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35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Feststellungsentscheidung"


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Drucksache 154/19

... Infolge der Einbindung in den Tatbestand des § 28 tritt die Verlustfolge bei konkreter Beteiligung an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz kraft Gesetzes ein. Absatz 4 Satz 1 schreibt aus Gründen der Rechtssicherheit vor, dass in Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 von Amts wegen eine deklaratorische Verlustfeststellung, also die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 30 Absatz 1 Satz 3 erfolgt, da anders als beim Eintritt in den Wehrdienst eines anderen Staates Tatsachenfeststellungen darüber, dass und zu welchem Zeitpunkt jemand tatsächlich an Kampfhandlungen im Ausland beteiligt war, schwieriger zu belegen sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen für den eingetretenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist von der die Feststellungsentscheidung treffenden Staatsangehörigkeitsbehörde nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 28

Artikel 2
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 330/14

... Nr. 7 regelt den Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund einer (negativen) Feststellungsentscheidung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Eine solche Feststellungsentscheidung gemäß den §§ 29 Abs. 6 und 30 StAG hat konstitutive Wirkung. Bei bislang materiell tatsächlich bestehender deutscher Staatsangehörigkeit führt eine negative Feststellungsentscheidung zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/14




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Inkrafttreten

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 160/3/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz verfolgten Ziele. Die Vereinheitlichung des Verfahrensrechts für Planfeststellungen, die teilweise Bereinigung der betroffenen Fachgesetze sowie der vorsichtige Einstieg in eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren, sind Schritte in die richtige Richtung. Eine gesetzliche Regelung, die diesen Zielen in adäquater Weise Rechnung trägt, verbessert die Übersichtlichkeit der für das Vorhaben maßgeblichen Normen und damit auch die Vorhabenplanung selbst. So könnte auf diese Weise mehr Transparenz und Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen geschaffen werden. Hervorzuheben ist hier die Möglichkeit einer öffentlichen Bekanntmachung im Internet, welche zu einer größeren Transparenz des Verwaltungshandelns führt.



Drucksache 833/1/10

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Fortentwicklung standardisierter Formblätter. Insbesondere wird befürwortet, dass mit Blick auf das Erfordernis einer hinreichenden Bestimmtheit eines Titels das Formblatt nach Anhang I entwickelt wurde, welches bei Titeln über Geldforderungen eine Konkretisierung des Zinsanspruchs vorsieht sowie bei Feststellungsentscheidungen, einstweiligen Maßnahmen und sonstigen Entscheidungsarten eine Kurzdarstellung des Streitgegenstandes und der Entscheidung des Gerichts verlangt. Sofern die Rubriken ordnungsgemäß ausgefüllt werden, ermöglicht dies den Vollstreckungsorganen im Zweifelsfall die Auslegung des Titels.



Drucksache 833/10 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt die Fortentwicklung standardisierter Formblätter. Insbesondere wird befürwortet, dass mit Blick auf das Erfordernis einer hinreichenden Bestimmtheit eines Titels das Formblatt nach Anhang I entwickelt wurde, welches bei Titeln über Geldforderungen eine Konkretisierung des Zinsanspruchs vorsieht sowie bei Feststellungsentscheidungen, einstweiligen Maßnahmen und sonstigen Entscheidungsarten eine Kurzdarstellung des Streitgegenstandes und der Entscheidung des Gerichts verlangt. Sofern die Rubriken ordnungsgemäß ausgefüllt werden, ermöglicht dies den Vollstreckungsorganen im Zweifelsfall die Auslegung des Titels.



Drucksache 280/1/09

... " erreicht wird. Es kann daher nicht sein, dass Bundesbehörden Planfeststellungsentscheidungen an Gewässern treffen, bei denen nicht das Einvernehmen der für die Gewässerbewirtschaftung und die Erreichung der WRRL-Ziele verantwortlichen Länder hergestellt ist. Die Anforderungen an ein modernes Wasserrecht fordern selbstverständlich eine Einvernehmensregelung auch bei Planfeststellungen durch Bundesbehörden.



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... " erreicht wird. Es kann daher nicht sein, dass Bundesbehörden Planfeststellungsentscheidungen an Gewässern treffen, bei denen nicht das Einvernehmen der für die Gewässerbewirtschaftung und die Erreichung der WRRL-Ziele verantwortlichen Länder hergestellt ist. Die Anforderungen an ein modernes Wasserrecht fordern selbstverständlich eine Einvernehmensregelung auch bei Planfeststellungen durch Bundesbehörden.



Drucksache 670/09

... 6.2.2.1.6 Zur sofortigen Vollziehung der Feststellungsentscheidung vgl. Nummer 7.1.1.2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 179/06

... Antragsbefugt sind jeweils der Bundesrat, eine Landesregierung oder die Volksvertretung eines Landes. Vorausgesetzt wird jeweils, dass es nicht zu einem Landesrecht ermöglichenden Bundesgesetz gekommen ist. Die Feststellungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt gemäß Artikel 93 Abs. 2 Satz 2 GG das an sich nach Artikel 72 Abs. 4 oder Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Bundesgesetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Artikel 3
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)

§ 1
Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes

§ 2
Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau

Artikel 7
Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Artikel 9
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)

§ 1
Allgemein

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 4
Verteilung

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Revisionsklausel

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)

§ 1
Gegenstand

§ 2
Aufteilung

§ 3
Grundlagen

§ 4
Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten

§ 5
Verordnungsermächtigung

Artikel 15
Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)

§ 1
Grundsätze der Lastentragung

§ 2
Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften

§ 3
Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 4
Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte

§ 5
Erstattung durch die Länder

Artikel 16
Änderung des Maßstäbegesetzes

Artikel 17
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 19
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 21
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

1. Vorfeldphase:

2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 38
Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen

§ 39
Verzinsung und Tilgung

§ 40
Rückflüsse an den Bund

§ 41
Berichterstattung

§ 42
Förderstatistik

§ 43
Maßnahmen zur Baukostensenkung

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 14

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 15

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 100/06

... 1. Jeder Träger teilt dem Antragsteller gemäß den von ihm anzuwendenden Bestimmungen die von ihm getroffene Feststellungsentscheidung mit. In jeder Entscheidung werden die anwendbaren Rechtsbehelfe und die Rechtsbehelfsfristen angegeben. Eine Kopie jeder Entscheidung wird dem bearbeitenden Träger übermittelt. Nach Erhalt der Kopie aller Entscheidungen stellt der bearbeitende Träger dem Antragsteller nach den Modalitäten des Artikels 3 Absatz 4 eine in dessen Sprache abgefasste zusammenfassende Mitteilung über diese Entscheidungen zu. Diese zusammenfassende Mitteilung übermittelt er auch den anderen beteiligten Trägern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politiken und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments Vorgeschlagenes Instrument:

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

Vorschlag

Titel I
allgemeine Vorschriften

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vorschriften über die Zusammenarbeit und den Datenaustausch

Artikel 2
Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Trägern

Artikel 3
Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Anspruchsberechtigten und den Trägern

Artikel 4
Format und Modalitäten des Datenaustauschs

Artikel 5
Rechtswirkung der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Dokumente und Belege

Artikel 6
Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats und vorläufige Zahlung von Leistungen

Artikel 7
Pflicht zur vorläufigen Feststellung

Kapitel III
Sonstige allgemeine Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 8
Vereinbarungen zwischen den Verwaltungen zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Sonstige Verfahren zwischen den Trägern

Artikel 10
Verbot des Zusammentreffens von Leistungen

Artikel 11
Bestimmung des Wohnorts

Artikel 12
Zusammenrechnung von Zeiten

Artikel 13
Regeln für die Umrechnung von Versicherungszeiten

Titel II
Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften

Artikel 14
Nähere Vorschriften zu den Artikeln 12 und 13 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 15
Verfahren zur Durchführung des Artike1s 11 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 16
Verfahren zur Durchführung des Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 17
Verfahren zur Durchführung des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 18
Verfahren zur Durchführung des Artikels 15 du Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 19
Unterrichtung der Versicherten

Artikel 20
Zusammenarbeit zwischen den Trägern

Artikel 21
Pflichten des Arbeitgebers

Titel III
Besondere Vorschriften über die verschiedenen Arten von Leistungen

Kapitel I
Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft

Artikel 22
Allgemeine Durchführungsvorschriften

Artikel 23
Regelung bei mehreren Systemen im Wohn- oder Aufenthaltsstaat

Artikel 24
Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat

Artikel 25
Aufenthalt in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat

A Verfahren und Umfang des Anspruchs

B Verfahren und Modalitäten der Übernahme und/oder Erstattung von Sachleistungen

Artikel 26
Geplante Behandlungen

A Genehmigungsverfahren

B Übernahme der Kosten von Sachleistungen bei geplanten Behandlungen

C Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten bei geplanten Behandlungen

D Familienangehörige

Artikel 27
Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat

A Verfahrensvorschriften für den Versicherten

B Verfahrensvorschriften für den Träger des Wohnstaats

C Verfahrensvorschriften für den zuständigen Träger

D Verfahren bei Aufenthalt in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat

Artikel 28
Durchführung des Artikels 28 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 29
Beiträge der Rentner

Artikel 30
Durchführung des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 31
Besondere Durchführungsvorschriften

Kapitel II
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Artikel 32
Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Wohnsitz oder Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat

Artikel 33
Geplante Behandlungen

Artikel 34
Zusammenarbeit zwischen Trägern bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat eintreten

Artikel 35
Zweifel hinsichtlich eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit

Artikel 36
Verfahren bei einer in mehreren Mitgliedstaaten ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann

Artikel 37
Informationsaustausch zwischen Trägern und Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung

Artikel 38
Verschlimmerung einer Berufskrankheit

Artikel 39
Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer

Artikel 40
Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Renten oder zusätzliche Beihilfen

Artikel 41
Besondere Durchführungsvorschriften

Kapitel III
Sterbegeld

Artikel 42
Antrag auf Sterbegeld

Kapitel IV
Leistungen bei Invalidität, Alters- und Hinterbliebenenrenten

Artikel 43
Berechnung der Leistungen

Artikel 44
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

Artikel 45
Beantragung von Leistungen

A Beantragung von Leistungen nach Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung EG Nr. 883/2004

B Beantragung von Leistungen in sonstigen Fällen

Artikel 46
Angaben und Unterlagen zu Leistungsanträgen

Artikel 47
Bearbeitung der Anträge durch die Träger

A Bearbeitender Träger

B Bearbeitung der Leistungsanträge nach Artikel 44 der Verordnung EG Nr. 883/2004

C Bearbeitung sonstiger Leistungsanträge

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung an den Antragsteller

Artikel 49
Bemessung des Grades der Invalidität

Artikel 50
Vorschüsse und Vorauszahlungen

Artikel 51
Neuberechnung der Leistungen

Artikel 52
Maßnahmen zur beschleunigten Leistungsfeststellung

Artikel 53
Koordinierungsmaßnahmen in einem Mitgliedstaat

Kapitel V
Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Artikel 54
Berechnung der Leistungen

Artikel 55
Bedingungen und Grenzen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt

Artikel 56
Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben

Kapitel VI
Familienleistungen

Artikel 57
Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen

Artikel 58
Vorschriften für Personen, für die während ein und desselben Zeitraums oder eines Teils eines Zeitraums nacheinander die Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten gelten

Artikel 59
Verfahren zur Durchführung der Artikel 67 und 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Artikel 60
Verfahren zur Durchführung des Artikels 69 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Titel IV
Finanzvorschriften

Kapitel I
Erstattung der Leistungen gemäß Artikel 35 Absatz 1 und Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Abschnitt 1
Leistungserstattung auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen

Artikel 61
Grundsätze

Abschnitt 2
Leistungserstattung auf der Grundlage von Pauschalbeträgen

Artikel 62
Identifizierung der betroffenen Mitgliedstaaten

Artikel 63
Methode zur Berechnung der Pauschalbeträge

Artikel 64
Mitteilung der Jahresdurchschnittskosten

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 65
Erstattungsverfahren zwischen Trägern

Artikel 66
Fristen für die Einreichung und Zahlung der Forderungen

Artikel 67
Verzugszinsen

Artikel 68
Jahresrechnungsabschluss

Kapitel II
Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit gemäß Artikel 65 der

Artikel 69
Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Kapitel III
Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen, Einziehung vorläufiger

Abschnitt 1
Grundsätze

Artikel 70

Abschnitt 2
Ausgleich

Artikel 71
Nicht geschuldete oder zu viel gezahlte Geldleistungen

Artikel 72
Nicht geschuldete oder zu viel gezahlte Beiträge

Abschnitt 3
Beitreibung

Artikel 73
Auskunftsersuchen

Artikel 74
Zustellung

Artikel 75
Beitreibungsersuchen

Artikel 76
Vollstreckungstitel

Artikel 77
Zahlungsfristen und -modalitäten

Artikel 78
Anfechtung der Forderung oder des Vollstreckungstitels

Artikel 79
Grenzen der Unterstützung

Artikel 80
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 81
Kosten

Titel V
Sonstige Vorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 82
Verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle

Artikel 83
Mitteilungen

Artikel 84
Dokumente

Artikel 85
Information

Artikel 86
Währungsumrechnungen

Artikel 87
Statistiken

Artikel 88
Änderung der Anhänge

Artikel 89
Übergangsbestimmungen

Artikel 90
Aufhebung

Artikel 91
Schlussbestimmungen

Anhang 1
Durchführungsbestimmungen zu Abkommen, die weiter in Kraft bleiben, und neue Durchführungsbestimmungen zu Abkommen(Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 2)

Anhang 2
Sondersysteme für Beamte(Artikel 31 und 41)

A. Sondersysteme für Beamte, für die der Titel III Kapitel 1 der Verordnung EG Nr. 883/2004 über Sachleistungen nicht gilt

B. Sondersysteme für Beamte, für die die Bestimmungen des Titels III Kapitel 2 der

Anhang 3
Mitgliedstaaten, die Sachleistungskosten auf der Grundlage von Pauschalbeträgen erstatten(Artikel 62 Absatz 1)

Anhang 4
Zuständige Behörden und Träger, Träger des Wohnorts und des Aufenthaltsorts, Zugangsstellen, von den zuständigen Behörden bezeichnete Träger und Stellen(Artikel 84 Absatz 4)


 
 
 


Drucksache 178/06

... Satz 1 des neuen Absatzes 2 ermöglicht dem Bundesrat, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber zu beantragen, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4 die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 (wegen der 1994 erfolgten Änderung des Artikels 72 Abs. 2) nicht mehr erlassen werden könnte. Eine solche Feststellungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt nach Satz 2 ein Landesrecht ermöglichendes Bundesgesetz. Satz 3 legt die speziellen Voraussetzungen für Anträge nach Satz 1 fest. Vor der Stellung eines Feststellungsantrags muss die Vorlage für ein Gesetz, das nach Artikel 72 Abs. 4 GG oder Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 GG den Ländern eine Ersetzungsbefugnis einräumt, im Bundestag erfolglos geblieben sein. Dies ist auch der Fall, wenn über sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr vom Bundestag beraten und Beschluss gefasst worden ist. Alternativ dazu setzt der Antrag voraus, dass eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundesrat abgelehnt wurde. Nicht erforderlich ist, dass der jeweilige Antragsteller selbst Urheber der gescheiterten Gesetzesvorlage ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 255/16 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 454/19 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.