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"Erwerbstätigkeitsvermerk"
Drucksache 68/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
... ) oder die nach Eintritt der Volljährigkeit dem Minderjährigen erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 34 Abs. 2 AufenthG) wird. Da es sich bei diesem Personenkreis um sehr junge Migrantinnen und Migranten handelt, werden die entsprechenden Aufenthaltstitel regelmäßig nicht mit einem Erwerbstätigkeitsvermerk versehen. Hinzu kommt auch, dass in Ausbildung befindliche Personen ohnehin nach dem Entwurf von Kindergeldleistungen ausgeschlossen sein sollen. Allerdings wird man auch diesem Personenkreis - dem Zweck des Gesetzentwurfs entsprechend - einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nicht absprechen können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - BKGG ,
Begründung
Zu a:
Zu b:
Zu c:
Zu d:
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 4 - neu - BKGG
Drucksache 426/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
... Diese Personen befinden sich auf Grund ihres Alters häufig noch in schulischer Ausbildung, so dass sich für die gesonderte Eintragung eines Erwerbstätigkeitsvermerks regelmäßig kein Anlass ergibt. In der Folge kann man diesen kinderbetreuenden Personenkreis sehr junger Eltern nur begrenzt an den Leitmerkmalen zum Anspruch von Ausländern auf Familienleistungen allgemein (dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet, Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) messen. Andererseits wird man diesem Personenkreis aber einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nicht absprechen können. Vor diesem Hintergrund sollte § 1 Abs. 7 BEEG-E um den regelmäßig überschaubaren Personenkreis mit eigenem, von den Eltern unabhängigen Aufenthaltstitel erweitert werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG
6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG
7. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG
8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG
9. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG
10. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG
11. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG
12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG
Drucksache 68/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
... ) oder die nach Eintritt der Volljährigkeit dem Minderjährigen erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 34 Abs. 2 AufenthG) wird. Da es sich bei diesem Personenkreis um sehr junge Migrantinnen und ... Migranten handelt, werden die entsprechenden Aufenthaltstitel regelmäßig nicht mit einem Erwerbstätigkeitsvermerk versehen. Hinzu kommt auch, dass in Ausbildung befindliche Personen ohnehin nach dem Entwurf von Kindergeldleistungen ausgeschlossen sein sollen. Allerdings wird man auch diesem Personenkreis - dem Zweck des Gesetzentwurfs entsprechend - einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nicht absprechen können. Dementsprechend sind die Regelungen in § 1 Abs. 3
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - BKGG , Artikel 2 Nr. 2 § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - EStG , Artikel 3 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - BErzGG , Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2a Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - UhVorschG
Zu a:
Zu b:
Zu c:
Zu d:
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 4 - neu - BKGG Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 62 Abs. 3 - neu - EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 6a - neu - BErzGG Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 2b - neu - UhVorschG
Drucksache 426/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
... ) oder die nach Eintritt der Volljährigkeit dem Minderjährigen erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 34 Abs. 2 AufenthG) wird. Hierbei handelt es sich um sehr junge Migrantinnen und Migranten, die sich ohne Eltern im Bundesgebiet aufhalten und die sich auf einen eigenen Aufenthaltstitel nach den genannten Vorschriften berufen können. Diese Personen befinden sich auf Grund ihres Alters häufig noch in schulischer Ausbildung, so dass sich für die gesonderte Eintragung eines Erwerbstätigkeitsvermerks regelmäßig kein Anlass ergibt. In der Folge kann man diesen kinderbetreuenden Personenkreis sehr junger Eltern nur begrenzt an den Leitmerkmalen zum Anspruch von Ausländern auf Familienleistungen allgemein (dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet, Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) messen. Andererseits wird man diesem Personenkreis aber einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nicht absprechen können. Vor diesem Hintergrund sollte § 1 Abs. 7 BEEG-E um den regelmäßig überschaubaren Personenkreis mit eigenem, von den Eltern unabhängigen Aufenthaltstitel erweitert werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG
6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG
7. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG
8. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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