Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... Es ist daher wichtig, dass im Rahmen der neuen Übereinkunft, die auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen folgen soll, rechtsverbindliche Bestimmungen zur wechselseitigen Abhängigkeit im Energiebereich erarbeitet werden. Dazu müsste das Mandat für die neue Übereinkunft durch ein Mandat zur Einleitung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen ergänzt werden. Früher haben Russland und die EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen an den vorherigen Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation geknüpft, aber entscheidende Fortschritte bei den entsprechenden Verhandlungen sind in letzter Zeit weniger gewiss. Daneben sollten der Energiedialog EU-1ussland fortgesetzt und weitere Maßnahmen zur praktischen Zusammenarbeit sowie gemeinsame Projekte entwickelt werden. Je stärker die Beziehungen zwischen der EU und Russland im Energiebereich auf einer soliden, einvernehmlich erstellten und ausgewogenen Rechtsgrundlage beruhen, um so mehr wird Vertrauen wachsen und ein günstiges Klima für Investitionen in Explorations- und Infrastrukturprojekte entstehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
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