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"Erscheinungen"
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... (3) Damit der Übergang gelingen kann, muss er für alle gerecht und sozial akzeptabel sein. Daher müssen sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Übergangs von Anfang an berücksichtigen und alle verfügbaren Instrumente einsetzen, um negative Begleiterscheinungen abzufedern. Dem Unionshaushalt kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Drucksache 29/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20 Drucksache: 29/20 und zu 29/20
... 3. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, verstärkt die Gebiete zu unterstützen, die am stärksten von den wirtschaftlichen und sozialen Begleiterscheinungen des Übergangs betroffen sein werden. Infolge des beschlossenen Kohleausstiegs sind dies in Deutschland insbesondere die Kohleregionen. Im Sinne einer präventiven Strukturpolitik bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die ostdeutschen Braunkohlereviere als auch das Rheinische Revier förderfähig sind.
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 4. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, verstärkt die Gebiete zu unterstützen, die am stärksten von den wirtschaftlichen und sozialen Begleiterscheinungen des Übergangs betroffen sein werden.
Drucksache 232/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... gegen den unlauteren Wettbewerb benannten Missbrauchserscheinungen und angeführten Argumente dürften etwa für presserechtliche und urheberrechtliche Ansprüche ebenfalls relevant sein.
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... gegen den unlauteren Wettbewerb benannten Missbrauchserscheinungen und angeführten Argumente dürften etwa für presserechtliche und urheberrechtliche Ansprüche ebenfalls relevant sein.
Drucksache 591/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die vorgeschlagene textliche Ergänzung unterstützt das verkehrspolitische Ziel, vermehrt die Einrichtung von Fahrradstraßen zu fördern, und sorgt gleichermaßen für eine Reduzierung der daraus resultierenden negativen Begleiterscheinungen (Schilderwald, Lärm- und Abgasbelastung).
Drucksache 207/17 (Beschluss)
... Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektorenuntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel vom September 2014 festgestellt, dass der deutsche Lebensmittelmarkt zu 85 Prozent von vier Unternehmen beherrscht wird. Dies gilt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Seither hat sich der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel weiter fortgesetzt. Die damit verbundene Marktmacht hat erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise. Die marktbeherrschenden Unternehmen diktieren schon allein auf Grund ihrer Marktmacht Hersteller- und Erzeugerpreise. Konkurrierende kleinere und mittelständische Lebensmitteleinzelhändler haben dagegen schlechtere Einkaufskonditionen als die marktbeherrschenden Unternehmen und verlieren mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit. Folge ist ein weiterer Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Zudem kann sich diese Situation als existenzgefährdend für Hersteller und Erzeuger auswirken. Die jüngsten Entwicklungen in der Branche haben diese Situation verschärft. Die Regelungen zum so genannten Anzapfverbot und zum Verbot zum Verkauf von unter Einstandspreisen haben sich insoweit als wirkungslos erwiesen. Die entsprechenden Neuregelungen im Rahmen dieser Gesetzesnovelle werden daran nichts ändern. Leidtragende der Konzentrationsprozesse sind nicht nur kleine und mittlere Unternehmen auf Handels- und Herstellerseite. Leidtragende sind insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die immer weniger Möglichkeiten haben, sich der Preis-und der Angebotspolitik der vier großen Einzelhandelskonzerne zu entziehen. Der aktuelle Zustand im Lebensmitteleinzelhandel erfordert daher Regelungen, die die Marktmacht und Missbrauchsmöglichkeiten marktbeherrschender Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland eindämmen.
Drucksache 152/17
... , da die Ableitung eines eigenständigen Wertes für das Grundwasser aufgrund der Instabilität und der Umwandlung von Nitrit in andere Stickstoffparameter nicht opportun erscheint. Nach Aussage der Länder spielt die Nitritkonzentration für die Beurteilung des Grundwassers in der Regel keine Rolle, ein Verzicht auf die Aufnahme des Schwellenwertes ist jedoch aus europarechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Schutz des Grundwassers wird auch der Phosphor-/Phosphatkonzentration im Grundwasser nur eine geringe Bedeutung zugemessen. Phosphor bzw. Phosphate sind hingegen bei Oberflächengewässern maßgeblich für Eutrophierungserscheinungen verantwortlich. Das Algenwachstum ist jedoch abhängig vom Lichtangebot. Bei der Ableitung des Schwellenwertes für (Gesamt) Phosphor/Phosphate im Grundwasser wird auf die gelöste Fraktion, das orthoPhosphat, abgehoben, da sonst mir stärkeren Verfälschungen durch partikuläre Stoffe, an denen sich Phosphor in seinen verschiedenen Verbindungen anlagern kann, zu rechnen wäre. Für die Ermittlung des Schwellenwertes wurden die Messwerte aus den Bundesländern für von anthropogenen Einflüssen unbeeinflusstes Grundwasser berücksichtigt Auffällig ist dabei die große Schwankungsbreite der natürlichen Verhältnisse. Insbesondere in den Stadtstaaten finden sich hohe Konzentrationen. Nach Auswertung aller Messergebnisse ergibt sich ein flächengewichteter Mittelwert (90-Perzentil) von 326 µg/l ortho-Phosphat. Der in die Anlage 2 aufgenommene Wert von 500 µg/l liegt damit deutlich über dem Hintergrundwert, der üblicherweise als 90-Perzentil definiert wird.
Drucksache 207/1/17
... Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektorenuntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel vom September 2014 festgestellt, dass der deutsche Lebensmittelmarkt zu 85% von vier Unternehmen beherrscht wird. Dies gilt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Seither hat sich der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel weiter fortgesetzt. Die damit verbundene Marktmacht hat erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise. Die marktbeherrschenden Unternehmen diktieren schon allein auf Grund ihrer Marktmacht Hersteller- und Erzeugerpreise. Konkurrierende kleinere und mittelständische Lebensmitteleinzelhändler haben dagegen schlechtere Einkaufskonditionen als die marktbeherrschenden Unternehmen und verlieren mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit. Folge ist ein weiterer Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Zudem kann sich diese Situation als existenzgefährdend für Hersteller und Erzeuger auswirken. Die jüngsten Entwicklungen in der Branche haben diese Situation verschärft. Die Regelungen zum so genannten Anzapfverbot und zum Verbot zum Verkauf von unter Einstandspreisen haben sich insoweit als wirkungslos erwiesen. Die entsprechenden Neuregelungen im Rahmen dieser Gesetzesnovelle werden daran nichts ändern. Leidtragende der Konzentrationsprozesse sind nicht nur kleine und mittlere Unternehmen auf Handels- und Herstellerseite. Leidtragende sind insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die immer weniger Möglichkeiten haben, sich der Preis- und der Angebotspolitik der vier großen Einzelhandelskonzerne zu entziehen. Der aktuelle Zustand im Lebensmitteleinzelhandel erfordert daher Regelungen, die die Marktmacht und Missbrauchsmöglichkeiten marktbeherrschender Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland eindämmen.
Drucksache 85/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
... "13. XI. Innerhalb geschlossener Ortschaften kann die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern auf 30 km/h beschränkt werden, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen ist unbedingt zu vermeiden. In die Gesamtabwägung sind etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z.B. Taktfahrplan), die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z.B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 Meter Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken."
Drucksache 72/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... 3. die Herausgabe amtlicher Warnungen über Wettererscheinungen,
Drucksache 212/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Rinder -Leukose-Verordnung, der Tuberkulose -Verordnung und der Brucellose -Verordnung
... /EWG /EWG und im Falle von Schafen und Ziegen nach Anhang C der Richtlinie 91/68/EWG mit negativem Ergebnis untersucht worden sind und bei diesen Tieren Erscheinungen, die den Ausbruch der Brucellose befürchten lassen, nicht festgestellt sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung
Abschnitt IV Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand
§ 11a
§ 11b
§ 13
Artikel 2 Änderung der Tuberkulose-Verordnung
§ 14
Artikel 3 Änderung der Brucellose-Verordnung
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen.
§ 1
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln.
§ 3a
Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.
§ 8
§ 9
Unterabschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.
§ 11
§ 11a
Unterabschnitt 4 Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.
§ 14
§ 14a
Unterabschnitt 5 Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.
Unterabschnitt 6 Desinfektion.
Unterabschnitt 7 Aufhebung der Schutzmaßregeln.
Abschnitt 3 Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.
§ 19
§ 20
Abschnitt 4 Brucellosefreier Schweinebestand.
Abschnitt 5 Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand
§ 22
§ 22a
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.
§ 24
§ 24a
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen Regelungsinhalt
Drucksache 72/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... e) Der Bundesrat fordert deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass sich der DWD entsprechend der "Open Data-Politik" der Bundesregierung - abgesehen von der Herausgabe amtlicher Warnungen über gefährliche Wettererscheinungen - auch künftig darauf beschränkt, meteorologische und klimatologische Rohdaten zu erheben und öffentlich zugänglich bereitzustellen. Solche staatlich bereitgestellten Daten könnten als "Rohstoff für Digitalisierung" positive Inkubationswirkungen für Innovationen im Bereich meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen zum Nutzen der Endverbraucher auslösen.
Drucksache 179/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Dies überzeugt nicht, denn es ist nicht allein Sache der Fachleute innerhalb der betroffenen Verwaltungen Kontrollen und Prozessbeobachtungen durchzuführen und auszuwerten. Vielmehr steht der Gesetzgeber in der Pflicht, sich die Tragweite seiner Entscheidungen vor Augen zu führen und bedarf hierfür der Informationen aus dem Bereich der Exekutive. Daher ist es geboten, dem Bundestag, aber auch dem Bundesrat über die Auswirkungen, Regelungsdefizite, über das Ausmaß und die Tiefe der Grundrechtseingriffe sowie über die datenschutzrechtlichen Begleiterscheinungen zu berichten und sie zu bewerten. Dies gilt umso mehr, als das gesamte nationale Flüchtlingsrecht in den vergangenen Jahren vielfach novelliert worden ist, ohne dass bislang eine nennenswerte Evaluation in diesem Bereich vorgenommen worden wäre.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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