[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erwerbsakt"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 669/1/09

... Angesichts des öffentlichen Interesses an der Förderung von Entrepreneur-Aktivitäten von akademisch Ausgebildeten sollen betroffene Studierende nicht daran gehindert werden, ihre studienbegleitenden Erwerbsaktivitäten ausschließlich im Rahmen der eigenen selbstständigen Dienstleistung (z.B. ITService oder Fremdsprachenunterricht) zu erbringen. Studierende mit umfangreicheren Aufträgen werden diese Tätigkeit nicht zusätzlich zu einer unselbstständigen Tätigkeit von 90 Tagen im Jahr verrichten, sondern anstelle dieser.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –

2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –

3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz

4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –

6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –

7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –

9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9

10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –

11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2

12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –

13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6

15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –

16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –

17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –


 
 
 


Drucksache 721/04

... In Hinblick auf die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 GG begründet Nummer 2 einen Anspruch auf nachträgliche Änderung der Verteilungs- und Zuweisungsentscheidung auch dann, wenn diese Entscheidung der Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit entgegensteht. Obwohl Artikel 12 Abs. 1 GG nur für Deutsche gilt, kann sich auf Nummer 2 auch der ausländische Familienangehörige eines Spätaussiedlers berufen (siehe Begründung AT 1). Die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration. In vielen Fällen dürfte sie auch dazu führen, dass die Betroffenen sofort oder - bei späterem Hineinwachsen in eine volle Erwerbstätigkeit - künftig nicht mehr auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn es sich um eine nicht bloß vorübergehende Teilerwerbstätigkeit handelt. Bloß kurzzeitige Aushilfstätigkeiten z.B. als Erntehelfer fallen nicht unter Nummer 2. Maßgeblich ist, ob es sich um einen Beruf im Sinne des Artikel 12 Abs. 1 GG handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt darunter nur eine Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient; es muss sich um eine auf Erwerb gerichtete Beschäftigung handeln, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft (statt aller BVerfGE 97, 252 f.). Der Betroffene muss zumindest die Absicht haben, die betreffende Tätigkeit auch auf Dauer zu betreiben. Nicht entscheidend ist, ob sie als tatsächliche Lebensgrundlage dient; vielmehr genügt es, wenn die betreffende - nicht nur vorübergehende - Tätigkeit wesensgemäß geeignet ist, eine entsprechende Lebensgrundlage zu schaffen oder zu erhalten. Zur Feststellung dieser Voraussetzungen ist auf den konkreten Einzelfall abzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.