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34 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erschleichung"


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Drucksache 424/19

... Die derzeitige strafrechtliche Ahndung des Massendelikts des schlichten "Fahrens ohne Fahrschein" (Beförderungserschleichung gemäß 265a



Drucksache 297/18 (Beschluss)

... 2. Durch das von der Kommission vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuersystem sieht der Bundesrat einen deutlichen Zuwachs an Betrugspotential. Insbesondere sieht er die Gefahr, dass bei Lieferungen an nicht zertifizierte Steuerpflichtige der Vorsteuerabzug im Bestimmungsland unabhängig von der Steuerentrichtung des Lieferers gewährt wird, was von kriminellen Vereinigungen zur Erschleichung von Vorsteuern genutzt werden könnte. Er ist daher sehr skeptisch, ob der von der Kommission prognostizierte Rückgang des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs von jährlich 41 Milliarden Euro realisierbar ist.



Drucksache 297/1/18

... 2. Durch das von der Kommission vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuer-system sieht der Bundesrat einen deutlichen Zuwachs an Betrugspotential. Insbesondere sieht er die Gefahr, dass bei Lieferungen an nicht zertifizierte Steuerpflichtige der Vorsteuerabzug im Bestimmungsland unabhängig von der Steuerentrichtung des Lieferers gewährt wird, was von kriminellen Vereinigungen zur Erschleichung von Vorsteuern genutzt werden könnte.



Drucksache 663/13

... Mit der Schaffung einer besonderen Gerichtsstandsregelung folgt der Entwurf einer Forderung, die im Schrifttum wiederholt erhoben wurde (Eidenmüller, ZHR 169 [2005], S. 528, S. 537 ff., Hirte, ZIP 2008, S. 444, S. 445; K. Schmidt, KTS 2010, S. 1, S. 21 ff.; ders., ZIP 2012, S. 1053, S. 1057 ff.). Während jedoch einige dieser Vorschläge für eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts plädieren, das für das Mutterunternehmen zuständig ist, folgt die Entwurfsregelung dem Prioritätsprinzip. Für eine Anknüpfung an das Mutterunternehmen spricht zwar, dass bei ihm in aller Regel die Konzernleitung organisatorisch verortet sein wird, so dass sich von dort aus auch im Insolvenzfall die wirtschaftlichen Aktivitäten im Gesamtkonzern am besten koordinieren lassen. Allerdings erscheint eine statische und ausnahmslose Anknüpfung an den Gerichtsstand des Mutterunternehmens in den Fällen unangemessen, in denen das Mutterunternehmen gar nicht in Insolvenz gerät oder den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen im Ausland hat. Das Prioritätsprinzip vermeidet diese Nachteile. Es ermöglicht im Übrigen jedenfalls dann einen Gerichtsstand bei dem Mutterunternehmen, wenn dieses den entscheidenden ersten Antrag stellt. Dennoch ist gegen die Maßgeblichkeit des Prioritätsprinzips eingewandt worden, dass die in ihm angelegten Wahlmöglichkeiten missbrauchsanfällig seien und eine bedenkliche Entwicklung begünstigten, an deren Ende nur mehr wenige Insolvenzgerichte überhaupt mit Unternehmensinsolvenzen befasst sind. Indessen muss schon bezweifelt werden, dass sich Strategien, welche in einem innerstaatlichen Anwendungskontext auf die Befassung eines bestimmten Gerichts zielen, einen Missbrauch darstellen. Denn anders als im grenzüberschreitenden Kontext hat die Zuständigkeit eines Gerichts keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht. Und die im Missbrauchsargument offen enthaltene Unterstellung, dass einige Gerichte mit den bei ihnen anhängigen Verfahren nicht angemessen umgehen, läuft auf die dem deutschen Justizsystem nicht gerecht werdende Annahme hinaus, es werde vor bestimmten Gerichten das geltende Recht nicht richtig angewendet. Zutreffend mag allein sein, dass Gerichte, die vor allem infolge einer Konzentration der Zuständigkeiten in Insolvenzsachen eine größere und regelmäßigere Auslastung der Insolvenzdezernate aufweisen, über größere Sachkunde und Erfahrung verfügen und daher eine besonders gute Bearbeitung auch großer und komplexer Fälle erwarten lassen. Dies spricht umso mehr dafür, dass die Länder zumindest von dem neu eingefügten § 2 Absatz 3 InsO-E Gebrauch machen und die Zuständigkeit für die konzernspezifischen Verfahren auf höchstens ein Gericht je Oberlandesgerichtsbezirk konzentrieren. Ganz unabhängig hiervon sollten die Wahlmöglichkeiten, die das Prioritätsprinzip eröffnet, nicht allein unter dem Gesichtspunkt des Missbrauches beurteilt werden. Sie geben der Konzernleitung und den Geschäftsleitern der Einzelunternehmen Gestaltungsmittel an die Hand, mit deren Hilfe sie den Insolvenzbewältigungsprozess vorausplanen können. Dabei lässt sich der Entwurf von der Erkenntnis leiten, dass insbesondere Sanierungen nur dann Erfolg versprechen, wenn sie im Vorfeld der Antragstellung von der Unternehmensleitung geplant und mit den maßgeblichen Gläubigern abgestimmt werden. Die Missbrauchsgefahren treten gegenüber den Vorteilen, welche eine planbare Verfahrenskonzentration ermöglicht, in den Hintergrund. Dies zeigt sich wiederum daran, dass die Folgen einer missbräuchlichen Zuständigkeitserschleichung - anders als im grenzüberschreitenden Kontext, in dem sich an die Zuständigkeit weit reichende Folgen in Bezug auf das anwendbare Recht knüpfen - überschaubar sind und dass sich etwaige Gefahren für die Interessen von Beteiligten durch die verfahrensrechtlichen Vorkehrungen im Rahmen der - im Grundsatz selbständigen - Einzelverfahren auffangen lassen. Zudem schränkt die Entwurfsregelung die Missbrauchsmöglichkeiten dadurch ein, dass sie die Anträge von Unternehmen ausblendet, die im Konzern von offensichtlich untergeordneter Bedeutung sind.



Drucksache 395/11

... 8. das Aufklären oder Unterbinden von Leistungserschleichungen nach Maßgabe von Absatz 3.



Drucksache 329/10

... Der Auswertezweck bei einer Speicherung in polizeilichen Dateien erfordert darüber hinaus die Speicherung von Informationen, die über die im Ausländerzentralregister nachgewiesenen Aufenthaltszwecke hinausgehen. Das Ausländerzentralregister weist Aufenthalte zu Zwecken der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, aus familiären Gründen und aufgrund besonderer Aufenthaltsrechte nach. Getrennt davon werden in der Visadatei des Ausländerzentralregisters Daten zu Visumanträgen wie etwa auch die Visumkategorie gespeichert. Detaillierte Angaben zum Zweck der Reise, wie Autokauf, Besuch von Sportveranstaltungen, sind in der Visadatei des Ausländerzentralregisters nicht gespeichert. Diese sind jedoch für den Bereich der Auswertung von entscheidender Bedeutung, etwa, wenn es gilt, wahrscheinliche Legenden von islamistischen Terroristen als solche zu identifizieren oder Tatzusammenhänge und neue Modi Operandi im Rahmen der Schleusungskriminalität, etwa der Visumserschleichung, festzustellen.



Drucksache 282/1/09

... In Falle falscher Angaben handelt es sich um die Erschleichung der Befreiung von Pflichten. In der vorliegenden Fassung blieben die möglicherweise schwerwiegenden finanziellen Folgen zusätzlicher Nachsorgemaßnahmen bei der öffentlichen Hand. Es ist daher billig, den Betreiber für falsche Angaben in die Pflicht zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG

18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG

23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG

24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG

31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG

62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG

63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

Zu Artikel 1

73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG

75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Gebühren und Auslagen

76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG

§ 42a
Speicherabgabe

82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

86. Zu Artikel 1

87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV

89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 282/09 (Beschluss)

... In Falle falscher Angaben handelt es sich um die Erschleichung der Befreiung von Pflichten. In der vorliegenden Fassung blieben die möglicherweise schwerwiegenden finanziellen Folgen zusätzlicher Nachsorgemaßnahmen bei der öffentlichen Hand. Es ist daher billig, den Betreiber für falsche Angaben in die Pflicht zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 - neu - KSpG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 7 - neu - KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

26. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

30. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

31. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 - neu - KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

33. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

39. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

40. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

41. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

43. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

47. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

48. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

53. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 und 2 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Abgabenrechtliche Regelungen der Länder

59. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

62. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

63. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

64. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

65. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

66. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

67. Zu Artikel 1

68. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

69. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung

70. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 532/06 (Beschluss)

... Dabei ist es nicht selten, dass für einen oder beide Eheleute eingeweihte Rechtsanwälte tätig werden. Sofern sich eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Zustellung nicht nachweisen lässt, ist eine Anerkennung nach Artikel 22 Buchstabe b ausgeschlossen. Im Übrigen dürfte häufig eine Überrumpelung, ein Vorspiegeln bestimmter Vorteile oder Ausnutzen einer Überlegenheit seitens eines Ehegatten vorliegen. Derartige Fälle der Gerichtsstandserschleichung müssten zur Versagung der Anerkennung führen können.



Drucksache 25/05 (Beschluss) Erschleichung


Drucksache 25/1/05

... Nutzung der Daten zur Bekämpfung der Visumserschleichung



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 539/15 PDF-Dokument



Drucksache 543/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.