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Drucksache 211/11 (Beschluss)

... Nach § 2 Absatz 2 BQFG sind alle Personen anspruchsberechtigt, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen. Das berechtigte Interesse haben Antragsteller aus Drittstaaten durch geeignete Unterlagen darzulegen (§ 5 Absatz 6, § 12 Absatz 6 BQFG). In der Begründung finden sich hierzu lediglich zwei Beispiele (Nachweis der Kontaktaufnahme mit einem potentiellen Arbeitgeber, Vorlage eines Geschäftskonzepts bei Selbständigen). Dies bringt die Gefahr mit sich, dass viele Interessenten zunächst "erproben", wo die Berufschancen am höchsten sind, ohne ein konkretes Interesse an einer beruflichen Tätigkeit zu besitzen. Dies kann zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen. Es sind daher höhere Anforderungen an die Darlegung des berechtigten Interesses für Antragsteller aus Drittstaaten zu stellen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die Antragsberechtigung konkreter zu regeln und die "geeigneten Unterlagen" im Sinne von § 5 Absatz 6 und § 12 Absatz 6 BQFG genauer zu definieren, indem in der Vorschrift entsprechende Beispiele genannt werden.



Drucksache 202/11 (Beschluss)

... Die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz erproben derzeit gemeinsam mit der AOK Bayern und der AOK Rheinland-Pfalz in den Regionen Mainz, Trier und Unterfranken (Würzburg), welche Konsequenzen eine Ausweitung der Hebammenleistungen von acht Wochen auf sechs Monate für die gesundheitliche Entwicklung der Mütter und Kinder hat. Eine Ausweitung der Hebammenleistung ist grundsätzlich durch eine entsprechende Regelung in den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung über die Versorgung mit Hebammenhilfe möglich. § 134a SGB V soll daher entsprechend ergänzt werden.



Drucksache 73/11

... Die Verwendung von PNR-Daten ist jedoch zurzeit auf EU-Ebene nicht geregelt. Auch wenn bislang erst wenige Mitgliedstaaten ein PNR-System eingeführt haben, verwenden die meisten PNR-Daten für die Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität auf nicht systematische Weise oder nach Maßgabe der allgemeinen Befugnisse, die der Polizei oder anderen Behörden übertragen wurden. Von den EU-Ländern hat das Vereinigte Königreich bereits ein PNR-System, während Frankreich, Dänemark, Belgien, Schweden und die Niederlande entweder einschlägige Vorschriften in Kraft gesetzt haben oder derzeit die Verwendung von PNR-Daten erproben. Andere Mitgliedstaaten erwägen die Einrichtung von PNR-Systemen. Diese nationalen Maßnahmen unterscheiden sich in mehrerer Hinsicht, unter anderem hinsichtlich des Zwecks und der Struktur des Systems, der Frist für die Speicherung der Daten, des räumlichen Geltungsbereichs und der erfassten Beförderungsmittel. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten den vollständigen Rechtsrahmen zur Verwendung von PNR-Daten verabschiedet haben, wird es höchstwahrscheinlich auch unterschiedliche Vorschriften zum Datenschutz und zu den Maßnahmen, die die Sicherheit der Datenübermittlung gewährleisten sollen, geben. Folglich könnten bis zu 27 erheblich voneinander abweichende Systeme entstehen. Dies würde zu einem ungleichen Schutzniveau bei personenbezogenen Daten in der EU, zu Sicherheitslücken, höheren Kosten und Rechtsunsicherheit sowohl für die Fluggesellschaften als auch für die Fluggäste führen.



Drucksache 190/11

... Die Initiative wendet sich mit individuellen Unterstützungsmaßnahmen an junge benachteiligte Menschen und junge Migranten, die von den vorhandenen Angeboten und Akteuren (Schule/Berufsschule etc.) nicht oder nicht mehr erreicht werden. Im neuen Modellprogramm „JUGEND stärken: Aktiv in der Region" erproben 36 Kommunen zusätzlich auf Grundlage bereits vorhandener Angebote neue Wege zur Reintegration der Jugendlichen aus einer Hand (kommunale Gesamtstrategie). Die Initiative wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.



Drucksache 614/11 (Beschluss)

... Diese zeigen, dass solche Ansätze zu einer Zersplitterung des Einsatzes der Fördermittel, zu unterkritischen Massen mit geringer Strukturwirksamkeit, zu Kleinstförderungen mit beträchtlichen Mitnahmeeffekten, zum Aufbau unnötiger Parallelstrukturen und schließlich zu hohen Fehlerquoten führen. Auch dürfte es vor Ort kaum möglich sein, die hohen Anforderungen der neuen Förderperiode in Bezug auf Monitoring und Erfolgskontrolle zu erfüllen. Dies alles steht im Widerspruch zur angestrebten Steigerung der Effizienz des Mitteleinsatzes und zur thematischen Konzentration, auf die bemerkenswerter Weise ausgerechnet für die von der Kommission selbst verwalteten EFRE-Fördermaßnahmen vollständig verzichtet werden soll, was der Bundesrat in keiner Weise nachvollziehen kann. Der Bundesrat plädiert stattdessen dafür, den Regionen die Option einzuräumen, innovative Förderansätze innerhalb der Operationellen Programme zu erproben.



Drucksache 661/10

... (7) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erprobt ein elektronisches Abrechnungssystem zur Erbringung, Einlösung und Abrechnung von Leistungen nach § 28 in geeigneten Modellregionen. Soweit dies erforderlich ist, dürfen auch Sozialdaten zum Zwecke der Erprobung nach Satz 1 erhoben, verarbeitet und genutzt werden. § 78a des Zehnten Buches gilt entsprechend.



Drucksache 306/10

... • im Zuge des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) geförderte Großpilotvorhaben durchführen, um innovative und interoperable Lösungen in Bereichen von öffentlichem Interesse zu entwickeln und zu erproben.



Drucksache 264/1/10

... 14. In der auf Grundlage des Arbeitsplans für Kultur 2008 - 2010 eingesetzten Expertengruppe Kulturwirtschaft des Rates wurde mehrfach angemahnt, dass die Kommission bei Regelungsvorschlägen (mit und ohne Einsatz von Finanzmitteln) die Kulturverträglichkeitsklausel des Artikels 167 Absatz 4 AEUV mit Leben erfüllt. Der Bundesrat unterstützt diese Forderung und schlägt überdies vor, auch eine kulturwirtschaftliche Marktverträglichkeitsprüfung zu erproben, um die Entstehung neuer Hindernisse beispielsweise für den Zugang der Kreativwirtschaft zu Unterstützungsinstrumenten zu verhindern.



Drucksache 264/10 (Beschluss)

... 13. In der auf Grundlage des Arbeitsplans für Kultur 2008 - 2010 eingesetzten Expertengruppe Kulturwirtschaft des Rates wurde mehrfach angemahnt, dass die Kommission bei Regelungsvorschlägen (mit und ohne Einsatz von Finanzmitteln) die Kulturverträglichkeitsklausel des Artikels 167 Absatz 4 AEUV mit Leben erfüllt. Der Bundesrat unterstützt diese Forderung und schlägt überdies vor, auch eine kulturwirtschaftliche Marktverträglichkeitsprüfung zu erproben, um die Entstehung neuer Hindernisse beispielsweise für den Zugang der Kreativwirtschaft zu Unterstützungsinstrumenten zu verhindern.



Drucksache 799/10

... Die Kommission hat das System 2008 geprüft14. Sie kam zu dem Ergebnis, dass das Reverse-Charge-Verfahren nicht ausgeschlossen werden sollte, bei optionaler Einführung aber das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen würde. Die Kommission erklärte sich bereit, ein Pilotprojekt zu erwägen, um die Einführung eines obligatorischen generellen Reverse-Charge-Verfahrens zu erproben. An diesem Standpunkt hat sich nichts geändert, die Kommission ist sich aber der administrativen und wirtschaftlichen Implikationen eines solchen Projekts bewusst.



Drucksache 740/10

... Daher sollte die EU im Bereich der Landwirtschaft und der Ernährungssicherung ihre Fähigkeit zu einer Zusammenarbeit mit hoher Wirkung und zur Förderung eines breitenwirksamen und grünen Wachstums erproben, indem sie ihre Anstrengungen darauf konzentriert, dass bei der Gewährung von Unterstützung die gesamte Produktionskette berücksichtigt wird. Dies könnte geschehen, indem die EU-Programme auf die Wertschöpfungskette fokussiert werden oder besser und enger mit den Partnerländern und anderen Gebern zusammengearbeitet wird, um die Anstrengungen zu bündeln. Die Zusammenarbeit könnte sich im Rahmen einer Partnerschaft mit Gebern außerhalb der EU und internationalen Organisationen u. a. auf bedarfsorientierte Forschung und Innovation, Sektorpolitik und Wertschöpfungsketten, regionale Agrar- und Nahrungsmittelmärkte konzentrieren.



Drucksache 530/10

... (3) Soweit das Gesundheitsamt die Entnahme oder Untersuchung von Wasserproben nach Absatz 1 und 2 nicht selbst durchführt, beauftragt es hierfür eine vom Wasserversorgungsunternehmen unabhängige Untersuchungsstelle, die nicht bereits die Betreiberuntersuchung durchgeführt hat und welche die Anforderungen des § 15 Absatz 4 Satz 1 erfüllt. Die zuständige oberste Landesbehörde kann bestimmen, ob und welche über Satz 1 hinausgehenden Anforderungen das Gesundheitsamt für die Auftragsvergabe einer Überwachungsuntersuchung zu prüfen hat. Die Kosten für die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben nach Satz 1 tragen der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage.



Drucksache 426/10

... 44. fordert, die Mitarbeit von Hochschullehrern in den Unternehmen und ebenso die Mitarbeit von Unternehmern in den Universitäten zu erproben und zu fördern;



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.