[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3182 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erwerb"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0085/1/20
0133/20
0112/20
0544/20
0004/20B
0164/20B
0006/1/20
0295/20
0021/1/20
0095/1/20
0181/20
0095/20B
0203/1/20
0108/20
0290/1/20
0290/20
0085/20B
0087/1/20
0013/20
0203/20
0266/20
0117/1/20
0144/20
0175/20
0197/20
0004/1/20
0207/20
0002/20B
0164/1/20
0306/2/20
0171/20
0334/20
0283/20
0344/20
0283/20B
0205/20
0009/20
0086/2/20
0121/20
0293/20
0490/20
0218/20
0275/20
0168/20B
0088/1/20
0085/20
0006/20B
0006/20
0002/1/20
0012/20
0029/20
0173/20
0288/20
0157/20
0117/20B
0074/20
0337/20
0395/20B
0104/20
0086/20B
0306/1/20
0421/20B
0097/20
0203/20B
0358/20
0233/20
0290/20B
0166/20B
0229/20
0062/20
0139/20
0259/20
0168/1/20
0086/20
0166/1/20
0341/20
0395/1/20
0002/20
0001/20
0315/20
0283/1/20
0145/20
0007/20
0103/20
0075/20
0021/20
0528/20
0087/20B
0625/19
0521/19
0481/19
0360/19B
0270/19B
0537/19
0576/19B
0598/19
0335/1/19
0352/19B
0100/19B
0520/1/19
0007/19B
0627/19
0533/19
0363/1/19
0387/1/19
0520/19
0533/19B
0471/19
0135/19
0504/19
0433/19B
0004/19B
0351/19B
0514/19B
0517/19
0651/19
0355/2/19
0425/1/19
0053/19B
0196/19B
0154/19
0129/19B
0425/19B
0177/19B
0512/19B
0053/1/19
0293/19
0539/19B
0196/1/19
0358/1/19
0121/1/19
0082/19
0044/1/19
0502/19
0572/19
0630/19
0355/1/19
0469/19
0096/19
0054/3/19
0496/19
0044/19B
0001/19
0205/19
0645/19B
0363/2/19
0539/19
0512/1/19
0397/19
0663/19
0581/19B
0598/1/19
0412/19
0574/1/19
0103/19
0523/1/19
0589/1/19
0178/2/19
0180/1/19
0649/19
0655/1/19
0229/1/19
0598/19B
0147/19
0397/19B
0063/1/19
0481/19B
0274/1/19
0270/19
0140/19
0463/19
0234/19B
0469/19B
0581/1/19
0354/1/19
0180/19B
0129/19
0501/19
0532/19
0581/19
0489/19B
0495/19
0121/19B
0489/1/19
0576/1/19
0004/1/19
0344/19B
0017/19B
0003/19
0344/1/19
0557/19
0354/19B
0523/19
0670/19B
0533/1/19
0116/19
0433/19
0545/19
0042/19
0351/1/19
0151/19
0284/19
0505/19
0233/19B
0154/2/19
0128/19
0275/1/19
0099/19
0630/1/19
0233/1/19
0154/3/19
0335/19B
0670/19
0043/19
0054/19B
0645/19
0076/1/19
0431/19
0247/19
0162/19
0358/19B
0605/19
0084/19
0363/19B
0335/19
0575/19
0278/19
0554/19
0469/1/19
0514/19
0352/1/19
0400/7/19
0514/1/19
0278/1/19
0099/1/19
0355/19B
0339/18
0349/18
0072/1/18
0158/18
0444/18
0175/18
0022/18B
0210/1/18
0097/18
0372/18B
0621/18B
0467/18B
0423/18
0166/18B
0425/1/18
0374/18
0424/18
0155/2/18
0132/18B
0110/18B
0586/18
0170/18
0078/18B
0166/2/18
0617/18
0468/18
0385/18
0607/2/18
0116/18
0153/18B
0315/18
0001/18
0470/18B
0355/18B
0037/18B
0366/1/18
0391/18
0044/18
0003/18B
0020/18
0146/18
0312/18
0367/18
0264/18B
0132/1/18
0423/18B
0155/18B
0147/18B
0197/18B
0110/18
0176/18
0621/1/18
0006/1/18
0069/18B
0470/1/18
0246/18B
0423/1/18
0152/18
0072/18
0605/1/18
0078/18
0006/18
0197/1/18
0147/1/18
0375/18
0153/1/18
0281/18
0366/18B
0227/1/18
0175/1/18
0634/18
0065/18
0094/18
0122/18
0022/1/18
0190/18
0467/1/18
0258/18
0310/18
0210/18B
0382/1/18
0069/1/18
0073/18
0026/18B
0173/18
0072/18B
0425/18B
0016/18
0227/18B
0006/18B
0421/18
0268/18
0132/2/18
0469/18
0058/18
0096/18
0442/18
0166/1/18
0132/18
0087/1/18
0605/18B
0309/18
0142/18
0355/1/18
0079/18
0503/18
0281/1/18
0003/18
0488/18
0185/18
0264/1/18
0423/4/18
0037/1/18
0352/18
0246/1/18
0190/18B
0344/18
0395/18
0382/18B
0076/18
0026/18
0312/1/17
0777/17
0390/17
0045/17
0666/17
0557/1/17
0069/17B
0731/1/17
0182/17B
0008/1/17
0557/3/17
0733/1/17
0061/1/17
0050/17
0627/17
0671/17
0049/17
0658/17B
0443/1/17
0429/17
0525/17B
0662/17
0089/17B
0001/1/17
0660/17
0732/17
0074/17B
0127/1/17
0557/2/17
0312/17B
0612/17
0018/17
0412/17
0429/17B
0443/17B
0285/17B
0208/17
0342/17
0136/17
0393/17
0230/17
0351/1/17
0314/17B
0049/17B
0533/17
0087/1/17
0622/17
0059/1/17
0777/1/17
0456/17
0654/17
0724/17
0274/17
0365/17
0733/17B
0373/17
0285/1/17
0001/17B
0449/17
0249/17
0156/1/17
0207/17
0289/1/17
0182/1/17
0050/1/17
0156/17B
0731/17B
0010/17B
0088/17
0059/17B
0759/17
0419/17
0010/1/17
0051/17
0216/17
0314/1/17
0718/1/17
0557/4/17
0726/17
0183/17
0428/17
0039/17
0061/17B
0074/1/17
0326/17
0527/17
0290/17
0050/17B
0713/17
0366/17
0011/17
0045/2/17
0110/17B
0360/17
0222/17
0357/17
0731/17
0659/17
0742/17
0069/1/17
0087/17B
0628/17
0089/1/17
0658/1/17
0525/17
0661/17
0005/17
0593/1/17
0449/17B
0387/17
0232/17B
0429/1/17
0557/17B
0411/17
0402/17
0254/17
0602/1/16
0566/1/16
0315/16
0628/16B
0315/1/16
0156/1/16
0406/1/16
0724/16
0340/16B
0119/16B
0592/16
0812/16
0227/16
0193/16
0196/16
0285/16
0073/16B
0769/16B
0072/16
0270/16
0580/16
0333/16
0149/16
0344/16
0116/16
0761/16B
0230/1/16
0408/16
0804/16B
0357/16
0587/16
0461/16
0801/16B
0073/16
0628/1/16
0320/16
0505/16B
0414/16B
0628/16
0121/16
0117/16B
0655/16B
0780/1/16
0266/1/16
0180/16
0428/5/16
0559/1/16
0362/16B
0277/16
0065/1/16
0068/1/16
0316/16
0065/16B
0546/16B
0541/16B
0788/1/16
0747/1/16
0266/16B
0093/16
0176/16
0546/1/16
0496/16
0168/16
0073/1/16
0119/1/16
0233/16
0505/16
0346/16
0542/16
0678/16
0062/16
0566/16B
0569/16
0066/2/16
0570/16
0545/16
0683/16B
0804/1/16
0418/1/16
0067/16
0552/16
0815/16B
0074/16
0565/16
0291/16
0816/16B
0801/1/16
0431/1/16
0065/16
0356/16
0169/16B
0508/16
0210/16
0294/16
0258/16
0565/16B
0172/16
0586/16
0508/1/16
0067/1/16
0814/7/16
0012/16
0299/16
0164/1/16
0761/1/16
0066/3/16
0160/1/16
0117/1/16
0472/16
0546/16
0340/16
0544/16B
0748/16
0418/16B
0018/16
0113/16
0316/1/16
0545/1/16
0138/16
0516/16B
0435/16
0023/16
0315/16B
0066/16B
0072/2/16
0742/16
0480/16
0747/16B
0544/16
0311/16
0768/16
0544/1/16
0199/16
0160/16B
0317/16
0067/16B
0555/16
0566/16
0167/16B
0541/1/16
0295/16
0626/16
0769/1/16
0164/16B
0602/16B
0431/16B
0677/16
0548/16
0428/3/16
0316/16B
0279/16
0719/16
0169/16
0343/16
0742/16B
0191/16
0535/16
0137/16
0398/16
0072/16B
0495/16
0414/1/16
0102/1/16
0683/16
0164/2/16
0701/16
0116/16B
0344/1/16
0093/16B
0188/16
0655/1/16
0375/16
0516/16
0168/16B
0227/16B
0231/1/16
0116/1/16
0465/16
0565/1/16
0114/16
0458/16
0231/16B
0335/16
0289/16
0407/16
0249/16
0167/16
0362/16
0690/16
0020/16B
0102/16B
0310/16
0060/16
0578/16
0126/1/15
0639/1/15
0364/15
0567/2/15
0360/15
0121/2/15
0026/15B
0026/15
0322/15
0036/15
0126/15B
0344/15B
0617/15B
0260/15
0358/15B
0230/15
0302/15
0319/15
0120/15B
0446/15
0070/15
0043/15
0367/15B
0122/1/15
0135/15B
0510/1/15
0031/15B
0416/15
0353/15B
0512/15
0117/15
0052/15B
0022/15
0566/15
0104/15
0026/1/15
0367/1/15
0556/15
0031/1/15
0510/15B
0057/15
0040/15
0297/15
0196/15
0431/15
0584/1/15
0631/15B
0619/15
0052/15
0283/15
0311/15B
0358/1/15
0302/1/15
0273/15B
0016/15
0419/15
0052/1/15
0354/15B
0344/1/15
0631/1/15
0226/15
0302/15B
0500/15
0135/1/15
0097/15
0235/15
0395/15
0465/15
0122/15B
0507/15
0502/15
0058/15
0617/1/15
0371/15
0046/15
0278/15
0447/15
0426/15
0584/15B
0359/15B
0495/15
0359/1/15
0055/15
0386/1/15
0034/15
0386/15
0386/15B
0639/15B
0089/14
0152/1/14
0641/14B
0488/14
0330/14
0101/1/14
0147/14B
0009/14
0309/14
0432/14
0642/1/14
0010/14
0638/14B
0100/14B
0393/1/14
0265/14
0147/1/14
0638/1/14
0303/14
0580/14
0420/14B
0535/14
0488/14B
0592/14
0392/14B
0590/1/14
0269/14
0506/14
0242/1/14
0406/14
0152/14
0466/14
0145/14
0288/14
0642/14B
0394/14B
0392/1/14
0640/1/14
0091/14B
0062/14B
0100/1/14
0270/14
0588/14
0243/14
0062/2/14
0394/1/14
0152/14B
0149/14
0644/1/14
0207/14
0505/14
0091/1/14
0094/14B
0325/14
0642/2/14
0084/14
0168/14B
0422/1/14
0090/14
0400/14
0255/14
0249/14
0488/1/14
0393/14B
0244/14
0355/1/14
0429/1/14
0018/1/14
0640/14B
0018/14B
0429/14
0185/1/14
0574/14
0355/14B
0420/1/14
0185/14B
0243/14B
0429/14B
0644/14B
0025/1/14
0002/14
0447/14
0202/14
0097/13
0207/13
0263/13
0709/13
0554/13
0169/13B
0764/13
0779/1/13
0196/13B
0284/13
0470/13
0113/13
0020/13
0004/13
0150/13
0616/1/13
0635/13B
0288/13
0616/13B
0716/13
0627/13
0376/13B
0186/1/13
0212/13
0032/13
0136/13
0422/13
0758/13
0382/13B
0589/13
0028/1/13
0704/13B
0266/13B
0704/1/13
0461/13B
0418/13
0626/1/13
0141/13B
0023/13
0012/13
0516/13
0441/13
0204/13
0368/13
0073/13
0093/13
0665/1/13
0441/13B
0196/13
0682/13
0626/13B
0033/13
0315/13
0756/13B
0580/1/13
0095/13B
0654/13B
0440/13
0182/13
0183/13
0320/13B
0451/13
0038/13
0728/1/13
0101/13
0318/13
0169/13
0316/1/13
0624/13B
0199/13
0284/13B
0315/13B
0654/1/13
0647/13B
0320/13
0473/13
0519/1/13
0779/13B
0717/13B
0535/13
0742/1/13
0095/1/13
0027/13
0198/13
0022/13
0717/1/13
0321/13
0742/13B
0004/1/13
0580/13B
0094/13
0380/13
0141/1/13
0635/1/13
0141/13
0492/13
0194/13
0382/1/13
0600/1/13
0755/13B
0316/13B
0806/13
0030/13
0031/1/13
0120/13
0433/13
0590/13
0624/1/13
0309/13
0062/13
0526/1/13
0247/13
0343/13B
0498/13
0742/13
0158/13
0755/1/13
0060/13
0391/13
0532/13B
0146/13
0526/13
0786/13B
0496/13
0309/13B
0706/13
0066/13
0652/13
0756/13
0663/13
0149/13
0097/1/13
0519/13B
0376/13
0430/13
0031/13B
0213/13
0288/13B
0072/13
0009/13
0603/13
0376/1/13
0532/1/13
0721/13
0600/13B
0786/1/13
0010/13
0157/13B
0050/13X
0128/13
0157/1/13
0173/13
0451/13B
0186/13B
0554/13B
0114/13
0757/13
0570/1/13
0543/13
0379/13
0057/13
0461/13
0728/13B
0136/13B
0521/13
0198/13B
0624/13
0665/13B
0647/13
0109/13
0031/13
0526/13B
0568/12
0092/12
0305/1/12
0001/12
0313/1/12
0091/12
0278/12
0794/1/12
0467/1/12
0134/12B
0632/12
0363/12
0276/12
0223/1/12
0312/12B
0135/1/12
0483/12
0634/12
0092/2/12
0429/12
0490/12
0453/12
0472/12
0141/1/12
0074/12B
0726/12
0553/12
0383/12
0751/12
0607/1/12
0356/12
0756/12
0414/12
0170/12
0395/1/12
0517/1/12
0546/12
0461/12
0725/12
0812/12B
0799/12
0223/12
0519/12
0372/12
0339/12B
0669/12
0021/12B
0791/1/12
0455/12B
0251/12
0814/12
0669/12B
0635/12
0475/12
0349/1/12
0291/12
0032/12
0388/12
0514/1/12
0129/12
0297/12B
0197/12B
0455/1/12
0180/12
0236/12
0815/12
0791/12B
0542/12
0197/1/12
0031/12
0581/12
0473/12B
0333/12
0330/12
0511/12
0166/12
0015/2/12
0683/12
0237/12
0548/12
0619/12
0663/12
0578/12
0016/12
0758/12
0722/1/12
0338/1/12
0514/12B
0577/12B
0342/12B
0181/12
0467/12B
0625/1/12
0434/12
0607/12B
0300/12
0576/12
0389/1/12
0692/12
0300/1/12
0339/1/12
0433/12
0464/1/12
0473/12
0313/12
0670/12
0577/1/12
0146/1/12
0505/12
0367/12
0722/12
0255/12
0297/12
0663/12B
0454/12
0305/12B
0256/12
0416/12
0812/1/12
0178/12
0516/1/12
0302/1/12
0573/12
0464/12B
0217/12B
0036/12
0395/12
0159/12
0615/12
0571/12B
0253/12
0450/1/12
0465/12
0759/12
0661/12
0388/12B
0632/2/12
0719/12
0425/12
0300/12B
0514/12
0571/1/12
0389/12B
0008/12
0165/12
0740/12
0074/1/12
0759/1/12
0571/12
0230/12
0227/1/12
0652/12
0467/12
0807/12B
0351/12
0697/1/12
0395/12B
0347/12
0794/12B
0310/12
0214/12
0790/12
0379/12
0217/12
0021/1/12
0312/1/12
0249/12
0555/12B
0242/12
0137/12
0229/12
0342/12
0517/12
0077/12
0606/12
0094/12B
0105/12
0223/12B
0134/1/12
0339/12
0663/1/12
0296/12
0468/12
0515/12
0582/12
0684/12
0517/12B
0021/12
0371/12
0437/12
0438/1/12
0387/12
0624/12
0298/12
0258/12
0244/12
0177/12
0608/1/12
0148/12
0338/12
0608/12
0555/12
0287/12
0038/12
0577/12
0535/12
0135/12
0254/1/12
0807/1/12
0302/4/12
0258/1/12
0555/1/12
0135/12B
0544/12
0641/12
0474/12
0632/1/12
0261/12
0576/1/12
0473/1/12
0407/12
0388/1/12
0645/1/12
0696/12
0094/1/12
0170/12B
0681/12
0336/12
0599/12
0619/12B
0235/11
0629/11B
0424/2/11
0233/11
0629/1/11
0072/11
0343/11B
0848/1/11
0266/11B
0148/11
0737/1/11
0646/11
0332/11
0400/11
0060/11
0520/1/11
0390/11
0744/11
0713/11
0357/11
0836/11
0371/11
0265/1/11
0226/11
0631/11
0606/11
0739/11
0378/11
0542/11
0320/11
0114/11
0176/1/11
0066/11
0170/2/11
0876/11
0768/11
0314/11
0822/11
0191/11
0214/11
0084/11
0266/1/11
0232/11B
0761/11B
0157/11
0189/11
0854/11B
0001/11
0168/11
0130/11
0700/11
0776/11
0352/11
0101/11
0134/11
0360/1/11
0737/11
0665/11
0556/11
0850/11
0761/11
0101/2/11
0628/11
0319/11
0209/11B
0170/1/11
0299/11
0300/11
0834/1/11
0121/11
0181/11B
0260/11
0099/1/11
0525/11
0844/11
0313/1/11
0809/11
0556/11B
0216/11
0237/11
0709/11
0070/11
0058/11
0395/1/11
0265/11
0730/11
0043/11
0772/11
0288/11
0106/1/11
0313/11B
0232/1/11
0639/11
0067/11
0134/11B
0264/11
0158/11
0538/11
0333/11
0668/11B
0088/11
0315/11B
0207/1/11
0001/11B
0315/1/11
0036/11
0818/11
0762/11
0399/11B
0362/1/11
0089/11
0327/11
0168/4/11
0687/11
0543/11
0720/11
0521/11
0054/1/11
0211/2/11
0343/1/11
0741/11
0854/1/11
0718/11
0211/11B
0722/11
0253/11B
0782/11
0833/11
0209/1/11
0668/1/11
0283/11
0106/11
0054/11
0384/11
0232/11
0551/11
0829/11
0063/11
0584/11
0077/11
0810/11
0051/11
0737/11B
0360/11
0323/11B
0064/11
0313/2/11
0855/11
0181/11
0526/11
0087/11
0062/11
0580/11
0065/11
0113/11
0723/11
0025/1/11
0747/11
0849/11B
0347/11
0869/11
0616/11
0848/11B
0733/11
0323/1/11
0635/11
0322/11
0671/1/11
0093/11
0127/11
0054/11B
0239/11
0265/11B
0315/11
0037/11
0181/1/11
0225/11
0261/11
0763/11
0358/11
0088/11B
0227/11
0190/11
0874/11
0378/11B
0317/11
0816/11
0774/11
0088/1/11
0773/11
0185/11
0094/11
0819/11
0667/11
0340/11
0305/11
0520/11B
0849/1/11
0176/11B
0582/11
0140/11
0588/11
0832/11
0847/10
0661/10
0507/10
0616/10
0267/10
0680/10
0575/10B
0349/10
0584/10B
0723/10
0113/1/10
0193/10
0583/10
0580/1/10
0704/1/10
0241/10
0709/10
0874/10
0565/10
0536/10
0460/10B
0667/10
0844/10
0715/10B
0821/10
0485/10
0187/10
0308/10
0069/10B
0341/10
0139/10
0482/10
0309/1/10
0003/10
0389/10
0774/10
0862/10
0705/10
0242/10
0850/10B
0227/10
0312/10
0445/10
0226/10
0662/10
0486/10
0679/1/10
0846/10
0681/10
0839/10
0163/10
0160/10
0132/10
0532/1/10
0544/10
0492/10
0679/10
0584/2/10
0418/10
0164/10
0660/10B
0250/10
0733/10
0450/1/10
0392/10
0450/10B
0532/2/10
0427/10
0419/1/10
0188/10
0673/10
0575/10
0267/1/10
0165/10
0825/1/10
0474/10
0752/10
0181/10
0186/10
0704/10B
0329/10
0814/10
0392/1/10
0017/10
0694/10
0732/10
0698/10
0139/10B
0585/10
0856/10
0843/10
0830/10
0858/10
0680/5/10
0698/10B
0573/10
0363/10
0231/10
0100/10
0260/10
0235/10
0060/10
0580/10B
0180/10
0225/10
0319/10
0237/10
0575/1/10
0359/10
0113/10B
0573/1/10
0861/10
0850/10
0704/10
0715/10
0052/10
0155/10
0335/10
0675/10
0460/10
0127/10
0091/10
0799/10
0661/10B
0488/10B
0859/2/10
0156/10
0664/10
0849/10
0202/10
0443/10
0320/10
0441/10
0348/10B
0267/10B
0634/10
0693/10
0487/10
0660/1/10
0698/1/10
0576/10
0597/1/10
0309/10B
0001/10
0388/10
0230/10
0561/10
0204/10
0226/10B
0142/10
0855/10
0752/10B
0348/1/10
0439/10
0597/10B
0460/1/10
0584/1/10
0309/10
0677/10
0772/10
0781/10
0340/10
0392/10B
0226/1/10
0421/10
0516/10
0075/10
0501/10
0426/10
0573/10B
0831/10
0162/10
0413/10
0789/10
0419/10B
0018/10
0157/10
0134/10
0182/10
0582/10
0488/10
0667/1/10
0650/10
0532/10B
0422/10
0786/10
0518/10
0789/2/10
0497/10
0812/10
0308/10B
0661/1/10
0397/10
0748/10
0206/10
0424/10
0113/10
0825/10B
0511/10
0508/10
0747/10
0649/10
0850/1/10
0780/10
0475/09
0734/09
0088/09B
0335/09B
0380/09
0712/09
0747/09
0014/09
0026/09
0221/09
0270/09
0177/09
0070/09
0157/09
0160/3/09
0330/09
0635/09
0479/09
0441/09
0169/09C
0409/09
0205/09B
0056/09B
0340/09
0056/1/09
0263/09
0298/09
0107/09
0183/09B
0280/09
0770/09
0228/09
0734/09B
0866/09
0168/09B
0029/09
0842/09
0347/09B
0675/09
0488/09
0805/09
0120/09
0434/1/09
0266/09
0122/09
0241/09
0081/09B
0174/1/09
0173/09
0839/09
0330/09B
0531/09B
0877/09
0399/1/09
0577/09
0173/1/09
0846/09
0348/09
0347/09
0180/1/09
0431/09
0865/09
0282/09
0019/09
0030/09
0054/09
0174/09B
0180/09
0793/09
0244/09
0541/09
0567/09
0100/09
0705/09
0171/09B
0081/1/09
0884/1/09
0008/09
0503/09
0656/09
0634/09
0797/09
0250/09
0086/09
0430/09
0399/09
0230/09
0085/09
0192/09
0398/1/09
0664/09
0069/1/09
0426/09
0567/2/09
0339/09
0398/09B
0876/09
0011/09
0278/09A
0169/09D
0018/09
0226/09
0174/09
0313/09
0616/09
0160/09B
0613/09
0088/1/09
0740/09
0168/09
0739/09
0415/09
0003/09
0335/1/09
0395/09
0648/09
0670/09
0412/09
0402/09
0178/09
0627/09
0168/1/09
0169/09G
0111/09B
0748/09
0706/09
0546/09
0286/09
0745/09
0434/09B
0205/09
0309/09
0171/09
0074/09
0015/09
0266/1/09
0374/09
0463/09B
0687/09
0732/09
0315/09
0007/09
0791/09
0160/09
0822/09
0115/09
0244/1/09
0167/09
0169/09E
0532/09
0522/09B
0248/09
0004/09
0169/09F
0160/2/09
0069/09
0160/1/09
0668/09
0731/09
0434/09
0780/09
0559/09
0297/09
0485/09
0003/09B
0180/09B
0003/1/09
0531/09
0656/09B
0654/09
0160/4/09
0171/1/09
0137/09
0044/09
0676/09
0752/09
0463/09
0233/09
0278/09
0280/09A
0702/09
0067/09
0531/1/09
0780/1/09
0088/09
0889/09
0469/09
0742/09
0533/09B
0099/09
0676/09B
0081/09
0783/09
0183/09
0656/1/09
0128/09
0522/09
0738/09
0205/1/09
0753/09
0129/09
0214/09
0235/09
0012/09
0111/09
0548/09
0114/09
0399/09B
0696/09
0669/1/09
0780/09B
0884/09B
0277/09
0002/09
0143/09
0173/09B
0330/1/09
0549/09
0165/09
0310/09
0545/09
0473/09
0227/09
0279/09
0115/09B
0103/09
0414/09
0427/09
0317/09
0522/1/09
0707/09
0499/08
0577/08
0123/08
0343/1/08
0073/08B
0616/08
0525/08
0549/08B
0353/1/08
0226/08
0919/08
0005/1/08
0200/08
0035/1/08
0252/08
0748/1/08
0680/08
0789/1/08
0644/08
0004/08B
0848/08B
0148/08B
0640/08
0551/08
0647/08
0498/1/08
0173/08
0648/08B
0887/08B
0799/08
0433/08
0237/08
0638/08
0828/08
0486/08B
0499/08B
0757/08
0488/1/08
0047/08
0549/08
0635/08
0632/1/08
0464/08
0755/08
0072/08B
0129/08B
0362/08B
0569/08B
0148/08
0266/08
0385/08
0012/08
0343/08
0766/1/08
0624/08B
0171/08
0401/08
0632/08B
0766/08
0497/08
0152/08
0373/08
0632/08
0479/1/08
0765/08
0095/08
0345/08
0295/08
0777/08
0512/08
0305/08
0401/1/08
0360/08
0629/08
0703/08
0615/08
0543/1/08
0249/08
0145/08
0979/08
0237/1/08
0004/08
0691/08
0631/08
0710/08
0341/08B
0514/08
0113/08
0847/08B
0672/08
0004/1/08
0209/08
0284/08B
0788/08
0672/08B
0755/08B
0746/08
0058/08
0010/08A
0848/1/08
0561/2/08
0687/08
0239/08
0365/08
0505/08
0982/08
0894/08
0353/08
0996/08
0237/08B
0858/08
0134/08
0378/08
0659/08
0367/08
0730/08
0648/08
0008/1/08
0732/08
0342/08
0760/08
0294/08
0933/08
0113/08B
0225/08
0488/08
0638/08B
0005/08B
0167/08
0152/1/08
0210/08
0225/08B
0753/08B
0486/1/08
0561/08B
0035/08
0008/08B
0448/08
0655/08
0672/1/08
0924/08
0486/08
0614/08
0681/08
0284/08
0789/08B
0968/08
0503/08
0152/08B
0543/08
0561/08
0746/1/08
0775/08B
0352/08
0502/08
0753/1/08
0398/08
0483/08
0765/1/08
0857/08
0724/08
0096/1/08
0973/2/08
0449/08
0759/1/08
0653/08
0076/08
0882/08
0100/08
0746/08B
0356/08
0959/08
0638/1/08
0717/08
0054/08
0870/08
0341/1/08
0624/1/08
0129/08
0753/08
0239/1/08
0851/08
0605/08
0073/1/08
0766/08B
0148/1/08
0498/08
0113/1/08
0403/08
0263/08
0713/1/08
0180/08
0360/08B
0544/08
0353/08B
0747/08
0642/08
0311/08
0468/08
0035/08B
0158/08
0827/08
0498/08B
0800/08
0437/08
0549/1/08
0017/08
0699/08
0964/08
0755/1/08
0745/08
0463/08
0749/08
0634/08
0915/08
0634/1/08
0343/08K
0050/08
0057/08
0239/08B
0479/08
0649/08
0103/08
0349/08
0136/08
0102/08B
0624/08
0005/08
0194/08
0575/1/08
0096/08
0748/08
0362/08
0438/08
0840/08
0302/08
0156/08
0603/2/08
0630/08
0713/08B
0172/08B
0460/1/08
0750/08
0744/08
0539/08
0748/08B
0511/08
0814/08
0296/08
0251/08
0873/08
0892/08
0795/08
0138/08
0129/1/08
0360/1/08
0694/08
0172/1/08
0181/08
0444/08
0451/08
0182/08
0813/08
0435/08
0633/08
0135/08
0341/08
0713/08
0102/1/08
0488/08B
0879/08
0543/08B
0499/1/08
0072/08
0362/1/08
0847/08
0545/3/08
0765/08B
1000/08
0887/1/08
0847/1/08
0942/08
0479/08B
0840/1/08
0344/1/08
0343/08B
0284/1/08
0775/1/08
0354/07B
0555/2/07
0124/1/07
0434/07
0598/07B
0047/07
0714/07
0543/07
0434/07B
0112/07B
0283/07
0564/07
0568/1/07
0286/07
0763/07B
0222/07
0838/07
0223/1/07
0084/07B
0598/07
0695/07
0664/1/07
0861/07
0697/07
0567/07
0699/07
0558/07
0276/07
0251/07B
0796/1/07
0076/07
0718/07
0674/07
0274/07B
0568/07B
0224/1/07
0156/07
0760/07
0544/07B
0064/1/07
0560/07
0378/07
0127/1/07
0704/07
0762/1/07
0495/07
0780/07
0685/07
0207/07
0513/07
0803/07
0420/1/07
0763/1/07
0405/07
0745/07
0950/07
0675/07
0953/07
0268/07
0137/07B
0540/07
0641/07
0127/07
0388/2/07
0309/07
0664/07B
0331/07
0838/07B
0387/07
0777/07
0234/07
0601/07
0559/07B
0533/07
0274/1/07
0542/1/07
0918/07
0488/07
0066/07
0494/07
0251/1/07
0603/07
0075/07
0554/1/07
0599/07
0185/07B
0549/07
0824/07
0005/07
0464/07
0247/07
0192/07
0720/07F
0762/07
0220/07B
0563/1/07
0775/07
0461/07
0220/1/07
0466/07
0504/07
0613/07
0191/07
0120/1/07
0597/1/07
0263/07
0388/07
0678/07
0521/07
0354/07
0535/07
0864/07
0064/07B
0664/07
0712/07
0719/07
0225/07
0117/1/07
0521/07B
0529/07
0158/07
0597/07B
0542/07
0720/07E
0755/07
0287/07
0012/07
0244/07
0534/07B
0736/07
0508/07
0718/07B
0553/07
0068/07
0567/1/07
0508/07B
0523/07
0306/07
0818/07
0470/07
0600/07B
0601/07B
0819/07
0583/07
0798/07
0251/07
0783/07
0470/1/07
0889/07
0072/07
0064/07
0147/07
0137/07
0415/07
0559/1/07
0185/1/07
0120/07B
0223/4/07
0931/07
0354/2/07
0112/1/07
0129/07
0788/07
0016/1/07
0554/07B
0124/2/07
0673/1/07
0860/07
0563/07B
0384/07
0406/07
0673/07B
0148/07
0002/07B
0466/1/07
0865/07
0744/07
0618/07
0420/07B
0863/07
0720/07
0534/1/07
0114/07
0555/07B
0932/07
0582/07
0071/07
0182/07
0070/07
0663/07
0354/1/07
0612/07
0929/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0543/07B
0228/07
0862/07
0535/07B
0275/1/07
0633/07
0224/4/07
0157/1/07
0364/07
0150/07
0016/07B
0601/1/07
0063/07
0721/07
0661/07
0440/07
0874/07
0118/07
0521/1/07
0333/07
0224/2/07
0534/07
0338/2/07
0858/07
0701/07
0535/1/07
0489/07
0454/07
0127/07B
0036/07
0392/07
0508/1/07
0720/07C
0906/07
0598/1/07
0796/07B
0414/07
0542/07B
0622/07
0030/07B
0763/07
0404/07
0792/1/07
0470/07B
0820/07
0033/07
0465/07B
0748/07
0276/07B
0597/07
0663/1/07
0782/07
0838/1/07
0276/1/07
0720/07A
0663/07B
0679/07
0325/07
0718/1/07
0065/07
0218/07
0254/07
0084/1/07
0444/07
0002/1/07
0792/07
0049/07
0030/1/07
0554/07
0559/07
0600/1/07
0166/07
0555/07
0600/07
0522/07
0762/07B
0037/07
0837/07
0231/07
0275/07
0141/07
0673/07
0543/1/07
0224/07B
0746/07
0568/07
0567/07B
0720/07H
0295/07
0094/07
0466/07B
0420/07
0465/1/07
0387/1/07
0563/07
0352/07
0591/07
0001/07
0924/07
0281/07
0016/07
0256/06
0068/06B
0833/06B
0842/06
0152/06
0154/06
0390/06
0621/06
0158/06
0579/06B
0572/06
0658/06
0579/1/06
0247/06
0577/06
0314/06
0391/06
0713/06
0353/06
0366/06
0262/06
0212/1/06
0673/06B
0555/06
0376/06
0780/06
0253/2/06
0074/06
0505/06
0081/15/06
0330/06
0533/06
0329/06
0799/06
0779/06
0168/06
0622/06B
0308/06
0572/06B
0520/06
0254/06
0012/06B
0214/06
0259/06
0556/06
0159/06
0321/06
0206/06
0682/06B
0054/06
0617/1/06
0752/06B
0426/1/06
0752/06
0149/06
0111/1/06
0350/06B
0817/06B
0324/06
0781/1/06
0886/06
0929/06
0500/06
0484/06
0460/06B
0461/06
0758/06
0698/06
0192/1/06
0928/06
0263/06
0187/06
0212/06B
0359/06
0068/1/06
0572/1/06
0786/06
0040/1/06
0863/1/06
0895/06
0154/1/06
0393/06
0834/06
0404/06B
0863/06
0391/1/06
0778/06
0094/06
0081/13/06
0836/06
0039/06
0350/1/06
0172/06
0145/06
0301/06
0016/06
0330/06B
0781/06
0353/1/06
0123/06
0069/06
0729/06
0069/1/06
0833/1/06
0891/06
0537/06
0350/06
0671/06
0071/06B
0868/06
0816/06
0817/06
0064/06
0673/1/06
0549/06
0865/06
0682/06
0426/06B
0179/06
0863/06B
0145/06B
0542/1/06
0377/06
0678/06
0361/06
0029/06
0875/06
0474/06
0404/06
0682/1/06
0111/06B
0548/06
0089/06
0156/06
0250/06
0071/1/06
0039/06B
0257/06B
0542/06B
0269/06
0081/14/06
0507/06
0183/06
0779/1/06
0391/06B
0502/06
0028/06
0827/06
0005/06
0290/06
0017/06
0009/1/06
0171/06
0261/06
0100/06
0778/1/06
0781/06B
0081/06
0157/06
0460/1/06
0743/1/06
0068/06
0230/06
0673/06
0282/06
0947/06
0253/1/06
0910/06
0005/06B
0680/06
0512/06
0128/06
0532/06B
0155/06
0171/1/06
0549/06B
0040/2/06
0160/06
0392/06
0503/06
0257/06
0009/06B
0819/06
0253/06
0212/06
0330/1/06
0716/06
0178/06
0090/06
0461/06B
0110/06
0040/06
0426/06
0413/06
0687/06
0574/06
0069/06B
0498/06
0154/06B
0623/06
0257/1/06
0299/06
0226/06
0617/06
0868/06B
0005/1/06
0081/16/06
0102/06
0363/06
0617/06B
0398/06
0336/06
0399/06
0641/06
0081/17/06
0094/06B
0693/06
0418/06
0486/06
0141/06
0676/06
0337/06
0935/06
0143/06
0635/06
0153/06
0755/06
0743/06
0145/1/06
0289/06
0012/1/06
0404/1/06
0171/06B
0549/1/06
0295/06
0064/06B
0289/06B
0231/06
0367/06
0624/06
0039/1/06
0873/06
0353/06B
0485/06
0527/06
0303/06
0253/06B
0170/05
0948/05
0830/05B
0852/05
0320/1/05
0590/05
0606/05
0240/05
0282/05
0618/05B
0352/1/05
0037/1/05
0588/1/05
0351/05
0015/1/05
0618/1/05
0550/1/05
0282/05B
0441/05
0696/05
0083/05
0445/05
0949/1/05
0396/05
0081/05B
0742/05
0601/05
0327/05B
0064/05
0165/05
0341/05
0133/1/05
0157/05B
0213/05B
0396/1/05
0252/05
0140/1/05
0680/05
0849/05
0668/05
0894/05B
0829/05
0006/05
0080/1/05
0390/1/05
0438/05
0250/05
0238/05
0248/05
0441/05B
0909/05
0471/05
0518/05
0285/05
0791/05
0119/05
0263/05
0212/05
0097/1/05
0286/1/05
0397/05
0455/05
0482/05
0897/05
0580/05
0195/05B
0144/3/05
0881/05
0616/05B
0081/1/05
0780/05
0092/05B
0657/05
0748/05B
0327/1/05
0515/05
0784/05B
0347/05
0854/2/05
0706/05
0795/05
0544/1/05
0116/05
0195/1/05
0830/1/05
0246/05
0282/1/05
0003/05
0327/05
0659/05
0651/05
0321/1/05
0544/05
0065/05
0319/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0085/05B
0080/05B
0364/05
0872/05
0079/05
0081/05
0591/3/05
0454/05
0616/05
0784/05
0902/05
0133/05B
0911/05
0057/05B
0272/05
0783/05
0084/05
0049/05
0018/05
0346/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0210/05
0057/1/05
0550/05B
0247/05
0401/05
0543/05B
0729/05
0727/05
0404/05
0852/1/05
0002/05
0748/05
0894/1/05
0673/05
0037/05B
0413/1/05
0725/05
0213/05
0208/05
0555/05
0392/05
0937/05B
0784/1/05
0937/1/05
0045/05
0192/1/05
0396/05B
0901/05
0089/05
0188/05
0628/05
0728/05
0413/05B
0744/1/05
0271/05
0287/05B
0446/05
0289/05
0940/05
0001/05
0395/05
0588/05
0354/05
0653/2/05
0648/05B
0744/05B
0543/05
0352/05
0908/1/05
0676/05B
0015/05
0699/05
0902/1/05
0949/05B
0287/05
0168/05
0246/1/05
0449/05
0766/05
0836/05
0015/05B
0429/05
0363/05
0359/1/05
0139/05
0595/05
0509/05
0363/05B
0769/05
0615/05
0471/1/05
0699/1/05
0656/2/05
0894/05
0104/05
0937/05
0820/05
0085/1/05
0569/05
0042/05
0568/05
0471/05B
0002/1/05
0157/1/05
0744/05
0359/05
0037/05
0679/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0192/05
0322/05
0392/1/05
0586/05
0097/05
0304/05
0674/05
0731/05
0853/05
0898/05
0080/05
0341/05B
0483/05
0830/05
0913/05
0656/1/05
0363/1/05
0321/05
0714/05
0005/05
0394/05
0648/1/05
0003/1/05
0045/1/05
0393/05
0390/05
0436/05
0902/05B
0132/05
0699/05B
0158/05
0154/05
0162/05
0632/05
0550/05
0852/05B
0221/05
0588/05B
0246/05B
0210/1/05
0330/05
0616/2/05
0934/05
0237/05
0196/05
0399/05
0618/05
0107/05
0859/05
0942/05
0392/05B
0174/05
0348/05
0485/05
0848/05
0092/1/05
0275/05
0003/05B
0122/05
0287/1/05
0320/05
0581/05
0936/05
0607/05
0192/05B
0269/04
0917/04B
0569/04
0697/1/04
0194/1/04
0571/04B
0846/04B
0759/04B
0769/04
0905/1/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0918/1/04
0565/04B
0662/04
0952/04
0846/1/04
0877/04
0822/04
0959/04
0727/1/04
0803/04
0701/1/04
0883/04
0894/1/04
0917/04
0834/1/04
0176/04
0662/1/04
0377/04
0676/3/04
0361/04
0728/04B
0950/04
0905/04B
0487/04B
0565/04
0697/04B
0336/04
0983/04
0849/1/04
0806/04
0834/04
0669/04
0707/1/04
0622/04
0680/04B
0852/04
0730/1/04
0805/04
1002/04
0720/04
0270/04
0438/04
0676/2/04
0676/04B
0701/04B
0012/04
0586/04
0565/1/04
0665/04
0918/04B
0727/04B
0620/04
0730/04B
0991/04
0232/04
0677/04
0489/04
0945/04
0194/04B
0578/04
0918/04
0905/04
0894/04
0919/1/04
0571/04
0877/1/04
0458/04B
0722/1/04
0429/04
0871/1/04
0759/1/04
0871/04B
0728/1/04
0721/04
0836/1/04
0909/04
0877/04B
0105/04
0834/04B
0955/04
0790/04B
0917/1/04
0759/2/04
0662/04B
0957/04
0997/04
0365/04
0487/1/04
0804/04
0945/04B
0709/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0850/04
0959/04B
0012/1/04
0680/04
0915/04
0818/04
0722/04B
0269/1/04
0269/04B
0774/03
0560/03
0299/03
0774/03B
0546/03
0736/03
0325/03B
0649/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 390/17

... 4. dem Anerkennenden oder der Mutter ein Vermögensvorteil für die Anerkennung der Vaterschaft oder die Zustimmung hierzu gewährt oder versprochen worden ist und die Erlangung der rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter ohne die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung hierzu nicht zu erwarten ist. Dies gilt auch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geschaffen werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/17




§ 85a
Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

,Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1597a
Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


 
 
 


Drucksache 45/17

... Nach einer im April 2015 in allen 28 Mitgliedstaaten durchgeführten Untersuchung können mindestens 21 % der Erwerbstätigen in der Europäischen Union (50 Millionen Menschen) als Angehörige eines reglementierten Berufs betrachtet werden19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 666/17

... Der Vorschlag für einen Europäischen Qualitätsrahmen für Berufsausbildungen steht im Einklang mit den EU-Prioritäten Beschäftigung, Wachstum und Investition. Der Vorschlag ist eine Weiterführung der neuen europäischen Kompetenzagenda von 2016 und ihres Anspruchs, die Qualität und Relevanz des Kompetenzerwerbs zu verbessern, sowie der Mitteilung "Investieren in Europas Jugend" von 2016, die für eine neuerliche Anstrengung wirbt, jungen Menschen zu helfen, sich zur Vorbereitung ihres ersten Arbeitsplatzes Wissen, Kompetenzen und Erfahrungen anzueignen, eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einzuschlagen und aktive Staatsbürger zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Anwendungsbereich des Vorschlags

- Politischer Kontext

- Berufsausbildung auf der politischen Agenda

- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Eignungsprüfungen und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

- Befolgung

- Verwaltung

- Umsetzung

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen

Kriterien für Rahmenbedingungen

Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Vorschlag

Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen

Schriftlicher Vertrag

4 Lernergebnisse

Pädagogische Unterstützung

Arbeitsplatz -Komponente

Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung

4 Sozialschutz

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Kriterien für Rahmenbedingungen

4 Regulierungsrahmen

Einbeziehung der Sozialpartner

Unterstützung für Unternehmen

Flexible Lernpfade und Mobilität

Berufsberatung und Sensibilisierung

4 Transparenz

Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung

Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene

Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:

4 Unterstützungsdienste

4 Sensibilisierung

4 Finanzierung

Follow -up


 
 
 


Drucksache 557/1/17

... "Im gleichen Umfang werden durch vergünstigte Erwerbsmöglichkeiten - Private für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung und - Länder, Kommunen und deren inhousefähigen juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts zur Erfüllung von Fach- und Verwaltungszwecken entlastet, soweit sie hierfür nicht bundesnotwendige Liegenschaften benötigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/1/17




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 64 Absatz 3a BHO

Zu Nummer 2

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 69/17 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Erwerber von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen die für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs gegebenenfalls erforderlichen Aktualisierungen der Fahrzeugsoftware während der üblichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs erhalten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die hierfür notwendigen Ansprüche des Erwerbers derzeit nicht ausreichend gesetzlich geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 731/1/17

... 28. Nach Auffassung des Bundesrates sollten vor allem jene landwirtschaftlichen Betriebe gefördert werden, die naturverträglich, klima- und ressourcenschonend sowie besonders tiergerecht wirtschaften und dadurch einen Beitrag zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion leisten. Der Bundesrat hält zugleich eine Basisabsicherung für bäuerliche Betriebe gerade in Krisenzeiten für unverzichtbar. Dabei ist die Teilhabe von kleinen und mittleren Betrieben - auch von Nebenerwerbsbetrieben - zu verbessern.



Drucksache 182/17 (Beschluss)

... "(8) Ein Glücksspiel im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 8/1/17

... Angesichts der hohen Bedeutung kleiner Betriebe für die Frauenbeschäftigung wäre ein Auskunftsrecht auch für die Beschäftigten in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten durchaus wünschenswert. Allerdings ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Benennung des Vergleichsentgelts erforderlich, dass die Vergleichstätigkeit von einer Mindestanzahl von Personen (4 bis 6) des anderen Geschlechts ausgeübt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Voraussetzung erfüllt wird, sinkt bei kleineren Betriebsgrößen. Deshalb wird trotz der hohen Bedeutung kleiner Betriebe für die Frauenerwerbstätigkeit eine Betriebsgrößengrenze von mehr als 100 Beschäftigten vorgeschlagen.



Drucksache 557/3/17

... Mit seinem Bestand kann der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn sich Kommunen bzw. kommunale Wohnungsbauunternehmen bei Verkäufen durch die BImA nicht dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen müssten. Die alleinige Orientierung am maximal erlösbaren Kaufpreis heizt die gespannte Marktsituationen weiter an, was zu dauerhaft höheren Mieten führt Den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften soll deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, Bundesimmobilien zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert zu erwerben, wobei die zukünftige Nutzung berücksichtigt wird. Somit ist sichergestellt, dass einerseits ein verteuerndes Bieterverfahren ausgeschlossen wird, andererseits Liegenschaften nicht unter Wert veräußert werden und somit ebenfalls keine Marktverzerrung eintritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/3/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 733/1/17

... d) die Prüfung von Verbesserungen bei der Absicherung von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen;



Drucksache 61/1/17

... es um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/17




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb:

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 50/17

... XII) seit 1988 nicht stattgefunden. Dieser beträgt seitdem in der Regel 2 600 Euro für jeden erwachsenen Leistungsbezieher. Die für erwerbstätige Menschen mit Behinderungen vorteilhaften Regelungen des Bundesteilhabegesetzes zur Einkommens- und Vermögensheranziehung in der Eingliederungshilfe, das heißt die Erhöhung des Vermögensfreibetrages auf rund 50 000 Euro und die vollständige Freistellung des Partnervermögens ab dem Jahr 2020, sind für Menschen mit Bezug von existenzsichernden Leistungen bedeutungslos. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die auch zukünftig auf existenzsichernde Leistungen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtssetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 627/17

Entschließung des Bundesrates zur Beseitigung von Steuergestaltungen im Rahmen von share deals und zur Unterstützung des Ersterwerbs von eigengenutzten Wohnimmobilien



Drucksache 671/17

... Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/17




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 712/16 Beschluss)


 
 
 


Drucksache 49/17

... durch das Gebäudesteuerbuch, hilfsweise den Einheitswert-, den Grundsteuer-, den Grunderwerbssteuer- und den Abwassergebührenbescheid ersetzt wird.



Drucksache 658/17 (Beschluss)

... 5. Er bittet außerdem zu prüfen, ob ein Anspruch auf Fahrkartenerwerb im Zug ohne Aufpreis, wie er in Artikel 10 Absatz 5 vorgesehen ist, für alle Fahrgäste unabhängig von etwaigen Mobilitätseinschränkungen geschaffen werden könnte. Wenn ein Fahrkartenerwerb am Abfahrtsbahnhof nicht möglich ist, da kein Fahrkartenschalter oder funktionsfähiger, zugänglicher Fahrkartenautomat vorhanden ist, erscheint es unbillig, den Fahrgast mit Zusatzkosten zu belasten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der von der fehlenden Möglichkeit des Fahrkartenerwerbs am Abfahrtsbahnhof betroffene Fahrgast in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder nicht.



Drucksache 443/1/17

... - dass die Vorstellungen der Kommission zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren die Suburbanisierung und soziale Segregation fördern, indem sie für sozial schwächer Gestellte den Zugang zu den Innenstädten mit Fahrzeugen signifikant verteuern und mit einer Mautpflicht für Lieferfahrzeuge unter 7,5 Tonnen für kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe die Erwerbstätigkeit erschweren. Innenstädte müssen auch in der Zukunft für Menschen aller Schichten erreichbar bleiben.



Drucksache 429/17

... Es muss gehandelt werden, um die Nachfrage nach hochwertigen Kompetenzen in Europa bedienen zu können. Zunächst muss bei mehr Menschen das Interesse an Studienfächern geweckt werden, die sie auf Berufe vorbereiten, bei denen ein Arbeitskräftemangel besteht oder sich abzeichnet. In vielen EU-Mitgliedstaaten gibt es eine bislang nicht befriedigte Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen in den STE(A)M-Fächern - Science, Technology, Engineering, (Arts) and Mathematics - sowie in den Bereichen Medizin und Lehre.11 Zweitens müssen alle Studierenden, unabhängig vom Fachbereich, höhere Querschnitts- und Schlüsselkompetenzen erwerben, wenn sie erfolgreich sein wollen. Hohe digitale Kompetenz12, Rechenkompetenz, Selbstständigkeit, kritisches Denken und Problemlösungskompetenz sind zunehmend wichtige Fähigkeiten.



Drucksache 525/17 (Beschluss)

... Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten mit Stellungnahme der Bundesregierung



Drucksache 662/17

... - Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung: Der Rat ersuchte die Kommission, mit der Sondierung von Möglichkeiten eines gemeinsamen Rahmens empfohlener Kriterien für die Belege, die für die Beantragung einer Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich sind, fortzufahren. - Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer: Der Rat ersuchte die Kommission um Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags, der darauf abzielt, dass die gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des die Gegenstände erwerbenden Steuerpflichtigen oder der die Gegenstände erwerbenden nichtsteuerpflichtigen juristischen Person, die von einem anderen Mitgliedstaat als dem des Beginns der Versendung oder Beförderung der Gegenstände zugeteilt wurde, eine zusätzliche materielle Voraussetzung für die Anwendung einer Steuerbefreiung bei einer Lieferung von Gegenständen innerhalb der EU darstellen sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

ABSCHNITT 2a Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG /EG)

Artikel 45a

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 23. Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive stellt eine besondere Herausforderung, aber auch Chance dar. Die insgesamt feststellbaren Qualifikationsdefizite und die sprachlichen Hürden bei vielen geflüchteten Menschen machen eine pragmatische Herangehensweise notwendig, die Qualifizierung, Spracherwerb, und Integration in Ausbildung und Beschäftigung flexibel kombiniert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/17 (Beschluss)




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 1/1/17

... 37. Die Voraussetzungen der Restschuldbefreiung nach Artikel 19 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags sollten offener gefasst werden. Insbesondere sollte nach Maßgabe des Rechts der Mitgliedstaaten die Restschuldbefreiung [nach drei Jahren] von einer Mindestbefriedigungsquote für die Gläubiger abhängen dürfen, um Raum für Anreizsysteme für eine schnellere Schuldenbegleichung zu lassen. Gleichzeitig sollte aufgenommen werden, dass bei einer Maßgeblichkeit der individuellen Einkommenssituation des Schuldners eine Obliegenheit für den Unternehmer besteht, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen. Schließlich sollte vorgesehen werden, dass der Schuldner an dem Restschuldbefreiungsverfahren und an einem parallel laufenden Insolvenzverfahren kooperativ mitwirken muss, insbesondere durch Auskünfte (vor allem zu Einkommen und Vermögen) und Anzeigepflichten (zum Beispiel bei einem Wohnsitzwechsel). Bei der Verletzung dieser Obliegenheiten sollte dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden können. Artikel 22 des Richtlinienvorschlags sollte insofern ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/17




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 660/17

... Da weder die politischen noch die technischen Bedingungen reif für ein derartiges System waren, wurde eine Mehrwertsteuerübergangsregelung angenommen2. Bei dieser Regelung wird bei Warenumsätzen zwischen Unternehmen der grenzüberschreitende Warenverkehr in zwei separate Umsätze aufgeteilt: eine steuerbefreite Lieferung im Abgangsmitgliedstaat der Gegenstände und einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert wird. Diese Regelung wurde als vorübergehend angesehen und bringt nicht nur Vorteile mit sich, da die Möglichkeit, Gegenstände mehrwertsteuerfrei zu erwerben, das Betrugsrisiko erhöht, und das System aufgrund seiner Komplexität den grenzüberschreitenden Handel nicht begünstigt. Diese Übergangsregelung wird mehr als 20 Jahre nach ihrer Annahme jedoch noch immer angewandt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 732/17

... Die Daten lassen das Risiko breit gestreuter Überdeklarationen erkennen und untermauern eindeutig die Forderung nach einer größeren Zuverlässigkeit hinsichtlich der Essenzialität von SEP.18 Interessenträger berichten, dass erfasste Anmeldungen in den Verhandlungen mit Lizenznehmern eine faktische Vermutung der Essenzialität bewirken.19 Dieses Szenario bedeutet für jeden zum Erwerb einer Lizenz bereiten Verhandlungspartner, vor allem KMU und Start-up-Unternehmen, eine immense Belastung, da in den Lizenzverhandlungen die Essenzialität einer Vielzahl von SEP überprüft werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 74/17 (Beschluss)

... Verbraucher werden zunehmend im Rahmen des Erwerbs eines relativ preisintensiven Produkts oder einer kostenintensiven Dienstleistung von dem Verkäufer bzw. Dienstleister mit dem Angebot einer produktergänzenden (produktakzessorischen) Versicherung konfrontiert. Exemplarisch genannt seien die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Reisebüro direkt bei Buchung der Pauschalreise offeriert wird, oder die im Elektronikmarkt beim Erwerb eines Smartphones angebotene diesbezügliche "Diebstahlversicherung" oder die im Kaufhaus offerierte "Garantieverlängerung" im Zusammenhang mit dem Kauf einer Waschmaschine. Die Verkäufer dieser produktergänzenden Versicherungen - Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - sind für die erforderliche Kundenberatung, was die Versicherung anbelangt, oftmals nicht ausreichend geschult und können daher den Kunden weder angemessen beraten noch dessen etwaige Fragen zum Versicherungsprodukt kompetent beantworten. Eine individuelle Risikoanalyse erfolgt regelmäßig nicht. Alternative Versicherungsprodukte werden zumeist nicht aufgezeigt. Der Händler (Verkäufer) hat üblicherweise ausschließlich Verbindung zu einem bestimmten Partner in der Versicherungsbranche, dessen Vertragsformulare er verwendet. Auch wegen der insoweit in Aussicht gestellten Provision besteht für den Händler ein erheblicher Anreiz zum Vertrieb gerade dieses Versicherungsprodukts. Weil eine individuelle Bedarfs- und Risikoanalyse unterbleibt und das Versicherungsprodukt zumeist überraschend angeboten wird, erkennt der Kunde häufig erst im Nachhinein, wenn das versicherte Risiko bereits von einer seiner anderen (bestehenden) Versicherungen, zum Beispiel seiner Hausratsversicherung, abgedeckt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 § 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO-E

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c § 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48a Absatz 4, 6 VAG

9. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48c VAG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 6 Absatz 6 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 2 VVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 127/1/17

... Zwar ist der Zugewinnausgleich durch den Grundgedanken geprägt, dass beide Ehegatten an allem, was sie während der Ehe hinzuerwerben, bei Beendigung des Güterstands wertmäßig gleichen Anteil haben sollen, ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Weise sie am Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände mitgewirkt haben. Ein Absehen von der Einbeziehung während der Ehe erworbenen Vermögens sollte jedenfalls dann möglich sein, wenn dieses ausschließlich und allein der Sphäre eines Ehegatten zuzuordnen ist und eindeutig nicht der gemeinsamen Lebensführung entspringt. Für eine Herausnahme von Entschädigungszahlungen wegen immaterieller Schäden spricht insbesondere deren Kompensationscharakter hinsichtlich der dem einzelnen Ehegatten zuzuordnenden Schädigung und die enge Verbindung zu dessen persönlichem Schicksal. Diese enge Verbindung des betroffenen Ehegatten ist insofern vergleichbar mit dem Erwerb von Todes wegen, der bereits nach der bisherigen Regelung des § 1374 Absatz 2 BGB vom Zugewinnausgleich ausgenommen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/17




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 557/2/17

... Mit seinem Bestand kann der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn sich Kommunen bzw. kommunale Wohnungsbauunternehmen bei Verkäufen durch die BImA nicht dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen müssten. Die alleinige Orientierung am maximal erlösbaren Kaufpreis heizt die gespannte Marktsituation weiter an, was zu dauerhaft höheren Mieten führt. Den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften soll deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, Bundesimmobilien zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert zu erwerben. Somit ist sichergestellt, dass einerseits ein verteuerndes Bieterverfahren ausgeschlossen wird, andererseits Liegenschaften nicht unter Wert veräußert werden und somit ebenfalls keine Marktverzerrung eintritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/2/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 312/17 (Beschluss)

... Problematisch ist, dass nicht geklärt ist, inwieweit diese Schranke mit erwerbswirtschaftlichen Geschäftsmodellen der Verlage kollidiert. Vor allem für die Presseverlage ist die Verwertung von Archivmaterial eine wichtige Basis zur Querfinanzierung der immer kurzlebiger werdenden aktuellen Berichterstattung. Die Vorschrift spezifiziert darüber hinaus den berechtigten Personenkreis nicht ausreichend. Faktisch kann jedermann einbezogen werden. Im Übrigen ist unklar, wie die Einhaltung der Löschpflicht in Absatz 3, die Eingrenzung des Personenkreises sowie die Beschränkung auf nicht gewerbliche Zwecke sichergestellt werden sollen.



Drucksache 612/17

... ) gibt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Instrumente an die Hand, um den Erwerb von inländischen Unternehmen durch Unionsfremde bzw. Ausländer zu prüfen und erforderlichenfalls zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen, soweit solche Erwerbe geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland konkret zu gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 18/17

... es beim Handel, Erwerb oder bei der Übertragung von Fahrzeugen erforderlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/17




,Artikel 4 Anderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 412/17

... 4. zur Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (grunderwerbsteuerliche Organschaft) führen kann."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat warnt jedoch davor, die Hochschulbildung überwiegend als Arbeitsmarktmotor zu betrachten. Die kurzfristige wirtschaftliche Verwertbarkeit allein kann für die Hochschulbildung nicht leitungsweisend sein. Diese zielt auf ganzheitliche Bildung und vermittelt als Basis für die Befähigung zur Aufnahme und Beibehaltung (lebenslanges Lernen) einer qualifizierten Erwerbstätigkeit gleichermaßen wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung und ist darüber hinaus auch auf die Persönlichkeitsbildung und die Befähigung zu gesellschaftlichem Engagement gerichtet. Nur ganzheitlich gebildete Menschen sind als autonome Individuen für gesellschaftliche Herausforderungen und damit auch für die sich ständig wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gewappnet. Eine primäre Ausrichtung an aktuellen und kurzlebigen Bedarfen des Arbeitsmarktes und diesbezüglichen Prognosen birgt außerdem das Risiko weiterer Ungleichgewichte bei Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in der Zukunft. Vor diesem Hintergrund können Hochschuleinrichtungen auch nur sehr bedingt als "unternehmerische Akteure" verstanden werden. Zudem gibt der Bundesrat zu bedenken, dass ein Hochschulstudium junge Menschen zwar für den Arbeitsmarkt stärken soll, sich aber in seiner spezifischen Herangehensweise von der wesentlich praktischer orientierten beruflichen Bildung unterscheidet.



Drucksache 443/17 (Beschluss)

... - dass die Vorstellungen der Kommission zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren die Suburbanisierung und soziale Segregation fördern, indem sie für sozial schwächer Gestellte den Zugang zu den Innenstädten mit Fahrzeugen signifikant verteuern und mit einer Mautpflicht für Lieferfahrzeuge unter 7,5 Tonnen für kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe die Erwerbstätigkeit erschweren. Innenstädte müssen auch in der Zukunft für Menschen aller Schichten erreichbar bleiben,



Drucksache 285/17 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bedauert, dass Genderaspekte im Bericht nur in geringem Maße beleuchtet werden. Die verschiedenen Benachteiligungstatbestände von Frauen werden nicht in dem Maße analysiert, wie sie in der Erwerbswelt gegeben sind. Der Bundesrat bedauert, dass auch in diesem Bereich zu wenig in die Zukunft weisende Lösungsansätze aufgezeigt werden. Hier ist aus Sicht der Länder ein gesellschaftlicher Konsens dazu erforderlich, dass eine gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Frauen, die equal pay ebenso wie Maßnahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließt, nicht nur aus Gleichstellungsaspekten erforderlich ist, sondern auch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen darstellt. Der Bundesrat sieht hier besonderen Handlungsbedarf bei der Förderung und Unterstützung Alleinerziehender. Auch hier sind Frauen überproportional betroffen und damit von Armut bedroht.



Drucksache 208/17

... c) Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 12 eingefügt:,12. In § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter "des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung" durch die Wörter "der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere oder weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung" ersetzt.`

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/17




§ 13b
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren


 
 
 


Drucksache 342/17

... 5. die Anerkennung von Kursen, soweit sie dem Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen dienen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/17




§ 142
Information der Öffentlichkeit; Erfassung.

§ 183
Kosten; Verordnungsermächtigung.

§ 10a
Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung

Artikel 31a
Evaluierung des Notfallmanagementsystems


 
 
 


Drucksache 136/17

... (4) Der Überlasser von Explosivstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen hat sich vom Erwerber schriftlich bescheinigen zu lassen, dass die Explosivstoffe oder pyrotechnischen Gegenstände nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f zu den in dieser Vorschrift bezeichneten Endprodukten in einer genehmigten Anlage im Sinne des § 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/17




§ 5a
Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung


 
 
 


Drucksache 393/17

... "Wer eine am ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 5 Absatz 2] unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum ... [einsetzen: Datum des ersten Tages des zwölften auf den Monat des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 5 Absatz 2 folgenden Monats] der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft." `

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/17




,Artikel 4 Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 230/17

... Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und mit dem Völkerrecht vereinbar. Nach dem Recht der Europäischen Union fällt die Regelung des Erwerbs und Verlusts der Staatsangehörigkeit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 28

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 351/1/17

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten in eigener Zuständigkeit bereits Regelungen getroffen haben, die zu einer deutlichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige geführt haben. Er begrüßt, dass gemeinsame Mindeststandards für Strategien im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige nunmehr in allen Mitgliedstaaten zum Tragen kommen sollen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass innerhalb der EU die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter gefördert, der Zugang von Frauen zum und ihre Stellung am Arbeitsmarkt weiter verbessert, dem geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle begegnet und damit der Altersarmut von Frauen entgegenwirkt werden muss.



Drucksache 314/17 (Beschluss)

... In Artikel 3 fehlt derzeit eine Regelung zur Änderung des § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V. Dieser regelt, dass Tagespflegepersonen nicht als hauptberuflich selbständig erwerbstätig im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 4 SGB V gelten,



Drucksache 49/17 (Beschluss)

... durch das Gebäudesteuerbuch, hilfsweise den Einheitswert-, den Grundsteuer-, den Grunderwerbssteuer- und den Abwassergebührenbescheid ersetzt wird.



Drucksache 533/17

... (2) Wird ein Paket angeboten, dessen Versicherungsdeckung sich von der Versicherungsdeckung beim getrennten Erwerb seiner Bestandteile unterscheidet, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Beschreibung der Bestandteile des Pakets und der Art und Weise zur Verfügung, wie ihre Wechselwirkung die Versicherungsdeckung ändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 87/1/17

... Viele europäische Förderbanken erfüllen den Status einer öffentlichen Stelle. So sind die deutschen Landesförderbanken "öffentliche Stellen" nach Artikel 4 Absatz 8 CRR. Sie sind Unternehmen ohne Erwerbszweck, die sich im Besitz einer regionalen Gebietskörperschaft befinden, für die eine der ausdrücklichen Garantie gleichstehende Haftung gilt. Darüber hinaus sind sie selbstverwaltete Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die einer öffentlichen Beaufsichtigung unterliegen. Bei diesen öffentlichen Stellen entspricht das Kreditspreadrisiko gemäß Artikel 116 Absatz 4 CRR dem Risiko ihres expliziten Garantiegebers. Die risikotechnische Gleichstellung von explizitem Garantiegeber und Förderbank ist damit rechtlich begründet und war während der Finanzmarktkrise empirisch nachzuweisen. Entsprechend sind die deutschen Landesförderbanken als öffentliche Stelle gemäß Artikel 325ai des Verordnungsvorschlags aufgrund ihrer Bonitätsstufen 1 bis 3 mit einem Risikogewicht von 1 Prozent in die Risikogewichtsklasse 3 einzuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/17




Zu Artikel 281

5. Zu Artikel 325a

6. Zu Artikel 325ai

7. Zu Artikel 392 und 395

Zu Artikel 428a

8. Zu Artikel 429a

a Zu Absatz 1 Buchstabe d

b Zu Absatz 2 Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 622/17

Entschließung des Bundesrates "Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum im Grunderwerbsteuerrecht"



Drucksache 59/1/17

... Dieses Ergebnis widerspricht dem Ziel, die berufliche Integration von Flüchtlingen voranzutreiben. Es ist ein steuerrechtliches Gegengewicht zum begrüßenswerten Engagement der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Integration von Flüchtlingen. Grundlegende Deutschkenntnisse sind hierzu unerlässlich. Obgleich deutsche Sprachkenntnisse zunächst der sozialen Integration und damit der privaten Lebensführung der betroffenen Personen dienen, sind deren Erwerb und Vertiefung jedoch gerade bei erstmaliger Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung im Inland von entscheidender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 777/1/17

... 11. Der Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen aktualisiert und ersetzt die sogenannte Nachweisrichtlinie, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1991 das Recht über die schriftliche Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte ihres Beschäftigungsverhältnisses gewährt worden war. Über 25 Jahre später entspricht die Nachweisrichtlinie nicht mehr der veränderten Arbeitsmarktrealität mit den in den letzten Jahren entstandenen neuen Arbeitsformen. Der Bundesrat begrüßt deshalb den Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen. Er ist auch eine Folgemaßnahme zur Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte. Eine größere Flexibilität des Arbeitsmarktes und die zunehmende Vielfalt der Arbeitsformen haben neue Arbeitsplätze geschaffen und mehr Menschen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht. Der Bundesrat stellt fest, dass insbesondere die Digitalisierung neue Geschäftsmodelle mit großem Wertschöpfungspotential erschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/1/17




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept der Ausschüsse AIS und Wi

Konzept des AIS-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 456/17

... "Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall Darlehensaufnahmen bei Kreditinstituten zur Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken für Eigeneinrichtungen nach § 140 sowie der Errichtung, der Erweiterung oder des Umbaus von Gebäuden für Eigeneinrichtungen nach § 140 genehmigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 142b
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 21a
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung

§ 34
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

§ 41e
Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

§ 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

§ 4
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
Änderung des HIV-Hilfegesetzes

§ 2
Mittel für finanzielle Hilfe

Artikel 7
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120
Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 654/17

... Eine wichtige Dimension der Cybersicherheit ist die Bildung. Eine Cybersicherheit, die ihren Namen verdient, hängt in starkem Maße von den Fähigkeiten der betreffenden Personen ab. In Europa werden im Privatsektor bis zum Jahr 2022 jedoch voraussichtlich 350 000 Fachkräfte mit entsprechenden Cybersicherheitsfähigkeiten fehlen51. Die Ausbildung im Bereich der Cybersicherheit sollte auf allen Ebenen weiterentwickelt werden - angefangen bei der regelmäßigen Schulung von im Bereich der Cybersicherheit tätigen Arbeitnehmern, einer zusätzlichen Cybersicherheits-Weiterbildung aller IKT-Fachkräfte bis hin zu neuen Lehrplänen zur Cybersicherheit. Eingerichtet werden sollten leistungsstarke akademische Zentren, die die Nachfrage nach einer forcierten Aus- und Weiterbildung decken und die sich am Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung und an der ENISA orientieren könnten. Es sollte eine Selbstverständlichkeit werden, dass Sicherheitsgrundsätze bereits bei der Konzeption von IKT-Produkten und -Systemen berücksichtigt werden. Die Ausbildung im Bereich der Cybersicherheit sollte sich nicht auf IT-Fachkräfte beschränken, sondern auch durchgängig in die Lehrpläne anderer Bereiche aufgenommen werden, etwa in die Lehrpläne für Ingenieure, des Business Management oder für Juristen, aber auch für sektorspezifische Ausbildungswege. Schließlich sollten Lehrer und Schüler der Primar- und Sekundarschulen beim Erwerb digitaler Kompetenzen für die Cyberkriminalität und die Cybersicherheit sensibilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 724/17

... Der zusätzliche Bedarf resultiert insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundes-haushalt 2017 angenommen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 19 SGB II.



Drucksache 274/17

... Seit der Verabschiedung der Ratsempfehlung zur Jugendgarantie im April 2013 hat sich die Arbeitsmarktsituation junger Menschen verbessert. Dies wird in der Mitteilung über die bisherigen Fortschritte bei der Jugendgarantie und der Jugendbeschäftigungsinitiative deutlich, die die Europäische Kommission am 4. Oktober 2016 vorgelegt hat. Seit Einführung der Jugendgarantie ist die Zahl der erwerbslosen Jugendlichen um 1,4 Mio. zurückgegangen. Rund 9 Mio. junge Menschen haben laut Europäischer Kommission ein Angebot im Rahmen der Jugendgarantie angenommen, die meisten davon Stellenangebote. Jugendarbeitslosigkeit bleibt dennoch nach wie vor ein gravierendes Problem in vielen Mitgliedstaaten. Die Jugenderwerbslosigkeit betrug im Jahreswert 2016 EU-weit immer noch 18,7% und lag damit etwa doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. Die weitere Stärkung der Jugendbeschäftigung bleibt damit ein prioritäres Ziel der EU.



Drucksache 365/17

... 1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/17




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 138b
Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

§ 138c
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 26
Kontenabrufmöglichkeit und Kontenwahrheit.

§ 32
Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften

Artikel 4
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 3c
Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 77b
Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 69
Datenübermittlung an die Familienkassen

Artikel 8
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Artikel 10
Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 733/17 (Beschluss)

... d) die Prüfung von Verbesserungen bei der Absicherung von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen;



Drucksache 373/17

... 11. An erster Stelle steht die Wahrung von Status und Rechten der Bürgerinnen und Bürger der EU-27 und ihrer Familien im Vereinigten Königreich und der Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und ihrer Familien in den Mitgliedstaaten der EU-27, denn hier geht es um eine große Zahl von Betroffenen, für die ein Entzug dieser Rechte mit schwerwiegenden Konsequenzen einher ginge. Das Abkommen sollte die erforderlichen wirksamen, durchsetzbaren, nichtdiskriminierenden und umfassenden Garantien für die Rechte dieser Bürger vorsehen, einschließlich des Rechts auf Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nach fünfjährigem ununterbrochenem legalem Aufenthalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

- Grundrechte

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS

II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS

III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien

III.1 Bürgerrechte

III.2 Finanzielle Abrechnung

III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht

A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden

B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht

C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht

D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union

III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union

III.5 Handhabung des Abkommens

IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG


 
 
 


Drucksache 285/1/17

... 3. Der Bundesrat begrüßt die positive Entwicklung der sozialen Lage in Deutschland. Diese zeigt sich in einer hohen Beschäftigtenzahl und einer niedrigen Arbeitslosenquote. So hat sich seit Mitte des letzten Jahrzehnts die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um sechs Millionen Menschen erhöht, die Zahl der Arbeitslosen um etwa die Hälfte reduziert und die Jugendarbeitslosigkeit ist um rund 60 Prozent zurückgegangen. Der Bericht lässt aber eine Erklärung vermissen, warum trotz günstiger konjunktureller Daten und sinkender Arbeitslosigkeit die Armutsgefährdung nicht in dem gleichen Maße abnimmt, sondern sogar leicht ansteigt. Es ist festzuhalten, dass sich die Armutsgefährdung statistisch fast ausschließlich über die Erwerbseinkommen berechnet. Insgesamt werden nicht in ausreichendem Maße Möglichkeiten aufgezeigt, Entwicklungen, die zu Einkommensungleichheiten führen, wirkungsvoll entgegenzuwirken. Niedrig-löhne und die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen sind nachweisbare Einflussfaktoren für ein erhöhtes Armutsrisiko. Die Einführung des Mindestlohnes hat für untere Einkommensgruppen bereits deutliche Verbesserungen gebracht. Deutlich mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten beziehen jedoch weiterhin nur einen Niedriglohn. Dies ist neben der Verbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse auch auf die niedrige Tarifbindung zurückzuführen. Die Feststellung der Bundesregierung, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, wird geteilt, gleichwohl lässt der Bericht entsprechende Lösungsansätze vermissen.



Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 36. Die Voraussetzungen der Restschuldbefreiung nach Artikel 19 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags sollten offener gefasst werden. Insbesondere sollte nach Maßgabe des Rechts der Mitgliedstaaten die Restschuldbefreiung nach drei Jahren von einer Mindestbefriedigungsquote für die Gläubiger abhängen dürfen, um Raum für Anreizsysteme für eine schnellere Schuldenbegleichung zu lassen. Gleichzeitig sollte aufgenommen werden, dass bei einer Maßgeblichkeit der individuellen Einkommenssituation des Schuldners eine Obliegenheit für den Unternehmer besteht, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen. Schließlich sollte vorgesehen werden, dass der Schuldner an dem Restschuldbefreiungsverfahren und an einem parallel laufenden Insolvenzverfahren kooperativ mitwirken muss, insbesondere durch Auskünfte (vor allem zu Einkommen und Vermögen) und Anzeigepflichten (zum Beispiel bei einem Wohnsitzwechsel). Bei der Verletzung dieser Obliegenheiten sollte dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden können. Artikel 22 des Richtlinienvorschlags sollte insofern ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 449/17

Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)



Drucksache 249/17

... -Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2016 (BGBl. I S. 1469) ergeben. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass bei Unternehmen, die Milch und Milcherzeugnisse herstellen und in Verkehr bringen wollen, ein Eigeninteresse am Erwerb entsprechender Fachkenntnisse besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

§ 10a
Übertragung von Tätigkeiten an Dritte

Abschnitt 4
Vertragsverhandlungen

§ 14
Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen

§ 14a
Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen

Abschnitt 4a
Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker

§ 14b
Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen

§ 15
Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.

§ 24
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Abschnitt 4

Zu § 14

Zu § 14a

Zu Abschnitt 4a

Zu § 14b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 156/1/17

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/1/17




1. Zu den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten:

2. Zu den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten:

3. Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 207/17

... b) weder das zu erwerbende Unternehmen noch ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von jeweils mehr als 5 Millionen Euro erzielt haben,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.