844 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Erproben"
Drucksache 439/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
... Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitraum von vier Jahren und neun Monaten ist im Verhältnis zur Verfahrensdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahren zu kurz um das Instrument "verkürzte Restschuldbefreiung für Verbraucher" in der Wirtschaft mit den zahlreichen Wirtschaftsakteuren zu erproben.
Drucksache 83/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
... Die Einrichtung von Kompetenzzentren, Spitzenforschungsclustern oder Innovationslaboren ist ein zentraler Baustein, um die wissenschaftliche Arbeit noch enger mit den konkreten Praxisanforderungen der Anwender zu verzahnen. Der Innovations- und Praxistransfer wird durch neue Fördermaßnahmen gestärkt, die es ermöglichen, Sicherheitslösungen in der Fläche zu erproben oder zielgerichtet als Praxisleuchttürme fortzuentwickeln. Eine wichtige Rolle beim Wissens- und Technologietransfer spielen technologieorientierte Unternehmensgründungen. Um neue Perspektiven und Lösungsansätze in globalen Fragen der zivilen und militärischen Sicherheit zu entwickeln, ist es notwendig, Kooperationen mit starken europäischen und internationalen Forschungs- und Technologiepartnern einzugehen. Die Bundesregierung wird daher bestehende bi- und multilaterale Forschungsaktivitäten ausbauen. Bei der Auswahl der Forschungs- und Technologiepartner wird sie besonderes Augenmerk auf ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Belange legen.
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... "(3) Krankenkassen und ihre Verbände dürfen im Rahmen von Pilotprojekten für die Dauer von bis zu zwei Jahren, längstens bis zu dem in Satz 4 genannten Zeitpunkt, Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Verordnungen und zur Abrechnung von Leistungen nach § 33a erproben, bei denen eine Übermittlung von Verordnungen in Textform erfolgt. Die Pilotvorhaben müssen den Anforderungen der Richtlinie nach § 217f Absatz 4b entsprechen. Im Rahmen der Verfahren nach Satz 1 darf nicht in die ärztliche Therapiefreiheit eingegriffen oder die Wahlfreiheit der Versicherten beschränkt werden. Für die elektronische Übermittlung von Verordnungen von Leistungen nach § 33a sind ausschließlich geeignete Dienste der Telematikinfrastruktur zu verwenden, sobald diese zur Verfügung stehen."
Drucksache 56/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine Experimentierklausel den Rechtsrahmen zu schaffen, um neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Überwindung der Hemmnisse in der Wettbewerbsfähigkeit mit zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Experimenten zu erproben.
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel
Drucksache 56/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel - Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -
... "2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine Experimentierklausel den Rechtsrahmen zu schaffen, um neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Überwindung der Hemmnisse in der Wettbewerbsfähigkeit mit zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Experimenten zu erproben.
1. Zu Nummer 2
2. Zu Nummer 2 und Nummer 3 - neu -
Drucksache 56/20
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Rechtsrahmen für eine Experimentierklausel zu schaffen, um neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Überwindung der Hemmnisse in der Wettbewerbsfähigkeit mit zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Experimenten zu erproben.
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Darüber hinaus wird die Kommission die Zusammenarbeit zwischen den Regionen fördern, um intelligente Lösungen für die Erholung der touristischen Strukturen zu entwickeln. Auf der Grundlage des jüngsten erfolgreichen Pilotprojekts wird die Kommission eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine interregionale Partnerschaft für den Tourismus veröffentlichen, um neue intelligente Lösungen für die Erholung der Branche zu teilen, zu erproben und umzusetzen und so eine neue Wertschöpfungskette eines innovativen, verantwortungsvollen und nachhaltigen Tourismus zu schaffen.
Drucksache 439/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
... Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitraum von vier Jahren und neun Monaten ist im Verhältnis zur Verfahrensdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahren zu kurz um das Instrument "verkürzte Restschuldbefreiung für Verbraucher" in der Wirtschaft mit den zahlreichen Wirtschaftsakteuren zu erproben.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Die Neuregelung wird sechs Jahre nach Inkrafttreten evaluiert. Die Evaluierung wird sich insbesondere mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit durch das zu erprobende Verfahren der Genehmigungsprozess für Infrastrukturprojekte beschleunigt und deren Akzeptanz in der Bevölkerung gesteigert werden konnten.
Drucksache 152/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD )
... Nach der in Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a (§ 137e Absatz 1 Satz 1 SGB V) vorgesehenen Änderung ist der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) zukünftig verpflichtet, in allen Fällen in denen eine Methode das Potenzial für eine erforderliche Behandlungsalternative bietet, ein Erprobungsverfahren durchzuführen, um die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen.
Drucksache 152/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD )
... Nach der in Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a (§ 137e Absatz 1 Satz 1 SGB V) vorgesehenen Änderung ist der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) zukünftig verpflichtet, in allen Fällen in denen eine Methode das Potenzial für eine erforderliche Behandlungsalternative bietet, ein Erprobungsverfahren durchzuführen, um die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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