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"Erstattungsansprüche"


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Drucksache 185/1/16

... "(4) Zur Wahrung seines Kostenerstattungsanspruches ist der örtliche Träger verpflichtet, vor dem 1. November 2015 entstandene und nach § 89d zu erstattende Kosten der Jugendhilfe gegenüber dem nach § 89d Absatz 3 Satz 1 erstattungspflichtigen Land bis zum 31. Juli 2016 dem Grunde nach geltend zu machen und bis 31. Dezember 2016 in Rechnung zu stellen. Die Erstattung von bis zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem erstattungspflichtigen Land nicht in Rechnung gestellten Kosten ist ausgeschlossen; hiervon ausgenommen sind Kosten, über die der örtliche Träger mangels

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 42d Absatz 4 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 89d Absatz 1a Satz 3 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 89d Absatz 1b Satz 2 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89d Absatz 3 Satz 3 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 89d Absatz 3a und Absatz 3 In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b ist Doppelbuchstabe cc wie folgt zu fassen: 'cc Nach Absatz 3 werden die folgenden Absätze 3a und 3b eingefügt:


 
 
 


Drucksache 389/15

... Die Neuregelung erleichtert die Abrechnung der Erstattungsansprüche der DRV Bund gegenüber dem Bund. Zudem wird ein Beitrag zur Planungssicherheit für die entsprechenden Haushaltstitel bei Bund und den neuen Ländern sowie der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung

§ 3
Erstattung der Verwaltungskosten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Folgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 631/15 (Beschluss)

... Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegen den ausgewählten Beteiligten bzw. Vertreter nach § 34 AO ist sodann eine einmalige Steuernummer zu vergeben, um zu verhindern, dass der gegen diese Person festgesetzte Verspätungszuschlag mit eventuellen Umsatzsteuererstattungsansprüchen der Personengesellschaft verrechnet wird. Das Verfahren der Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Feststellungserklärung ist daher sehr aufwändig und kann nicht in einem Bearbeitungsschritt erfolgen, da der personell angestoßene Aufbau des Steuerkontos automationstechnisch einige Tage in Anspruch nehmen kann. Im Anschluss muss der Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlages durch den Bearbeiter manuell gefertigt und der festgesetzte Verspätungszuschlag in das Konto eingebucht werden.



Drucksache 631/1/15

... Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegen den ausgewählten Beteiligten bzw. Vertreter nach § 34 AO ist sodann eine einmalige Steuernummer zu vergeben, um zu verhindern, dass der gegen diese Person festgesetzte Verspätungszuschlag mit eventuellen Umsatzsteuererstattungsansprüchen der Personengesellschaft verrechnet wird. Das Verfahren der Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Feststellungserklärung ist daher sehr aufwändig und kann nicht in einem Bearbeitungsschritt erfolgen, da der personell angestoßene Aufbau des Steuerkontos automationstechnisch einige Tage in Anspruch nehmen kann. Im Anschluss muss der Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlages durch den Bearbeiter manuell gefertigt und der festgesetzte Verspätungszuschlag in das Konto eingebucht werden.



Drucksache 56/15

... in § 406j Nummer 1 StPO-E sowie eine Hinweispflicht auf Entschädigungsansprüche nach Verwaltungsvorschriften des Bundes oder der Länder in § 406j Nummer 4 StPO-E verankert werden. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f vorgeschriebene Belehrung über verfügbare Dolmetschungs- und Übersetzungsleistungen soll in den neu gefassten § 406i Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b StPO-E aufgenommen werden. Ein Hinweis auf verfügbare Wiedergutmachungsdienste, den Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe j vorsieht, soll gemäß § 406i Absatz 1 Nummer 5 StPO-E durch eine entsprechende Belehrung über den Täter-Opfer-Ausgleich nach § 155a StPO verpflichtend sein. Ebenso wird der Hinweis auf die Unterstützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen in dem neuen § 406j Nummer 5 StPO-E weiter konkretisiert, indem die Bereitstellung oder Vermittlung einer Unterkunft in einer Schutzeinrichtung, die Vermittlung weiterer verfügbarer Therapieangebote und die medizinische und psychologische Hilfe explizit genannt werden. Schließlich soll der Vorgabe des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe k der Opferschutzrichtlinie, wonach das Opfer über mögliche Kostenerstattungsansprüche wegen seiner Teilnahme am Strafverfahren informiert werden soll, durch Schaffung einer Belehrungspflicht hinsichtlich des



Drucksache 349/1/15

... Die Regelung, die Erstattungsansprüche nach dem bisherigen Verfahren nach Inkrafttreten ausschließt, muss gestrichen werden, wenn die Erstattung für die "Altfälle" fortgeführt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 SGB VIII, § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 SGB VIII *und Artikel 6 Absatz 1 Inkrafttreten

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1,

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und 2 SGB VIII und Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und Absatz 2 SGB VIII

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 Satz 1 SGB VIII , Nummer 9 § 89d Absatz 3 SGB VIII und Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII

§ 42f
Befugnis zur landesinternen Verteilung

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89d Absatz 4 SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII

19. Zur Kostenerstattungspflicht gegenüber unzuständigen örtlichen Trägern

20. Zu Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

21. Zur Kostenbeteiligung des Bundes

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zur Kostenbeteiligung des Bundes bei der vorläufigen Inobhutnahme

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 362/14

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil die Änderungen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen. Durch die rechtzeitige Umsetzung können Rückerstattungsansprüche vermieden werden. Die Mautsystembetreibergesellschaft benötigt mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit für die technische Implementierung der neuen Mautsätze.



Drucksache 145/14

... Es bestehen in bestimmten Fällen Rechtsunsicherheiten über das Bestehen von Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber anderen Sozialleistungsträgern, wenn für den gleichen Zeitraum eine andere Sozialleistung zuerkannt wird. Dies gilt in besonderem Maße für Erstattungsansprüche gegenüber den Trägern der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften.

§ 79
8. SGB II-Änderungsgesetz.

§ 40a
Erstattungsanspruch

§ 63a
Datenschutzrechtliche Bußgeldvorschriften

§ 63b
Datenschutzrechtliche Strafvorschriften

§ 79
Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen

Artikel 2
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Zuweisung von Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen

2. Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

3. Weitere Inhalte des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen Gleichstellung, Nachhaltigkeit, Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu § 63a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2823: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen und weiterer Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 93/13 (Beschluss)

... (3) Die Erstattungspflicht nach Absatz 1 bleibt unberührt, wenn die Person um Asyl nachsucht oder einen Asylantrag stellt. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn inzwischen für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten Jugendhilfe nicht zu gewähren war. Kostenerstattungsansprüche nach Absatz 1 gehen Ansprüchen nach den §§ 89 bis 89c und nach § 89e vor.



Drucksache 93/1/13

... (3) Die Erstattungspflicht nach Absatz 1 bleibt unberührt, wenn die Person um Asyl nachsucht oder einen Asylantrag stellt. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn inzwischen für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten Jugendhilfe nicht zu gewähren war. Kostenerstattungsansprüche nach Absatz 1 gehen Ansprüchen nach den §§ 89 bis 89c und nach § 89e vor.



Drucksache 411/13

... Mit dem Entwurf werden Einkommensgrenzen angehoben, die für die Berechnung von Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen maßgeblich sind. Dadurch wird der Kreis der potenziellen Antragstellerinnen um ca. 257 Fälle erweitert, so dass die Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger insgesamt marginal ansteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2545: Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

I. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 373/1/13

... (3) Die Erstattungspflicht nach Absatz 1 bleibt unberührt, wenn die Person um Asyl nachsucht oder einen Asylantrag stellt. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn inzwischen für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten Jugendhilfe nicht zu gewähren war. Kostenerstattungsansprüche nach Absatz 1 gehen Ansprüchen nach den §§ 89 bis 89c und nach § 89e vor.



Drucksache 663/13

... Nach Absatz 2 Satz 1 unterstützt der Gruppen-Gläubigerausschuss die Insolvenzverwalter und die vorläufigen Gläubigerausschüsse bzw. Gläubigerausschüsse in den einzelnen Verfahren mit dem Ziel der Erleichterung einer abgestimmten Verfahrensabwicklung. Diese Aufgabe kommt ihm auch gegenüber dem Koordinationsverwalter als dem für eine abgestimmte Abwicklung zuständigen Insolvenzverwalter zu. Nach § 269e Absatz 2 InsO-E ist der Gruppen-Gläubigerausschuss in das Verfahren zur Entscheidung über die Person des Koordinationsverwalters eingebunden. Für Beschlüsse des Gruppen-Gläubigerausschusses bestimmt Absatz 2 Satz 2 die entsprechende Geltung der §§ 70 bis 73 InsO. In Absatz 2 Satz 3 ist geregelt, dass die Tätigkeit eines Mitglieds des Gruppen-Gläubigerausschusses hinsichtlich der Vergütung als Tätigkeit in dem Gläubigerausschuss gilt, den das Mitglied im Gruppen-Gläubigerausschuss vertritt. Mitglieder des Gruppen-Gläubigerausschusses haben damit Vergütungs- und Auslagenerstattungsansprüche nach § 73 InsO, deren Höhe sich nach den Regelungen im Vierten Abschnitt der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung richtet und die in dem Insolvenzverfahren festzusetzen sind, in dem der vertretene Gläubigerausschuss bestellt ist.



Drucksache 109/13

... (2) Die Finanzierung erfolgt mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen als Anteilfinanzierung im Wege der Projektförderung; die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt. Das Eisenbahn-Bundesamt (Bewilligungsbehörde) kann verlangen, dass zur Sicherung eines aus § 49a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes folgenden Erstattungsanspruchs eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft gestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Investitionen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Erstattung von Investitionsmitteln des Bundes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

§ 7h
Gebühren und Auslagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

II.1 Bisherige Rechtslage

II.2 Künftige Rechtslage

III. Inhalt der Regelung

IV. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Alternativen

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den Bund

b. Erfüllungsaufwand für die Länder und die Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

XI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2411: Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 243/12

... Mit dem Entwurf werden Einkommensgrenzen angehoben, die für die Berechnung von Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen maßgeblich sind. Dadurch wird der Kreis der potenziellen Antragstellerinnen ausgeweitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/12




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2128: Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten


 
 
 


Drucksache 469/12

... es - sichergestellt, dass die zuständige Behörde Kostenerstattungsansprüche innerhalb der in Artikel 10 der Umwelthaftungsrichtlinie vorgesehenen Mindestfrist geltend machen kann. Landesrechtliche Bestimmungen, die längere Fristen oder keine Fristen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen im Sinne des Artikels 10 der Umwelthaftungsrichtlinie vorsehen, bleiben von der Neuregelung unberührt. Bei der Streichung in § 9 Absatz 1 Satz 2 handelt es sich um eine Folgeänderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 746/12

... c) bessere Erstattungsansprüche (z.B. gegebenenfalls Erstattung der Zustellkosten),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/12




Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR

1. Einleitung

2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau

2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung

2.2 Der europäische Zustellungsmarkt

2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes

3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure

3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher

3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden

3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber

4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens

5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt

5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort

5.1.1 Erhöhung der Transparenz

5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher

5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen

5.2.1 Kostendämpfung

5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife

5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette

5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz

5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern

5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen

6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts

7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:


 
 
 


Drucksache 253/11 (Beschluss)

... Zudem wird im Fall eines Vollstreckungsersuchens eines anderen Mitgliedstaates eine Amtshilfe nach § 14 Absatz 1 EU-BeitrG nur dann geleistet, wenn die Forderung des anderen Mitgliedstaates mindestens 1 500 € beträgt. Es erscheint insofern sinnvoll, eine Mitteilung nach § 6 EU-BeitrG korrespondierend auch nur in Fällen vorzusehen, in denen der hiesige Steuererstattungsanspruch diese Grenze erreicht. Die Einführung dieser Grenze dient auch verwaltungsökonomischen Zwecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 EU-BeitrG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe e EU-BeitrG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 EU-BeitrG

4. Zu Artikel 1 § 6 EU-BeitrG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 EU-BeitrG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EU-BeitrG

7. Zu Artikel 1 § 18 Satz 1 EU-BeitrG

8. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 3 EU-BeitrG

9. Zu Artikel 2 nach Nummer 2 § 10 Absatz 2 und 2a Satz 8 EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 10a Absatz 3 Satz 2 EStG ,

11. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - EStG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 39c Absatz 1 Satz 5 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 39e Absatz 6 Satz 1 und 2 EStG

14. Zu Artikel 2 nach Nummer 22 § 44a Absatz 8 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe b und c, Nummer 28 § 51a Absatz 2c und 2e, § 52a Absatz 18 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2 Nummer 28

16. Zu Artikel 2 Nummer 26 § 51a EStG

17. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

18. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

19. Zu Artikel 8 Gesetz über Steuerstatistiken

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 9a
Grundsteuer

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

20. Zu Artikel 10 Nummer 01 - neu -, 02 - neu -, 03 - neu - und 2 § 145 Absatz 3 Satz 4, § 179 Satz 4, § 192 Satz 2 - neu - und § 205 Absatz 3 BewG

Zu Nummer n

Zu Nummer 03

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 10 Nummer 04 - neu -, 1 und 2 Anlage 1, § 205 Absatz 3 BewG

22. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 6 § 7 Absatz 8 - neu -, § 15 Absatz 4 - neu - und § 37 Absatz 7 ErbStG

Zu Artikel 11

4 Allgemein

Zu Nummer 1a

4 Einlagefälle

4 Beispiel:

4 Konzernfälle

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 1b

4 Beispiel:

Zu Nummer 6

23. Zu Artikel 12 Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung der Abgabenordnung

Zu Artikel 12 Nummer 1

24. Zu Artikel 12a – neu – Umsatzsteuergesetz

Artikel 12a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Finanzielle Auswirkungen:


 
 
 


Drucksache 263/11

... Mit dem Entwurf werden Einkommensgrenzen angehoben, die für die Berechnung von Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen maßgeblich sind. Dadurch wird der Kreis der potenziellen Antragstellerinnen ausgeweitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/11




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1716: Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten


 
 
 


Drucksache 661/10

... 1. Erstattungsansprüchen nach § 42 Absatz 2 Satz 2, § 43 Absatz 2 Satz 1 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten Buches oder § 50 des Zehnten Buches oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 319/10 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschränkt in § 485 Absatz 2 Satz 2 BGB-E den Kostenerstattungsanspruch des Verbrauchers auf die Kosten einer notwendigen Beurkundung. In der Praxis ist allerdings nicht auszuschließen, dass Verträge über Teilzeit-Wohnrechte notariell beurkundet werden, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Da die Initiative für eine (freiwillige) Beurkundung nur selten vom Verbraucher ausgehen dürfte, sollte diese Beschränkung entfallen. Damit werden auch Auseinandersetzungen darüber vermieden, ob eine Beurkundung notwendig war oder nicht.



Drucksache 349/10

(3) Entscheidet die Agentur für Arbeit, dass ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht besteht, stehen ihr und dem kommunalen Träger Erstattungsansprüche nach § 103 des Zehnten Buches zu, wenn dem Hilfebedürftigen eine andere Sozialleistung zuerkannt wird. § 103 Absatz 3 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Leistungsverpflichtung des Trägers der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe der Tag des Widerspruchs gegen die Feststellung der Agentur für Arbeit ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/10




§ 6d
Jobcenter

§ 109a
Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung.

§ 224b
Erstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung

§ 45
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.