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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Festbrennstofffeuerungen"


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Drucksache 712/1/09

... Eine Anpassung der seit 1988 geltenden Emissionsgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen an den verbesserten Stand der Technik ist zu begrüßen. Die Höhe der Staubbegrenzung in der Stufe 2 sollte sich aber nach dem Staubminderungspotenzial in Folge der zu erwartenden weiteren Entwicklung bei den Heizungskesseln sowie den Abgasreinigungsystemen richten. Aus heutiger Sicht besitzen lediglich mit Holzpellets betriebene Heizkessel das Potenzial, einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ ohne aufwändige Abgasnachbehandlung im Betrieb sicher einzuhalten. Sofern aber andere Festbrennstoffe, wie beispielsweise Scheitholz, Holzhackschnitzel, Getreide oder Stroh eingesetzt werden, müssen die Anlagen mit zusätzlichen Abgasreinigungssystemen ausgestattet werden die unter Umständen für den Betreiber zu unverhältnismäßig hohen Aufwendungen führen können. Insofern sollte bis Ende 2012 eine Überprüfung des Staubgrenzwertes durchgeführt und gegebenenfalls auch im Lichte der geplanten EU-weiten Regelung über Kleinfeuerungsanlagen eine Anpassung vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/1/09




1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 5a und 9 § 3 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2

4. Zu § 10 Absatz 3 Nummer 2

5. Zu § 14 Absatz 1 erster Halbsatz

6. Zu § 15 Absatz 3 Satz 1

7. Zu § 19 Absatz 1

8. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

9. Zu § 24 Nummer 17 - neu -§ 24 ist wie folgt zu ändern:

10. Zu § 25 Absatz 2 Satz 1 erste Tabelle

11. Zu § 25 Absatz 5 und § 26 Absatz 7

13. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Tabelle

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2

15. Zu § 19 Absatz 1

16. Zur Anlage 4 Nummer 2


 
 
 


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