6152 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Fisch"
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... Ein zu errichtendes Wohngebäude ist so zu errichten, dass der Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 nicht überschreitet.
Drucksache 335/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Das BMEL hat den Erfüllungsaufwand geschätzt. Die Schätzungen und Annahmen beruhen durchgängig auf Auskünften der Länder, der Landwirtschaft, der Gerätehersteller sowie der Schulungseinrichtungen. Ferner wurden auf wissenschaftlicher Basis erstellte Berechnungen des Thünen-Institutes (Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei) und einschlägige Bundesstatistiken beigezogen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahme vom Tierarztvorbehalt
§ 3 Tierarzneimittel zur Betäubung
§ 4 Verfahren der Ferkelkastration unter Betäubung
§ 5 Orte und Narkosegeräte
§ 6 Sachkunde
§ 7 Schulungseinrichtungen, Lehrgänge und Überprüfung der praktischen Fähigkeiten
§ 8 Dokumentation
§ 9 Übergangsvorschriften
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4718, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.4. ‚One in one out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... (1) Bei der internationalen Adoptionsvermittlung (§ 2a Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2) hat die Adoptionsvermittlungsstelle (§ 9b und § 2 Absatz 3) die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber nach den §§ 7 und 7b und die Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) die länderspezifische Eignung der Adoptionsbewerber nach § 7c zu prüfen.
Drucksache 279/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... a) Die positive konjunkturelle Lage der deutschen Wirtschaft, der voranschreitende demografische Wandel und die Digitalisierung der Arbeitswelt führen bereits heute dazu, dass der Fachkräftebedarf allein durch die zur Verfügung stehenden inländischen Potenziale nicht gedeckt werden kann. Auch wird die Einwanderung aus der EU in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach zurückgehen. Nur mittels eines umfassenden und offensiven Konzeptes zur Fachkräftesicherung, welches die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten beinhaltet, aber auch die bereits hier lebenden Menschen mit Fluchthintergrund berücksichtigt, kann der steigende Bedarf gedeckt werden.
Drucksache 54/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Das trifft insbesondere die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene, und hier besonders die Sozialarbeit. Bereits in früheren Begründungen zu Gesetzesänderungen des AZRG wurde die Bedeutung des Ausländerzentralregisters (AZR) für den Bereich der Integration hervorgehoben. Dort werden Informationen gespeichert, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind (Daten über Schulbildung, Berufsausbildung, Informationen zur Absolvierung eines Integrationskurses und Sprachkenntnisse, aufenthaltsrechtlicher Status). Der Bundesagentur für Arbeit und den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeit zuständigen Stellen können die entsprechenden Daten nach § 18b AZRG bereits nach der aktuellen Rechtslage übermittelt werden, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt erfüllen können. Die Erwägungen, die zur Aufnahme dieser Regelung ins AZRG geführt haben, gelten gleichermaßen auch für migrations- und integrationsspezifische Beratungs- und Begleitungsangebote der zuständigen Stellen der Länder und Kommunen. Sie tragen wesentlich zur Erfüllung der staatlichen Aufgabe im Bereich der Integration bei. Auch hier ist es für die zügige und korrekte Beratung sowie die Einleitung der jeweils passgenauen Integrationsmaßnahmen notwendig, dass möglichst rasch Klarheit über die für die Integration wesentlichen Aspekte und den Stand behördlicher Entscheidungen in diesem Kontext geschaffen werden kann.
Drucksache 285/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Zu den inkriminierten Tathandlungen gehört neben dem Zerstören und Beschädigen (vgl. zur Begriffsbestimmung insofern § 303 StGB) sowie dem Unbrauchbarmachen und Unkenntlichmachen auch das Entfernen sowie das Verüben beschimpfenden Unfugs an der Flagge. Das Tatbestandsmerkmal des beschimpfenden Unfugs ist hierbei erfüllt, wenn sich die Kundgebung der Missachtung von Flagge in roher Form räumlich unmittelbar gegen die Sache richtet, ohne, dass eine Substanzverletzung oder Funktionsstörung eintreten muss (vgl. hierzu Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 90a, Rn. 10). Beispiele sind das Bespucken oder Betreten der Flagge, um die Europäische Union und deren Werte Freiheit, Frieden und Solidarität verächtlich zu machen. Insoweit ist in subjektiver Hinsicht bedingter Vorsatz ausreichend. Hierbei muss sich der Täter jedoch der Bedeutung seiner Handlung für den unbefangenen Beobachter bewusst sein (vgl. Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 90a, Rn. 12 m.w. N.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 90c Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 438/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die im Jahr 2018 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuch s
Bericht über die im Jahr 2018 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des
Drucksache 665/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugs gesetz (Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung - StVollzGerAktÜbV )
... Aktenführende Stelle ist in den hier betroffenen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz in der Regel das Gericht, bei dem der Antrag des Gefangenen oder Untergebrachten auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG eingeht. Somit können in erster Linie Gerichte untereinander sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften einander Gerichtsakten über Verfahren nach § 109 StVollzG übermitteln. Die Vollzugsbehörde führt keine Gerichtsakten im Sinne des § 110a Absatz 1 Satz 1 StVollzG, kann eine solche Akte bzw. einzelne Aktenbestandteile jedoch ebenso wie die Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens gegebenenfalls zur Stellungnahme erhalten. Es soll den Landesjustizverwaltungen überlassen bleiben zu entscheiden, inwieweit in den Straf- und Maßregelvollzugsanstalten entsprechende Aktenführungssysteme eingerichtet werden sollen oder ob den Anstalten ähnlich wie der Polizei als Ermittlungsorgan im Strafverfahren die Akte in Form des Repräsentats, dasheißt in Form einer Sammlung der Aktenbestandteile in PDF_Einzeldokumenten zu übermitteln ist. Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalten und Ergänzungen zur Akte können im letztgenannten Fall als elektronische Dokumente gemäß § 120 Absatz 1 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 32b Absatz 3 StPO an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zur dort geführten elektronischen Akte übermittelt werden. Die Repräsentate sind nach Erledigung gemäß § 120 Absatz 1 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 499 StPO unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Soweit die Ermittlungsbehörde das Ermittlungsverfahren von Beginn an im Auftrag der ersuchenden Staatsanwaltschaft geführt hat, ist der überwiegende Inhalt des Repräsentats ohnehin in dem ermittlungsbehördlichen Vorgangsbearbeitungssystem vorhanden; eine gesonderte Speicherung des Repräsentats ist daher bereits aus diesen Gründen nicht erforderlich. Wird ein Ermittlungsersuchen nebst Repräsentat einer zuvor nicht befassten Ermittlungsbehörde zur Vornahme einer spezifischen Nachermittlung übersandt, kann diese unter Nutzung einzelner Informationen und gegebenenfalls auch einzelner Dokumente aus dem Repräsentat einen eigenen Vorgang im Bearbeitungssystem anlegen und hat nach Erledigung des Ermittlungsersuchens lediglich die überschießenden Teile des Repräsentats zu löschen.
Drucksache 554/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
... § 9 Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
Drucksache 411/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht - COM(2019) 399 final
... (10) Die Kommission sollte in die Lage versetzt werden, rasch über die Bereitstellung spezifischer Finanzmittel zu entscheiden und sie so schnell wie möglich zu mobilisieren. Die geltenden Bestimmungen für Vorschusszahlungen sollten deshalb durch Erhöhung der einschlägigen Beträge ausgebaut werden.
Drucksache 514/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... 7. Demografische Auswirkungen
Drucksache 51/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eich-gebührenverordnung und der Mess - und Eichverordnung
... - und Eichgebührenverordnung erstmalig berücksichtigt worden. Dafür wurde unter den Schlüsselzahlen 5.4.7.1 und 5.4.7.2 eine Gebühr für Zapf-anlagen für wässrige Harnstofflösungen aufgenommen. In dem Überschriften-text für diese Gebührenpositionen ist fälschlicherweise der Oberbegriff "Messanlagen" statt des spezifischen Begriffs "Zapfanlagen" aufgenommen worden. Diese redaktionelle Klarstellung dient der Rechtssicherheit und der Eindeutigkeit der Regelung.
Drucksache 352/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Nach den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse und der FIU weist der Immobiliensektor spezifische Geldwäscherisiken auf (vergleiche Begründung des Gesetzentwurfs, BR-Drucksache 352/19, Seite 109). Immobiliengeschäfte und das Baugewerbe gelten als Hochrisikobereiche, weil große Geldbeträge unauffällig konvertiert werden können, hohe Transaktionsbeträge typisch sind und weil Strohmänner relativ leicht eingesetzt werden können. Der Immobiliensektor eignet sich demnach im besonderen Maße zur Verschleierung der Herkunft illegal erlangter Gelder.
Drucksache 618/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1308/2013
hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013
, (EU) Nr. 1306/2013
und (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021 COM(2019) 581 final
... über die einheitliche GMO enthält Vorschriften für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte, einschließlich Beihilferegelungen für bestimmte Sektoren. In ihr sind die Kriterien für die Intervention auf den Agrarmärkten und die sektorspezifische Stützung festgelegt. Um Kohärenz zu gewährleisten, erfolgen die meisten Interventionen der neuen GAP im Rahmen des strategischen GAP-Förderplans des jeweiligen Mitgliedstaats, einschließlich mehrerer sektorspezifischer Interventionen, die zuvor in der Verordnung (EU) Nr.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
a Verlängerung der Anwendbarkeit der bestehenden Verordnungen
b Übergang zum nächsten GAP-Zeitraum
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Verordnung
Verordnung
Verordnung
Verordnung
Verordnung
Verordnung
Verordnung
Vorschlag
Titel I Übergangsbestimmungen
Kapitel I Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das Programmjahr 2021 und Verlängerung bestimmter Zeiträume gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1310/2013
Artikel 1 Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen
Artikel 2 Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Programme
Artikel 3 Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten im Jahr 2021
Kapitel II Anwendung der Artikel 25 bis 28 der Verordnung (EU) [neue Dachverordnung] auf das Programmjahr 2021
Artikel 4 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
Kapitel III Zahlungsansprüche für Direktzahlungen an Landwirte
Artikel 5 Endgültige Zahlungsansprüche
Kapitel IV Übergangsbestimmungen betreffend die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 und die Umsetzung der GAP-Strategiepläne
Abschnitt 1 Entwicklung des ländlichen RAUMS
Artikel 6 Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten während des Zeitraums des GAP-Strategieplans
Abschnitt 2 BEIHILFEREGELUNGEN GEMÄß den Artikeln 29 BIS 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Artikel 7 Fortgesetzte Anwendung der Beihilferegelungen gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Titel II Änderungen
Artikel 8 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Artikel 9 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Artikel 33 Mittelbindungen
Artikel 10 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Artikel 15a Mitteilungen für das Kalenderjahr 2021
Artikel 29 Mitteilungen zum Wert von Zahlungsansprüchen und zur Annäherung
Artikel 11 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Artikel 12 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013
Artikel 13 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 229/2013
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 14 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 228/2013, EU Nr. 229/2013 und EU Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 und zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 1305/2013 , EU Nr. 1306/2013 und EU Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021
Anhang I
Anhang II
Anhang III Anhang VI HAUSHALTSOBERGRENZEN für STÜTZUNGSPROGRAMME GEMÄẞ Artikel 44 Absatz 1
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... Aufgrund des beträchtlichen Verbrauchs fossiler Kraftstoffe verursacht die weltweite Schifffahrt erhebliche Mengen an THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. Die THG-Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr machen schätzungsweise 2-3 % der gesamten weltweiten THG-Emissionen aus und übertreffen damit Emissionen jedes beliebigen EU-Mitgliedstaats. Wäre der Schifffahrtsektor ein Land, läge er weltweit an sechster Stelle auf der Liste der größten Emittenten. Der Anteil des Sektors auf EU-Ebene ist genauso erheblich: im Jahr 2015 entfielen 13 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor auf den Seeverkehr.1 Der Seeverkehr ist der einzige Sektor, der nicht ausdrücklich im Rahmen eines Emissionsreduktionsziels der EU oder spezifischer Klimaschutzmaßnahmen behandelt wird.
Drucksache 398/19
... Die Änderung der EMAS-Verordnung vom Jahr 2018 betrifft die Umweltberichterstattung nach Anhang IV, die auf den Erfahrungen mit der letzten Novelle der EMAS-Verordnung 2010 basiert. Folgerichtig zur vorhergehenden Anpassung von Anhang I und II wurden hier die Anforderungen an die Darstellung des Kontextes der Organisation präzisiert. Zusätzlich wurde die Option eröffnet, dass Organisationen der Umwelterklärung zusätzliche sachdienliche Informationen im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen oder mit der Einhaltung spezifischer Anforderungen beifügen. Besonders darauf hingewiesen wird, dass sämtliche Angaben in der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter validiert werden müssen.
Drucksache 517/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Die vorstehenden Ausführungen gelten analog für die von der Bundesregierung formulierte Änderung zu § 83 SGB V, dass in Gesamtverträgen kassenindividuelle oder kassenspezifische Vereinbarungen verboten sein sollen, die bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorsehen.
Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... Die steuerliche FuE-Förderung stellt ein Instrument dar, dass die Finanzierungsmöglichkeiten von KMU in der Breite verbessern, somit Anreize für FuE setzen und damit die Anzahl kontinuierlich forschender Unternehmen erhöhen soll. Damit ersetzt sie aber keinesfalls die erfolgreiche, auf spezifische Projekte ausgerichtete direkte FuE-Projektförderung.
Drucksache 623/19
Gesetzesantrag der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Obgleich in der demografischen Entwicklung noch keine grundlegende Trendwende zu erkennen ist, haben sich die Geburtenzahlen in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich erhöht:
Drucksache 99/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetz es
... oder sonstigen zum Schutz vor Gewalt, insbesondere häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt, erforderlichen Maßnahmen entgegensteht." ersetzt.‘
Drucksache 633/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren (Strafaktenübermittlungsverordnung - StrafAktÜbV )
... StPO unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Soweit die Ermittlungsbehörde das Ermittlungsverfahren von Beginn an im Auftrag der ersuchenden Staatsanwaltschaft geführt hat, ist der überwiegende Inhalt des Repräsentats ohnehin in dem ermittlungspolizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem vorhanden; eine gesonderte Speicherung des Repräsentats ist daher bereits aus diesen Gründen nicht erforderlich. Wird ein Ermittlungsersuchen nebst Repräsentat einer zuvor nicht befassten Ermittlungsbehörde zur Vornahme einer spezifischen Nachermittlung übersandt, kann diese unter Nutzung einzelner Informationen und gegebenenfalls auch einzelner Dokumente aus dem Repräsentat einen eigenen Vorgang im Bearbeitungssystem anlegen und hat nach Erledigung des Ermittlungsersuchens lediglich die überschießenden Teile des Repräsentats zu löschen.
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... Die meisten Arzneimittel sind so konzipiert, dass sie schon bei geringen Konzentrationen wirken und damit für den menschlichen oder tierischen Körper verträglich sind; zudem sollen sie so lange intakt bleiben, dass sie ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können. Arzneimittel, die in der Umwelt weiterbestehen und sich über das Wasser oder den Boden ausbreiten oder sich in Pflanzen oder Wildtieren ansammeln, sowie Arzneimittel, deren Umweltkonzentrationen durch ständige Freisetzung konstant sind, können aufgrund ihrer Toxizität oder ähnlicher Eigenschaften ein Risiko darstellen. Studien haben gezeigt, dass einige Arzneimittel bereits in den niedrigen Konzentrationen, die in Wasser und Boden festgestellt wurden, oder sogar in kleineren Konzentrationen direkte Auswirkungen auf die Tierwelt haben.16 So können beispielsweise männliche Fische, die dem Hauptinhaltsstoff des Kontrazeptivums in solchen Konzentrationen ausgesetzt werden, durch seine Auswirkungen auf das endokrine System verweiblichen, was das Fortpflanzungsvermögen der Population beeinträchtigt.17 In anderen Studien wurde beobachtet, dass Fische, die geringen Konzentrationen gewisser Antidepressiva ausgesetzt waren, ihr Verhalten auf eine Weise veränderten, die ihr Überleben beeinträchtigen könnte.18 In Fischen und Ottern wurde das Schmerzmittel Diclofenac gefunden.19 Vor einigen Jahren wurde Alarm geschlagen wegen des unerwarteten Letaleffekts dieses Medikaments auf Geier in Asien, die mit ihm über Kadaver von damit behandelten Rindern in Berührung kamen.20 Ein Rückgang der Mistkäfer-Populationen wird zumindest teilweise auf den Einsatz von Antiparasitika, darunter Ivermectin21, in der Viehhaltung zurückgeführt. Dies hat Konsequenzen für den Nährstoffkreislauf; zudem könnten weitere indirekte Auswirkungen auf Ökosysteme, einschließlich seltener Fledermaus- und Vogelarten, erheblich sein.22
Mitteilung
1. Einleitung
2. Problemstellung
2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt
2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen
2.3 Auswirkungen auf die Umwelt
2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz
2.5 Wissenslücken
2.6 Ausblick
3. Die Ziele des strategischen Ansatzes
4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen
4.1 Politik der Union
4.2 Weitere Initiativen
5. Maßnahmen
5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln
5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung
5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung
5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung
5.6 Schließen weiterer Wissenslücken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 427/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei"
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei"
Drucksache 339/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Ziviloder Handelssachen
... Insgesamt hat die Verordnung einen Beitrag zur Erreichung ihrer allgemeinen, spezifischen und operativen Ziele geleistet. Die Einführung gemeinsamer Methoden für die Beweisaufnahme wurde von den Angehörigen der Rechtsberufe begrüßt. Die Einführung von Standardformblättern und Kommunikationskanälen hat die Kommunikation erleichtert. Die Verordnung hat die Effizienz von Gerichtsverfahren verbessert, und zwar sowohl im Vergleich zum Haager Übereinkommen als auch im zeitlichen Vergleich zwischen 2001 und 2017. Sie trägt somit zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bei. Sie stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen den Gerichten und trägt dazu bei, den Aufwand für Bürger und Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Verfahren beteiligt sind, zu verringern.
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Schließlich erfordert die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion eine spezifische Antwort auf die Frage, wie wirtschaftliche Schocks abgefedert werden können. Angesichts des beabsichtigten Anwendungsbereichs und Zwecks der Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion schlägt die Kommission vor, als Beitrag zur Finanzierung der Zuschusskomponente der Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion einen Betrag proportional zu den jährlich im Eurosystem erzielten monetären Einkünften zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge werden von den teilnehmenden, dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten erhoben und im EU-Haushalt als externe zweckgebundene Einnahmen ausgewiesen.
Drucksache 349/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... Die vorgesehenen Verordnungsänderungen dienen der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen. Mit dem vorgesehenen Rückverfolgbarkeitssystem sollen Kriminalität, Steuerverkürzung und ein Unterlaufen der Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes besser bekämpft werden. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Gleichstellungspolitische Aspekte sind nicht betroffen. Der Verordnungsentwurf hat keine spezifischen Auswirkungen auf junge Menschen und keine spezifische Relevanz im Hinblick auf die demografische Entwicklung.
Drucksache 72/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
... b) Für wenig praxistauglich hält der Bundesrat dagegen die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelung, wonach der Anleger auf keinen Fall auf der Grundlage von im Vorfeld der Errichtung des Fonds ausgetauschten oder erörterten Dokumenten eine Anlageentscheidung treffen kann (Artikel 2 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags). Mit dieser Regelung wären Fonds, die dem spezifischen Bedarf institutioneller Anleger gerecht werden, im Grunde ausgeschlossen. Fondsanbieter müssen auch weiterhin bei der Entwicklung bedarfsgerechter Investmentfonds Anlageideen und -strategien samt Entwürfen von Dokumenten mit professionellen Investoren diskutieren können.
Drucksache 259/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
... Spezifische Aspekte der Gestaltung und Funktionsweise des multilateralen Investitionsgerichtshofs müssen noch mit den betreffenden Drittsaaten erörtert und verhandelt werden. Dabei wird zweifellos die Frage im Mittelpunkt stehen, wie je nach der Zahl der Länder, die voraussichtlich Mitglied des Gerichtshofs werden wollen, und in Anbetracht des zu erwartenden Arbeitsvolumens die Ressourcen mit höchstmöglicher Effizienz zu nutzen sein werden und wie die gebotene Flexibilität sichergestellt werden kann. Die betreffenden Länder werden außerdem prüfen, welche Mechanismen am besten geeignet sind, unbegründete und unseriöse Forderungen zu verhindern und dabei, wie der Bundesrat zurecht anmerkt, die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Investoren einen Teil der Last tragen, beispielsweise in Form eines Gebührensystems und durch Festlegung des Grundsatzes, dass die unterlegene Partei für die Verfahrenskosten aufkommt. Die Kommission ist überzeugt; dass eine gerechte, transparente und effiziente Nutzung der Ressourcen für den Erfolg dieser Initiative wesentlich ist, und wird sich entschieden dafür einsetzen, dass bei den laufenden multilateralen Gesprächen ein optimales Ergebnis erzielt wird.
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... Zu diesem Zweck wird die Kommission die Einrichtung einer Plattform für "KI auf Abruf" unterstützen. Damit würde für alle Nutzer in der EU eine zentrale Anlaufstelle zur Inanspruchnahme der einschlägigen KI-Ressourcen wie Fachkompetenz, Datenspeicherung, Rechenleistung (Cloud, Hochleistungsrechnen), Instrumente und Algorithmen geschaffen. Die Plattform wird potenzielle Nutzer der Technologie unterstützen und ihnen entsprechende Dienstleistungen anbieten, den Nutzen von KI abhängig von ihren spezifischen Umständen analysieren und ihnen dabei helfen, KI-Lösungen in ihre Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zu integrieren.
Drucksache 532/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
... 6. den Gegenstand und die Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung nach § 13c Absatz 2 Satz 1,
Drucksache 476/18
... 2. der Durchführung von migrationsspezifischen Sicherheitsaufgaben im Ausland dient,
Drucksache 444/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... Darüber hinaus erfordert die Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten in konkreten grenzüberschreitenden Fällen ein rasches und konzertiertes Vorgehen aller Strafverfolgungs- und Justizbehörden, um sicherzustellen, dass keine Beweise verloren gehen, und um weitere, möglicherweise damit verbundene terroristische Straftaten zu verhindern. Dies erweist sich jedoch als recht schwierig, wenn es um grenzüberschreitende Fälle geht, in denen verschiedene Behörden in mehreren Mitgliedstaaten ermitteln. Die Unterstützung durch Europol und Eurojust kompensiert dies teilweise. Darüber hinaus sind weder Europol noch Eurojust befugt, die nationalen Behörden zur Bereitstellung spezifischer Informationen oder zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen zu verpflichten, was zur Folge hat, dass die Informationen - obwohl der Zeitaspekt für eine erfolgreiche Verfolgung terroristischer Straftaten entscheidend ist - nicht immer rechtzeitig zur Verfügung stehen. Sie können auch nicht dafür sorgen, dass weitere, möglicherweise damit zusammenhängende terroristische Anschläge verhindert werden.
Drucksache 619/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 3. Er hält grundsätzlich an seiner Auffassung fest, dass die aktive Teilnahme der Regionen an der Willensbildung auf EU-Ebene wesentlich zu einer stärkeren Legitimität und Bürgernähe europäischer Entscheidungen beiträgt und die Sitzverteilung des AdR daher stärker dem Grundsatz der degressiven demografischen Proportionalität Rechnung tragen sollte (vergleiche BR-Drucksache 801/10(B)).
Drucksache 169/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union - COM(2018) 327 final
... Diese Initiative ist Teil des umfassenden Eigenmittel-Legislativpakets, das die Kommission zusammen mit einer Verordnung für den mehrjährigen Finanzrahmen für 2021 bis 20273 vorschlägt. Dazu gehören der oben genannte Eigenmittelbeschluss, eine spezifische Bereitstellungsverordnung für die neuen Eigenmittelkategorien4 und eine Änderung5 der Verordnung für die Mehrwertsteuereigenmittel6. Die Initiative ist nicht Teil des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung.
Drucksache 237/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 9. Er weist darauf hin, dass das Ziel der Kommission die Integration aller Regelungen und der Verzicht auf sektorspezifische Verordnungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds sowie den ESF+ sein muss. Das weitere Bestehen sektorspezifischer Verordnungen neben der Dachverordnung zeigt, dass die Harmonisierungsmöglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.
Drucksache 5/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 27. Forschungsprojekte und Verbundprojekte mit Forschungseinrichtungen sind wichtig, um den Mehrwert europäischer Kooperationen für KMU und mittelstandorientierte Forschungseinrichtungen erfahrbar zu machen. Dazu muss in der nächsten Förderperiode ab 2021 eine ausreichende Finanzierung bereitgestellt werden. Der Bundesrat setzt sich darüber hinaus für die Wiedereinführung eines KMU-spezifischen Forschungsprogramms (ähnlich wie "Rese-arch4SME" im 7. Forschungsrahmenprogramm und früher) ein, bei dem besonders die Zusammenarbeit von KMU und Forschungseinrichtungen unterstützt wird.
Drucksache 544/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
... es auf Neuanpflanzung in einem Gebiet gestellt wird, das für die Erzeugung von Weinen mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe in Betracht kommt und die für das betroffene Gebiet zuständige Landesregierung eine Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 erlassen hat, ist dem Antrag ein Formular beizufügen, auf dem die Lage in dem betreffenden Anbaugebiet oder im Landweingebiet durch die zuständige Landesbehörde bestätigt wird. Das Formular wird dem Antragsteller von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in elektronischer Form bereitgestellt."
Drucksache 167/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... in Verbindung mit Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa - COM(2018) 375 final; Ratsdok. 9511/18 Drucksache: 227/18 und zu 227/18 **)
Drucksache 511/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
... Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkei-ten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen ("littering") und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... In einigen Ländern kommt es auch aufgrund von Problemen mit Angebot und Nachfrage zu Impfstoffengpässen. Die Investitionen in Impfstoffe sind in der EU zurückgegangen, vorgeblich wegen der fragmentierten und zum Teil unkalkulierbaren Nachfrage. Außerdem gibt es nach wie vor rechtliche Schwierigkeiten, wenn es um den grenzüberschreitenden Austausch von Impfstoffen in Krisensituationen geht. Gleichzeitig werden die Produktionskapazitäten durch lange Lieferzeiten begrenzt; die Beschaffung ist oftmals umständlich und ineffizient, und die mangelnde Vorausplanung führt in Kombination mit den großen Abweichungen zwischen den Impfkalendern zu einer unkalkulierbaren Nachfrage. Auch der demografische Wandel der Zielpopulation aufgrund von Zuwanderung und Alterung der Bevölkerung behindert eine exakte Planung.
Drucksache 97/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final
... Zu diesem Zweck sieht dieser Vorschlag das gemeinsame System einer Steuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen durch Steuerpflichtige vor (im Folgenden die "Digitalsteuer"). Das spezifische Ziel dieses Vorschlags besteht darin, eine Maßnahme vorzuschlagen, die auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen abzielt, leicht umsetzbar ist und zu gleichen Wettbewerbsbedingungen im Übergangszeitraum beiträgt, bis eine umfassende Lösung vorhanden ist.
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 3. Angesichts der von den USA mit nationalen Sicherheitsinteressen begründeten und für einige Handelspartner nunmehr geltenden Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte muss sich die Europäische Union als handlungsfähig erweisen. Sie sollte daher gegen diese Maßnahmen konsequent mit den Instrumenten vorgehen, die hierfür von der Welthandelsorganisation WTO bereitgestellt werden. Hierbei muss den Folgen der zu erwartenden Handelsumlenkungen möglichst zeitnah und effektiv begegnet werden. Die von der Kommission erlassenen vorläufigen Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten werden daher begrüßt. Gleichzeitig wird die Bundesregierung gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass das Schutzklausel-Instrument in einer flexiblen Art und Weise eingesetzt wird, die den regulatorischen Spielraum der WTO ausschöpft. Hierzu zählen beispielsweise länderspezifische Zollkontingente und Importquoten.
Drucksache 125/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren von den aktuellen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Bei der längerfristigen Ausrichtung muss sich die Haushaltspolitik auf allen staatlichen Ebenen allerdings auf Mehrbelastungen aus dem demografischen Wandel und auf ungünstigere Finanzierungskonditionen einstellen.
Drucksache 257/18
... Absatz 2 wird um die neuen Ermächtigungsgrundlagen zur Suche nach verendeten Wildtieren (Absatz 1 Nummer 28a) und dem Anlegen von Jagdschneisen (Absatz 1 Nummer 28c) erweitert, um zu ermöglichen, dass auch diese Ermächtigungen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Vieh und Fischen, soweit das Vieh oder die Fische der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, herangezogen werden können (Buchstabe b).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
§ 39a Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich
Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 3 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 261/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont Europa" - COM(2018) 436 final; Ratsdok. 9870/18
Drucksache 285/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... - Aufbau der in der Kultur- und Kreativwirtschaft benötigten Kompetenzen, u.a. digitale, unternehmerische, traditionelle und spezifische Kompetenzen.
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich verhandeln derzeit über ein Austrittsabkommen. Am 19. März 2018 wurden die Fortschritte dargelegt, die bis dahin in Bezug auf den Rechtstext auf Ebene der Unterhändler erzielt wurden.6 Dazu zählen detaillierte Regelungen für die Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll (siehe unten). Weitere Fortschritte wurden in einer gemeinsamen Erklärung der Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs vom 19. Juni 2018 mitgeteilt.7 Trotz der Fortschritte sind noch wichtige Fragen ungeklärt, etwa der weitere Schutz des "Bestands" an geografischen Angaben im Vereinigten Königreich, die dort während der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs geschützt waren, oder auch die Standards zum Schutz personenbezogener Daten, die an das Vereinigte Königreich während seiner EU-Mitgliedschaft übermittelt wurden. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der laufenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sind noch ungeklärt. Darüber hinaus sind noch Fragen im Zusammenhang mit der Handhabung des Austrittsabkommens ungelöst, etwa die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Bei der Einigung auf eine "Backstop-Option" zur Vermeidung einer harten Grenze in Irland, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen, wurden indes keine Fortschritte erzielt.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 511/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
... Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkeiten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen („littering“) und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.
Drucksache 467/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... Um einen Missbrauch der Weiterbildungsförderung seitens der Betriebe für allein betriebsspezifische arbeitsplatzbezogene Anforderungen zu verhindern,
Drucksache 619/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 3. Der Bundesrat hält grundsätzlich an seiner Auffassung fest, dass die aktive Teilnahme der Regionen an der Willensbildung auf EU-Ebene wesentlich zu einer stärkeren Legitimität und Bürgernähe europäischer Entscheidungen beiträgt und die Sitzverteilung des AdR daher stärker dem Grundsatz der degressiven demografischen Proportionalität Rechnung tragen sollte (vergleiche BR-Drucksache 801/10(B)).
Drucksache 375/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... (1) Die Krankenkassen oder ihre Verbände können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung in Ergänzung zur vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung mit Kassenärztlichen Vereinigungen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Verträge zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten sowie zur Förderung und Weiterentwicklung der Leistungserbringung, der Arzneimittelversorgung oder der sektorenübergreifenden Versorgung in den verschiedenen Leistungsbereichen schließen. Die Verträge können Verfahrens- und Organisationsformen, die Festlegung einheitlich strukturierter und elektronisch dokumentierter Leistungs-, Struktur- oder Qualitätsmerkmale sowie die in § 11 Absatz 6 genannten Satzungsleistungen, Leistungen nach den §§ 20, 20a, 20i, 25, 26, 27b, 63 Absatz 3c, bei Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Medikationsmanagement, zur Telemedizin, zur Fortführung von Leistungen aus Modellvorhaben sowie ärztliche und zahnärztliche Leistungen einschließlich neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden betreffen. Gegenstand können nur solche Leistungen sein, über die im Bundesmantelvertrag oder im einheitlichen Bewertungsmaßstab keine widersprechende Regelung getroffen ist oder über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137c Absatz 1 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat und die ergänzende Regelung dem Sinn und der Eigenart der vereinbarten Versorgung entspricht, sie insbesondere darauf ausgerichtet ist, die Qualität, Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss sowie die in den Bundesmantelverträgen für die Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung beschlossenen Qualitätsanforderungen gelten als Mindestvoraussetzungen entsprechend. Kassenindividuelle oder kassenartenspezifische Verträge über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen können nicht Gegenstand der Verträge sein; § 71 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden.
Drucksache 90/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Dies stellt gleichzeitig klar, dass der Gutachter auf die fachspezifischen Befunde einer vorherigen fachärztlichen Untersuchung zurückgreifen kann.
Drucksache 282/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht
... des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht
Drucksache 162/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
[allgemeines Lebensmittelrecht ], der Richtlinie 2001/18 /EG
/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
[genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
[Futtermittelzusatzstoffe ], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003
[Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
[Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008
[einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
[Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283
[neuartige Lebensmittel] - COM(2018) 179 final
... 12. Der Bundesrat unterstützt die Absicht der Kommission zur Gewährleistung von Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der von der EFSA bei ihrer Risikobewertung verwendeten Studien und begrüßt ausdrücklich die Einführung eines zusätzlichen Überprüfungsinstruments. Es sollen zusätzliche Studien mit dem Ziel in Auftrag gegeben werden können, um die im Rahmen der Risikobewertung herangezogenen Nachweise zu überprüfen, um auf spezifische Fälle von großer gesellschaftlicher Bedeutung einzugehen, in denen die Sicherheit umstritten ist.
Drucksache 384/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
... Öffentliche Mitteilungen durch Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte, wie auch öffentliche Erklärungen anderer Behörden, die dabei gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen, können als Akte öffentlicher Gewalt einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden (Artikel 19 Absatz 4 GG) . Es ist zwar streitig, ob Pressemitteilungen eines Strafrichters oder von Ermittlungsbeamten, die lediglich berichten und nicht im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung erfolgen, als spezifisch justizmäßige Aufgabe zu qualifizieren sind und damit über § 23 des Einführungsgesetzes zum
Drucksache 430/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... , § 4a Satz 1 MADG, § 3 Absatz 1 BNDG). Auch für Verfassungsschutzbehörden der Länder bestehen entsprechende Befugnisnormen (vgl. in Bayern: Artikel 15 Absatz 2 Nummer 2 BayVSG). Eine Befugnis der Nachrichtendienste zu entsprechenden Auskunftsersuchen gegenüber der Bundesanstalt ergibt sich aus den bereichsspezifischen Übermittlungsvorschriften (§ 18 Absatz 3
Drucksache 251/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
in Bezug auf Referenzwerte für CO2 -arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2 -Bilanz
... Obwohl einige Referenzwerte nationaler Art sind, werden sie bei Finanzkontrakten und -produkten häufig grenzüberschreitend verwendet. Selbst wenn Maßnahmen, die auf nationaler Ebene in Bezug auf einen Index getroffen werden, hilfreich sein können, um zu gewährleisten, dass dieser angemessen auf die spezifischen nationalen Belange zugeschnitten ist, besteht doch die Gefahr, dass der grenzüberschreitenden Dimension keine Rechnung getragen wird, was letztendlich zu einem Stückwerk aus unterschiedlichen Vorschriften führen kann, wodurch unfaire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sowie inkohärente Vorgehensweisen in der EU geschaffen werden. Darüber hinaus wären nationale Maßnahmen nicht mit den Zielen der Benchmark-Verordnung vereinbar, wonach die Vorschriften für die Erstellung und die Verwendung von Referenzwerten in der gesamten Union vereinheitlicht werden sollen. Dieses Problem wurde von der G20 und dem Finanzstabilitätsrat anerkannt, der die Internationale Organisation der Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO) mit der Erstellung eines Katalogs globaler Grundsätze beauftragt hat, die für finanzielle Benchmarks gelten sollen. Eine Änderung der Benchmark-Verordnung würde durch die Verbesserung des gemeinsamen Rahmens für die verlässliche und sachgemäße Verwendung von Referenzwerten in allen Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Stärkung des Binnenmarktes leisten.
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Um das Strahlenschutzgesetz vollzugsfähig zu machen und den reibungslosen Übergang vom bisherigen auf das neue Strahlenschutzrecht zu ermöglichen, bedarf es jedoch der ergänzenden Regelung spezifischer und konkretisierender materieller Aspekte. Dabei gilt es, sowohl ergänzende Vorschriften zu den in Folge der Umsetzung der Richtlinie
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 54. Der Bundesrat würdigt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die Kohä-sionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der EU anerkennt und ihr einen besonderen europäischen Mehrwert zuschreibt. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang nochmals die Bedeutung der Kohäsionspolitik für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt. Die Kohäsionspolitik vermittelt wie keine andere Politik das Wirken und den Wert der Union bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Ihr Vorzug liegt insbesondere auch in der geteilten Mittelverwaltung der Programme, wodurch den Regionen ermöglicht wird, ihre spezifischen Herausforderungen gezielt zu adressieren. Es ist begrüßenswert, dass dieses Prinzip auch weiterhin im Rahmen der Kohäsionspolitik verfolgt werden soll.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.