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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Feststellungsantrags"


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Drucksache 178/06

... Satz 1 des neuen Absatzes 2 ermöglicht dem Bundesrat, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber zu beantragen, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4 die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 (wegen der 1994 erfolgten Änderung des Artikels 72 Abs. 2) nicht mehr erlassen werden könnte. Eine solche Feststellungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt nach Satz 2 ein Landesrecht ermöglichendes Bundesgesetz. Satz 3 legt die speziellen Voraussetzungen für Anträge nach Satz 1 fest. Vor der Stellung eines Feststellungsantrags muss die Vorlage für ein Gesetz, das nach Artikel 72 Abs. 4 GG oder Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 GG den Ländern eine Ersetzungsbefugnis einräumt, im Bundestag erfolglos geblieben sein. Dies ist auch der Fall, wenn über sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr vom Bundestag beraten und Beschluss gefasst worden ist. Alternativ dazu setzt der Antrag voraus, dass eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundesrat abgelehnt wurde. Nicht erforderlich ist, dass der jeweilige Antragsteller selbst Urheber der gescheiterten Gesetzesvorlage ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 455/05

... Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren



Drucksache 2/05

Mit der Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren wird das Prozesskostenrisiko der geschädigten Kapitalanleger gesenkt. Die Eintragung eines Musterfeststellungsantrags im elektronischen Klageregister wird kostenpflichtig sein. lm übrigen entstehen im erstinstanzlichen Musterverfahren keine zusätzlichen Gerichts- oder Rechtsanwaltsgebühren. Eine Auswirkung des Gesetzentwurfs auf Einzelpreise, Preisniveau und Verbraucherpreisniveau ist daher nicht zu erwarten.



Drucksache 2/05 (Beschluss)

... Der Antragsteller hat in seinem Musterfeststellungsantrag das entscheidungserhebliche Feststellungsziel unter Angabe der öffentlichen Kapitalmarktinformation, der geltend gemachten Streitpunkte und der Beweismittel darzustellen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 KapMuG-E). Der Beschluss des Prozessgerichts zur Bekanntmachung des Musterfeststellungsantrags im Klageregister hat das mit dem Antrag verfolgte Feststellungsziel zu enthalten (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KapMuG-E). Musterfeststellungsanträge verschiedener Antragsteller erfüllen die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KapMuG-E für die Durchführung eines Musterverfahrens erforderliche Voraussetzung der "Gleichgerichtetheit", wenn ihr Feststellungsziel und das zu Grunde liegende Ereignis identisch sind (§ 4 Abs. 1 Satz 4 KapMuG-E). Das Prozessgericht hat in seinen Beschluss zur Herbeiführung eines Musterentscheids des Oberlandesgerichts über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzung oder eine Rechtsfrage außer einer Sachverhaltsschilderung, den Schriftsätzen der zehn Rechtsstreite sowie einer Begründung zur Gleichgerichtetheit der zehn Musterfeststellungsanträge auch das entscheidungserhebliche Feststellungsziel unter Angabe der Kapitalmarktinformation, der geltend gemachten Streitpunkte und der Beweismittel aufzunehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KapMuG-E). Das Oberlandesgericht hat im Klageregister das Feststellungsziel des Musterverfahrens bekannt zu machen (§ 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG-E).



Drucksache 2/1/05

... Der Antragsteller hat in seinem Musterfeststellungsantrag das entscheidungserhebliche Feststellungsziel unter Angabe der öffentlichen Kapitalmarktinformation, der geltend gemachten Streitpunkte und der Beweismittel darzustellen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 KapMuG-E). Der Beschluss des Prozessgerichts zur Bekanntmachung des Musterfeststellungsantrags im Klageregister hat das mit dem Antrag verfolgte Feststellungsziel zu enthalten (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KapMuG-E). Musterfeststellungsanträge verschiedener Antragsteller erfüllen die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KapMuG-E für die Durchführung eines Musterverfahrens erforderliche Voraussetzung der "Gleichgerichtetheit", wenn ihr Feststellungsziel und das zu Grunde liegende Ereignis identisch sind (§ 4 Abs. 1 Satz 4 KapMuG-E). Das Prozessgericht hat in seinen Beschluss zur Herbeiführung eines Musterentscheids des Oberlandesgerichts über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzung oder eine Rechtsfrage außer einer Sachverhaltsschilderung, den Schriftsätzen der zehn Rechtsstreite sowie einer Begründung zur Gleichgerichtetheit der zehn Musterfeststellungsanträge auch das entscheidungserhebliche Feststellungsziel unter Angabe der Kapitalmarktinformation, der geltend gemachten Streitpunkte und der Beweismittel aufzunehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KapMuG-E). Das Oberlandesgericht hat im Klageregister das Feststellungsziel des Musterverfahrens bekannt zu machen (§ 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG-E).



Drucksache 389/18 PDF-Dokument



Drucksache 389/1/18 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 539/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.