0594/15B
0232/15
0458/15
0574/15
0441/15B
0166/15B
0511/15
0594/15
0329/1/15
0441/1/15
0408/15
0071/15
0102/15
0102/15B
0293/14B
0191/1/14
0155/14
0607/1/14
0583/14
0402/14
0293/2/14
0360/1/14
0580/14B
0051/14B
0580/14
0157/5/14
0022/1/14
0293/3/14
0308/14
0360/14B
0293/1/14
0580/1/14
0191/8/14
0598/14B
0598/1/14
0607/14B
0157/6/14
0258/1/14
0157/2/14
0157/4/14
0473/14
0313/1/14
0292/14
0312/14
0258/14B
0598/14
0313/14B
0157/7/14
0191/14B
0249/14
0589/1/14
0191/4/14
0016/14
0132/14
0155/1/14
0292/14B
0018/1/14
0191/3/14
0018/14B
0022/14B
0157/14B
0157/3/14
0333/13
0207/13
0193/13
0247/1/13
0470/13
0113/13
0112/1/13
0113/1/13
0212/13
0758/13
0041/13
0173/13B
0589/13
0507/13
0348/13B
0025/13B
0368/13
0247/13B
0295/13B
0507/13B
0626/13
0590/13B
0206/13
0447/5/13
0684/13
0718/13B
0507/1/13
0182/1/13
0590/1/13
0041/13B
0326/13
0025/1/13
0295/13
0569/13
0398/1/13
0590/13
0515/13
0247/13
0363/2/13
0182/13B
0699/13
0225/1/13
0099/13
0718/1/13
0348/13
0819/1/13
0112/13B
0041/1/13
0225/13B
0376/13
0471/13
0447/13
0247/2/13
0348/1/13
0818/13B
0188/13
0010/13
0048/13
0173/13
0348/2/13
0347/13
0818/1/13
0173/1/13
0112/13
0515/1/13
0152/1/12
0313/1/12
0474/1/12
0136/1/12
0278/12
0632/12
0374/12
0223/1/12
0346/12
0257/2/12
0721/1/12
0204/4/12
0745/12
0745/12B
0151/12
0458/1/12
0086/1/12
0520/12
0223/12
0152/2/12
0204/3/12
0346/1/12
0346/12B
0819/12B
0295/12
0476/12
0378/12
0720/12
0819/1/12
0548/12
0458/2/12
0313/12B
0618/12
0610/12B
0086/12
0434/12
0692/12
0313/12
0028/2/12
0302/1/12
0605/12
0610/1/12
0204/12
0825/12
0204/12B
0109/12
0204/1/12
0378/12B
0253/12
0110/12
0688/12B
0149/12
0740/12
0721/12
0618/1/12
0610/12
0257/12
0204/2/12
0223/12B
0474/12B
0339/12
0582/12
0278/12B
0148/12
0278/1/12
0338/12
0618/12B
0136/12
0745/1/12
0152/12
0688/1/12
0374/12B
0150/12
0474/12
0086/12B
0549/12
0819/12
0657/11
0343/5/11
0340/4/11
0392/1/11
0341/4/11
0535/11
0854/4/11
0072/11
0392/11B
0342/11
0343/11B
0341/6/11
0392/2/11
0854/11
0344/11B
0357/11
0371/11
0035/11
0260/11B
0086/11
0320/11
0653/1/11
0368/11
0276/11
0141/11
0214/11
0186/2/11
0392/4/11
0032/11
0255/11
0395/3/11
0854/11B
0228/11
0280/11
0201/1/11
0392/5/11
0090/11
0396/1/11
0105/1/11
0632/11B
0143/11B
0031/1/11
0653/11B
0186/1/11
0831/1/11
0045/1/11
0344/3/11
0571/11
0339/11
0395/11
0276/5/11
0276/6/11
0487/4/11
0141/1/11
0343/3/11
0214/2/11
0260/11
0344/11
0201/11B
0341/3/11
0809/11
0237/11
0338/11B
0394/1/11
0143/11
0676/11B
0276/11B
0854/5/11
0831/11B
0045/11B
0321/11
0088/11
0142/11
0399/11B
0342/11B
0805/11B
0341/7/11
0343/1/11
0344/1/11
0741/11
0854/1/11
0336/11
0253/11B
0463/2/11
0867/11
0676/1/11
0232/11
0007/11B
0143/1/11
0105/11B
0309/3/11
0831/11
0392/3/11
0179/11
0341/11B
0276/1/11
0228/1/11
0392/11
0045/11
0228/11B
0655/11
0186/11
0341/2/11
0747/11
0590/11
0342/1/11
0348/11
0635/11
0007/1/11
0031/11
0632/1/11
0037/11
0805/1/11
0341/9/11
0105/11
0088/11B
0190/11
0276/4/11
0340/11B
0088/1/11
0323/11
0141/11B
0338/1/11
0819/11
0340/11
0341/8/11
0495/11B
0338/11
0379/11
0341/10/11
0614/11B
0341/5/11
0832/11
0616/10
0267/10
0680/6/10
0334/10
0004/1/10
0810/10
0510/10
0683/2/10
0244/10
0175/10
0667/2/10
0290/10
0680/4/10
0686/10
0290/10B
0506/10
0104/10
0284/2/10
0667/10
0737/10
0647/1/10
0667/10B
0738/10
0188/1/10
0738/10B
0218/10
0774/10
0299/10
0188/10B
0415/1/10
0284/10
0806/10
0312/10
0110/3/10
0771/2/10
0124/10
0483/1/10
0132/10
0797/1/10
0532/1/10
0284/10B
0868/1/10
0487/1/10
0461/10
0188/10
0694/10
0698/10
0110/1/10
0698/10B
0415/10
0284/1/10
0797/2/10
0231/10
0004/10B
0260/10
0290/1/10
0110/10B
0296/10
0312/10B
0243/10
0483/10B
0091/10
0487/10B
0029/1/10
0771/10
0130/10
0693/10
0110/4/10
0698/1/10
0312/1/10
0358/10
0031/1/10
0740/10
0257/10
0415/10B
0868/10
0284/3/10
0781/10
0633/10
0738/1/10
0868/10B
0110/2/10
0632/10
0532/10B
0220/10
0158/10
0647/10B
0428/10
0569/10B
0107/2/10
0113/10
0569/1/10
0511/10
0680/10B
0177/10
0647/2/10
0282/1/09
0117/09
0482/09
0712/09
0278/3/09
0221/09
0070/09
0195/09
0043/09
0280/1/09
0252/09
0770/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0826/09
0260/09
0094/09
0132/09
0280/09B
0846/09
0311/09
0312/09
0503/09
0674/09
0326/09
0664/09
0426/09
0339/09
0665/09
0278/09A
0226/09
0313/09
0049/09
0296/09
0594/09
0514/09
0909/09
0038/09
0289/09B
0603/09
0195/09B
0282/09B
0514/09B
0322/09
0003/1/09
0758/09
0233/09
0278/09
0280/09A
0257/09
0289/09
0490/09
0911/09
0522/09
0847/09
0023/09
0155/09
0135/09
0314/09
0414/09
0427/09
0502/09
0563/08
0884/08
0525/08
0570/08
0824/1/08
0009/1/08
0688/08
0009/2/08
0262/08
0010/3/08
0036/1/08
0157/08
0157/08B
0105/1/08
0569/08B
0385/08
0012/08
0351/08
0104/08
0522/08
0878/08
0381/08
0913/1/08
0777/08
0419/08
0012/3/08
0679/08
0419/08B
0157/1/08
0145/08
0914/08
0514/08
0485/08
0462/08
0010/08A
0137/08
0334/08
0418/08B
0824/08B
0559/1/08
0097/08
0105/08B
0134/08
0084/08
0378/08
0367/08
0716/08
0367/08D
0309/08
0906/08
0559/08
0418/3/08
0559/3/08
0010/08B
0418/2/08
0824/08
0519/08
0332/08
0104/1/08
0857/08
0102/08
0586/08
0591/08
0009/3/08
0883/08
0260/08
0383/08
0930/08
0824/2/08
0605/08
0026/08
0009/08
0012/1/08
0009/08B
0747/08
0779/08
0980/08
0420/08
0010/08C
0261/08
0010/2/08
0333/08
0463/08
0384/08
0562/08
0532/08
0024/1/08
0105/08
0103/08
0349/08
0102/08B
0194/08
0201/08
0913/08
0024/08
0913/08B
0104/08B
0539/08
0830/08
0418/1/08
0470/08
0088/08
0195/08
0694/08
0418/08
0804/08
0102/1/08
0007/08
0374/08
0807/08
0010/08
0010/1/08
0109/07
0702/07
0258/07
0283/07
0952/07
0731/07B
0084/07B
0558/07
0276/07
0674/07
0544/07B
0446/07
0731/07
0675/07
0890/07
0040/07
0259/07
0073/2/07
0448/07
0146/07
0040/07B
0918/07
0066/07
0681/07
0895/07
0824/07
0452/07
0073/1/07
0061/1/07
0170/07
0712/2/07
0775/07
0461/07
0409/07
0253/07
0504/07
0678/07
0323/07B
0492/07
0776/07
0864/07
0712/07
0040/1/07
0436/07
0889/07
0828/07
0864/1/07
0146/1/07
0915/07
0618/07
0212/07
0797/07
0169/07
0612/07
0712/07B
0241/07
0440/07
0282/2/07
0821/07
0061/07
0282/07
0146/07B
0061/07B
0518/07
0679/07
0323/1/07
0417/07
0469/07
0084/1/07
0435/07
0922/07
0073/07B
0496/07
0731/1/07
0673/07
0456/07
0864/07B
0859/07
0900/06
0621/06
0158/06
0505/06
0207/1/06
0622/06B
0010/06
0032/06
0206/06
0054/06
0907/06
0692/06
0598/06
0059/1/06
0004/06
0764/06
0054/1/06
0427/1/06
0621/1/06
0764/6/06
0692/06B
0059/06B
0427/06B
0736/06
0621/06B
0138/06B
0206/1/06
0764/5/06
0138/06
0054/06B
0221/06
0507/06
0238/06
0427/06
0800/06
0017/06
0261/06
0509/06
0131/06
0207/06B
0736/1/06
0320/06
0867/06
0736/06B
0128/06
0764/06B
0381/06
0452/06
0882/06
0206/06B
0138/1/06
0796/06
0011/06
0207/06
0141/06
0696/06
0497/06
0231/06
0367/06
0306/06
0485/06
0606/05
0588/1/05
0248/2/05
0605/05
0315/05
0194/05
0607/1/05
0248/05
0263/05
0147/05
0763/05
0244/05B
0275/1/05
0932/05
0523/05
0729/05
0727/05
0914/1/05
0428/05
0746/05
0686/05
0806/05
0536/05
0725/05
0946/05
0195/05
0245/05
0803/05
0244/05
0728/05
0271/05
0244/1/05
0245/05B
0588/05
0275/05B
0287/05
0914/05B
0836/05
0363/05
0607/05B
0316/05
0569/05
0498/05
0914/05
0913/05B
0817/05
0726/05
0136/05
0137/05
0913/05
0913/1/05
0694/05
0588/05B
0330/05
0245/1/05
0846/05
0275/05
0913/2/05
0607/05
0919/04
0707/5/04
0917/04
0565/04
0983/04
0622/04
0805/04
0645/04
0571/04
1011/04
0613/04
0061/2/03
Drucksache 313/1/14

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass in der vorliegenden Mitteilung der Kommission die Wiederverwertung von Baumaterialien zur Ressourcenschonung einen breiten Raum einnimmt, während im Gegenzug allerdings nicht auf die Verwendung von Baumaterialien auf erneuerbarer Grundlage in Form nachwachsender Rohstoffe eingegangen wird.



Drucksache 312/14

... - Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für den Zeitraum 2014-2020 werden KMU dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit und gleichzeitig auch ihre Energieeffizienz, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Ressourceneffizienz - in diesen Bereichen gilt es vorrangig zu investieren - zu verbessern. Daher können derartige Investitionen von Mitgliedstaaten und Regionen für eine Finanzierung aus EFRE- und EMFF-Mitteln ausgewählt werden.



Drucksache 258/14 (Beschluss)

... -arme und erneuerbare Energieträger genutzt werden.



Drucksache 313/14 (Beschluss)

... 7. Er stellt fest, dass in der vorliegenden Mitteilung der Kommission die Wiederverwertung von Baumaterialien zur Ressourcenschonung einen breiten Raum einnimmt, während im Gegenzug allerdings nicht auf die Verwendung von Baumaterialien auf erneuerbarer Grundlage in Form nachwachsender Rohstoffe eingegangen wird.



Drucksache 191/14 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Energieeffizienz nicht ausreichen. Die Energieeffizienz ist einer der stärksten Hebel der Energiewende. Neben dem Ausbau der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien muss daher die Reduzierung des Energieverbrauchs sowie die Erhöhung der Energieeffizienz schnellst möglich in Angriff genommen werden. Denn die Erhöhung der Energieeffizienz hat zahlreiche positive Effekte, die es auszuschöpfen gilt: Minderung des Energieverbrauchs, Kosteneinsparungen, Ressourceneinsparungen, Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Schaffung von Netto-Arbeitsplätzen.



Drucksache 16/14

... Unsere Meere und Ozeane können eine wichtige Quelle umweltfreundlicher Energie werden. Erneuerbare Energien aus dem Meer, wozu sowohl Offshore-Windkraft als auch Meeresenergie1 zählen, bieten der EU die Chance, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen, die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen sowie die Wettbewerbsfähigkeit durch technologische Innovation zu steigern. Nach der Mitteilung von 2008 zur Offshore-Windenergie2 wird in vorliegender Mitteilung beleuchtet, inwieweit der Meeresenergiesektor zu den Zielen der Strategie Europa 20203 sowie zu den langfristigen Zielen der EU im Bereich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen kann. Darüber hinaus wird ein Blick in die Zukunft dieser vielversprechenden neuen Technologie geworfen und ein Aktionsplan zur Freisetzung dieses Potenzials entworfen.



Drucksache 132/14

... 3. Aus den Klimaschutzzielen von EU und Bundesregierung ergibt sich, dass fossile Energieträger bis 2050 im Wärmesektor durch eine höhere Energieeffizienz eingespart und den Umstieg auf erneuerbare Energien weitestgehend ersetzt werden müssen.



Drucksache 22/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Schutz unseres Klimas eines der zentralen Handlungsfelder der EU ist. Die EU hat dies bislang in ihrer Vorreiterrolle bei den internationalen Klimaverhandlungen unter Beweis gestellt. Beigetragen haben hierzu die für 2020 beschlossenen, verbindlichen und ambitionierten Zielvorgaben auf europäischer und nationaler Ebene für die Minderung von Treibhausgasen sowie die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch.



Drucksache 157/14 (Beschluss)

... "(5) Es soll vor dem Jahr 2018 entschieden werden, inwieweit eine zukünftige Ermittlung der Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas durch Ausschreibung nach Maßgabe von Satz 2 und 3 sachgerecht ist.



Drucksache 333/13

... Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der optimale wirtschaftliche Einsatz konventioneller Kraftwerke und der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel machen den raschen Ausbau des Höchstspannungsübertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchführung der Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Energierechtlicher Hintergrund

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. EU-rechtlicher Kontext

5. Beteiligung der Länder an der Bundesfachplanung sowie im Planfeststellungsverfahren

II. Alternativen

III. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

IV. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur (NKR-Nr.: 2551)


 
 
 


Drucksache 207/13

... (58) Leitbild der deutschen Energiepolitik ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Auf Grundlage des Energiekonzepts von 2010 hat die Bundesregierung im Jahr 2011 den grundlegenden Umbau der deutschen Energieversorgung in Richtung erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz eingeleitet. Dabei gilt: Wettbewerb im Energiebereich soll dafür sorgen, dass alle Verbraucher Energie möglichst kostengünstig nutzen können.



Drucksache 193/13

... -Rahmenrichtlinie 5, die Richtlinie über erneuerbare Energien 6, die Initiative zu Hochgeschwindigkeitsseewegen 7 und die Habitat-Richtlinie8. Es wird davon ausgegangen, dass die EU 2013 eine reformierte Gemeinsame Fischereipolitik und im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau überarbeitete Strukturfonds (den Gemeinsamen Strategischen Rahmen) verabschiedet. Hauptziel dieses Vorschlags ist es, die kohärente und nachhaltige Umsetzung dieser Initiativen durch ein oder mehrere integrierte Verfahren zu erleichtern. Der vorliegende Vorschlag ändert den Besitzstand in keinem Politikbereich des AEUV.



Drucksache 247/1/13

... "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik". Es wird eine Strategie aufgezeigt, wie bei gleichzeitiger Steigerung von Wohlstand und Beschäftigung die Treibhausgasemissionen verringert, der Einsatz erneuerbarer Energien gesteigert sowie Energieeinsparungen und die Energieeffizienz in der EU vorangebracht werden können. Die Vorgabe, bei der Neukonzeption energiepolitischer Strategien die Preisentwicklung auf den Energiemärkten zu berücksichtigen und mit einer differenzierten Analyse einen Preisanstieg zu verhindern oder abzumildern sowie größere Kosteneffizienz zu erreichen, wird unterstützt.



Drucksache 113/13

... "§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien



Drucksache 113/1/13

... 7. Einsatz erneuerbarer Energien und



Drucksache 758/13

... Der Europäische Rat hat 2007 ehrgeizige energie- und klimapolitische Ziele für 2020 verabschiedet - eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 %, eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20 %1.



Drucksache 41/13

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teil 3
Quotenpflicht

Abschnitt 1
Allgemeine Quotenpflicht

§ 16
Quotenpflicht

§ 17
Berechnung und Umfang der Quote

§ 18
Ausnahmen

§ 19
Beginn der Quotenpflicht

§ 20
Anzeige- und Registrierungspflicht

§ 21
Erklärungspflicht

§ 22
Annullierung von Stromzertifikaten

§ 23
Sanktion

§ 24
Abmeldung von Quotenpflichtigen

Abschnitt 2
Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel

§ 25
Zuteilung von Stromzertifikaten

§ 26
Anerkennung von Anlagen

§ 27
Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 28
Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 29
Übertragung von Zertifikaten

§ 30
Rechtsfolge einer Registrierung

Teil 4
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 31
Grundsatz

§ 32
Pflichten der Erklärungspflichtigen

§ 33
Pflichten der Netzbetreiber

§ 34
Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 35
Formularvorlagen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Nummern 10 bis 17

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Nummer 18

Zu Teil 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 589/13

... Biobasierte Industriezweige sind Industriezweige, die für die Produktion von biobasierten Produkten und von Biokraft- und -brennstoffen erneuerbare biologische Ressourcen einsetzen. Die Produktion findet in der Regel in Bioraffinerien statt und beruht meist auf biobasierten Prozessen. Durch diese Netze entstehen neue Wertschöpfungsketten, die zuvor nicht miteinander verbundene Primärerzeuger (und z.B. Unternehmen im Bereich der Bewirtschaftung organischer Abfälle) und Industriezweige zusammenbringen und damit neue Chancen für ein breites Spektrum etablierter Akteure eröffnen. Immer mehr verarbeitende Industriezweige, z.B. die chemische Industrie, die Sektoren



Drucksache 247/13 (Beschluss)

... "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik". Es wird eine Strategie aufgezeigt, wie bei gleichzeitiger Steigerung von Wohlstand und Beschäftigung die Treibhausgasemissionen verringert, der Einsatz erneuerbarer Energien gesteigert sowie Energieeinsparungen und die Energieeffizienz in der EU vorangebracht werden können. Die Vorgabe, bei der Neukonzeption energiepolitischer Strategien die Preisentwicklung auf den Energiemärkten zu berücksichtigen und mit einer differenzierten Analyse einen Preisanstieg zu verhindern oder abzumildern sowie größere Kosteneffizienz zu erreichen, wird unterstützt.



Drucksache 590/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die ökologische Vorteilhaftigkeit von Wasserstoff entscheidend von der Art seiner Erzeugung abhängt. Bei dem Herstellungsverfahren der Elektrolyse ist zum Beispiel aufgrund des relativ niedrigen Wirkungsgrades in der Gesamtkette ein hoher Bedarf an Primärenergieträgern wie Kohle, Erdgas oder Uran erforderlich, sofern kein Strom aus erneuerbaren Energien verwendet wird. Vor dem Hintergrund der im 7. Umweltaktionsprogramm enthaltenen Ziele der Ressourcenschonung, der Ressourceneffizienz und der Dekarbonisierung sollte daher neben der angestrebten Erhöhung des Wirkungsgrades der Wasserstoffproduktion auch die Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien oberste Priorität erhalten.



Drucksache 206/13

... gibt Anlass, den vor fünfzehn Jahren vom Gesetzgeber gewählten Lösungsansatz zu überprüfen. Bund und Länder haben im Zuge der Neuausrichtung ihrer Energiepolitik die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Inzwischen übersteigt die Summe der Ausbauziele der Länder für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromversorgung die nationale Zielstellung deutlich. Damit gibt es kein Erfordernis mehr für eine bundesweite bauplanungsrechtliche Privilegierung der



Drucksache 447/5/13

... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Unterstützung für den Umbau der Energieversorgung Deutschlands. Er unterstreicht dabei die zentrale Bedeutung der erneuerbaren Energien für die Zukunft der deutschen Energieversorgung und den Ausstieg aus der Kernenergie.



Drucksache 590/1/13

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die ökologische Vorteilhaftigkeit von Wasserstoff entscheidend von der Art seiner Erzeugung abhängt. Bei dem Herstellungsverfahren der Elektrolyse ist zum Beispiel aufgrund des relativ niedrigen Wirkungsgrades in der Gesamtkette ein hoher Bedarf an Primärenergieträgern wie Kohle, Erdgas oder Uran erforderlich, sofern kein Strom aus erneuerbaren Energien verwendet wird. Vor dem Hintergrund der im 7. Umweltaktionsprogramm enthaltenen Ziele der Ressourcenschonung, der Ressourceneffizienz und der Dekarbonisierung sollte daher neben der angestrebten Erhöhung des Wirkungsgrades der Wasserstoffproduktion auch die Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien oberste Priorität erhalten.



Drucksache 41/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) - Antrag des Freistaates Sachsen -



Drucksache 569/13

... Da die Ausgangslagen sowie die topografischen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind, sollen die Länder im Rahmen der vorgeschlagenen Länderöffnungsklausel selbst entscheiden, ob sie von dieser Befugnis Gebrauch machen. Dabei bezieht sich diese Öffnung sowohl auf die grundsätzliche Entscheidung ("Ob") als auch auf die Ausgestaltung der höhenbezogenen Abstandsregelungen ("Wie"), die allerdings "angemessen" sein müssen, d.h. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen und einen gerechten Ausgleich der berührten öffentlichen Belange (Förderung erneuerbarer Energie einerseits, Schutz von Natur und Landschaft sowie vor optisch erdrückender Wirkung andererseits) ermöglichen müssen.



Drucksache 590/13

... - die Erhöhung des Wirkungsgrads der Wasserstoffproduktion durch Wasserelektrolyse, bei gleichzeitiger Verringerung der Kosten für eingesetztes Kapital, so dass die Kombination des Wasserstoff- und des Brennstoffzellensystems gegenüber den auf dem Markt verfügbaren Alternativen konkurrenzfähig ist; und - den großmaßstäblichen Nachweis der Nutzbarkeit von Wasserstoff zur Unterstützung der Integration erneuerbarer Energiequellen in die Energiesysteme, u.a. durch die Verwendung als konkurrenzfähiges Speichermedium für Strom aus erneuerbaren Energiequellen.



Drucksache 515/13

... Veränderungen bei den Endverbraucherstrompreisen und Unterschiede zwischen den Ländern (einschließlich innerhalb der EU) sind auf ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren zurückzuführen, darunter Brennstoffkosten, Steuerpolitik, Marktstruktur, andere Preisregulierungsansätze, Unterschiede bei der Politik in den Bereichen Klima und erneuerbare Energien und eine sich ändernde Struktur der Stromerzeugung. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix hat Auswirkungen auf den Strompreis. Ein hoher Anteil erneuerbarer Energien mit geringen Grenzkosten kann die Großhandelspreise zwar drücken, doch die Folgen des Ausbaus der erneuerbaren Energien könnten sich möglicherweise kurz- bis mittelfristig aufgrund der von den Mitgliedstaaten erhobenen zusätzlichen Abgaben für erneuerbare Energien negativ auf die Endverbraucherpreise auswirken. Daher ist es wichtig, dass die Kosten der erneuerbaren Energien sinken und die nationalen Förderregelungen kostenwirksam sind. Ein erheblicher und in vielen Fällen steigender Anteil der Endverbraucherpreise entfällt auf die von den Mitgliedstaaten festgelegten Steuern, Tarife und Abgaben. In einigen Mitgliedstaaten profitieren die Stahlindustrie und andere energieintensive Branchen bislang von Ermäßigungen oder Befreiungen von derartigen Steuern und Abgaben.



Drucksache 247/13

... Die EU verfügt über einen klaren Rahmen für ihre Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2020. Dieser Rahmen deckt verschiedene politische Ziele ab, etwa die Minderung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), die Sicherung der Energieversorgung und die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung durch einen auf Spitzentechnologie beruhenden, kostenwirksamen und ressourceneffizienten Ansatz. Diese politischen Ziele sollen durch drei Kernziele erreicht werden, die die THG-Emissionsminderung, die erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen betreffen. Für den Energieverbrauch im Verkehrssektor gibt es zusätzliche Zielvorgaben. Außerdem hat die EU ein Regelwerk eingeführt, um die Verwirklichung eines offenen, integrierten und wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarktes, der die Energieversorgungssicherheit fördert, voranzubringen. Wenngleich die EU gute Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Ziele für 2020, bei der Schaffung des Energiebinnenmarktes und bei den anderen energiepolitischen Zielen macht, besteht nun die Notwendigkeit, Überlegungen zu einem neuen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 anzustellen. Eine frühzeitige Einigung auf den Rahmen für 2030 ist aus drei Gründen wichtig:



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.