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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Erwerbstätigenstatistik"


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Drucksache 680/05

... II nicht als Arbeitnehmer im Sinne des deutschen Arbeitsrechts gelten. Auch die deutsche Erwerbstätigenstatistik des Statistischen Bundesamtes folgt der international anerkannten Definition des Erwerbsstatus durch die IAO. Nach dieser Definition ist eine Person erwerbstätig, die - unabhängig von ihrem rechtlichen Status - zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beiträgt und daraus Einkommen erzielt. Beides trifft auf Zusatzjobs zu. Das Statistische Bundesamt hat diese Klassifizierung der Arbeitsgelegenheiten bereits mit der IAO in Genf abgeklärt. Daher zählt das Statistische Bundesamt die Arbeitsgelegenheiten in ihrer Erwerbstätigenrechnung als Erwerbstätige.



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