213 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Erziehende"
Drucksache 844/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetz es und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
... (UVG) eine besondere Bedeutung für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder zukommt. Sie unterstützt alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder in einer schwierigen Lebenssituation und sorgt für eine finanzielle Entlastung. Die Unterhaltsleistung nach dem UVG hat in vielen Fällen auch armutsreduzierende Wirkung. Durch einen konsequenten Rückgriff soll die Unterhalt schuldende Person auch für Zeiten nach dem Bezug des Unterhaltsvorschusses zur Unterhaltszahlung angehalten werden. Langfristig werden dadurch die alleinerziehenden Elternteile und ihre Kinder zusätzlich unterstützt.
Drucksache 834/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... 68. Der Bundesrat hält die Regelung, dass die Sprachkenntnisse erst nach Anerkennung der Qualifikation durch den Aufnahmemitgliedstaat geprüft werden, weiterhin nicht für ausreichend (vgl. BR-Drucksache 378/11(B)). So ist es zum Schutz und Wohl der Patienten in den Heil- und Pflegeberufen unumgänglich, dass ausreichende Sprachkenntnisse z.B. bereits für die Durchführung von Anpassungslehrgängen nachzuweisen sind, da diese gemäß der Richtlinie bereits die Ausübung des Berufs unter Anleitung umfassen. Ähnliches gilt für Anpassungslehrgänge im Bereich der Lehrkräfte. Der Bildungserfolg und damit auch die Chancen im weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen hängen unmittelbar von den sprachlichen Kompetenzen der sie unterrichtenden und erziehenden Lehrkräfte ab. Eine ausreichende sprachliche Qualifikation der Lehrkräfte ist daher auch mit Blick auf die Bildungsziele der EU-2020-Strategie unverzichtbar. Für Lehrkräfte sind ausreichende Sprachkenntnisse darüber hinaus sowohl zum Verständnis der bildungspolitischen Vorgaben und der schulrechtlichen Bestimmungen als auch in der Kommunikation mit Eltern, Kollegen und Schulleitung zwingend erforderlich. Der Bundesrat lehnt die Fiktion einer anerkennungsfähigen Berufsqualifikation ab, die nicht im Stande ist, das Fachwissen auch den jeweiligen Adressaten vermitteln zu können. Anerkennungsfähig ist nur eine vermittelbare Qualifikation. Deshalb darf sich die Feststellung der Gleichwertigkeit nicht ausschließlich auf die Fachkompetenz beziehen, sondern muss zugleich die Sprachkompetenz in die Anerkennungsentscheidung einbeziehen. Damit wird zugleich vermieden, dass eine einen Antrag stellende Person trotz zuvor erfolgter fachlicher Gleichstellung auf Grund von fehlenden Sprachkenntnissen nachfolgend nicht eingestellt wird. Schließlich muss es den Mitgliedstaaten unbenommen bleiben, Gebühren für etwaige Sprachprüfungen zu erheben.
Drucksache 844/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetz es und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
... (UVG) eine besondere Bedeutung für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder zukommt. Sie unterstützt alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder in einer schwierigen Lebenssituation und sorgt für eine finanzielle Entlastung. Die Unterhaltsleistung nach dem UVG hat in vielen Fällen auch armutsreduzierende Wirkung. Durch einen konsequenten Rückgriff soll die Unterhalt schuldende Person auch für Zeiten nach dem Bezug des Unterhaltsvorschusses zur Unterhaltszahlung angehalten werden. Langfristig werden dadurch die alleinerziehenden Elternteile und ihre Kinder zusätzlich unterstützt.
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Neben der weiteren Verbesserung der Tagesbetreuungsinfrastruktur gibt es – zum Teil mit Unterstützung durch ESF-Mittel – zahlreiche Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene, um auf eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere mit Kindern und speziell Alleinerziehenden hinzuwirken (vgl. Tabelle lfd. Nr. 24-30) und diese nach den eingangs erwähnten Maßgaben qualitativ zu verbessern.
Drucksache 773/11
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es (Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) - Ergänzung eines § 25b -Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
... 3. Alleinerziehenden mit Kindern, die vorübergehend auf Sozialleistungen angewiesen sind, und denen eine Arbeitsaufnahme nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 des
Drucksache 94/11
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft
... Die betrieblichen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern müssen verbessert werden. Mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung von familiengerechten Arbeitsbedingungen muss unter Berücksichtigung des betrieblich Machbaren ein entsprechender gesetzlicher Anspruch der betroffenen Arbeitnehmerin bzw. des betroffenen Arbeitnehmers korrespondieren. Unter besonderer Berücksichtigung der Situation alleinerziehender Mütter und Väter sind kinder- und familienfreundliche Arbeitszeiten und Präsenzpflichten zu gewähren. Der Arbeitgeber soll möglichst positive Maßnahmen und Initiativen entwickeln mit dem Ziel, männlichen und weiblichen Beschäftigten gleichermaßen die Übernahme von Familienarbeit zu ermöglichen.
Drucksache 661/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 1. für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufe 1) auf 364 Euro,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Bestimmung der Referenzhaushalte
§ 3 Abgrenzung der Referenzhaushalte
§ 4 Abgrenzung untere Einkommensschichten
§ 5 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
§ 6 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte
§ 7 Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben
§ 8 Regelbedarfsstufen
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 4 Leistungsformen
§ 10 Zumutbarkeit
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11b Absetzbeträge
Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 1 Leistungsanspruch
§ 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Unterabschnitt 2 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
§ 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
§ 21 Mehrbedarfe
§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
§ 22a Satzungsermächtigung
§ 22b Inhalt der Satzung
§ 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung
§ 23 Besonderheiten beim Sozialgeld
Unterabschnitt 3 Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
§ 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
§ 27 Leistungen für Auszubildende
Unterabschnitt 4 Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30 Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine
§ 30a Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung
Unterabschnitt 5 Sanktionen
§ 31 Pflichtverletzungen
§ 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
§ 31b Beginn und Dauer der Minderung
§ 32 Meldeversäumnisse
Unterabschnitt 6 Verpflichtungen Anderer
§ 33 Übergang von Ansprüchen
§ 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen
§ 34b Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften
§ 35 Erbenhaftung
Abschnitt 1 Zuständigkeit und Verfahren
§ 36 Örtliche Zuständigkeit
§ 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
§ 37 Antragserfordernis
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 41 Berechnung der Leistungen
§ 42 Auszahlung der Geldleistungen
§ 42a Darlehen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Verteilung von Teilzahlungen
§ 44 Veränderung von Ansprüchen
§ 44d Geschäftsführerin, Geschäftsführer.
§ 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Erster Abschnitt
§ 27 Leistungsberechtigte
§ 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
§ 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
§ 28 Ermittlung der Regelbedarfe
§ 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
§ 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze
Dritter Abschnitt
§ 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Vierter Abschnitt
§ 35 Unterkunft und Heizung
§ 35a Satzung
§ 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
§ 39 Vermutung der Bedarfsdeckung
§ 40 Verordnungsermächtigung
§ 42 Umfang der Leistungen
§ 116a Rücknahme von Verwaltungsakten
§ 131 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6
§ 136 Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten
Anlage zu § 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 55a
Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 6 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung
§ 5a Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit
Artikel 8 Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 12 Weitere Folgeänderungen
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Förderung von Kindern und Jugendlichen
2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe
3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung
4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge
5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände
6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen
7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz
8. Änderung der Zivilprozessordnung
9. Nachhaltigkeit
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Ermittlung der Regelbedarfe
2. Leistungen für Bildung und Teilhabe
3. Weitere Leistungsänderungen
4. Vollzugsaufwand
VI. Sonstige Kosten
VII. Bürokratiekosten
1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter
2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung
3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins
4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung
5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber
1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen
1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode
2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
2.2 Statistikmodell
3. Sonderauswertungen der EVS 2008
4.1 Einpersonenhaushalte
4.2 Familienhaushalte
4.2.1 Verteilungsschlüssel
a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten
b Verteilung nach Köpfen pK
c Verteilung nach neuer OECD-Skala O
d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K
4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:
4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
5. Begründung der Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu § 11b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Absatz 8
Absatz 9
Zu § 22a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 30a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 31a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31b
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 34b
Zu § 35
Zu Nummer 32
Zu § 36
Zu § 36a
Zu § 37
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 39
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 43a
Zu § 44
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 27
Zu § 27a
Zu § 27b
Zu § 28
Zu § 28a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 13
Zu § 35
Zu § 35a
Zu § 36
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zur neuen Nummer 3
Zur neuen Nummer 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 13
Drucksache 839/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... 4. Der Bundesrat betont, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen der beste Weg zur Armutsbekämpfung ist. Allerdings führt ein Arbeitsplatz allein nicht in jedem Fall zu sozialer Eingliederung, entscheidend sind vielmehr auch Vergütung und Qualität. Der Bundesrat unterstreicht, dass insbesondere auch für die Erhöhung und bessere Nutzung des Arbeitskräftepotentials von älteren Menschen, Frauen, Alleinerziehenden, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung Sorge getragen werden muss, auch um den Betroffenen berufliche Perspektiven zu gewährleisten.
Drucksache 276/10
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht
... Der Gesetzentwurf sieht die Erweiterung des Leistungsausschlusses auf alle Fälle der Bildung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft des allein erziehenden Elternteils mit einer anderen volljährigen Person vor. Damit wird der berechtigten Kritik Rechnung getragen, wonach die bisherige Regelung eine Privilegierung nichtehelicher Lebensgemeinschaften gegenüber ehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften darstellt.
Drucksache 139/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... Derzeit beträgt die monatliche Regelleistung für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 Euro. Haben zwei Angehörige der Bedarfsgemeinschaft jeweils das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 % des oben angegebenen Betrages. Für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt die Regelleistung 80 % des oben angegebenen Betrages, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten Sozialgeld in Höhe von 60 % der Regelleistung. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind, hängt von den regionalen Besonderheiten ab. So wird für einen Einpersonenhaushalt in Dresden derzeit eine monatliche Bruttokaltmiete in Höhe von 252,45 Euro (Information der Landeshauptstadt Dresden zur Gewährung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22
Drucksache 389/10
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Integrationsquote der Alleinerziehenden
Drucksache 705/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV )
... 3. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.
Drucksache 227/10
... bei Studiengängen nach § 7 Absatz 1a das 35. Lebensjahr; Personen, die ein eigenes Kind unter zehn Jahren erzogen haben, können diese Altersgrenzen um die Zeiten überschreiten, in denen sie dabei bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig waren oder in denen sie dabei als Alleinerziehende deshalb erwerbstätig waren, weil sie Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung vermeiden wollten.
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Eine zentrale Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, die Dienststelle dergestalt zu beraten und zu unterstützen, dass bei der Leistungserbringung durchgängig sowohl das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. Hierzu gehört vor allem die Förderung von Alleinerziehenden sowie von Personen, denen wegen der Erziehung eines Kindes oder der Pflege eines Angehörigen eine Arbeit oder die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit unter Umständen nicht zumutbar ist (vergleiche § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 4 und Absatz 3). Zudem setzen sich die Beauftragten für eine konsequente Anwendung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes ein.
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Es hat sich gezeigt, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen ein besonders hohes Armutsrisiko haben. Dazu zählen vor allem Kinder, junge Menschen, Alleinerziehende, Haushalte mit zu versorgenden Personen, Menschen mit Migrationshintergrund, bestimmte ethnische Minderheiten (z.B. Roma) und Menschen mit Behinderung. Deutlich zeigt sich auch die Kluft zwischen den Geschlechtern – Frauen sind allgemein stärker armutsgefährdet als Männer.
Drucksache 132/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
... E. in der Erwägung, dass Frauen, insbesondere alleinerziehende Mutter und Frauen über 65, traditionell starker armutsgefährdet sind bzw. häufiger Gefahr laufen, später in ihrem Leben nur sehr niedrige Ruhegehälter zu beziehen; in der Erwägung, dass diese Frauen oft lediglich Ruhegehälter erhalten, die knapp am Existenzminimum liegen, und dies aus diversen Gründen, so z.B. wenn sie, um familiäre Verpflichtungen wahrzunehmen, ihre Berufstätigkeit unterbrochen oder im Betrieb ihres Ehemannes gearbeitet haben - ohne Entgelt und ohne Sozialversicherung - , was insbesondere im Handel und in der Landwirtschaft vorkommt; ferner in der Erwägung, dass die meisten politischen Maßnahmen in erster Linie darauf ausgerichtet sind, Familien mit Kindern zu unterstützen, obwohl bis zu 35 % aller Haushalte aus nur einer Person bestehen, die in den meisten Fällen eine Frau ist,
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... (2) Für Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 im Übergangszeitraum ist das Finanzamt zuständig. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Eintragung der Steuerklasse und der Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragung von den Verhältnissen zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres im Übergangszeitraum zu seinen Gunsten abweicht. Diese Verpflichtung gilt auch in den Fällen, in denen die Steuerklasse II bescheinigt ist und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b) im Laufe des Kalenderjahres entfallen. Kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, so hat das Finanzamt die Eintragung von Amts wegen zu ändern; der Arbeitnehmer hat die Lohnsteuerkarte dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen.
Drucksache 532/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Während die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise weitestgehend verschont bleiben, entfällt ein wesentlicher Teil der Sparmaßnahmen auf die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Für die Folgen der Finanzkrise müssen nach dem Gesetzentwurf vor allem Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Familien mit niedrigem Einkommen, Kinder und Jugendliche aufkommen, die einen Großteil der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem
Drucksache 575/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015 KOM (2010) 491 endg.
... Ein höherer Frauenanteil auf dem Arbeitsmarkt trägt zum Ausgleich der Auswirkungen des Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bei, wodurch sich auch der Druck auf die öffentlichen Finanzen und die Sozialschutzsysteme verringert; die Humanressourcenbasis wird erweitert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben können sich positiv auf die Geburtenraten auswirken. Soll das „Europa 2020“-Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % bei Frauen und Männern erreicht werden, so bedarf die Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Frauen, Alleinerziehenden, Frauen mit einer Behinderung, Migrantinnen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, besonderer Aufmerksamkeit. Die Beschäftigungsquoten dieser Gruppen sind noch immer niedrig. Die nach wie vor bestehenden Unterschiede zwischen Männern und Frauen müssen deshalb in8 quantitativer wie qualitativer Hinsicht abgebaut werden
Drucksache 139/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... Derzeit beträgt die monatliche Regelleistung für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 Euro. Haben zwei Angehörige der Bedarfsgemeinschaft jeweils das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 Prozent des oben angegebenen Betrages. Für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt die Regelleistung 80 Prozent des oben angegebenen Betrages, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten Sozialgeld in Höhe von 60 Prozent der Regelleistung. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind, hängt von den regionalen Besonderheiten ab. So wird für einen Einpersonenhaushalt in Dresden derzeit eine monatliche Bruttokaltmiete in Höhe von 252,45 Euro (Information der Landeshauptstadt Dresden zur Gewährung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22
Drucksache 680/5/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 14 HBeglG 2011) hat zur Konsequenz, dass vor allem einkommensschwache Familien und Alleinerziehende bei der Betreuung und Erziehung eines Kindes in der ersten Lebensphase von einer Unterstützung ausgenommen werden. Dabei wurde das Elterngeld erst vor drei Jahren u.a. mit dem Ziel eingeführt, auch Eltern zu unterstützen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Daneben ist es aus Aufwands- und Akzeptanzgründen erforderlich, das Inkrafttreten der Änderungen zum
Drucksache 359/10
... Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder".‘
Drucksache 276/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht
... (UVG) werden Kinder alleinstehender Elternteile finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht oder nicht in hinreichendem Maße in der Lage ist oder wenn er verstorben ist und der betreuende Elternteil deswegen auf sich allein gestellt ist. Dazu sichert es Kindern von Alleinerziehenden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltszahlungen in Höhe des Mindestunterhaltes abzüglich anzurechnenden Erstkindergeldes, längstens für die Dauer von 72 Monaten.
Drucksache 276/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Die vorgelegte Änderung beinhaltet die Streichung der Nummer 1 in Artikel 1 des Gesetzesantrags des Landes Baden-Württemberg, da nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht gleichzusetzen sind mit der Ehe. Der genannten Benachteiligung verheirateter Elternteile durch den Leistungsausschluss beim UVG stehen Rechtsfolgen der Ehe gegenüber, die die Situation dieser Alleinerziehenden gegenüber den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Lebenden deutlich verbessert. Neben steuerlichen Vorteilen profitieren die Ehepartner von gegenseitigen Unterhalts-, Erb- und
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Die schwere und organisierte Kriminalität hat verschiedene Ausprägungen: Menschenhandel, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche sowie illegale Abfallverbringung und -entsorgung innerhalb von Europa und anderswo. Selbst das, was den Anschein nach Kleinkriminalität ist, wie Einbrüche und Autodiebstahl, der Handel mit Fälschungen und gefährlichen Waren und die Machenschaften von umherziehenden Banden, sind oft lokale Erscheinungen weltweiter krimineller Netzwerke. Gegen diese Kriminalität muss Europa gemeinsam vorgehen. Dies gilt gleichermaßen für den Terrorismus: In unseren Ländern könnte es leicht zu weiteren ähnlichen Anschlägen kommen, wie wir sie 2004 in Madrid und 2005 in London erlebt haben. Wir müssen mehr tun und enger zusammenarbeiten, um neue Anschläge zu verhindern.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 165. besteht darauf, dass in die EU-Strategie bis 2020 als Zielvorgabe auch die Verringerung der Armut in der EU um die Hälfte aufgenommen wird, und verweist darauf, dass die Mehrheit der Europäer, die derzeit in Armut leben oder von Armut bedroht sind, Frauen sind, insbesondere ältere Frauen, Migrantinnen, alleinerziehende Mütter und Betreuerinnen; ist darüber hinaus der Auffassung, dass künftig auf der Grundlage einer lebenslangen Perspektive gehandelt werden sollte, da die Armut der Eltern unmittelbar das Leben, die Entwicklung und die Zukunft eines Kindes beeinflusst;
Drucksache 789/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... "1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 364 Euro für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind,
Drucksache 228/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG )
... Auch soziales, gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sind wichtige Auswahlkriterien. Sie sollen in die Entscheidung einbezogen werden, wenn sie vorhanden sind. Daneben sollen auch besondere soziale familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden. Hierzu gehören beispielsweise ein bildungsferner familiärer Hintergrund, die Betreuung eigener Kinder - ggf. als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater, Krankheiten oder Behinderungen oder ein Migrationshintergrund.
Drucksache 386/10
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts
... "). Daneben sind viele und vielfältige neue Familienformen, wie Patchworkfamilien, entstanden. Nach wie vor wachsen Jugendliche zwar am häufigsten in traditionellen Familienformen auf: 2008 zogen Ehepaare immer noch 75% (2,6 Millionen) der Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren groß. Immer mehr Jugendliche in Deutschland wachsen aber in alternativen Familienformen auf. Im Gegensatz zu Ehepaaren mit Kindern werden hierunter nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern sowie allein erziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern gezählt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lebten im Jahr 2008 rund 842 000 (25%) der insgesamt 3,4 Millionen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren bei Alleinerziehenden oder Lebensgemeinschaften. Gerade in den letzten Jahren ist eine deutliche Steigerung der Zahl sogenannter Regenbogenfamilien zu beobachten. Nicht zuletzt, weil sich immer mehr gleichgeschlechtliche Paare mit dem Ziel verpartnern, Kinder in eheähnlichen Familienstrukturen aufwachsen zu lassen.
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Maßnahmen zu konzipieren und durchzuführen, die den besonderen Umständen bestimmter, besonders gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen (wie Alleinerziehende, ältere Frauen, Minderheiten, Roma, Behinderte, Obdachlose) gerecht werden;
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... S. in Erwägung der vielfältigen Aspekte, die Armut und soziale Ausgrenzung ausmachen, der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen (Kinder, Frauen ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und andere), einschließlich Zuwanderer, ethnische Minderheiten, Familien mit vielen Kindern oder Alleinerziehende, chronisch Kranke oder Obdachlose, sowie der Notwendigkeit, Maßnahmen und Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in andere europäische Politikfelder einzubeziehen, in der Erwägung, dass man Leitlinien für die Mitgliedstaaten festlegen muss, um diese in die nationalen politischen Maßnahmen zu integrieren, um qualitativ hochwertige Sozialsicherungs- und Sozialschutzsysteme sowie den allgemeinen Zugang zu zugänglichen öffentlichen Infrastrukturen und qualitativ hochwertigen öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge, zu qualitativ hochwertigen und mit Arbeitnehmerrechten verbundenen Arbeitsplätzen und zu einem der Armutsprävention dienenden garantierten Mindesteinkommen zu gewährleisten, das jedem Menschen soziale, kulturelle und politische Teilhabe sowie ein menschenwürdiges Leben ermöglicht,
Drucksache 839/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... 4. Der Bundesrat betont, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen der beste Weg zur Armutsbekämpfung ist. Allerdings führt ein Arbeitsplatz allein nicht in jedem Fall zu sozialer Eingliederung, entscheidend sind vielmehr auch Vergütung und Qualität. Der Bundesrat unterstreicht, dass insbesondere auch für die Erhöhung und bessere Nutzung des Arbeitskräftepotentials von älteren Menschen, Frauen, Alleinerziehenden, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung Sorge getragen werden muss, auch um den Betroffenen berufliche Perspektiven zu gewährleisten.
Drucksache 403/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen -
... Durch die beabsichtigte Regelung wird auch eine Ungleichbehandlung ausgeschlossen. So ist nach dem bisherigen Recht das Kindergeld bei Berechtigten, die mit dem anderen Elternteil zusammenleben, nicht als eigenes Einkommen zu berücksichtigen, wenn der andere Elternteil von Anfang an oder durch Wechsel Kindergeldberechtigter ist. Andererseits ist gerade bei alleinerziehenden Berechtigten das Kindergeld als Einkommen anzurechnen.
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... In der Trägerversammlung wird unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgestimmt. Durch die Zusammenarbeit bei der Erstellung des lokalen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine gemeinsame inhaltliche und programmatische Planung von Eingliederungsleistungen möglich. Im lokalen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Maßnahmen umgesetzt, die auf die örtlichen Besonderheiten zugeschnitten sind. Dies setzt eine sorgfältige Analyse des lokalen Arbeitsmarktes und der lokalen Zielgruppen voraus. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll eine programmatische und inhaltliche Verbindung von Eingliederungsleistungen der Agentur für Arbeit und kommunalen Eingliederungsleistungen sowie die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit herstellen. Ein Maßnahmenkatalog unter Einbeziehung von Eingliederungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie kommunaler Leistungen kann erstellt werden. Insbesondere kann festgelegt werden, welche Schwerpunkte beim Einsatz von Eingliederungsleistungen gesetzt werden oder welche Zielgruppen (z.B. Alleinerziehende, Personen mit Migrationshintergrund, Ältere) besonders gefördert werden sollen. Bei unterjährigen Änderungen der Zielvorgaben durch die Träger ist das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechend anzupassen.
Drucksache 403/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... So ist nach dem bisherigen Recht das Kindergeld bei Berechtigten, die mit dem anderen Elternteil zusammenleben, nicht als eigenes Einkommen zu berücksichtigen, wenn der andere Elternteil von Anfang an oder durch Wechsel Kindergeldberechtigter ist. Andererseits ist gerade bei alleinerziehenden Berechtigten das Kindergeld als Einkommen anzurechnen.
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern
Drucksache 421/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... 12. fordert die Europäische Union auf, die Behörden und den Privatsektor in den AKP-Staaten verstärkt und in angemessener Weise zu unterstützen, um nach der Unterzeichnung des Interim-WPA den Übergang zur Marktwirtschaft zu fördern und sicherzustellen, dass während der Phase der wirtschaftlichen Umstellung Maßnahmen ergriffen werden, um schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, alleinerziehende Mütter) Sicherheit zu bieten;
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 132. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Qualität der Strukturen für die Kinderbetreuung gesichert ist, wozu auch berufliche Weiterbildung, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung für jene gehören, die sich beruflich mit Kinderbetreuung befassen; betont, dass diese Strukturen und die dort Beschäftigten den Kindern solide Grundlagen für deren Zukunft bieten und auch den Eltern nützen, vor allem Eltern, die beruflich sehr belastet sind, oder Alleinerziehenden, und dass sie auch eine Alternative für die Kinder darstellen, deren familiäre Betreuung mangelhaft ist oder nicht existiert;
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... E. in der Erwägung, dass im Jahre 2006 16 % der europäischen Bürger von Armut bedroht waren, wobei Kinder, Großfamilien, Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche, ältere Menschen, ethnische Minderheiten und Migranten besonders anfällig sind,
Drucksache 549/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))
... J. in der Erwägung, dass den meisten Haushalten Frauen vorstehen, dass die meisten Alleinerziehenden und die meisten Pflegenden Frauen sind und dass die Politik der aktiven Eingliederung deshalb ein umfassendes Paket von Maßnahmen erfordert, die es den arbeitsmarktfernsten Frauen ermöglichen, von den Strategien der aktiven Eingliederung in der Praxis zu profitieren; in der Erwägung, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Arbeitsmarktsituation der Frauen und der Altersarmut gibt, von der vorwiegend Frauen betroffen sind,
Drucksache 707/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB überarbeiteten Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG KOM (2009) 410 endg.; Ratsdok. 12761/09
... Absatz 1 hält fest, dass mit der Vereinbarung der Pluralisierung der Familienstrukturen (u. a. Alleinerziehende, unverheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare) Rechnung getragen werden soll, ohne die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts in Frage zu stellen.
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 17. fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden, bei denen es sich zu 85 % um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, Maßnahmen zu erwägen, um Frauen, insbesondere jungen ledigen Müttern, nach der Entbindung speziellen Schutz und spezielle Unterstützung zu garantieren;
Drucksache 237/08
... Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von 900 Euro oder, wenn sie alleinerziehend sind, in Höhe von 600 Euro verfügen,
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Der gesamte Regelungsbereich der Kindertagesbetreuung wirkt sich mittelbar besonders auf die Lebenssituation von Frauen aus. Zwar richtet sich der elterliche Erziehungsauftrag nach dem SGB VIII an beide Eltern und erkennt ihnen gleichermaßen Ansprüche zu. Es sind allerdings überwiegend Frauen, die die gemeinsamen Kinder betreuen, versorgen und erziehen. So sind fast 90 Prozent der Alleinerziehenden Frauen. Und auch in den Haushalten mit zusammenlebenden Elternteilen liegt die alltägliche Erziehungsverantwortung noch überwiegend bei den Müttern, insbesondere während der ersten drei Lebensjahre.
Drucksache 237/1/08
... "Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind jeweils bis zu 140 Euro monatlich oder, wenn der Antrag stellende Elternteil alleinerziehend ist, bis zu 200 Euro monatlich."
Drucksache 788/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)
... Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b
Drucksache 982/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: Ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung (2007/2290(INI))
... 26. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Umgestaltung herkömmlicher Rentensysteme, die auf systematischen Risikobewertungen und der Annahme eines typischen durchschnittlichen Lebenslaufs beruhen, ernsthafte Beachtung zu schenken und das System der sozialen Sicherheit im Einklang mit den Reformen der Rentensysteme anzupassen da der vorausgesetzte allgemein übliche Lebenslauf sich rasch ändert und so genannte Patchwork-Biografien immer normaler werden; dies könnte zu einem neuen sozialen Risiko führen, d.h. einer zunehmenden Ungewissheit für viele Menschen und Risikogruppen, insbesondere Zuwanderer, niedrig qualifizierte Arbeitskräfte und allein erziehende Eltern und Menschen mit sonstigen Betreuungsaufgaben; unterstreicht, dass dies zu einem frühen Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt oder zu einer eingeschränkten Arbeitsmarktbeteiligung führen kann; weist darauf hin, dass eine Umgestaltung der Rentensysteme außerdem für die Verwirklichung eines flexiblen Arbeitsmarkts erforderlich ist;
Drucksache 237/08 (Beschluss)
... "Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind jeweils bis zu 140 Euro monatlich oder, wenn der Antrag stellende Elternteil alleinerziehend ist, bis zu 200 Euro monatlich."
Drucksache 924/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... allein erziehenden Elternteils
Drucksache 681/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (2008/2047(INI))
... 35. macht die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die Feminisierung der Armut in einer Zeit aufmerksam, wo Frauen, vor allem ältere Frauen und allein erziehende Mütter, der Gefahr von Ausgrenzung und Armut ausgesetzt sind, und dringt darauf, dass sie Maßnahmen ausarbeiten, um diese Tendenz abzuwenden,;
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Erziehende
Drucksache 265/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zur besonderen Situation von Frauen im Gefängnis und die Auswirkungen der Inhaftierung von Eltern auf deren Leben in Familie und Gesellschaft (2007/2116(INI))
... 13. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um allen weiblichen Häftlingen psychologische Unterstützung zu gewähren, insbesondere den Opfern von sexueller Gewalt oder Misshandlung sowie den allein erziehenden Müttern und den jugendlichen Straftäterinnen, mit dem Ziel, ihnen einen besseren Schutz zu bieten und ihre familiären und sozialen Beziehungen und damit ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung zu verbessern; empfiehlt, das Gefängnispersonal für die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Gefangenen zu sensibilisieren und zu schulen;
Drucksache 753/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... allein erziehenden Elternteils
Drucksache 699/08
... • Die finanzielle Situation von Fortbildungswilligen mit Kindern soll weiter verbessert werden, da insbesondere diese vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind. Zum einen soll der bisherige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von bis zu 113 Euro pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr pauschalisiert und ohne Kostennachweis pro Kind und Monat gewährt werden. Bei der Betreuung behinderter Kinder soll darüber hinaus die Altersbegrenzung entfallen, da der Betreuungsmehrbedarf auch nach dem zehnten Lebensjahr fortbesteht. Darüber hinaus soll der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag von 179 Euro pro Kind auf 210 Euro pro Kind erhöht und zu 50 Prozent bezuschusst werden.
Drucksache 749/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen KOM (2008) 639 endg.; Ratsdok. 13987/08
... Fehlende erschwingliche Kinderbetreuung ist ein gutes Beispiel für die Hürden, die manche der am stärksten aus der Arbeit ausgeschlossenen Personen nehmen müssen, insbesondere Alleinerziehende. OECD-Schätzungen zufolge betragen in der Hälfte der Mitgliedstaaten, für die diese Schätzungen gelten, die Nettokosten für die aus eigener Tasche zu zahlende Kinderbetreuung 12 % des Nettoeinkommens eines Alleinerziehenden mit zwei kleinen Kindern. Dies entspricht beinahe dem Nettomehrverdienst nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit, wenn der effektive Grenzsteuersatz für Alleinerziehende berücksichtigt wird; es stellt also klar einen Anreiz dar, keine Arbeit aufzunehmen – und eine Armutsfalle.
Drucksache 96/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... - Die traditionelle Ehe ist nach wie vor die häufigste Form, in der Paare in Deutschland zusammenleben. So waren im Jahr 2005 von 42,8 Millionen zusammen lebenden Personen 88 % miteinander verheiratet. Neben der Ehe haben aber andere Lebensmodelle zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Vergleich zu 1996 ist der Anteil nichtehelicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaften um vier Prozentpunkte gestiegen (Mikrozensus 2005). Auch das Zusammenleben mit Kindern wandelt sich. Nach wie vor überwiegt die traditionelle Familie. 2006 waren knapp drei Viertel (74 %) der Familien in Deutschland Ehepaare mit Kindern. Während 1996 Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit Kindern 19 % der Familien ausmachten, waren es 2006 bereits gut ein Viertel (26 %). Der Anteil alternativer Familienformen ist dabei in Ostdeutschland besonders hoch. 42 % sind Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Im früheren Bundesgebiet beträgt deren Anteil dagegen nur 22 %.
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... (c) Verknüpfung mit einem besserer Zugang zu Dienstleistungen hoher Qualität: die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit, Offenheit, Transparenz, Universalität und Qualität von wesentlichen Dienstleistungen – (soziale Dienstleistungen, Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse) – müssen verstärkt werden, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern, Grundrechte zu gewährleisten und für ein menschenwürdiges Leben insbesondere für schutzbedürftige und benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft zu sorgen, beispielsweise Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Familien mit allein erziehenden Elternteilen und kinderreiche Familien, und die Dienstleistungen sind so zu gestalten, dass die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen berücksichtigt werden; eine weitere Privatisierung der öffentlichen und sozialen Dienstleistungen muss verhindert werden, wenn nicht Erschwinglichkeit, Qualität und Zugänglichkeit für alle Bürger gewährleistet sind
Drucksache 943/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... , für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.