Drucksache 101/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... " im einzelnen erläuterten Vorschläge widersprechen Ziffer 9 der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss)), mit der der Übernahme der Transportkosten eine Absage erteilt wurde. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich zunächst die Frage, warum bezüglich des Transports vom allgemeinen Grundsatz abgewichen werden soll, dass die Kosten von dem zu unterstützenden Mitgliedstaat getragen werden. Selbstverständlich bleibt es den Hilfe leistenden Staaten unbenommen, auf Grund der Bewertung der Gesamtsituation bei einer Katastrophe oder aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen ganz oder teilweise auf Kostenerstattung zu verzichten, wie dies beispielsweise bei deutschen Hilfeleistungseinsätzen häufig der Fall ist. Eines zentralen Finanzierungsansatzes in der EU bedarf es insoweit nicht. Es besteht hier letztlich die Gefahr, dass Mitgliedstaaten mit ihren eigenen Anstrengungen im Katastrophenschutz nachlassen in der Erwartung, dass aus anderen Bereichen der EU Katastrophenschutzteams zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt gesehen erscheint die Gemeinschaftsfinanzierung des Transports nicht geeignet, die Effektivität des Katastrophenschutzes zu verbessern.
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