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0746/06
0487/06
0321/06
0426/1/06
0149/06
0460/06
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0929/06
0560/06B
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0180/06
0460/06B
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0255/06
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0174/1/06
0550/06B
0761/06
0486/06
0898/06
0056/06
0141/06
0745/1/06
0362/06
0832/06
0755/06
0743/06
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0064/06B
0497/06
0231/06
0624/06
0745/06B
0864/06
0705/06
0253/06B
0771/06B
0656/05B
0083/05
0912/05
0444/1/05
0412/05
0362/1/05
0438/05
0444/05
0471/05
0285/05
0212/05
0286/1/05
0239/05
0009/05
0911/1/05
0648/05
0835/05
0656/05
0295/05
0362/05B
0432/05
0329/05
0045/05B
0911/05B
0011/05
0635/1/05
0912/1/05
0212/05B
0818/05
0286/05B
0573/05
0404/05
0912/05B
0111/05
0295/1/05
0045/05
0010/05
0212/1/05
0744/1/05
0287/05B
0744/05B
0015/05
0766/05
0139/05
0444/2/05
0769/05
0876/05
0615/05
0471/1/05
0740/05
0894/05
0568/05
0471/05B
0744/05
0683/05
0092/05
0197/05
0656/1/05
0012/05
0423/05
0219/05
0008/05
0635/05B
0287/1/05
0238/04B
0894/04B
0683/04
0618/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0942/04B
0662/04
0877/04
0807/04
0942/1/04
0894/1/04
0834/1/04
0749/2/04
0596/04
0993/04B
0942/04
0336/04
0993/1/04
0983/04
0834/04
0622/04
0841/04
0805/04
0586/04
0677/04
0504/04B
0749/1/04
0238/04
0749/04B
0578/04
0894/04
0876/04
0834/04B
0682/04
0140/04
0749/04
0986/04B
0818/04
0774/03
0774/03B
0901/03B
0901/03
0715/03
0312/03B
Drucksache 84/11

... "§ 25 Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Erziehungsgeld und Elterngeld"

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Drucksache 84/11




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3404, 17/3958, 17/3982, 17/4032, 17/4058, 17/4095, 17/4303, 17/4304 -

Anlage
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

1. Zu Artikel 1 § 10 RBEG

§ 10
Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d Inhaltsverzeichnis zum SGB II ,

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
(weggefallen).

3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe h Inhaltsverzeichnis zum SGB XII , Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1 SGB XII ,

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 137
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 3a - neu - § 10 Absatz 3, 4 Satz 2 SGB VIII

'Artikel 3a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

5. Zu Artikel 5 §§ 3, 5, 6a, 6b -neu-, 7, 7a, 8, 9 Absatz 3 -neu-, 11, 13 Absatz 4 -neu-, 14, 16, 20 Absatz 8 - neu - BKGG

'Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

§ 6b
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 7
Zuständigkeit.

§ 7a
Datenübermittlung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 37a - neu - EGZPO

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37a
Übergangsbestimmung zur Prozesskostenhilfe

7. Zu Artikel 12 Absatz 2a - neu - § 25 SGB I

§ 25
Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Erziehungsgeld und Elterngeld.

8. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

9. Zu Artikel 14 Inkrafttreten

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 202/2/11

... Darüber hinaus führt die Regelung zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Einige der in § 4 Absatz 1 KKG genannten Berufsgeheimnisträger sind bereits jetzt verpflichtet, unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 das Jugendamt einzuschalten. So sind insbesondere die unter Absatz 1 Nummer 3 genannten Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberaterinnen und -berater sowie die unter Nummer 6 genannten Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, soweit sie Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbringen, über die Vereinbarungen nach § 8a Absatz 2 SGB VIII (neu: § 8a Absatz 4 SGB VIII) zur Information des Jugendamtes verpflichtet.

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Drucksache 202/2/11




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 213/1/11

... b) Auch ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen Referendare gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 JGG-E Sitzungen in Jugendverfahren nur unter Aufsicht und im Beisein eines Jugendstaatsanwalts wahrnehmen können sollen. Referendare können durch ihre erfahrenen Ausbilder in erforderlicher Weise auf die Besonderheiten des Jugendstrafrechts mit besonderem Blick auf den Erziehungsgedanken vorbereitet werden. Einer Begleitung in die Hauptverhandlung bedarf es daher nicht.

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Drucksache 213/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 397a Absatz 3 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB

'Artikel 2a Änderung des Strafgesetzbuches

4. Zu Artikel 3 Änderung des JGG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a § 197 Absatz 1 Nummer 1 BGB


 
 
 


Drucksache 260/11

... (2) Eine Befreiung der in Artikel 21 Absatz 2 des Abkommens genannten Personen von den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland über Pflichtbeiträge in Bezug auf die Systeme der Sozialen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist keine Regelung im Sinne der deutschen Rechtsvorschriften, die die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten ausschließt.



Drucksache 93/11 (Beschluss)

... Mitteilung der Kommission: Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen KOM (2011)



Drucksache 844/11

... (UVG) ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft gezielt den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen und finanziell zu entlasten. Die Unterhaltsleistung nach dem UVG, die als Vorschuss oder als Ausfallleistung gezahlt wird, hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung.

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Drucksache 844/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

§ 4
Beginn des Anspruchs

§ 12
Bericht

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1255: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 237/11

... 54. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu fördern, um Frauen, die von Armut bedroht sind, in die Lage zu versetzen, ihre berufliche Laufbahn bei Vollzeitarbeit fortzusetzen, oder ihnen Zugang zu Teilzeitarbeit und anderen flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen auch über die Inanspruchnahme von Formen von Teilzeitarbeit, die rückgängig gemacht werden können, während der Erziehungszeiten zu ermöglichen;

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Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 859/11

... Da die Schwellenwerte im WTO-Vergabeabkommen (GPA) in Sonderziehungsrechten ausgedrückt sind, unterliegen sie den Fluktuationen des Devisenmarktes. Dem tragen die EU-Vergaberichtlinien Rechnung, indem sie regelmäßig alle zwei Jahre eine Anpassung der auf Euro lautenden Richtlinien-Schwellenwerte durch eine Verordnung der Europäischen Kommission vorsehen.



Drucksache 288/11

... 6 Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne des § 505 BGB ist hier Folgendes einzufügen:



Drucksache 715/11

... /EG vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste dazu verpflichtet, jeder natürlichen Person, die noch kein Girokonto hat, auf Antrag ein solches auf Guthabenbasis, also ohne Überziehungsmöglichkeit, zu gewährleisten. Durch den in Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a der Richtline



Drucksache 166/11

... Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)



Drucksache 207/1/11

... Ungeklärt bleibt in dem Gesetz, was nach Ablauf der Pflegephase passiert, wenn der Pflegebedarf anhält. Anders als bei der Erziehungszeit ist die Pflege von kranken, alten oder behinderten Angehörigen nicht planbar und zeitlich nicht präzise einzugrenzen. Durchschnittlich dauert ein Pflegefall acht Jahre mit zunehmendem Zeitaufwand. Das Gesetz trägt dazu bei, dass sich Erwartungshaltungen der Gesellschaft und der zu Pflegenden an private Pflege erhöhen werden und es werden die Frauen sein, die sich rechtfertigen müssen, wenn sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen wollen.]

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Drucksache 207/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 FPfZG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 38/11

... 11. Die folgenden Dienstleistungssektoren wurden von den Mitgliedstaaten als prioritär eingestuft: Bau- und immobilienbezogene Dienstleistungen, Fremdenverkehr und damit verbundene Dienstleistungen, Dienstleistungen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels, Dienstleistungen für Unternehmen und Dienstleistungen im privaten Erziehungswesen. Der Dienstleistungsrichtlinie-Ausschuss wurde in seiner Sitzung vom 15. Oktober 2010 über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.

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Drucksache 38/11




Mitteilung

1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft

2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen

3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen

4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung

4.1. Was wurde erreicht

4.2. Was bleibt zu tun

5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen

5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen

5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern

5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 718/11

... Das Betreuungsgeld ist auch sozial- und bildungspolitisch äußerst kritisch zu bewerten, wie der Thüringer Kindersozialbericht von 2009 verdeutlicht. Mit der Einführung eines Landeserziehungsgeldes in Thüringen wurde "ein starker Anreiz gerade für ökonomisch schwächere Familien geschaffen, ihre Kinder nicht in eine vorschulische Bildungseinrichtung zu bringen" (S. 55 des Berichts). Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln weist darauf hin, dass das Betreuungsgeld die Familienarmut erhöhen würde und dies den Kinderinteressen zuwiderlaufe (Stellungnahme vom 4. Juli 2011).



Drucksache 213/11 (Beschluss)

... b) Auch ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen Referendare gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 JGG-E Sitzungen in Jugendverfahren nur unter Aufsicht und im Beisein eines Jugendstaatsanwalts wahrnehmen können sollen. Referendare können durch ihre erfahrenen Ausbilder in erforderlicher Weise auf die Besonderheiten des Jugendstrafrechts mit besonderem Blick auf den Erziehungsgedanken vorbereitet werden. Einer Begleitung in die Hauptverhandlung bedarf es daher nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 397a Absatz 3 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB

'Artikel 2a Änderung des Strafgesetzbuches

4. Zu Artikel 3 Änderung des JGG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a § 197 Absatz 1 Nummer 1 BGB


 
 
 


Drucksache 253/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Verfahren zur Zulagenförderung bei der so genannten Riester-Rente zu vereinfachen. Die Folgen eines Irrtums über den persönlichen Förderstatus während der Kindererziehungszeit werden hierdurch entschärft. Ebenso begrüßt es der Bundesrat, dass ein bis zum Beitragsjahr 2011 bereits eingetretener Irrtum durch einen nachträglichen Eigenbeitrag förderunschädlich korrigiert werden kann.



Drucksache 782/11

... 9. es den Trägern der Rentenversicherung zu ermöglichen, die unrechtmäßige Erbringung von Witwenrenten und Witwerrenten sowie Erziehungsrenten nach Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft zu vermeiden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/11




'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76a
Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse.

§ 187b
Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse.

'Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 6a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 10a Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse

'Artikel 14a Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

'Artikel 20a Aufhebung der Nahverkehrszügeverordnung


 
 
 


Drucksache 54/11

... Für die in Artikel 17 enthaltene Änderung des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes folgt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG (öffentliche Fürsorge). Die Voraussetzungen des Artikels 72 Absatz 2 GG sind für die Zuständigkeit aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG erfüllt (so auch mit eingehender Begründung BSGE 103, 291 ff). Das Elterngeld ist eine Fürsorgeleistung. Es zielt darauf ab, Eltern, die sich im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig der Betreuung ihres Kindes widmen, zu unterstützen. In der betreuungs- und zuwendungsintensiven Zeit der ersten 14 Lebensmonate des Kindes will der Staat einen Schonraum für die Familie schaffen. Deshalb werden in dieser Zeit mit der Einkommensersatzleistung Einkommenseinbrüche bei jungen Familien vermieden oder jedenfalls ein Mindestelterngeld gezahlt. Bundeseinheitliche Regelungen sind zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich. Das Elterngeld bedeutet gerade im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld wesentliche Veränderungen für die beruflichen Auszeiten von Müttern und Vätern wegen der Kinderbetreuung und damit für den Arbeitsmarkt. Es ist auch für die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland von Bedeutung. Eine Gesetzesvielfalt bei der Gewährung von Elterngeld würde zu einer nicht hinnehmbaren Rechtszersplitterung führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 51/11

... Satz 2 regelt, dass alle Ansparungen aus Leistungen nach dem BVG bei nicht ausschließlich schädigungsbedingten Bedarfen als verwertbares Vermögen oberhalb der Vermögensschongrenzen gelten. Dies gilt auch für Ansparungen aus der Grundrente. Diese Regelung entspricht dem in der bisherigen Praxis der Kriegsopferfürsorge und in der bisher langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung geltenden Grundsatz, dass eine angesparte Grundrente verwertbares Vermögen in der Kriegsopferfürsorge darstellt. Die Klarstellung ist wegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2010 (BVerwG 5 C 7/09) erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Erstattungsstreit zwischen einem Träger der Jugendhilfe und einem vorrangigen Träger der Kriegsopferfürsorge entschieden, dass der Einsatz von Ansparungen aus einer Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) als Vermögen im Rahmen der Erbringung von Eingliederungshilfe für die Heimerziehung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 OEG i.V.m. § 27d Absatz 1 Nummer 6 BVG a. F. / § 27d Absatz 1 Nummer 3 BVG nicht verlangt werden kann, weil dies für Leistungsberechtigte eine Härte im Sinne von § 88 Absatz 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (jetzt § 90 Absatz 3 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

§ 27e

§ 64b

§ 84a

§ 87

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge

§ 1
51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.

Artikel 3
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern

2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge

3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich

4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge

5. Sonstige Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Änderungen

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für die Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 68/11

... (3) In Ermangelung eines Devisenmarktes gilt der Kreuzkurs, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.



Drucksache 360/11

... "Bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, wenn bei dem Elternpaar die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen. Eine Übertragung nach Satz 8 scheidet aus, wenn der Übertragung widersprochen wird, weil der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. Die den Eltern nach den Sätzen 1 bis 9 zustehenden Freibeträge können auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat oder dieser einer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind unterliegt. Die Übertragung nach Satz 10 kann auch mit Zustimmung des berechtigten Elternteils erfolgen, die nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden kann."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/11




Steuervereinfachungsgesetz 2011

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 64
Nachweis von Krankheitskosten

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

§ 26
Kontenabrufmöglichkeit

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 10
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 11
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 14
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 15
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 17
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 27/11

... Spielabsprachen verstoßen gegen das Ethos und die Integrität des Sports. Unabhängig davon, ob dadurch das Wettgeschehen beeinflusst oder ein sportliches Ziel erreicht werden soll – es handelt sich immer um eine Form der Korruption, auf die das nationale Strafrecht anwendbar ist. An Spielabsprachen im Zusammenhang mit illegalen Wetten sind internationale kriminelle Netze beteiligt. Wegen der weltweiten Popularität des Sports und des grenzübergreifenden Wettgeschäfts übersteigt das Problem oft den Zuständigkeitsbereich der nationalen Behörden. Vertreter des Sports haben bereits zusammen mit öffentlichen und privaten Wettgesellschaften versucht, Frühwarnsysteme und Erziehungsprogramme zu entwickeln, allerdings mit gemischten Ergebnissen. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Europarat untersuchen, welche Faktoren zu einem effektiveren Umgang mit der Frage der Spielabsprachen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beitragen könnten. Integrität im Sport ist auch eines der Themen, das im Rahmen der bevorstehenden Konsultation der Kommission über Online-Glücksspiele in der EU angesprochen werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 731/11

... Der Bund als Beitragszahler wird zudem durch die Absenkung des Beitragssatzes bei den Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten (§ 177 des



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.