[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

112 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrpersonals"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 530/09

... Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Tägliche Ruhezeit am Wohnort

§ 4
Auswärtige tägliche Ruhezeit

§ 5
Ruhepausen

§ 6
Wöchentliche und jährliche Ruhezeit

§ 7
Fahrzeit

§ 8
Verzeichnis der täglichen Arbeits- und Ruhestunden

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 530/1/09

... Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung -



Drucksache 603/1/09

... /EG über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr als ordnungspolitisch bedenklich. Da die der Richtlinie zugrunde liegende Vereinbarung schärfere Schutzvorschriften vorsieht, als für Kraftfahrer gelten, wird eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Lkw-Verkehrs begründet. Insofern ist mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb zu befürchten, dass sich insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr noch weiter vergrößern. Zudem ist in Bezug auf den intramodalen Wettbewerb zu befürchten, dass die Regelung die Liberalisierung des Schienenverkehrs konterkariert und sich über eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten in erster Linie zu Lasten der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen auswirken wird. Der Bundesrat spricht sich daher für die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Schienen- und Straßenverkehr aus. Die Kommission sollte dazu im geplanten Weißbuch Maßnahmen zur Umsetzung benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/1/09




Zu Nummer 11

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer n

Zu Nummer 68

Zu Nummer 72

Zu Nummer 74


 
 
 


Drucksache 780/08

... /EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben trat am 23. März 2005 in Kraft. Mit ihren gemeinsamen Regeln sichert die Richtlinie einen Mindeststandard für die soziale Sicherheit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Straßenverkehr ausüben – ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit des in diesem Sektor tätigen Fahrpersonals, aber auch zur Erhöhung der Straßensicherheit und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Mit ihren Bestimmungen zum Schutz von Fahrpersonal vor den nachteiligen Auswirkungen übermäßig langer Arbeitszeiten, unzureichender Ruhepausen oder einer unausgewogenen Arbeitsorganisation ist die Richtlinie eine lex specialis im Verhältnis zur allgemeinen Arbeitszeitrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/08




Begründung

A. Kontext des Vorschlages

B. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

C. Erläuterung der Änderungen

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 11a Durchsetzung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 172/08

... "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass ausländisches Fahrpersonal

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 378/07

... 1) die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals kennen (Führerscheine/Fahrerlaubnisse/Lenkberechtigungen, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse usw.);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/07




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Behandeltes Problem

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

3.7. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Vorgeschlagene Bestimmungen

4.1. Übernahme geltender Bestimmungen

4.2. Neue Bestimmungen

4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs

4.2.2. Niederlassungsbedingung

4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters

4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit

4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens

4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung

4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung

4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

4.2.9. Verschiedenes

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers

Artikel 4
Verkehrsleiter

Kapitel II
Voraussetzungen

Artikel 5
Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung

Artikel 6
Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit

Artikel 7
Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 8
Voraussetzung der fachlichen Eignung

Kapitel III
Zulassung und Überwachung

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Einreichung und Registrierung der Anträge

Artikel 11
Kontrollen

Artikel 12
Verwarnung und Entzug von Zulassungen

Artikel 13
Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters

Artikel 14
Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel

Kapitel IV
Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

Artikel 15
Einzelstaatliche elektronische Register

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 17
Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten

Kapitel V
Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten

Artikel 18
Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit

Artikel 19
Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 20
Bescheinigung der fachlichen Eignung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Sanktionen

Artikel 22
Bestandsschutz

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Amtshilfe

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Berichte über die Ausübung des Berufs

Artikel 27
Liste der zuständigen Behörden

Artikel 28
Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete

A. Bürgerliches Recht

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

B. Handelsrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

C. Sozialrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

D. Steuerrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

F. Marktzugang

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

G. Normen und technische Vorschriften

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

H. Sicherheit im Straßenverkehr

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

II. Ablauf der Prüfung

Anhang II
Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)


 
 
 


Drucksache 8/1/07

... Artikel 5 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 enthält wichtige Regelungen zum Mindestalter des Fahrpersonals und gilt nach Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 3 Satz 6 FPersG

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

11. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 9 FPersG *

13. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4c Abs. 2 Satz 1 FPersG

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f FPersG , Doppelbuchstabe dd § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben g bis j FPersG , Doppelbuchstabe ee § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g FPersG , Doppelbuchstabe ff § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h FPersG

16. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1 Nr. 2 FPersG

17. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1a - neu - FPersG

18. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG

19. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - FPersG

20. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 9 Abs. 1 und 3 - neu - FPersG


 
 
 


Drucksache 8/07

... Artikel 5 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85, der Regelungen zum Mindestalter des Fahrpersonals enthält, gilt nach Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 2
Neubekanntmachung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der neuen EU-Bestimmungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 604/1/07

... Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 3a - neu - FPersV

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 2 Satz 1 FPersV

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b FPersV

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 3 FPersV

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 4 FPersV

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c § 20 Abs. 3 Satz 1 FPersV

Zu Artikel 1

12. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 21 Abs. 1 Nr. 10 FPersV 1

13. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FPersV

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FPersV

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - bis dd - neu § 21 Abs. 2 Nr. 8, 9 und 13 FPersV

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 2 Nr. 11 FPersV

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c - neu - § 23 Abs. 4 - neu - FPersV

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c - neu - § 23 Abs. 4 - neu - FPersV

19. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 57a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVZO


 
 
 


Drucksache 8/07 (Beschluss)

... Artikel 5 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 enthält wichtige Regelungen zum Mindestalter des Fahrpersonals und gilt nach Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 3 Satz 6 FPersG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 4 Abs. 3 Satz 7 FPersG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 9 FPersG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4c Abs. 2 Satz 1 FPersG

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f FPersG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1 Nr. 2 FPersG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1a - neu - FPersG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - FPersG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 9 Abs. 1 FPersG


 
 
 


Drucksache 320/07

... c) entgegen § 3 Satz 1 ein Mitglied des Fahrpersonals nach der zurückgelegten Fahrstrecke oder der Menge der beförderten Güter entlohnt,



Drucksache 604/07

... Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/07




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Anlage 2
(Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007

1 Einleitung

1.1 Zuständige Organisationen

1.2 Genehmigung

1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details

2 Geltungsbereich

3 Allgemeine Regelungen

3.1 Aufgaben und Verpflichtungen

3.2 Besondere Rechtsvorschriften

4 Practice Statement PS

5 Karten- und Gerätemanagement

6 Schlüsselmanagement in der D-CA

6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK

6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK

6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU

6.4 Transportschlüssel der Root-CA

6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA

7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung

7.2 Schlüsselerzeugung

7.3 Schlüsselverwendung

8 Zertifikatsmanagement

8.1 Registrierung

8.2 Zertifikatserteilung

8.3 Zertifikatgültigkeit

8.4 Zertifikatinhalte und -formate

8.5 Informationspflichten der D-CA

9 Informations-Sicherheit

9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS

9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept

9.3 Rollentrennung

10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs

10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA

11 Überprüfungen des Betriebs

11.1 D-CA

11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern

12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy

Anhang
A Abkürzungen, Definitionen

Anhang
B Referenzdokumente

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung von Bundesrecht

Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten

1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten

2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten

3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten

4. Wegfall von Ausnahmen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung

Zu Nummer 1

§ 1

§ 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung

IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung

VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 22/07

Mobilität), aktive und passive Sicherheitseinrichtungen, für die Gesundheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals erforderliche Einrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 259/06

... Die Altersgrenze nach Artikel 5 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) über das Mindestalter des im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrpersonals gelten im Unterschied dazu weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Artikel 1
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Mindestalter, Qualifikation

§ 3
Besitzstand

§ 4
Erwerb der Grundqualifikation

§ 5
Weiterbildung

§ 6
Ausbildungs- und Prüfungsort

§ 7
Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 8
Rechtsverordnungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 252/05

... (6) Fahrer der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Fahrzeuge müssen, sofern diese Fahrzeuge nicht nach Absatz 2 ausgenommen sind, Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten gemäß Satz 3 bis 5 führen. Der Unternehmer händigt dem Fahrer entsprechende Vordrucke aus. Der Fahrer hat die Aufzeichnungen für jeden Tag getrennt zu fertigen. Die Fahrer müssen jedes Blatt der Aufzeichnungen mit Vor- und Zuname, dem Datum, den amtlichen Kennzeichen der benutzten Fahrzeuge, dem Ort des Fahrtbeginns und des Fahrtendes sowie den Kilometerständen der benutzten Fahrzeuge bei Fahrtbeginn und Fahrtende versehen. Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und Ende der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Fahrer haben die Aufzeichnungen der laufenden Woche und des letzten Tages der Vorwoche mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Hat der Fahrer in der laufenden Woche oder am letzten Tag der Vorwoche ein Fahrzeug gelenkt, für das die Verordnung (EWG) Nr. 3281/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG (Nr.) L 370 S. 8) in der jeweils geltenden Fassung oder das Europäische Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), (BGBl. II 1974 S. 1473) in der jeweils geltenden Fassung gilt, ist Satz 6 mit der Maßgabe anzuwenden, dass insoweit die in Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder in Artikel 11 des Anhangs zum AETR vorgeschriebenen Nachweise an Stelle der Aufzeichnungen treten. Anschließend hat der Fahrer die Aufzeichnungen dem Unternehmer unverzüglich auszuhändigen. Der Unternehmer hat die Aufzeichnungen ein Jahr lang aufzubewahren und berechtigten Personen auf Verlangen vorzulegen. Der Unternehmer hat die Aufzeichnungen wöchentlich, im Falle der Verhinderung unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes, zu prüfen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Beachtung der Sätze 1 bis 7 zu gewährleisten. Die Aufzeichnungspflichten nach den Sätzen 1, 3 und 4 sind erfüllt, wenn die Aufzeichnungen auf einem Vordruck nach Muster der Anlage 1 getätigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Abschnitt 1
Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich

§ 1
Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

§ 2
Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

Abschnitt 2
Organisation

§ 3
Zertifizierungsinfrastruktur

Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen

§ 4
Allgemeines

§ 5
Fahrerkarte

§ 6
Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte

§ 7
Werkstattkarte

§ 8
Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen

§ 9
Unternehmenskarte

§ 10
Kontrollkarte

Abschnitt 4
Zentrales Kontrollgerätkartenregister

§ 11
Führung und Zweckbestimmung des Registers

§ 12
Inhalt des Registers

§ 13
Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister

§ 14
Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren

§ 15
Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 16
Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 17
Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren

Abschnitt 5
Ausnahmen

§ 18
Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85

Abschnitt 6
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

§ 19
Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 20
Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

§ 23
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

§ 24
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98

§ 25
Zuwiderhandlungen gegen das AETR

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 26

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 6)

Anlage 2
(zu § 3)

Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005

1 Einleitung

2 Geltungsbereich

2.1 Aufgaben und Verpflichtungen

2.2 Besondere Rechtvorschriften

3 Practice Statement der D-CA

4 Karten- und Gerätemanagement

5 Schlüsselmanagement in der D-CA

6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7 Zertifikatsmanagement

8 Informations-Sicherheit

9 Beendigung des D-CA-Betriebs

10 Überprüfungen des Betriebs

12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy

Anhang
B Referenzdokumente

Anlage 3
(zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu §§ 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu §§ 15

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu §§ 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2

III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3

IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5


 
 
 


Drucksache 250/05

... es vom 2. September 2004 (BGBl. I S. 2302) sind der güterkraftverkehrsrechtliche Ordnungsrahmen an die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.484/2002 über die einheitliche Europäische Fahrerbescheinigung für den Einsatz von Fahrpersonal aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums sind, im grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr und im Kabotageverkehr angepasst und damit die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerbescheinigung auf Gesetzesebene geschaffen worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Drucksache 78/05

... es durch Einfügen von Sonderregelungen für das betroffene Fahrpersonal.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Auswirkungen

3

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Wöchentliche Höchstarbeitszeit

§ 4
Ruhezeit

§ 5
Abweichende Regelungen

§ 6
Aufzeichnungen

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Berichtspflicht

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Einzelbestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 252/05 (Beschluss)

... es vom ... 2005 (BGBl. I S. ...). Das Gesetz soll in Kürze verkündet werden. Im Rahmen dieser Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde unter Nummer 1 der § 2 Nr. 1 Buchstabe e und Nummer 2 Buchstabe e geändert. Die Verordnung ist entsprechend zu aktualisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/05 (Beschluss)




1. Zur Präambel

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 FPersV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 6 Satz 7 FPersV

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 6 Sätze 6 und 7 und Abs. 7 Satz 4 FPersV

5. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 5 FPersV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 FPersV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 FPersV

Folgeänderung zu § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 Nr. 9 FPersV.

Folgeänderung zu § 7 Abs. 2 Nr. 9 FPersV.

8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Nr. 3 FPersV

9. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Nr. 7 FPersV

10. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Nr. 12 - neu - FPersV

11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 1 FPersV

12. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Nr. 5 FPersV

13. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - FPersV

14. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Nr. 5 FPersV

15. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 3 FPersV


 
 
 


Drucksache 252/1/05

... es vom ... 2005 (BGBl. I S. ...). Das Gesetz soll in Kürze verkündet werden. Im Rahmen dieser Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde unter Nummer 1 der § 2 Nr. 1 Buchstabe e und Nummer 2 Buchstabe e geändert. Die Verordnung ist entsprechend zu aktualisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/1/05




Zu den Folgeänderungen: zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa:


 
 
 


Drucksache 541/05 (Beschluss)

... Straße und Eisenbahn peinlich genau beachtet werden, aber die Beförderungseinheit auf Grund technischer Mängel verkehrsunsicher oder das Fahrpersonal, beispielsweise wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen, völlig übermüdet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 3 Abs. 3

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Abs. 7

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage 1 Nr. 24

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anlage 3 Abschnitt 1 Nr. 20

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Anlage 5


 
 
 


Drucksache 541/1/05

... Straße und Eisenbahn peinlich genau beachtet werden, aber die Beförderungseinheit auf Grund technischer Mängel verkehrsunsicher oder das Fahrpersonal, beispielsweise wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen, völlig übermüdet ist.



Drucksache 727/1/04

... - Im internationalen Güterkraftverkehr (§ 13) sieht die Verordnung einen Einsatz ausländischen Fahrpersonals nur für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland vor. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, auch Arbeitgebern mit Sitz im Inland die Möglichkeit zu eröffnen, für ihre in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ausländisches Fahrpersonal im grenzüberschreitenden (langläufigen) Straßengüterverkehr einzusetzen, sofern die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels nach Prüfung der Voraussetzungen des § 39

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/1/04




1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2 - neu - BeschV

4. Zu § 18 Satz 1 BeschV

5. Zu § 25 BeschV

6. Zu § 30 BeschV

7. Zu § 47 Satz 2 BeschV


 
 
 


Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 224/11 PDF-Dokument



Drucksache 416/17 PDF-Dokument



Drucksache 439/17 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.