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0710/05
0397/05B
0329/05B
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0397/05
0616/05B
0945/05
0003/05
0710/1/05
0329/05
0941/05
0002/05
0748/05
0396/05B
0397/1/05
0218/05
0354/05
0015/05
0766/05
0876/05
0002/05B
0014/05
0002/1/05
0944/05
0924/05
0853/05
0082/05
0710/05B
0329/1/05
0616/2/05
0238/04B
0361/04
0985/04
0438/04
0708/04B
0586/04
0238/04
0894/04
0708/1/04
0682/04
0613/04
0818/04
0244/03
Drucksache 692/13

... Angesichts der raschen Veränderungen auf dem Markt für neue psychoaktive Substanzen, aufgrund deren sich manche nationale Behörden bereits zum Eingreifen gezwungen sahen, bedarf es dringend eines rascheren, wirksameren und angemesseneren Vorgehens auf EU-Ebene. Die Zahl der von den Mitgliedstaaten an die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gemeldeten neuen psychoaktiven Substanzen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Zwischen 1997 und 2012 wurden etwa 290 neue Substanzen gemeldet. Dabei verdreifachte sich die Zahl der gemeldeten neuen Substanzen im Zeitraum 2009 bis 2012 (von 24 auf 73). Etwa 80 % aller Substanzen wurden von mehr als einem Mitgliedstaat gemeldet. Es ist denkbar, dass sich die Gesamtzahl aller möglicherweise noch auftauchenden Substanzen auf mehrere Tausend beläuft, denn zahlreiche Varianten bekannter oder neuer, noch ungenutzter Substanzen lassen sich unter vergleichsweise geringem Kostenaufwand herstellen. Dieses Thema ist in den Jahresberichten 20126 und 20137 der EBDD sowie in dem gemeinsam von der EBDD und Europol erstellten, im Januar 2013 erschienenen Bericht über die Drogenmärkte in der EU8 näher beleuchtet worden.



Drucksache 89/11

... P. in der Erwägung, dass Afghanistan nicht nur der weltgrößte Opiumproduzent und Hauptlieferant der Heroinmärkte in der EU und der Russischen Föderation ist, sondern nach einem kürzlich erschienenen Bericht des UNODC auch einer der weltweit größten Cannabisproduzenten; in der Erwägung, dass die Opiumproduktion in Afghanistan in den letzten beiden Jahren jedoch um 23 % und seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2007 um ein Drittel zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass das UNODC festgestellt hat, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Anbau von Opium und jenen Gebieten besteht, die von Aufständischen beherrscht werden, und dass in jenen Teilen Afghanistans, in denen die Regierung besser in der Lage ist, die Gesetze umzusetzen, nahezu zwei Drittel der Bauern sagen, sie bauen kein Opium an, weil es verboten ist - in der Erwägung, dass im Südosten, wo die offiziellen Stellen weniger Einfluss haben, knapp 40 % der Bauern das Verbot als Grund dafür genannt haben, weshalb sie keinen Mohn anbauen,



Drucksache 701/10 (Beschluss)

... Eine Darlegung möglicher Defizite des im Jahr 2007 etablierten neuen EU-Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz durch die Kommission ist nach wie vor nicht erfolgt, obwohl dies zuletzt im Rahmen der Anhörung zur Vorbereitung der Mitteilung von Seiten mehrerer Mitgliedstaaten gefordert worden ist. Stattdessen stützt sich die Kommission weiterhin in dogmatischer Weise auf Erkenntnisse des im Jahr 2007 erschienenen Barnier-Berichts, der seinerzeit im Kreise der Mitgliedstaaten auf Kritik gestoßen ist. Einige der darin geäußerten Kerngedanken scheinen in der Mitteilung - wenn auch in abgewandelter Form - abermals ihren Niederschlag gefunden zu haben.



Drucksache 826/10

... (4) Bei einer Versteigerung nach § 296 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO hat der Vollziehungsbeamte nach Bekanntgabe der Versteigerungsbedingungen die Sachen den Erschienenen zur Besichtigung vorzuzeigen und die Anwesenden zum Bieten aufzufordern. Bei einer Versteigerung nach § 296 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO sind die Sachen nach Art, Güte und Beschaffenheit zutreffend zu beschreiben. Diese Beschreibung ist durch Fotografien und ggf. durch Gutachten zu ergänzen. In der Beschreibung können Angaben zu Art und Kosten eines möglichen Versands gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 826/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

2 Kurzbegründung

3 Allgemeines

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Artikel 1

Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1558: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsanweisung zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung


 
 
 


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