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"Finanzströme"
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Zu den neuen Mindestbefugnissen im Bereich der Ermittlung von Verstößen und Durchsetzung des Verbraucherrechts gehören beispielsweise die Durchführung von Testkäufen von Waren oder Dienstleistungen, die Verfolgung von Finanzströmen, verschiedene Interventionen gegenüber Webseiten und der Erlass von Sanktionen. Diese Maßnahmen können durch verbandsklagebefugte Verbände nicht oder allenfalls eingeschränkt wahrgenommen werden. Nur solche Ersuchen werden an die benannten Stellen weitergegeben werden können, in denen ersichtlich keine Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse erforderlich sein werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
§ 6 Ergänzende Verfahrensvorschriften
§ 12 Verordnungsermächtigung.
§ 29 Evaluierung
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
§ 4 Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht
§ 5 Digitalisierung von Dokumenten
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle
2. Benennung der zuständigen Behörden
3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung
4. Rechtswegzuweisung
5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394
bb Elektronische Kommunikation
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.3 Weitere Kosten
II.4 Umsetzung von EU-Recht
II.5 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 157/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... (3) Finanzströme im Sinne des § 8d Absatz 1, Darlehen im Sinne des § 8d Absatz 4 und 5, Preise im Sinne des § 8d Absatz 6 Ziffer 2, Verbindlichkeiten im Sinne des § 8d Absatz 7, die Führung der Konten im Sinne des § 8d Absatz 8 sowie die Führung der Aufzeichnungen im Sinne des § 8d Absatz 9 unterliegen der Überprüfung durch die Regulierungsbehörde."
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG
Drucksache 540/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation
... profitiert. Für eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pflege" müssen die Finanzströme im Gesundheitssystem so geordnet werden, dass die Mitverantwortung für die geriatrische Rehabilitation dort verortet wird, wo der Nutzen aus der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit entsteht.
Entschließung
1. Vergütung im Rehabilitations-Bereich - Aufhebung der Grundlohnsummenbindung
2. Rechtsanspruch der Rehabilitations-Kliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern
3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitations-Maßnahmen
4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern
5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen
Drucksache 540/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation
... profitiert. Für eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pflege" müssen die Finanzströme im Gesundheitssystem so geordnet werden, dass die Mitverantwortung für die geriatrische Rehabilitation dort verortet wird, wo der Nutzen aus der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit entsteht.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation
1. Vergütung im Rehabilitationsbereich - Aufhebung der Grundlohnsummenbindung
2. Rechtsanspruch der Rehabilitationskliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern
3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen
4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern
5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen
Drucksache 258/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... 1. Finanzströme im Sinne des § 8d Absatz 1,
Drucksache 157/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... (3) Finanzströme im Sinne des § 8d Absatz 1, Darlehen im Sinne des § 8d Absatz 4 und 5, Preise im Sinne des § 8d Absatz 6 Ziffer 2, Verbindlichkeiten im Sinne des § 8d Absatz 7, die Führung der Konten im Sinne des § 8d Absatz 8 sowie die Führung der Aufzeichnungen im Sinne des § 8d Absatz 9 unterliegen der Überprüfung durch die Regulierungsbehörde."
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG
Drucksache 251/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
in Bezug auf Referenzwerte für CO2 -arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2 -Bilanz
... Um die Nachhaltigkeitsziele der EU zur verwirklichen, sind erhebliche Investitionen erforderlich. So wird geschätzt, dass alleine im Bereich Klima und Energie zusätzliche Investitionen in Höhe von 180 Mrd. EUR pro Jahr notwendig sind, um die Klima- und Energieziele bis 2030 zu erreichen.8 Ein wesentlicher Teil dieser Finanzströme wird vom privaten Sektor kommen müssen. Um diese Investitionslücke zu schließen, müssen private Kapitalflüsse in beträchtlichem Umfang in nachhaltigere Investitionen gelenkt und der europäische Finanzrahmen völlig neu durchdacht werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
5 Fragebogen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
Kapitel 3a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 19a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 2
Anhang Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN
Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Änderungen der Methodik
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Es wurden EU-Finanzmittel aus verschiedenen Finanzströmen zur Verfügung gestellt und von den Mitgliedstaaten erfolgreich bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Luftqualität eingesetzt, indem entweder Projekte für die Luftqualität direkt unterstützt oder Luftqualitätsziele effizient in andere Investitionen (z.B. Infrastruktur, Landwirtschaft sowie ländliche und regionale Entwicklung) integriert wurden. Die Europäische Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausbauen, um diese bei der optimalen Nutzung der in diesem Programmplanungszeitraum noch verfügbaren Mittel zu unterstützen.
Mitteilung
1. Herausforderung LUFTQUALITÄT
2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT
3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG
3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen
3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung
3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie
3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft
4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER
4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft
4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen
4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität
4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen
Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid
Aktueller Stand
Weitere Maßnahmen
Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge
Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten
Weitere Maßnahmen
Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung
5. Das weitere Vorgehen
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... - Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe qq [korrekt: d] mit der Befugnis, von jeder Behörde, Einrichtung oder Stelle innerhalb des Mitgliedstaats der Markt-überwachungsbehörde - also auch den Justiz-, Polizei- oder Finanzbehörden - oder von jeder natürlichen oder juristischen Person zu verlangen, alle Dokumente, Daten oder Informationen, unabhängig von Form, Format, Speichermedium oder Speicherort, bereitzustellen, damit die Marktüberwachungsbehörde untersuchen kann, ob eine Nichtkonformität bestanden hat oder besteht, und um die Einzelheiten dieser Nichtkonformität zu ermitteln, insbesondere einschließlich jener Informationen, Daten oder Dokumente, die zur Identifizierung und Verfolgung von Finanz- und Datenströmen, zur Feststellung der Identität und der Kontaktdaten der an den Daten- und Finanzströmen beteiligten Personen und zur Ermittlung der Bankverbindung und des Besitzes von Webseiten erforderlich sind, - Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe aaa [korrekt: n] mit der Befugnis, alle endgültigen Entscheidungen, endgültigen Maßnahmen, vom Wirtschaftsakteur gegebenen Zusagen oder gemäß dieser Verordnung getroffenen Entscheidungen - einschließlich der Identität des Wirtschaftsakteurs, der für die Nichtkonformität verantwortlich war - zu veröffentlichen,
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zu Begriffsbestimmungen
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung
Zu Kontrollsystemen
Zu Sanktionsregelungen
Zum Anhang
Zur Übersetzung von Dokumenten
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Das globale Regelwerk ist bei Weitem noch nicht vollständig. Einige Bereiche, vor allem die digitale Wirtschaft, sind kaum reguliert. In anderen gewährleisten die bestehenden Regelungen weder gleiche Wettbewerbsbedingungen noch ein angemessenes Vorgehen gegen schädliche und unfaire Praktiken wie Steuerhinterziehung, Korruption, Abzweigung von Mitteln, illegale Finanzströme und unzulässige staatliche Beihilfen oder Sozialdumping.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 562/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen - COM(2016) 582 final
... Zudem übermittelt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis 31. Mai jedes Jahres einen Jahresbericht über die Verwaltung des Garantiefonds im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Jahresbericht enthält die Darstellung der Finanzlage des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und der bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres."
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... Der jährliche Bericht enthält die Darstellung der Finanzlage des EFSD-Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und der bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 373/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16
... Zu den Änderungen der vierten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche zählt eine harmonisierte Liste mit Sorgfaltspflichten, denen Finanzinstitute in Bezug auf Finanzströme aus diesen Ländern nachkommen müssen.
2 Einleitung
Mehr Steuertransparenz
Gerechtere Besteuerung
Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen
1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften
2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum
3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung
4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit
5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern
2 Schlussfolgerung
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Investitionen und integrativen Wachstums. Eine praktische Ausbildung in Form von strategieorientierten Lehrgängen, Workshops, Partnerschaftsprojekten und Seminaren wird Beamte in die Lage versetzen, wirtschaftliche Entwicklungen zu analysieren sowie wirksame Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen. Die politischen und strategischen Dialoge mit Partnerländern werden ausgebaut, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und illegalen Finanzströmen sowie die Verbesserung der Handelsbeziehungen der EU-Partner zu fördern. Diese Dialoge, die in enger Abstimmung mit Partnereinrichtungen in den jeweiligen Ländern erfolgen, werden zu einer besseren Rechtsetzung und zur Entwicklung der Märkte in den Partnerländern beitragen und so die Beschäftigungschancen erhöhen und die Entwicklung des lokalen Privatsektors voranbringen.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 392/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101 /EG - COM(2016) 450 final; Ratsdok. 10678/16
... zu stärken. Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass Transparenz und ein ungehinderter Zugang zu Informationen Voraussetzung dafür sind, Finanzströme ordnungsgemäß zurückzuverfolgen und illegale Netze und Finanzströme frühzeitig aufzudecken.
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Die EU unterstützt Entwicklungsländer seit langem dabei, nachhaltige inländische Einnahmen zu sichern, unter anderem durch die Bekämpfung von Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und illegalen Finanzströmen. Die EU stellt Entwicklungsländern jährlich 140 Mio. EUR als direkte Unterstützung für Reformen der öffentlichen Finanzen zur Verfügung und führt in mehr als 80 Ländern Budgethilfeprogramme durch. Darüber hinaus haben sich die Kommission und andere internationale Partner im Rahmen der "Addis Tax Initiative"9, die die EU im Juli 2015 mit ihren Partnern auf den Weg gebracht hat, dazu verpflichtet, ihre Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verdoppeln.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 20. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf der Basis des Vorschlags der Ministerpräsidenten und -präsidentinnen zur Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen ab 2020 zeitnah mit den Ländern Verhandlungen aufzunehmen, um ein gemeinsames Konzept zu erreichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Vorschlag der MPK vom Dezember 2015 die Basis für einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Ländern und dem Bund bildet und den Bund mit Blick auf die Entwicklung der Finanzströme zwischen Bund und Ländern nicht überfordert.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 19. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf der Basis des Vorschlags der Ministerpräsidenten und -präsidentinnen zur Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen ab 2020 zeitnah mit den Ländern Verhandlungen aufzunehmen, um ein gemeinsames Konzept zu erreichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Vorschlag der MPK vom Dezember 2015 die Basis für einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Ländern und dem Bund bildet und den Bund mit Blick auf die Entwicklung der Finanzströme zwischen Bund und Ländern nicht überfordert.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Solide politische Bündnisse auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und Werte sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in globalen Fragen. Die AKP-Staaten und die EU haben ein gemeinsames Interesse an der Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der globalen öffentlichen Güter und einer dauerhaften Lösung von Problemen wie dem Klimawandel und der Sicherung der Wasser-, Energie- oder Nahrungsmittelversorgung. Weitere globale Herausforderungen mit generellen Auswirkungen in der EU und den AKP-Staaten bestehen in den Bereichen Frieden und Sicherheit (einschließlich Terrorismus, Extremismus und internationale Kriminalität), Umwelt (vor allem Biodiversität), Migration, Gesundheit, Sicherheit und Finanzen (einschließlich der Themen internationale Finanzarchitektur, Finanzströme und Besteuerung).
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Neben der direkten Kreditvergabe durch die Banken sind Kapitalmärkte der wichtigste Kanal, über den potenzielle Anleger Unternehmen mit Finanzierungsbedarf treffen können. Sie stellen der Wirtschaft ein diversifiziertes Spektrum an Finanzierungsquellen zur Verfügung. Abbildung 1 zeigt einen vereinfachten Überblick über die Finanzströme in einer Volkswirtschaft. Auch wenn es an den Kapitalmärkten in erster Linie um direkte Finanzierungen geht, sind diese Märkte doch auch mit Finanzmittlern verknüpft, die Gelder von den Sparern zu den Investoren lenken.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 323/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91b)
... Gegenwärtig können Bund und Länder gemeinsam nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell fördern, während Hochschulen lediglich in Form von thematisch und zeitlich begrenzten Projekten durch den Bund unterstützt werden können. Mit der Grundgesetzänderung wird zusätzlich eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder Institutsverbünden ermöglicht. Darüber hinaus können Verbindungen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen zukünftig wesentlich einfacher als bisher gemeinsam durch Bund und Länder unterstützt und effizienter ausgestaltet werden, da mit der Grundgesetzänderung insbesondere die bisher mit der Trennung der Finanzströme verbundenen rechtlichen und administrativen Probleme entfallen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1/E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger/für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 30/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz - und Personalstatistikgesetzes
... Um die gestiegenen Qualitätserfordernisse des EU-Rechts zu erfüllen, muss das Erhebungsprogramm im Bereich der Statistiken über die Schulden- und die finanzielle Transaktionen erweitert werden. Außerdem müssen Finanzströme und -bestände innerhalb des Staatssektors, aber auch Finanzströme zwischen Einheiten des Sektors Staat und dem öffentlichen bzw. dem privaten Sektor vollständig erfasst werden. Dazu muss der Staatssektor klar abgegrenzt sein und die erforderlichen Daten müssen allgemein zugänglich sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
§ 5 Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
§ 9 Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind
§ 9a Datenbank Berichtskreismanagement
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 419/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91b)
... änderung wird eine langfristige Förderung von exzellenten Einrichtungen ermöglicht, unabhängig von ihrer institutionellen Anbindung an eine Hochschule oder an eine außeruniversitäre Einrichtung. Darüber hinaus können Verbindungen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen zukünftig wesentlich einfacher als bisher gemeinsam durch Bund und Länder unterstützt und effizienter ausgestaltet werden, da mit der Grundgesetzänderung insbesondere die bisher mit der Trennung der Finanzströme verbundenen rechtlichen und administrativen Probleme entfallen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1/ E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger/für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2130: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... Zum anderen muss der CoP10-Verpflichtung, im Interesse der wirksamen Umsetzung der Nagoya-Ergebnisse die Finanzmittel aus allen Quellen aufzustocken, nachgekommen werden. Die CoP 11-Debatten über die Finanzierung der Einzelziele sollten nicht nur dem erhöhten Bedarf an öffentlichen Mitteln Rechnung tragen, sondern auch dem Potenzial innovativer Finanzierungsmechanismen. Die zur Deckung des festgestellten Mittelbedarfs erforderlichen Finanzströme (Eigenmittel und Mittel aus innovativen Quellen) sollten in nationalen Biodiversitätsstrategien und –aktionsplänen festgeschrieben werden.
1. Einleitung
2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU
2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat
2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile
2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage
3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt
3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur
Einzelziel 1
3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen
Einzelziel 2
3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei
Einzelziel 3*
Einzelziel 4
3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Einzelziel 5
3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise
Einzelziel 6
3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen
4. Wir sitzen alle im selben Boot
4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität
4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen
4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU
5. Folgemassnahmen
Anhang
Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie
Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete
Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung
Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung
Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen
Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU
Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen
Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität
Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität
Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft
Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer
Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne
Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen
Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände
Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme
Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU
Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten
Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität
Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung
Drucksache 830/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 165/94 und Nr. 78/2008 des Rates KOM (2010) 745 endg.
... (12) Für die reibungslose Verwaltung der Finanzströme sollte insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Mittel für die Finanzierung der Ausgaben selbst bereitstellen, die Kommission die Befugnis zum Erlass von Durchführungsrechtsakten betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Mitgliedstaaten unter Beachtung der EGFL- und ELER-spezifischen Verwaltungsmodalitäten erhalten.
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Die Instrumente zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung müssen bei neuen potenziellen Schwachstellen des Finanzsystems und neuen Zahlungsmethoden, die sich Terroristen zunutze machen, ansetzen. Diese Instrumente müssen gewährleisten, dass die Finanzströme in geeigneter Weise überwacht werden und dass Personen oder Gruppen, die als Finanzquelle für Terroristen in Frage kommen, auf wirksame und transparente Weise identifiziert werden. Mit Blick auf Wohltätigkeitsorganisationen sind Empfehlungen auszuarbeiten, die auf mehr Transparenz und Verantwortungsbewusstsein in solchen Organisationen abzielen.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 687/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu einer europäischen Hafenpolitik (2008/2007(INI))
... 39. fordert die Kommission auf, eine Untersuchung der Finanzströme von den öffentlichen Stellen zu den europäischen Handelshäfen durchzuführen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu ermitteln, und in den Leitlinien für staatliche Beihilfen klarzustellen, welche Art von Unterstützung für Hafenbehörden als Staatsbeihilfe bewertet werden sollte; geht davon aus, dass etwaige Investitionen staatlicher Stellen zum Ausbau der Häfen insofern nicht als staatliche Beihilfen gelten dürfen, als sie unmittelbar auf ökologische Verbesserungen oder die Verringerung von Staus und eine verminderte Nutzung der Straßen für den Güterverkehr ausgerichtet sind, insbesondere wenn sie als erforderlich zur Gewährleistung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts erachtet werden (z.B. im Zusammenhang mit Inseln), es sei denn, sie kämen einem einzigen Nutzer oder Betreiber zugute;
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Finanzströme
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... 66. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung von öffentlichen Diensten zu verbessern, insbesondere die Verbindung zwischen Diensten für Kinder und denen für Erwachsene; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Unterstützungsprogramme für Eltern auf verschiedenen Gebieten einzuführen, wo Armut zu mangelndem Wissen in Bezug auf Kindererziehung führt, und dafür Sorge zu tragen dass Kinder-Telefonnotrufdienste ausreichend Mittel erhalten; betont, dass öffentliche Dienstleistungen für Kinder und Familien gewährleisten müssen, dass die richtigen Strukturen, Anreize, Leistungssysteme, Finanzströme und Arbeitskräfte vorhanden sind, um für bessere Prävention und Soforteinsatz im gesamten System zu sorgen dass die Einsatzkräfte an vorderster Front über die richtigen Fähigkeiten, Kenntnisse und das Vertrauen verfügen, um bessere Prävention und Soforteinsatz leisten zu können, und dass die Dienste den Bedürfnissen der Nutzer, insbesondere denen gefährdeter Familien, entsprechen;
Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... " werden strukturiert alle Informationen zusammengestellt, die benötigt werden, um einen faktengestützten Ansatz zur Steuerung der Migration zu fördern. Der Arbeitsmarktbedarf wird ein zentrales Element dieser Profile sein. Ziel ist nicht nur die Erfassung von Daten über die aktuelle Arbeitsmarktlage, die Arbeitslosenquote, die Nachfrage und das Angebot auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch die Identifizierung potenzieller Qualifikationsengpässe nach Sektoren und Berufen. Aufgrund von Einwanderungsprofilen werden die EU und die Mitgliedstaaten in der Lage sein, sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern Regelungen für einen besseren Ausgleich zwischen dem Arbeitsmarktbedarf und den Fertigkeiten der Arbeitskräfte festzulegen. Die Einwanderungsprofile werden auch Informationen über die in transnationalen Gemeinschaften verfügbaren Qualifikationen, die Zusammensetzung der Migrationsströme, unter anderem nach Geschlecht und Alter, sowie die mit der Migration zusammenhängenden ein- und ausgehenden Finanzströme, einschließlich der Geldüberweisungen von Migranten in ihre Herkunftsländer, enthalten.
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
Drucksache 597/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... Eine zentrale Auszahlung und Anpassung von Renten brächte keine Vorteile oder Arbeitsersparnisse für die landwirtschaftliche Sozialversicherung, sondern würde bei Rücküberweisungen unnötige Informationsflüsse und Geldbewegungen erforderlich machen. Sie wäre insgesamt unwirtschaftlich. Der Hinweis auf Verfahren bei den Alterskassen, deren Renten zentral über den Gesamtverband der Landwirtschaftlichen Alterskasse ausgezahlt werden, greift nicht, da dort die Finanzströme auf Grund des hohen Bundesmittelanteils anders organisiert sind. Bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung müsste das Geld erst von den Berufsgenossenschaften auf den Spitzenverband transferiert, alle Daten gesammelt und dann die Renten dort ausgezahlt werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143a Abs. 1 Satz 1 SGB VII
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 2 SGB VII , Artikel 7 § 6 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 7 SGB VII
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 SGB VII
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VII
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB VII
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 SGB VII
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB VII
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB VII
10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 SGB VII
11. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Nr. 16 SGB VII
12. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 bis 4, Abs. 6 Satz 6 SGB VII , Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 ALG , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 KVLG 1989
13. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 2 SGB VII
14. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 3 SGB VII
15. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 4 SGB VII
16. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 5 SGB VII
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 3 Nr. 1 SGB VII , Nr. 12 §§ 184a, 184b Abs. 4, §§ 184c, 184d Abs. 2 - neu - SGB VII,
18. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 3 Nr. 1 SGB VII , Nr. 12 § 184b Abs. 4 und § 184c SGB VII , Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten
19. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 1 SGB VII
20. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 3 SGB VII
21. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 5 SGB VII , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 Nr. 2 KVLG 1989
22. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 6 Satz 6 SGB VII
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 183 Abs. 5a SGB VII , Buchstabe b § 183 Abs. 6 Satz 3 SGB VII
24. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 187a Satz 1a - neu - SGB VII , Artikel 3 Nr. 4 § 119a Satz 1a - neu - ALG , Artikel 4 Nr. 3 § 18a Satz 1a - neu - KLVG 1989
25. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 205 Abs. 3 SGB VII
26. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 221 Abs. 3 SGB VII
27. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB VII
28. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 3 SGB VII
29. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 4 SGB VII
30. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 SGB VII , Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten
31. Zu Artikel 2a - neu - § 221 Abs. 1a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 Nr. 3 ALG
33. Zu Artikel 7 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
34. Zu Artikel 7 § 4 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
35. Zu Artikel 7 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
36. Zu Artikel 7 § 9 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Beibehaltung der Bundesmittel
Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Zu Artikel 1
Drucksache 597/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... Eine zentrale Auszahlung und Anpassung von Renten brächte keine Vorteile oder Arbeitsersparnisse für die landwirtschaftliche Sozialversicherung, sondern würde bei Rücküberweisungen unnötige Informationsflüsse und Geldbewegungen erforderlich machen. Sie wäre insgesamt unwirtschaftlich. Der Hinweis auf Verfahren bei den Alterskassen, deren Renten zentral über den Gesamtverband der Landwirtschaftlichen Alterskasse ausgezahlt werden, greift nicht, da dort die Finanzströme auf Grund des hohen Bundesmittelanteils anders organisiert sind. Bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung müsste das Geld erst von den Berufsgenossenschaften auf den Spitzenverband transferiert, alle Daten gesammelt und dann die Renten dort ausgezahlt werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143a Abs. 1 Satz 1 SGB VII
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 2 SGB VII , Artikel 7 § 6 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 7 SGB VII
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 SGB VII
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VII
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB VII
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 SGB VII
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB VII
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB VII
10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 SGB VII
11. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Nr. 16 SGB VII
12. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 bis 4, Abs. 6 Satz 6 SGB VII , Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 ALG , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 KVLG 1989
13. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 2 SGB VII
14. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 3 SGB VII
15. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 4 SGB VII
16. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 5 SGB VII
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 3 Nr. 1 SGB VII , Nr. 12 §§ 184a, 184b Abs. 4, §§ 184c, 184d Abs. 2 - neu - SGB VII, Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten
18. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 1 SGB VII
19. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 3 SGB VII
20. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 5 SGB VII , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 Nr. 2 KVLG 1989
21. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 6 Satz 6 SGB VII
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 183 Abs. 5a SGB VII , Buchstabe b § 183 Abs. 6 Satz 3 SGB VII
23. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 187a Satz 1a - neu - SGB VII , Artikel 3 Nr. 4 § 119a Satz 1a - neu - ALG , Artikel 4 Nr. 3 § 18a Satz 1a - neu - KLVG 1989
24. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 205 Abs. 3 SGB VII
25. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 221 Abs. 3 SGB VII
26. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB VII
27. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 3 SGB VII
28. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 4 SGB VII
29. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 SGB VII , Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten
30. Zu Artikel 2a - neu - § 221 Abs. 1a - neu - SGB V
31. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 Nr. 3 ALG
32. Zu Artikel 7 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
33. Zu Artikel 7 § 4 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
34. Zu Artikel 7 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
35. Zu Artikel 7 § 9 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
36. Zum Gesetzentwurf insgesamt Beibehaltung der Bundesmittel
37. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Drucksache 483/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zu den Entwürfen für Beschlüsse der Kommission zur Ausarbeitung von regionalen Strategiepapieren und regionalen Richtprogrammen für den Mercosur und für Lateinamerika
... " (DCD/DAC(2002)21) öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom OECD/DAC erstellten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe definiert, für die unter anderem alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands der Entwicklungsländer durchgeführt werden5,
2 Lateinamerika
2 Mercosur
Drucksache 215/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Entwürfen für Entscheidungen der Kommission zur Ausarbeitung von Länderstrategiepapieren und Richtprogrammen für Malaysia, Brasilien und Pakistan
... E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen Richtlinien für das Meldeverfahren im Rahmen des Creditor Reporting System (DCD/DAC(2002)21) offizielle Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom DAC erstellten Liste der Empfänger offizieller Entwicklungshilfe definiert, für die insbesondere alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstandes der Entwicklungsländer durchgeführt werden,
2 Malaysia
2 Brasilien
2 Pakistan
Drucksache 498/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zu dem Entwurf für eine Entscheidung der Kommission zur Ausarbeitung eines regionalen Strategiepapiers 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms für Asien
... " (DCD/DAC(2002)21) öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom OECD/DAC erstellten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe definiert, für die unter anderem alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands der Entwicklungsländer durchgeführt werden5,
Drucksache 90/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System Integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) KOM (2006) 11 endg.; Ratsdok. 5683/06
... 1. Die Statistiken im Zusammenhang mit dem ESSOSS-Kernsystem decken die Finanzströme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben des Sozialschutzes ab.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Einschlägige Vorschriften
• Kohärenz mit anderen Politikfeldern und Zielsetzungen der Europäischen Union
2 Ergebnisse der Öffentlichen Anhörungen von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Öffentliche Anhörung von Interessengruppen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassende Darstellung des Maßnahmenvorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments Vorgeschlagenes Instrument:
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Informationen
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zweck des Systems
Artikel 4 Modul Rentenempfänger
Artikel 5 Zusätzliche Module
Artikel 6 Datenquellen
Artikel 7 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 8 Verfahren
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang I Kernsystem von ESSOSS
1. Quantitative Daten
1.1. Übermittelte Daten
1.1.1. Ausgaben
1.1.2. Einnahmen
1.2. Bereitstellung der Daten
1.3. Verbreitung
2. Qualitative Informationen nach Systemen und detaillierten Leistungen
2.1. Behandelte Themen
2.2. Vorlage von Daten und Aktualisierung der qualitativen Informationen
2.3. Verbreitung
Anhang II Modul für die Rentenempfänger
1. Thematik
2. Bereitstellung der Daten
3. Verbreitung
Anhang III Pilot-Datenerhebung über die Nettosozialleistungen
1. Thematik
2. Bereitstellung von Daten
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 22/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 64/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung COM(2016) 50 final
Drucksache 72/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 COM(2015) 81 final
Drucksache 89/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 COM(2015) 44 final
Drucksache 139/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2018
Drucksache 227/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
Drucksache 284/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Drucksache 286/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden - COM(2016) 283 final
Drucksache 289/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
Drucksache 392/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101 /EG COM(2016) 450 final
Drucksache 545/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)
Drucksache 564/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung)
Drucksache 673/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 , (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
Drucksache 771/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2017) 795 final
Drucksache 771/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 966. Sitzung des Bundesrates am 23. März 2018
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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