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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzschwäche"


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Drucksache 135/20 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat hält eine umfassende Folgenabschätzung auch für unverzichtbar, um Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu belasten. Die Kommission muss darauf Rücksicht nehmen, dass neue Vorgaben in vielen Fällen zu höheren Produktpreisen führen würden, die vor allem finanzschwächere Haushalte überproportional belasten.



Drucksache 135/1/20

... 23. Der Bundesrat hält eine umfassende Folgenabschätzung auch für unverzichtbar, um Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu belasten. Die Kommission muss darauf Rücksicht nehmen, dass neue Vorgaben in vielen Fällen zu höheren Produktpreisen führen würden, die vor allem finanzschwächere Haushalte überproportional belasten.



Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erstattungen der ostdeutschen Länder an den Bund nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), die im Jahr 2016 noch eine Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro hatten, im Jahr 2022 insgesamt ein Niveau von voraussichtlich rund 3,1 Mrd. Euro erreicht haben werden. Die Größenordnung und Dynamik der Erstattungen ist für Länder mit einer ausgeprägten Struktur- und Finanzschwäche eine erhebliche Last, die den weiteren ostdeutschen Aufholprozess und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland erschwert. Der Bundesrat erinnert deshalb an die Zusage des Bundes, schrittweise einen höheren Anteil der Erstattungen an die Deutsche Rentenversicherung nach dem AAÜG zu übernehmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, eine erste signifikante Erhöhung des Bundesanteils mit dem Bundeshaushalt 2019 umzusetzen.

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Drucksache 330/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 391/18

... Entscheidendes Kriterium zur Bestimmung der noch immer schutzbedürftigen Unternehmen ist deren Finanzkraft. Denn nach der Finanzschwäche bzw. -stärke lässt sich die Fähigkeit eines Unternehmens bestimmen, etwaige Rückstellungen zu bilden und spätere Nachzahlungen zu leisten.

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Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 425/1/18

... Der Bundesrat erinnert deshalb wiederholt an die Zusage des Bundes, schrittweise einen höheren Anteil der Erstattungen an die Deutsche Rentenversicherung nach dem AAÜG zu übernehmen, und verweist insoweit auch auf Ziffer 7 seines Beschlusses vom 21. September 2018 zum Bundeshaushalt 2019 (BR-Drucksache 330/18(B)). Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Erstattungen der ostdeutschen Länder und Berlins an den Bund nach dem AAÜG, die im Jahr 2016 noch eine Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro hatten, im Jahr 2022 insgesamt ein Niveau von voraussichtlich rund 3,1 Milliarden Euro erreicht haben werden. Die Größenordnung und Dynamik der Erstattungen ist für Länder mit einer ausgeprägten Struktur- und Finanzschwäche eine erhebliche Last, die den weiteren ostdeutschen Aufholprozess und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland erschwert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher ein weiteres Mal auf, eine erste signifikante Erhöhung des Bundesanteils zügig umzusetzen.

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Drucksache 425/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 502/1/18

... II ab. In der Länderbetrachtung kommt es durch die Regelungen in Artikel 1 und 5 des vorliegenden Gesetzentwurfes zu erheblichen Finanzverschiebungen zu Lasten der Länder mit finanzschwächeren Kommunen. Diese Auswirkung war nicht Bestandteil des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs und ist von Länderseite nicht gewollt.



Drucksache 425/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat erinnert deshalb wiederholt an die Zusage des Bundes, schrittweise einen höheren Anteil der Erstattungen an die Deutsche Rentenversicherung nach dem AAÜG zu übernehmen, und verweist insoweit auch auf Ziffer 7 seines Beschlusses vom 21. September 2018 zum Bundeshaushalt 2019 (BR-Drucksache 330/18(B)). Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Erstattungen der ostdeutschen Länder und Berlins an den Bund nach dem AAÜG, die im Jahr 2016 noch eine Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro hatten, im Jahr 2022 insgesamt ein Niveau von voraussichtlich rund 3,1 Milliarden Euro erreicht haben werden. Die Größenordnung und Dynamik der Erstattungen ist für Länder mit einer ausgeprägten Struktur- und Finanzschwäche eine erhebliche Last, die den weiteren ostdeutschen Aufholprozess und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland erschwert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher ein weiteres Mal auf, eine erste signifikante Erhöhung des Bundesanteils zügig umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 330/1/18

... g) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erstattungen der ostdeutschen Länder an den Bund nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), die im Jahr 2016 noch eine Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro hatten, im Jahr 2022 insgesamt ein Niveau von voraussichtlich rund 3,1 Mrd. Euro erreicht haben werden. Die Größenordnung und Dynamik der Erstattungen ist für Länder mit einer ausgeprägten Struktur- und Finanzschwäche eine erhebliche Last, die den weiteren ostdeutschen Aufholprozess und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland erschwert. Der Bundesrat erinnert deshalb an die Zusage des Bundes, schrittweise einen höheren Anteil der Erstattungen an die Deutsche Rentenversicherung nach dem AAÜG zu übernehmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, eine erste signifikante Erhöhung des Bundesanteils mit dem Bundeshaushalt 2019 umzusetzen.

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Drucksache 330/1/18




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 165/18

... (GG) ein wichtiger Schritt hin zu einer noch stärkeren Unterstützung des Bundes aus gesamtstaatlicher Verantwortung bei der Verbesserung der kommunalen Bildungsinfrastruktur umgesetzt. Der Sondertatbestand des Artikel 104c GG ermöglicht es dem Bund, die aus gesamtstaatlicher Sicht dringend notwendige Sanierung und Modernisierung der schulischen Gebäudeinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen gezielt mit Bundesmitteln zu unterstützen. Diese Regelung greift jedoch dort zu kurz, wo Länder und Kommunen bundesweit und unabhängig von einer kommunalen Finanzschwäche mit ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur vor besonderen Herausforderungen stehen, die auch von finanz- und strukturstarken Kommunen nicht in der gebotenen Zeit alleine zu bewältigen sind. Das betrifft insbesondere den notwendigen flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sowie die Bewältigung der Herausforderungen, die die schnell fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen für das Bildungswesen mit sich bringt. Moderne, für die Zukunft ausgerichtete kommunale Einrichtungen der allgemeinen und der beruflichen Bildung sind eine wichtige Grundlage für die Umsetzung guter pädagogischer Konzepte.

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Drucksache 165/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 104d

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 560/17 (Beschluss)

... d) Die Lage der Kommunalhaushalte hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit insgesamt deutlich verbessert, wobei große Unterschiede zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Kommunen bestehen. Nach wie vor stellen die Aufwendungen für die Aufnahme, aber insbesondere auch für die Integration von Flüchtlingen eine Herausforderung auch für die Haushalte der Kommunen in den kommenden Jahren dar. Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2015 an diesen Kosten. Der Bundesrat spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die entsprechenden Regelungen über das Jahr 2018 hinaus zumindest unverändert fortgesetzt werden.



Drucksache 769/1/16

... Absatz 2 Satz 2 der vorliegenden Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 4 (Artikel 104c) erläutert den Gesetzestext unzutreffend. Es gibt in den Ländern bereits heute länderspezifische, an ihren jeweiligen finanzrechtlichen Rahmenbedingungen ausgerichtete Auswahlkriterien, die zum Teil auch durch verfassungsgerichtliche Urteile bestätigt wurden. Eine Veränderung dieser Auswahl aufgrund von Vorgaben des Bundes würde Zweifel an den bisherigen Kriterien hervorrufen und zu unterschiedlichen Definitionen von Finanzschwäche innerhalb eines Landes führen. Dies wäre auch mit Risiken für künftige verfassungsgerichtliche Verfahren verbunden.

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Drucksache 769/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2 GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 572/16

... Absatz 3 trägt der besonderen Bedeutung der Kommunen als Träger des überwiegenden Teils der öffentlichen Investitionen Rechnung. Aus diesem Grunde und wegen ihrer derzeitigen finanziellen Lage, die ihnen eine eigenständige Finanzierung von Maßnahmen der Lärmaktionsplanung nicht erlaubt, sollen die Finanzhilfen auch ihnen zu Gute kommen, wobei ein besonderes Gewicht auf die finanzschwachen Kommunen gelegt werden soll. Die Auslegung des Begriffs Finanzschwäche obliegt den Ländern. Dies ist sinnvoll, weil die Finanzlage der betroffenen Gebietskörperschaften in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlich ist.

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Drucksache 572/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Förderziel und Fördervolumen

§ 2
Verteilung

§ 3
Förderfähige Maßnahmen

§ 4
Doppelförderung

§ 5
Förderzeitraum

§ 6
Förderquote und Bewirtschaftung

§ 7
Prüfung der Mittelverwendung

§ 8
Rückforderung

§ 9
Verwaltungsvereinbarung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 769/16 (Beschluss)

... Absatz 2 Satz 2 der vorliegenden Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 4 (Artikel 104c) erläutert den Gesetzestext unzutreffend. Es gibt in den Ländern bereits heute länderspezifische, an ihren jeweiligen finanzrechtlichen Rahmenbedingungen ausgerichtete Auswahlkriterien, die zum Teil auch durch verfassungsgerichtliche Urteile bestätigt wurden. Eine Veränderung dieser Auswahl aufgrund von Vorgaben des Bundes würde Zweifel an den bisherigen Kriterien hervorrufen und zu unterschiedlichen Definitionen von Finanzschwäche innerhalb eines Landes führen. Dies wäre auch mit Risiken für künftige verfassungsgerichtliche Verfahren verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 120/15 (Beschluss)

... Der Bund überlässt es auf der einen Seite den Ländern, die zur Bestimmung der Finanzschwäche zugrunde liegenden Kriterien festzulegen. Auf der anderen Seite würde er sie aber nach der derzeitigen Formulierung von § 6 Absatz 3 KInvFG ("Benennung") verpflichten, ihm nicht nur die für die Bestimmung einer Finanzschwäche festgelegten Auswahlkriterien, sondern auch alle antragsberechtigten Gemeinden und Gemeindeverbände im Vorhinein zu benennen. Eine Benennung aller antragsberechtigten Kommunen ist jedoch weder zweckmäßig noch geboten.

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Drucksache 120/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 KInvFErrG

7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG

8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG

9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG

10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG

11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG

12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG

13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG

14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG

15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG

16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG

17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG

18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG

19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG


 
 
 


Drucksache 247/13

... Auch der aktuelle energie- und klimapolitische Rahmen trägt den unterschiedlichen Kapazitäten Rechnung, da die Anstrengungen, die für die Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele der EU erforderlich sind, so auf die Mitgliedstaaten verteilt sind, dass die finanzschwächeren Mitgliedstaaten am geringsten belastet werden. Die bei der Versteigerung von Emissionszertifikaten erzielten Einnahmen werden ebenfalls teilweise umverteilt, um Kostenunterschiede auszugleichen. Außerdem kann im Rahmen der Mechanismen der Zusammenarbeit, die mit der



Drucksache 265/10

... – eine erhebliche Verringerung der Kontrollen im Vorfeld und verbesserte Schutzmaßnahmen für finanzschwächere Teilnehmer, die KMU und Hightech-Startups die Beteiligung erleichtern sollen. 80 % der Teilnehmer am RP7 sind von der vorherigen Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit befreit;



Drucksache 275/05

... Teil c): Bürgschaften für Beteiligungs- oder Quasi-Beteiligungskapital für KMU, um Investitionen lokaler und regionaler Fonds zu sichern, die Startkapital oder Kapital in der Startphase bereitstellen sowie Mezzanine-Finanzierungsfonds, um die besonderen Schwierigkeiten der KMU wegen ihrer Finanzschwäche zu verringern und die insbesondere die Übertragung von Unternehmen erleichtern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 572/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 814/1/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.