[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

47 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Feststellungsgesetzes"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 438/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes



Drucksache 504/19

... § 45 Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz



Drucksache 630/19

... § 29 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes



Drucksache 397/19

... § 29 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes



Drucksache 229/1/19

... /EG /EG definiert wird. Es gibt sogenannte Anpassungslehrgänge, bei denen es sich um einen Unterfall der Ausgleichsmaßnahmen handelt. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte - wie in § 11 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes auch - der juristisch korrekte Begriff Ausgleichsmaßnahme im Gesetz verwendet werden.



Drucksache 229/19 (Beschluss)

... /EG /EG definiert wird. Es gibt sogenannte Anpassungslehrgänge, bei denen es sich um einen Unterfall der Ausgleichsmaßnahmen handelt. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte - wie in § 11 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes auch - der juristisch korrekte Begriff Ausgleichsmaßnahme im Gesetz verwendet werden.



Drucksache 505/19

... (3) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen nach diesem Gesetz keine Anwendung.



Drucksache 554/19

... § 39 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes



Drucksache 468/18

... (2) Als Besamungsbeauftragte dürfen nur Personen tätig werden, die nach dem Besuch eines Lehrganges über künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden haben. Samen darf zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand von Tierhaltern oder deren Betriebsangehörigen nur eingesetzt werden, wenn diese nach dem Besuch eines Kurzlehrganges über künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden haben. Den jeweiligen Befähigungsnachweisen stehen entsprechende Befähigungsnachweise zur Durchführung von Besamungen aus einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat gleich, wenn diese aufgrund einer Prüfung erworben worden sind, mit der gleichwertige Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen worden sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit kann durch die zuständige Behörde vom Nachweis eines Anpassungslehrganges oder von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Die Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen oder Ausbildungsnachweise wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ist anzuwenden.



Drucksache 608/17

... a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:,2. In § 27 wird das Wort "Berufsqualifikationsgesetzes" durch das Wort "Berufs-qualifikationsfeststellungsgesetzes" ersetzt.`



Drucksache 568/15

Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze



Drucksache 196/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze



Drucksache 196/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze



Drucksache 568/15 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze



Drucksache 196/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze



Drucksache 444/13

... Wesentliche Unterschiede können durch im In- oder Ausland erworbene einschlägige und nachgewiesene Berufserfahrung ausgeglichen werden. Im Übrigen sind die Vorschriften über reglementierte Berufe des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vom 6. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2515) in seiner jeweils geltenden Fassung anzuwenden.



Drucksache 472/12

... . Zulassungsvoraussetzung war bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515; "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz") das Bestehen einer Gesellenprüfung oder einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Bei der Änderung der Handwerksordnung durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wurde in § 51a Absatz 5 Satz 1 versehentlich die Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 51e zu einer weiteren Zulassungsalternative gemacht. § 51e regelt aber die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises mit der Meisterprüfung. Beabsichtigt war mit der Änderung des § 51a Absatz 5 Satz 1 durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz die Gleichstellung eines ausländischen Ausbildungsnachweises, dessen Gleichwertigkeit mit der Gesellenprüfung nach § 40a festgestellt wurde (s. auch die Begründung zum Entwurf des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, BT-Drs



Drucksache 557/12

... Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes



Drucksache 167/11

... Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/11




,Artikel 5 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

„Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... - Aufgrund der vorstehenden systematischen Bedenken und der unzureichenden Berücksichtigung der Besonderheiten der nationalen Rechtsordnungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die reglementierten Rechtsberufe - wie im Falle des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes - vom Anwendungsbereich des Artikels 55a des Richtlinienvorschlags ausgenommen werden sollten.



Drucksache 211/11 (Beschluss)

... i) Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) stellt der Bundesrat klar, dass akademische Qualifikationen, soweit diese nicht bundesrechtlich geregelte Berufe betreffen, vom sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes nicht berührt sind. Weiterhin stellt der Bundesrat klar, dass für akademische Qualifikationen, die auf berufliche Tätigkeiten hinführen, die landesrechtlich nicht im Sinne des Artikel 1 § 3 Absatz 5 reglementiert sind, über das bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bereits eingerichtete "Zeugnisbewertungsverfahren" hinaus auch landesrechtlich kein weiterer Handlungsbedarf besteht.



Drucksache 834/11 (Beschluss)

... - Aufgrund der vorstehenden systematischen Bedenken und der unzureichenden Berücksichtigung der Besonderheiten der nationalen Rechtsordnungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die reglementierten Rechtsberufe - wie im Falle des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes - vom Anwendungsbereich des Artikels 55a des Richtlinienvorschlags ausgenommen werden sollten.



Drucksache 852/10

... Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Entschädigungsgesetzes

§ 8
Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich

Artikel 2
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Vermögensgesetzes

Artikel 4
Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes

Artikel 5
Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen des Entschädigungsgesetzes (Artikel 1) und des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 2)

II. Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Artikel 3)

III. Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Artikel 4)

IV. Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (1. BFDV) (Artikel 5)

V. Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (Artikel 6)

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1374: Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungen von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung von Lastenausgleich

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1538: Drittes Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes


 
 
 


Drucksache 852/10 (Beschluss)

... 3. Zu Artikel 5 (Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes) Artikel 7 (Inkrafttreten; Außerkrafttreten)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 1 Satz 2 EntschG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 2 Satz 1 EntschG

3. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 329/10

... Mit Hilfe der Kriminalakten, die im Verbund zur Verfügung gestellt werden, wird schnell und effizient die Gesamtschau zu einer Person erstellt, in welchen Deliktsbereichen und wo diese Person bisher auffällig geworden ist. Der Kriminalaktennachweis ermöglicht die dezentrale Auskunft, bei welchen Polizeidienststellen Kriminalakten über eine Person geführt werden. Dies dient der schnellen, gezielten Erkenntnisanfrage bei der aktenführenden Dienststelle. Er ermöglicht Feststellungen zu Beschuldigten, Verurteilten und gleichgestellte Personen im Sinne des § 2 des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes, außerdem zu Tatverdächtigen schwerer oder anderer, überregional bedeutsamer Straftaten oder von Straftaten, die zu einer Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters berechtigen. Im letzteren Fall kommt es nicht darauf an, ob gemäß § 81g



Drucksache 852/1/10

... 3. Zu Artikel 5 (Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes) Artikel 7 (Inkrafttreten; Außerkrafttreten)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 1 Satz 2 EntschG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 2 Satz 1 EntschG

3. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 633/08

... Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Gesetzes sind genetische Untersuchungen und Analysen sowie der Umgang mit genetischen Daten und genetischen Proben auf Grund von Vorschriften über das Strafverfahren und damit auch der Vorschriften des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes.



Drucksache 67/06

... "Die mit den Artikeln 2 und 4 bis 8 des Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts vom … (einsetzen: Datum und Fundstelle dieses Änderungsgesetzes) aufgehobenen Vorschriften finden in Verfahren nach diesem Gesetz, dem Feststellungsgesetz, dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz sowie dem Reparationsschädengesetz weiter Anwendung, wenn sie erst nach dem …(einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes) abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Verfahren über die Änderung von Entscheidungen, die Wiederaufnahme von Verfahren sowie die Rückforderung von Leistungen insbesondere infolge Schadensausgleichs. Vergleiche, wie in § 332 Abs. 4 vorgesehen sind zulässig.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Altsparergesetzes und dazu erlassener Vorschriften

Artikel 4
Aufhebung von Vorschriften zur Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden

Artikel 5
Aufhebung von Vorschriften zur Anpassung von Leistungen

Artikel 6
Aufhebung von Rechtsvorschriften zur Leistungsdurchführung nach dem Lastenausgleichsgesetz

Artikel 7
Aufhebung von Rechtsvorschriften zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz

Artikel 8
Aufhebung von Vorschriften zur Abgeltung

Artikel 9
Aufhebung weiterer Gesetze

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 23

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 99/05

... Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes



Drucksache 158/16 PDF-Dokument



Drucksache 211/1/11 PDF-Dokument



Drucksache 229/19 PDF-Dokument



Drucksache 341/19 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 646/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.