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"Fahrgeräuschmessung"


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Drucksache 553/10 (Beschluss)

... Da mit der Erfüllung der Mindestforderungen der TSI-Lärm für Fahrgeräusche das Lärmminderungspotenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist, wird zusätzlich zum Bonus nach Anlage 3 Nummer 1 auch noch der Bonus nach Nummer 2 für besonders leise Güterwagen vorgesehen. Damit wird auch der Forderung nach Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 2001/14/EG Rechnung getragen, wonach nach der Größenordnung der Umweltauswirkung zu differenzieren ist. Die Berechtigung für den Bonus nach Nummer 2 ist durch eine Fahrgeräuschmessung gemäß der TSI-Lärm nachzuweisen. Es sollen nur solche Wagen zusätzliche Bonuszahlungen erhalten, bei denen über die Verbundstoffbremse hinaus gezielt zusätzlicher Aufwand für eine weitere Reduzierung des Geräuschniveaus betrieben wurde. Durch eine Staffelung werden der zunehmende technische Aufwand für jede weitere Lärmminderung und die geringeren umweltbezogenen Auswirkungen des Einsatzes berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 553/10

... Da mit der Erfüllung der Mindestforderungen der TSI-Lärm für Fahrgeräusche das Lärmminderungspotenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist, wird zusätzlich zum Bonus nach Anlage 3 Nummer 1 auch noch der Bonus nach Nummer 2 für besonders leise Güterwagen vorgesehen. Damit wird auch der Forderung nach Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 2001/14/EG Rechnung getragen, wonach nach der Größenordnung der Umweltauswirkung zu differenzieren ist. Die Berechtigung für den Bonus nach Nummer 2 ist durch eine Fahrgeräuschmessung gemäß der TSI Lärm nachzuweisen. Es sollen nur solche Wagen zusätzliche Bonuszahlungen erhalten, bei denen über die Verbundstoffbremse hinaus gezielt zusätzlicher Aufwand für eine weitere Reduzierung des Geräuschniveaus betrieben wurde. Durch eine Staffelung werden der zunehmende technische Aufwand für jede weitere Lärmminderung und die geringeren umweltbezogenen Auswirkungen des Einsatzes berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2a

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.