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0834/04B
0662/04B
0959/04B
0012/1/04
0818/04
0736/03
0856/03
Drucksache 761/1/16

... die Rechtsprechung des EuGH zur Rechtmäßigkeit nationaler Regelungen, die den Zugang von nicht erwerbstätigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu den Leistungen der sozialen Sicherheit von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach europäischem Recht abhängig machen, kodifiziert. Der Bundesrat fordert allerdings, dass auch die Rechtsprechung des EuGH aus den Rechtssachen Alimanovic sowie GarciaNieto (Urteil vom 15. September 2015- C 67/14 Alimanovic und Urteil vom 25. Februar 2016 - C 299/14 Garcia-Nieto) kodifiziert wird, mit der die Rechtmäßigkeit von nationalen Sozialhilfeleistungsausschlüssen bestätigt wurde, die entsprechend Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG nicht erwerbstätige EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Aufenthaltsrecht betreffen. Er bittet die Bundesregierung daher, sich in den anstehenden Ratsbehandlungen hierfür einzusetzen.



Drucksache 23/16

... (2) Absatz 1 gilt entsprechend für eine selbstständig erwerbstätige Person.



Drucksache 541/1/16

... Dies gilt umso mehr, als gerade der in Einrichtungen lebende Personenkreis oftmals so schwer behindert ist, dass er zum einen keine Möglichkeit hat, eine andere Wohnform zu wählen, und zum anderen keine relevanten Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt werden können; die Betroffenen profitieren daher nicht von den im Bundesteilhabegesetz vorgesehenen Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.



Drucksache 677/16

... In vielen Mitgliedstaaten schrumpfen weiterhin die Erwerbsbevölkerung und die Zahl der Erwerbstätigen, vor allem aufgrund von niedrigen Geburtenraten, Überalterung, Abwanderung und gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die Segmentierung des Arbeitsmarktes und deren Auswirkungen auf das Produktivitätswachstum müssen in diesem Zusammenhang angegangen werden, um negative Auswirkungen auf die Binnennachfrage und das Produktivitätswachstum zu verringern. Zudem ist Chancengleichheit für die soziale Gerechtigkeit von entscheidender Bedeutung. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die Beseitigung des ungerechtfertigten geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von Männern und Frauen, die weiteren Fortschritte bei der Inklusion benachteiligter Gruppen und die Bekämpfung der Diskriminierung von Personen mit Migrationshintergrund sind Beispiele dafür, wie Wachstum und soziale Gerechtigkeit Hand in Hand gehen. Vor diesem Hintergrund müssen die Mitgliedstaaten den Zugang zu hochwertigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 683/16

... Insbesondere die Träger und Fachverbände des Rettungswesens favorisieren eine Bereichsausnahme im Sozialversicherungsrecht, wie sie in Österreich vor kurzem vorgenommen wurde ("Lex-Austria"). Dort wurde die nebenberufliche Tätigkeit als Notärztin oder als Notarzt der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung nach dem Gesetz für freiberuflich selbstständige Erwerbstätige unterstellt. In der Folge sind in Österreich Entgelte aus nebenberuflicher notärztlicher Tätigkeit mittlerweile vom Entgeltbegriff der allgemeinen Sozialversicherung ausgenommen.



Drucksache 701/16

... Seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise leidet die EU unter hoher Arbeitslosigkeit, einem Investitionsstau und fehlender Wettbewerbsfähigkeit. Auch Armut und Ungleichheit geben weiter Anlass zur Sorge. Das europäische Sozialmodell kann nicht tragfähig sein, wenn das Wachstum auf seinem derzeitigen Niveau verharrt. In einer alternden Gesellschaft, in der momentan im EU-Durchschnitt zwei Erwerbstätige eine Nichterwerbsperson mitversorgen18, werden die Rentenlasten in einigen Mitgliedstaaten massiv ansteigen19, während die Jugendarbeitslosigkeit gleichzeitig auf einem hohen Stand verharren wird.

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Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 227/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung ein wesentlicher Aspekt zur Steigerung der Investitions- und Innovationskraft der Wirtschaft ist. Zwar wird der deutschen Volkswirtschaft in internationalen Vergleichen regelmäßig eine hohe Innovationsfähigkeit bescheinigt. Diverse Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Wissensintensivierung in der Wirtschaft vor allem in den großen Betrieben stattgefunden hat. Dafür spricht, dass KMU 60 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen, über 40 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen tätigen, jeden dritten Euro Umsatz erwirtschaften, nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Jahr 2013 aber nur jeden zehnten Euro zum FuE-Budget der Wirtschaft beisteuerten.

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Drucksache 227/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland


 
 
 


Drucksache 20/16 (Beschluss)

... "2. entgegen § 4 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 1a, als selbständig erwerbstätige Person eine dort genannte Aufgabe durchführt,"



Drucksache 122/1/15

... Laut dem Endbericht "Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland" vom 2. Juni 2014 im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stärkt der Entlastungsbetrag die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden, insbesondere wenn sie ältere Kinder haben. Fast 20 000 Alleinerziehende werden durch den Entlastungsbetrag unabhängig von SGB II-Leistungen. Effizienzanalysen zeigen, dass der Entlastungsbetrag im Verhältnis zu seiner Höhe eine der effektivsten Leistungen zur Unterstützung der Erwerbstätigkeit ist.



Drucksache 510/1/15

... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2016 die Geschlechtergleichstellung als Priorität aufgegriffen wird und unterstützt die Schwerpunktsetzung auf die Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und das Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat begrüßt, dass im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2016 die Geschlechtergleichstellung als Priorität aufgegriffen wird und unterstützt die Schwerpunktsetzung auf die Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und das Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen.



Drucksache 122/15 (Beschluss)

... Andererseits ist zu berücksichtigen, dass Alleinerziehende von der Erhöhung des Kinderzuschlags und des Kindergeldes nicht in gleichem Maße profitieren wie andere Familien: Der Kinderzuschlag erreicht Alleinerziehende in der Regel nicht, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss auf diese Leistung angerechnet werden. Alleinerziehende, deren Kinder Unterhaltsvorschuss beziehen, profitieren nicht einmal von der Erhöhung des Kindergeldes, da dieses in vollem Umfang auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Hinzu kommt, dass erwerbstätige Alleinerziehende in vielen Fällen hohe Kinderbetreuungskosten zu tragen haben.



Drucksache 101/1/14

... Mit der wiederholten Kürzung werden der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel entzogen, die zur pauschalen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen dienen. Dabei handelt es sich insbesondere um familienpolitische Leistungen für Kinder, Jugendliche und nicht erwerbstätige Ehegatten, die keine eigenen Beiträge für ihren Krankenversicherungsschutz leisten. Die Kürzung des Bundeszuschusses steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen und verlässlichen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Belastet werden dadurch die gesetzlich Versicherten, die mit ihren Beiträgen die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebaut haben. Die Mittel des Gesundheitsfonds werden zur Finanzierung ihrer gesundheitlichen Versorgung benötigt. Die aktuelle gute finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der positiven Entwicklung der Wirtschaft ist nicht auf Dauer angelegt. Die vorhandenen Rücklagen der gesetzlichen Krankenversicherung dürften nur vorübergehend sein und werden zukünftig bei tendenziell steigenden Ausgaben zur Versorgung der Versicherten benötigt.



Drucksache 590/1/14

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Weiterentwicklung und Verzahnung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz die Flexibilität für erwerbstätige pflegende Angehörige erhöht wird.



Drucksache 202/14

... - Die Ausländerbehörden werden vom Jobcenter darüber informiert, wenn nichterwerbstätige Unionsbürger oder deren Familienangehörige Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen oder nehmen wollen. Diese Information stellt für die Ausländerbehörde innerhalb der ersten fünf Jahre des Aufenthalts des Unionsbürgers einen besonderen Anlass dar, den Fortbestand des Freizügigkeitsrechts bzw. die Feststellung seines Verlustes zu überprüfen (vgl. Nr. 5.4.1 Allg. Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU) und ggf. eine Verlustfeststellung zu treffen.



Drucksache 207/13

... (14) Im vergangenen Jahr wurde mit 41,6 Millionen erwerbstätigen Personen ein weiterer Beschäftigungsrekord erreicht. Die Arbeitslosenquote in Deutschland war 2012 mit durchschnittlich 6,8 Prozent6 eine der niedrigsten in der Europäischen Union. Bei der Jugendarbeitslosigkeit wies Deutschland die geringste Quote auf (8,2 Prozent). Die um konjunkturelle Einflüsse bereinigte strukturelle Arbeitslosenquote geht weiter zurück und liegt so niedrig wie zuletzt Anfang der 80er Jahre in Westdeutschland. Der Arbeitsmarkt bleibt von der konjunkturellen Entwicklung jedoch nicht unbeeinflusst. Die Bundesregierung erwartet, dass die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt dieses Jahres mit 15 Tausend Personen nur leicht zunimmt. Die zusätzlich entstehenden Stellen dürften auch in diesem Jahr überwiegend sozialversicherungspflichtig sein. Angesichts des bereits deutlich gesunkenen Niveaus der registrierten Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Abbau der Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen konjunkturellen Bedingungen schwierig. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Jahr daher nahezu auf dem Niveau des Vorjahres liegen (geringfügige Zunahme um 60 Tausend Personen). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,0 Prozent.7

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 470/13

... ~ Gerechtigkeit ist für die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit von Reformen unabdingbar. Die Krise hat bereits dauerhafte Auswirkungen auf die am meisten benachteiligten Mitglieder unserer Gesellschaft, und der Anteil der von Armut Bedrohten steigt in vielen Ländern. Die Mitgliedstaaten müssen in das Potenzial ihrer Menschen investieren und ihnen angemessene Leistungen bieten. Bei Reformen ist mehr auf deren Verteilungswirkung zu achten, damit sie dauerhafte Ergebnisse zum Nutzen aller bringen. Mehrere Mitgliedstaaten müssen sich stärker der Bekämpfung verschiedener Formen der Armut (Kinderarmut, Obdachlosigkeit, Armut trotz Erwerbstätigkeit sowie Überschuldung von privaten Haushalten) widmen und für wirksame Unterstützung der Betroffenen durch die sozialen Systeme Sorge tragen.

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Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 186/1/13

... oder der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung.



Drucksache 382/13 (Beschluss)

... In der nunmehr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sind fast alle wesentlichen Bestandteile der ursprünglich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 516/12) angestrebten Reform nicht umgesetzt worden. Sollte die nunmehr beschlossene Fassung Gesetz werden, würde damit auch das im Gesetzentwurf der Bundesregierung mit 70,8 Millionen Euro veranschlagte Entlastungsvolumen im Bereich der Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe zum ganz überwiegenden Teil wieder entfallen. Allein ein Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Änderung des Erwerbstätigen- und des Ehegattenfreibetrags würde für sich genommen, ausgehend von den im Gesetzentwurf der Bundesregierung genannten Zahlen, zum Wegfall eines Entlastungsvolumens in Höhe von 42 Millionen Euro (37,8 Millionen Euro im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe und 4,2 Millionen Euro im Bereich der Beratungshilfe) führen. Ein Verzicht auf die ebenfalls ursprünglich vorgesehene Verlängerung des Ratenzahlungszeitraums, auf die verbesserten Möglichkeiten des Gerichts zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, auf das erweiterte Beschwerderecht der Staatskasse bei der



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.