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"Erziehende"
Drucksache 847/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... ",für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind,"
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... - die besondere Situation von allein erziehenden Eltern - in der überwiegenden Mehrheit Frauen,
Drucksache 540/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
... Viele arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften gehen derzeit verloren, weil Beschäftigte - besonders kindererziehende junge Frauen - vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden und damit eine Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllen. Ziel ist es, diese Betriebsrentenanwartschaften zu erhalten.
Drucksache 185/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Auswirkungen des § 6a des Bundeskindergeldgesetz es (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung dabei auch zu prüfen, auf welche Weise eine bessere Einbeziehung von Alleinerziehenden und von Familien mit jüngeren Kindern in den Kinderzuschlag erreicht werden kann.
Drucksache 676/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... (RSV) zurückgegriffen werden. Nach § 2 Abs. 2 RSV setzt sich der Eckregelsatz (Regelleistung für Alleinstehende/Alleinerziehende) aus der Summe der Verbrauchsausgaben zusammen die sich aus den Vomhundertanteilen bestimmter Abteilungen ergeben. Diese wiederum beruhen auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Im Rahmen der Abteilung 09 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) werden die Ausgaben für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Gebrauchsgüter für Bildung, Schreibwaren und Zeichenmaterialien in vollem Umfang berücksichtigt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Kosten für Lernmittel im Eckregelsatz für diese Gütergruppen (seit 1. Juli 2007 18,20 Euro) von der Regelleistung umfasst sind.
Drucksache 521/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles KOM (2007) 424 endg.; Ratsdok. 12169/07
... Das Lohngefälle hat während des gesamten Erwerbslebens und darüber hinaus gravierende Auswirkungen auf die Position der Frauen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Es stellt ein wesentliches Hindernis dafür dar, dass Frauen die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit erreichen wie Männer. Dieses Phänomen wirkt sich unweigerlich auf die Lebensentscheidungen der Menschen aus, beispielsweise was Beschäftigungsmodus und Dauer der Erwerbstätigkeit, Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn oder Verteilung der häuslichen und familiären Aufgaben angeht. Es führt dazu, dass Frauen, und besonders Alleinerziehende, ein größeres Armutsrisiko haben. Selbst nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sind seine Folgen noch spürbar, weil das Lohngefälle dann zu einem Rentengefälle wird. Es zeugt von einer nicht hinnehmbaren Ressourcenverschwendung in Wirtschaft und Gesellschaft, die die volle Entfaltung des Produktionspotenzials der Frauen behindert.
Drucksache 470/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit KOM (2007) 359 endg.; Ratsdok. 10255/07
... In diesen Ländern liegen die Beschäftigungsquoten meist hoch, doch gilt das nicht in gleichem Maße für alle Gruppen von Erwerbstätigen, sodass Aufstiegschancen verbessert werden müssen. Die vertraglichen Regelungen sind meist flexibel genug, müssten aber in einigen Fällen schwächere Gruppen auf dem Arbeitsmarkt stärker schützen. Qualifikationsdefizite und geringere Chancen können zu einer Segmentierung in bestimmten Branchen und Betrieben sowie bei den Ergebnissen auf dem Arbeitsmarkt führen. Es besteht die Gefahr, dass spezifische Gruppen (Frauen, allein erziehende Mütter, Migranten, Behinderte, junge und ältere Arbeitskräfte) vom Arbeitsmarkt verdrängt werden. Dies kann zu einem hohen Anteil der dauernd auf Sozialleistungen angewiesenen Personen und zu einem Anstieg der Armutsquote führen. Aktive Arbeitsmarktpolitiken stellen einen starken Anreiz für die Aufnahme einer Arbeit dar, doch könnten noch größere Anstrengungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und des Qualifikationsniveaus erforderlich sein.
Drucksache 783/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2007 (2007/2065(INI))
... 30. stellt besorgt fest, dass Frauen, vor allem ältere Frauen und alleinerziehende Mütter, trotz aller bisherigen Fortschritte nach wie vor von Ausgrenzung und Armut bedroht sind;
Drucksache 185/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Auswirkungen des § 6a des Bundeskindergeldgesetz es (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung dabei auch zu prüfen, auf welche Weise eine bessere Einbeziehung von Alleinerziehenden und von Familien mit jüngeren Kindern in den Kinderzuschlag erreicht werden kann.
Drucksache 932/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) KOM (2007) 797 endg.; Ratsdok. 16600/07
... (11) In ihren nationalen Aktionsplänen für die soziale Eingliederung verweisen mehrere Länder auf das hohe Armuts- und/oder Ausgrenzungsrisiko bestimmter Gruppen, darunter Kinder, Alleinerziehende, ältere Menschen, Migranten und Angehörige ethnischer Minderheiten, Behinderte, Obdachlose, Strafgefangene, Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind, sowie schwer Drogenabhängige.
Drucksache 633/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Mit dem Wegfall der Beitragstragung für die zur Arbeitsförderung versicherungspflichtig Erziehenden soll der Bund um 290 Millionen Euro entlastet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit
Einführung eines Versorgungsfonds
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Finanzielle Auswirkungen
Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit
Einführung eines Versorgungsfonds
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 33/07
Gesetzesantrag des Saarlandes
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... II (für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen) und § 28 SGB II (für nicht erwerbsfähige Angehörige) wird pauschal der gesamte Bedarf für den Lebensunterhalt abgedeckt mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II sowie bestimmter Sonderbedarfe gemäß § 21 SGB II (z.B. Mehrbedarfszuschläge für werdende Mütter, Alleinerziehende, behinderte Menschen, Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung, Kosten für mehrtägige Klassenfahrten nach schulrechtlichen Vorschriften). Zu dem über die Pauschale abgedeckten Lebensunterhaltsbedarf gehören insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... darstellt. Wie auch in der bisherigen Fassung soll weiterhin Bedingung sein, dass die allein erziehende Person ausschließlich mit Kindern zusammenwohnt. Anstelle des im gesamten Rechtssystem mit unterschiedlichen Definitionen belegten Kindesbegriffes soll der Begriff des Haushaltsmitglied verwendet und zur Klarstellung die im Wohngeldrecht maßgebliche Altersobergrenze der Volljährigkeit ausdrücklich eingefügt werden. Der Freibetrag wird also nur gewährt, wenn die allein erziehende Person ausschließlich mit nicht volljährigen Kindern zusammenwohnt. Die neue Bedingung, dass keine weiteren Erwachsenen im Haushalt wohnen dürfen, resultiert aus der Ausweitung des wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriffs über die Familie hinaus. Ob die Kinder zu berücksichtigende oder vom Wohngeld ausgeschlossene Haushaltsmitglieder sind, ist unerheblich. In beiden Fällen entstehen dem oder der Alleinerziehenden Mehraufwendungen für die Betreuung, die durch den Freibetrag besonders berücksichtigt werden sollen. Zu unterscheiden davon ist der Mehraufwand für den Wohnraum, der durch die Transferleistung des Kindes, nicht aber vom Wohngeld abgedeckt wird, so dass es zu keiner doppelten Förderung kommt.
Drucksache 522/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schulen für das 21. Jahrhundert - Konsultation SEK(2007) 1009
... Beispielsweise erwarten allein erziehende und berufstätige Eltern unter Umständen von den Schulen, dass sie auch Unterstützung bei der Kinderbetreuung leisten und Fördermaßnahmen (z.B. im Rahmen von außerschulischen Aktivitäten) anbieten.
Drucksache 743/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Weiterhin sei zu beobachten, dass viele arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften derzeit verloren gingen, weil Beschäftigte - besonders kindererziehende junge Frauen - vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden und damit eine Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllen. Deshalb soll das Unverfallbarkeitsalter bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 auf 25 Jahre abgesenkt werden, um diese Betriebsrentenanwartschaften zu erhalten.
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... abziehbaren Freibeträge und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Steuerklasse II, erhöht um den Hinzurechnungsbetrag, ermittelt.
Drucksache 924/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
... 27. ist der Ansicht, dass besondere Aufmerksamkeit allein erziehenden Eltern und allein stehenden älteren Frauen gelten muss, die eine höchst gefährdete Gruppe darstellen und bei Wirtschaftskrisen oft als erste in Armut geraten;
Drucksache 321/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2005/2147(INI))
... 11. bedauert, dass im Grünbuch der wachsenden Anzahl von Alleinerziehenden keine Aufmerksamkeit gewidmet wird, wobei es sich zu 85 % um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, weshalb ihnen besondere Unterstützung zuteil werden muss;
Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Armut und soziale Ausgrenzung sind ein zunehmendes Problem. In der EU droht rund 15 % der Bevölkerung Einkommensarmut. Die Lage in einigen neuen Mitgliedstaaten ist besonders Besorgnis erregend. Weitere beunruhigende Trends sind die Fortschreibung von Armut und Ausgrenzung über die Generationen hinweg und die unverhältnismäßige Belastung einiger Untergruppen (z.B. Arbeitslose, Alleinerziehende, Behinderte, ethnische Minderheiten). Weltweit leben 2,8 Mrd. der 6 Mrd. Menschen mit weniger als 2 € am Tag.
Drucksache 426/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
... " Alleinerziehender muss sich nach der realen sozialen Situation richten und ist nicht vom familienrechtlichen Status abhängig zu machen. Eine familienpolitische Leistung darf dem entgegen nicht Anreize setzen, ein gemeinsames Sorgerecht aufzulösen.
Drucksache 145/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen KOM (2006) 44 endg.; Ratsdok. 6239/06
... . Auch wenn die Tatsache, dass ein Einkommen unterhalb des herkömmlichen Schwellenwerts weder als notwendige noch als hinreichende Voraussetzung für Armut gesehen werden kann, so beinhaltet doch das Risiko relativer Armut einen beschränkten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die als notwendig für eine uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe erachtet werden. Das Risiko, unter die Armutsgefährdungsschwelle zu fallen, ist für Arbeitslose, Nichterwerbstätige, Alleinerziehende, Behinderte und chronisch Kranke höher. Eine unbestimmte Anzahl von Menschen ist somit dem Risiko schwerer Formen der Deprivation und sozialen Ausgrenzung ausgesetzt, wie Obdachlosigkeit, Drogenabhängigkeit, Alkoholismus, mangelnder Zugang zur medizinischen Grundversorgung und Analphabetismus. Erschwerend kommen in einigen Fällen noch Faktoren wie ethnische Diskriminierung und/oder Wohnen in mehrfach benachteiligten Gebieten hinzu. Im Jahr 2003 galten in der EU-25 etwa 31,7 Millionen Menschen als vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt, das sind 8,5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15- bis 64-Jährige). Miteingeschlossen sind in dieser Zahl die Langzeitarbeitslosen und Nichterwerbstätigen, die entweder nach mehrfacher erfolgloser Arbeitssuche aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind oder die arbeitswillig waren, jedoch keinen Arbeitsplatz fanden, und zwar aus unterschiedlichen Gründen: aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit, mangelnder Grundfertigkeiten, einer Diskriminierung und/oder familiärer Verpflichtungen.
Drucksache 891/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
„(3) Sofern Kreditinstitute einer prüferischen Durchsicht zu unterziehende Zwischenabschlüsse zur ,Ermittlung von Zwischenergebnissen im Sinn des § 10 Abs. 3 des
Drucksache 426/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
... " Alleinerziehender muss sich nach der realen sozialen Situation richten und ist nicht vom familienrechtlichen Status abhängig zu machen. Eine familienpolitische Leistung darf dem entgegen nicht Anreize setzen, ein gemeinsames Sorgerecht aufzulösen.
Drucksache 502/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren - 2006 -
... 2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen, besonders zu berücksichtigen.
Drucksache 253/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
... Wie bereits die Entwurfsbegründung aufzeigt, betrug der Anteil der alleinerziehenden Väter in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2000 bereits 14,5 Prozent, mithin 256 665. Auch wenn der Anteil alleinerziehender Mütter wesentlich höher ist, kann der Anteil der Väter nicht mehr als verschwindend gering bezeichnet werden. Als Zeichen der Anerkennung der Verantwortungswahrnehmung durch die Väter in einem in unserer Gesellschaft traditionell von den Müttern wahrgenommenen Sozialbereich erscheint es geboten, seitens des Gesetzgebers die im Wortlaut des § 1615l
Drucksache 40/2/06
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
... Von der neuen Regelung profitieren vor allem allein Erziehende und Geringverdienende.
Drucksache 608/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... (3) Sofern Kreditinstitute einer prüferischen Durchsicht zu unterziehende Zwischenabschlüsse zur Ermittlung von Zwischenergebnissen im Sinne des § 10 Abs. 3 des
Drucksache 253/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
... " mit Kindern nach Scheidung einer ersten Ehe und eine zunehmende Zahl von Kindern, deren Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder die alleinerziehend sind.
Drucksache 40/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
... und durch § 33c EStG berücksichtigt. Zukünftig sollen Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bis zu einem Betrag von 4.000 Euro je Kind bei der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit wie Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Bei Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur Aufwendungen, die 1.000 Euro je Kind übersteigen, abgezogen werden. Damit wird berücksichtigt, dass z.B. Kosten für den Besuch eines Kindergartens bei allen Eltern anfallen, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Alle Eltern mit Kindern dieser Altersgruppe werden gleichgestellt. Der Abzug wie Betriebsausgaben gilt nicht nur, wenn der Steuerpflichtige Alleinerziehender ist, sondern auch dann, wenn beide Elternteile zusammenleben und beide erwerbstätig sind. Zum Abzug ist der Elternteil berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat. Haben beide Elternteile Aufwendungen nach § 4f Satz 1
Drucksache 426/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
... auch eine teilweise Übertragung der elterlichen Sorge ermöglicht. Auch wenn ein Elternteil vom Familiengericht nicht die elterliche Sorge insgesamt, sondern nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen bekommen hat, bestimmt er über die das Kind betreuende Person. Das Familiengericht hat den Aufenthalt bei ihm als die dem Kindeswohl am besten entsprechende Lösung erachtet (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und er braucht einen Wechsel des Kindes in die Wohnung des anderen Elternteils nicht zu akzeptieren. Durch die Anknüpfung an eine einstweilige Anordnung durch das Familiengericht und damit an eine vorläufige Prüfung der Voraussetzungen zur Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt oder zumindest des Aufenthaltsbestimmungsrechts werden Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt. Zusätzlich müssen nach Nummer 2 die Bedingungen nach Absatz 2 Satz 3 erfüllt sein mit der Folge, dass Alleinerziehende 14 Monatsbeträge nur erhalten können, wenn sie vor der Geburt erwerbstätig waren, diese Erwerbstätigkeit während des Bezuges des Elterngeldes unterbrechen oder einschränken und sich deshalb ein Anspruch auf Elterngeld nach § 2 Abs. 1 bis 3 ergibt. Durch das Anknüpfen an getrennte Wohnungen in Nummer 3 und nicht nur an getrennte Haushalte, die auch in einer Wohnung geführt werden können, wird klargestellt dass die räumliche Trennung der Elternhaushalte maßgeblich ist. Damit werden Nachteile für Familien vermieden, in denen ein enger Zusammenhalt zwischen den Eltern offensichtlich nicht mehr besteht. Der Inanspruchnahme auch der Partnermonate steht nicht entgegen wenn zum Beispiel eine Mutter mit einem neuen Lebensgefährten, der nicht Vater des Kindes ist, in einer Wohnung lebt.
Drucksache 226/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter
... 19. empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu verabschieden, die den bedürftigsten Frauen, insbesondere den allein erziehenden Müttern, ein „garantiertes Mindesteinkommen“ sichern sollen, das den Betreffenden ein Leben in Würde und den Zugang zu den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechenden Berufsbildungsmaßnahmen ermöglichen soll;
Drucksache 184/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen
... o) Gewährleistung eines angemessenen Schutzes für Zuwanderer, besonders allein erziehende Mütter und ihre Kinder, da diese häufig keine angemessenen Möglichkeiten haben, sich selbst zu verteidigen oder nichts über die Hilfsstrukturen wissen die ihnen in den Mitgliedstaaten zur Begegnung häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen;
Drucksache 252/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetz es
... Von Einkommensarmut sind Haushalte von Alleinerziehenden in besonderem Maße betroffen. Verglichen mit anderen Haushaltstypen sind sie in der wirtschaftlich schwierigsten Lage: Ihre Armutsrate liegt bei knapp 40 Prozent, ist das jüngste Kind höchstens drei Jahre alt, liegt die Armutsrate sogar über 60 Prozent.
Drucksache 252/06 (Beschluss)
... Von Einkommensarmut sind Haushalte von Alleinerziehenden in besonderem Maße betroffen. Verglichen mit anderen Haushaltstypen sind sie in der wirtschaftlich schwierigsten Lage: Ihre Armutsrate liegt bei knapp 40 Prozent, ist das jüngste Kind höchstens drei Jahre alt, liegt die Armutsrate sogar über 60 Prozent. Alleinerziehende müssen daher entlastet werden.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Die Beiträge des Bundes zur Arbeitslosenversicherung für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind, sind gemäß § 345a
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 253/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
... Wie bereits die Entwurfsbegründung aufzeigt, betrug der Anteil der alleinerziehenden Väter in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2000 bereits 14,5 Prozent, mithin 256 665. Auch wenn der Anteil alleinerziehender Mütter wesentlich höher ist, kann der Anteil der Väter nicht mehr als verschwindend gering bezeichnet werden. Als Zeichen der Anerkennung der Verantwortungswahrnehmung durch die Väter in einem in unserer Gesellschaft traditionell von den Müttern wahrgenommenen Sozialbereich erscheint es geboten, seitens des Gesetzgebers die im Wortlaut des § 1615l
Drucksache 133/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010
... Dies bezieht sich insbesondere auf die Ergebnisse des Zweiten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, aus dem ein besorgniserregender Anstieg der Kinderarmut in Deutschland festzustellen ist. Im Nationalen Aktionsplan wird der Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Zuspitzung von Lebenslagen von Kindern und Familien weitgehend ausgeblendet. Nicht erwähnt wird ebenso, dass insbesondere die Situation Alleinerziehender sich durch diese Entwicklung deutlich verschärft hat.
Drucksache 157/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Lebenslagen in Deutschland - Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht
... Besonders alarmierend ist dabei die Situation der Alleinerziehenden und der Mehrkindfamilien, die sich während der Amtszeit der von SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN getragenen Bundesregierungen deutlich verschlechtert hat. Eine überproportional hohe Armutsrisikoquote besteht z.B. bei Alleinerziehenden mit 35,4 Prozent und Paaren mit drei und mehr Kindern mit 13,9 Prozent.
Drucksache 849/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauen und Armut in der Europäischen Union
... 28. ersucht die Mitgliedstaaten, zusätzliche Stützungsmaßnahmen insbesondere für erwerbstätige allein erziehende Mütter einzuführen, indem entweder die Suche nach Beschäftigungsformen mit flexiblen Arbeitszeiten, die im Einklang mit den gewachsenen familiären Verpflichtungen stehen, erleichtert wird oder geeignete Infrastrukturen für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden;
Drucksache 616/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... Obwohl das Familienbuch als Nachweisquelle kaum gefragt ist, weckt es zunehmend grundsätzliches Gleichstellungsbegehren bei Personen oder Personengruppen, die eine Anlegung nicht für sich in Anspruch nehmen können. Insbesondere nichteheliche Lebensgemeinschaften und alleinerziehende Eltern sehen in der Doppelbeurkundung für Verheiratete und „eheliche Kinder“ eine Privilegierung dieses Personenkreises und fordern aus prinzipiellen Gründen Gleichbehandlung ein.
Drucksache 133/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010
... Dies bezieht sich insbesondere auf die Ergebnisse des Zweiten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, dem ein besorgniserregender Anstieg der Kinderarmut in Deutschland zu entnehmen ist. Im Nationalen Aktionsplan wird der Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Zuspitzung von Lebenslagen von Kindern und Familien weitgehend ausgeblendet. Nicht erwähnt wird ebenso, dass insbesondere die Situation Alleinerziehender sich durch diese Entwicklung deutlich verschärft hat.
Drucksache 213/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen"
... Es ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die Familien, deren Strukturen unterschiedlich aussehen, die aber generell einen wesentlichen Bestandteil der europäischen Gesellschaft ausmachen, keine Rahmenbedingungen vorfinden, die sie dazu ermutigen, Kinder großzuziehen. Wenn Europa den Trend des demografischen Rückgangs umkehren will, so muss die Politik vorrangig die Familien ermutigen und Frauen wie Männern die Möglichkeit bieten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Hinzu kommt, dass die Familie auch weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Solidarität zwischen den Generationen spielen wird. Die Union muss also die Situation der Familien in den einzelnen Mitgliedstaaten besser kennen, insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung und das Einkommen von allein erziehenden Vätern und Müttern, den Zugang zu Wohnraum, Sozialleistungen und Pflege älterer Menschen.
Drucksache 901/05
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich
... - Für die einzelnen Beschäftigten stiege die Attraktivität, eine solche Arbeit aufzunehmen. Vor allem kindererziehende Elternteile, die derzeit keinen Midijob ausüben, können ihre Einkommensmöglichkeiten verbessern, zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben und Lücken in der Versicherungsbiographie schließen.
Drucksache 352/05
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013
... 6. Die Maßnahmen berücksichtigen die spezielle Situation von schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
Drucksache 157/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse
810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
... 5. Besonders alarmierend ist dabei die Situation der Alleinerziehenden und der Mehrkindfamilien, die sich während der Amtszeit der von SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN getragenen Bundesregierungen deutlich verschlechtert hat. Eine überproportional hohe Armutsrisikoquote besteht z.B. bei Alleinerziehenden mit 35,4 Prozent und Paaren mit drei und mehr Kindern mit 13,9 Prozent Zudem ist Armut in Deutschland inzwischen überwiegend jene von Kindern und Jugendlichen. So liegt die Armutsrisikoquote bei den bis 15-Jährigen bei 15,0 Prozent und bei den 16- bis 24-Jährigen bei 19,l Prozent.
Drucksache 586/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der sozialen Eingliederung in den neuen Mitgliedstaaten
... 1. vertritt die Auffassung, dass der Prozess der sozialen Eingliederung in den neuen Mitgliedstaaten beschleunigt und hierfür mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, damit es möglich wird, eine wesentliche Verbesserung der Lage von Frauen, Alleinerziehenden, in den Arbeitsmarkt eintretenden Personen, älteren, kranken oder behinderten Menschen, der mit der langfristigen Behinderten- und Altenpflege betrauten Personen und benachteiligten oder aufgrund des Verzichts auf die Ausübung der elterlichen Gewalt gefährdeten Kindern sowie von sprachlichen Minderheiten, Flüchtlingen, von Roma und allen übrigen auf dem Gebiet der Union lebenden ethnischen Minderheiten zu erreichen, wobei die in großer Not lebenden Menschen wie Obdachlose und Suchtkranke (Alkohol- und Drogenabhängige) nicht vergessen werden dürfen;
Drucksache 894/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 so umzusetzen, dass in der Sozialen Pflegeversicherung eine Entlastung von Erziehenden und keine Belastung von Kinderlosen erfolgt. Außerdem muss der individuellen Erziehungsleistung angemessen Rechnung getragen werden und eine Differenzierung nach der Zahl der Kinder erfolgen.
Drucksache 525/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste KOM (2004) 356 endg.; Ratsdok. 9185/04 (Text von Bedeutung für den EWR)
... • Zugang für alle zu elektronischen Gesundheitsdiensten. Ein wichtiges Ziel der öffentlichen Gesundheitspolitik ist der gleiche Zugang aller Gesellschaftsgruppen zu Gesundheitsdiensten. Es besteht das Risiko, dass bestimmte Teile der Gesellschaft - etwa Alleinerziehende, isolierte Gemeinschaften, Innenstadtbewohner, Menschen mit Lese- oder Rechenschwächen, Immigrantengruppen, Obdachlose, Ältere und Behinderte - von den Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitsdienste (einschließlich Internet-gestützter Gesundheitsdienste) ausgeschlossen bleiben könnten, falls keine speziellen Anstrengungen unternommen werden, um solchen Trends entgegenzuwirken. Andererseits bieten elektronische Gesundheitsdienste solchen Personen, Gruppen und Gemeinschaften beträchtliche Möglichkeiten.
Drucksache 894/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 so umzusetzen, dass in der Sozialen Pflegeversicherung eine Entlastung von Erziehenden und keine Belastung von Kinderlosen erfolgt. Außerdem muss der individuellen Erziehungsleistung angemessen Rechnung getragen werden und eine Differenzierung nach der Zahl der Kinder erfolgen.
Drucksache 834/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder(Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
... Der Bundesrat betont den hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert des bedarfsorientierten und qualitativ guten Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Ein qualifiziertes Angebot von Tagesbetreuungsplätzen ist eine wichtige Ressource für Familien und Alleinerziehende, die einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit leistet. Eine ständige Verbesserung der Qualität in der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist eine zentrale bildungspolitische Aufgabe.
Drucksache 834/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
... 2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen,
Drucksache 586/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile
Drucksache 894/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung
... Die Bundesregierung hat mögliche Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf die Gesetzliche Rentenversicherung, die Gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) sorgfältig geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ist aus ihrer Sicht die in der Sozialen Pflegeversicherung für erforderlich gehaltene beitragsrechtliche Differenzierung zwischen kindererziehenden und kinderlosen Pflichtbeitragszahlern nicht auf andere Zweige der Sozialversicherung zu übertragen. In diesem Prüfergebnis spiegelt sich auch der dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugebilligte große Spielraum wider, wie die Betreuungs- und Erziehungsleistung von beitragspflichtigen Versicherten mit Kindern zu berücksichtigen ist.
Bericht
I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001
II. Stellungnahme der Bundesregierung
III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94
IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung
V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung
VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung
VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung
VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik
Drucksache 834/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
... Der Bundesrat betont den hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert des bedarfsorientierten und qualitativ guten Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Ein qualifiziertes Angebot von Tagesbetreuungsplätzen ist eine wichtige Ressource für Familien und Alleinerziehende, die einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit leistet. Eine ständige Verbesserung der Qualität in der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist eine zentrale bildungspolitische Aufgabe.
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 119/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
Drucksache 139/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2018
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
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