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"Flughafen"
Drucksache 792/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) KOM (2009) 554 endg.; Ratsdok. 14959/09
... Flughafenverfahren
2 Allgemeines
Zu Artikel 18
Zu Artikel 24
Zu Artikel 27
Zu Artikel 32
Zu Artikel 41
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... . Zu den abgeschlossenen Projekten gehören die Öresund-Verbindung, der Flughafen Malpensa und die Betuwe-Schienengüterverkehrsstrecke. Weitere Projekte, zum Beispiel PBKAL (Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindung Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London), werden bald abgeschlossen sein. Daneben wurden große Projektabschnitte bereits in Betrieb genommen, zum Beispiel die Hochgeschwindigkeitszugverbindung Madrid-Barcelona und die erste Phase des TGV-Est in Frankreich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 816/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... In Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2885) werden in der Übersicht über die Zahl der zuzulassenden Selbst- und Drittabfertiger auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF) in der Zeile Nummer 5.7 (Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken) die Angaben "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... - öffentliche Einrichtungen (z.B. Flughafen, Bahnhof, Rathaus, Messe, Universität, Stadion)
Drucksache 130/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
... Die Leitlinien, die 1996 angenommen und zuletzt 2004 geändert wurden, enthalten zwei Planungsebenen: eine Gesamtnetzebene (Generalpläne für Schienen-, Straßen- und Binnenwassernetze, den kombinierten Verkehr, Flughafen- und Hafennetze) und eine zweite Ebene, die sich aus 30 vorrangigen Vorhaben, d. h. den ermittelten Vorhaben von gemeinsamen Interesse, zusammensetzt.
Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik
1. Einführung
2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik
• EG-Vertrag
• Besonderheiten
• Bislang erzielte Erfolge
• Stärken und Schwächen
5 Netzplanung
Realisierung des Netzes
• Erwartete Verkehrsnachfrage
3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V
3.1 Netzplanung
• Die Zukunft des Gesamtnetzes
• Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?
• Eine konzeptionelle Säule
• Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau
Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr
Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt
Verkehr auf Wasserwegen in der EU
5 Güterverkehrslogistik
Intelligente Verkehrssysteme
• Innovation
• Ein TEN-V-Kernnetz?
3.2. Durchführungsebene
• In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
• Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung
• Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung
Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung
Methode der offenen Koordinierung
4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau
5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch
Drucksache 827/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009) 611 endg.; Ratsdok. 15469/09
... " ist der Eigentümer, ein Mitglied der Besatzung oder der Betreiber des Luftfahrzeugs, das von einem Unfall oder einer Störung betroffen ist, oder eine Person, die an der Erbringung der Flugverkehrskontrolle, der Fluginformation oder von Flughafendiensten beteiligt ist und Kenntnis vom Eintreten des Unfalls oder der Störung hat;
Begründung
1. Hintergrund
2. Erforderliche Änderungen
3. Detaillierte Problemstellung
4. Mögliche Handlungsoptionen
5. Inhalt des Verordnungsvorschlags
5.1. Förderung der freiwilligen Zusammenarbeit
5.2. Untermauerung durch rechtsverbindliche Verpflichtungen
6. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung
Artikel 5 Untersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 6 Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsstellen
Artikel 7 Europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 8 Organisation der Arbeiten des Netzes
Artikel 9 Beteiligung der EASA an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 10 Beteiligung des Entwurfsstaats an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 11 Pflicht zur Meldung von Unfällen und schweren Störungen
Artikel 12 Status der Untersuchungsbeauftragten
Artikel 13 Koordinierung der Untersuchungen
Artikel 14 Beweissicherung
Artikel 15 Schutz sensibler Sicherheitsinformationen
Artikel 16 Verwendung von Aufzeichnungen
Artikel 17 Veröffentlichung von Informationen
Artikel 18 Weitergabe von Informationen
Artikel 19 Untersuchungsbericht
Artikel 20 Sicherheitsempfehlungen
Artikel 21 Folgemaßnahmen zu Sicherheitsempfehlungen und Datenbank für Sicherheitsempfehlungen
Artikel 22 Verfügbarkeit von Passagierlisten
Artikel 23 Unterstützung der Opfer von Flugunfällen und ihrer Angehörigen
Artikel 24 Ausschuss
Artikel 25 Sanktionen
Artikel 26 Aufhebungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang Beispiele für schwere Störungen
Finanzbogen
Drucksache 88/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... a) eines Flughafens (§ 42
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 2
Anhang zu Artikel 1 Nummer 6
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
3 Inhaltsverzeichnis
I. Anerkennungen, Genehmigungen und Ermächtigungen bei der Entwicklung, Herstellung oder Instandhaltung von Luftfahrtgerät
II. Zulassung von Luftfahrtgerät und Eintragung von Luftfahrzeugen
III. Prüfungen und Überprüfungen von Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal für Erlaubnisse und Berechtigungen
IV. Lizenzen, Luftfahrerscheine, Erlaubnisse Registrierung und Berechtigungen für Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal
V. Anlage und Betrieb von Flugplätzen
VI. Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
VII. Sonstige Amtshandlungen der Luftfahrtverwaltungen
Begründung
Allgemeiner Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Im Einzelnen:
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 601: Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Drucksache 816/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... ), wonach die bei der Beantragung einer Flugplatzgenehmigung erforderliche Vorlage von lärmmedizinischen Sachverständigengutachten auf bestimmte Fälle beschränkt werden sollte, im Rahmen der von ihrem Flughafenkonzept 2009 eingeforderten Vereinfachung und Straffung des Verfahrensrechts erneut zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere auch geprüft werden, ob die nach der derzeitigen Fassung des § 40 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b LuftVZO bestehende Pflicht zur Vorlage lärmmedizinischer Sachverständigengutachten angesichts des nach neuesten lärmmedizinischen Erkenntnissen verabschiedeten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sowie des ohnehin geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gänzlich entfallen kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 3 LuftVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 5 - neu - LuftVO und Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 16a Absatz 3 - neu - LuftVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 3 LuftVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 4 LuftVO
5. Zu Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Drucksache 256/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen
... – der Entscheidung des polnischen Ministerpräsidenten, der Staatsanwaltschaft Unterlagen über CIA-Flüge und -Gefängnisse zu übergeben, und der Ermittlungsergebnisse der polnischen Staatsanwaltschaft, die festgestellt hat, dass über ein Dutzend CIA-Flüge über den Flughafen Szymany abgewickelt worden waren, womit die Ergebnisse des Nichtständigen Ausschusses des Parlaments bestätigt wurden,
Drucksache 84/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... GKS Flughafen München
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bereits in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse
§ 4 Kosten
§ 5 Straftaten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten;
Anlage (zu § 2 Abs. 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 2 Abs. 3 der Entscheidung 2008/798/EG der Kommission in Deutschland benannten Kontrollstellen
Begründung
I. Gründe für Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 839: Entwurf einer Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Drucksache 792/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) KOM (2009) 554 endg.; Ratsdok. 14959/09
... Flughafenverfahren
2 Allgemeines
Zu Artikel 18
Zu Artikel 24
Zu Artikel 27
Zu Artikel 32
Zu Artikel 41
Drucksache 563/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Die Zuständigkeit der Länder für die Planung von Hafen- und Flughafenstandorten wird durch die Pläne nach § 17 Abs. 2 nicht berührt. Satz 2 stellt klar, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der Länder – und damit auch der Gemeinden als Teil der Länder – von der Bindungswirkung nicht erfasst werden; damit werden auch die Entscheidungen über raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen der Länder sowie von Personen des Privatrechts i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 2, die für die Länder öffentliche Aufgaben durchführen nicht erfasst. Die Pläne sind nach § 7 Abs. 1 als räumliche und sachliche Teilpläne zulässig.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 1)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:
1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz
2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen
3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr
4. Grundsatz Wirtschaft
5. Grundsatz Kulturlandschaften
6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz
7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz
8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zur Anlage 1
Zur Anlage 2
2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch
3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz
4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz
7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz
9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
Drucksache 471/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Bereich der Visumfreiheit
... – die Flughafensicherheit gemäß den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) durch die bestehenden EG-Vorschriften hinreichend gewährleistet wird (US-Inspektionen könnten zugelassen werden, wenn Direktflüge zwischen Flughäfen in der Europäischen Union und den USA durchgeführt werden),
Drucksache 469/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zur Lage im Libanon
... B. in der Erwägung, dass bei den jüngsten heftigen Zusammenstößen, zu denen es im Anschluss an die Beschlüsse der libanesischen Regierung vom 6. Mai 2008 zwischen der Hisbollah und anderen Milizen in Beirut und in anderen Teilen des Libanon kam, und den Gewalttätigkeiten, die der Absatzung des mit der Sicherheit des Flughafens betrauten Generals und dem Verbot der Kommunikationssysteme der Hisbollah folgten, Dutzende von Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden,
Drucksache 164/08
... Die Zahl der Asylanträge von myanmarischen Staatsangehörigen im Flughafentransit ist erheblich gestiegen und bewegt sich seit einigen Monaten auf etwa gleich bleibend hohem Niveau. Zur Verhinderung missbräuchlicher Asylantragstellungen ist die Einführung der Flughafentransitvisumpflicht für myanmarische Staatsangehörige erforderlich. Gleichzeitig hat sich herausgestellt, dass Missbräuche des Flughafentransitprivilegs von Staatsangehörigen aus Angola, die Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen sind, aufgrund des geringen Migrationsdrucks dieses Personenkreises nicht mehr zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. Februar 2008: NKR-Nr. 410: Dritte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 935/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu den Auswirkungen der Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr und von Ganzkörperscannern auf die Menschenrechte, die Privatsphäre, die persönliche Würde und den Datenschutz
... C. in der Erwägung, dass ein europäischer Rahmen, der die Rechte europäischer Fluggäste im Falle des Einsatzes von Ganzkörperscannern garantiert, entscheidend ist, um zu verhindern, dass auf jedem Flughafen unterschiedliche Regelungen angewendet werden,
Drucksache 566/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
... Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet den Flugplatzhalter und die mit der Flugsicherung Beauftragten, der zuständigen Behörde die für die Ermittlung der Fluglärmbelastung erforderlichen Auskünfte über den künftigen Flugbetrieb zu erteilen. Die Informationspflicht wurde durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 eingeführt und durch das Datenerfassungssystem DES vom 10. März 1975 konkretisiert. Mit der Gesetzesnovelle vom 1. Juni 2007 wurden auch die mit der Flugsicherung Beauftragten auskunftspflichtig, zudem wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Bestimmung der Fluglärmbelastung modernisiert. Die Datenerfassung führt bei den betroffenen Flughäfen und Flugsicherungsstellen zu Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Ermittlung der Flugbewegungszahlen, für die Beschreibung der Flugstrecken und für die Abstimmung zwischen Flugsicherungsstellen und Flughafen sowie für die Übermittlung der Angaben. Zur Ermittlung der Kosten der Datenerfassung hat das Umweltbundesamt, das beim Vollzug des Fluglärmgesetzes 1971 zahlreiche Datenerfassungen durchgeführt hat, im Bereich der Fluglärmberechnung tätige Beratungsfirmen sowie Experten von Flughäfen und Flugsicherung nach den entstehenden Kosten befragt. Als erste konservative Abschätzung werden Gesamtkosten von etwa 30.000 € für jedes erstellte Datenerfassungssystem (neu) angenommen. Die Vorgaben des Gesetzes bestimmen Häufigkeit und Gesamtzahl der anzufertigenden Datenerfassungssysteme: Vom Anwendungsbereich des Gesetzes sind etwa 35 zivile Flugplätze erfasst, für die ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist. Für jeden dieser Flugplätze müssen spätestens alle 10 Jahre Daten vorgelegt werden eine frühere Prüfung ist beim Vorliegen besonderer Umstände erforderlich. Aufgrund von Erfahrungswerten beim Vollzug des Fluglärmgesetzes von 1971 wird davon ausgegangen, dass im Mittel pro Flugplatz alle 7 Jahre ein Datenerfassungssystem zu erstellen ist. Dies ergibt durchschnittlich 5 Datenerfassungssysteme pro Jahr in Deutschland. Die Gesamtkosten die Datenerfassung nach dem novellierten Fluglärmgesetz werden auf durchschnittlich 150.000 € pro Jahr (30.000 € x 5) geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenerfassung über den Flugbetrieb
§ 3 Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung
§ 4 Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
§ 5 Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage 1 Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)
Anlage 2 Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)
Drucksache 452/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 6. Auch bei einer weiteren Angleichung der Verfahrensregeln sind Überlegungen zu effizienteren, schnelleren und somit auch kostengünstigeren Asylverfahren in den Vordergrund und nicht im Gegenteil bewährte Regelungen zur Verfahrensvereinfachung in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere für spezielle nationale Verfahren wie das Flughafenverfahren, die Möglichkeit der Verweigerung der Einreise bei Verstoß gegen nationale Sicherheitsinteressen oder das System sicherer Staaten. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... -Schulungsverordnung dient der Schaffung eines einheitlichen Schulungsniveaus auf den Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik. Der vorgesehene Unterricht erhöht das Sicherheitsbewusstsein von Personen, die Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafens haben. Die Schulungsanforderungen an privates Sicherheitspersonal werden den bereits bestehenden Anforderungen an die behördlich eingesetzten Luftsicherheitsassistenten angepasst um vor allem in den sensiblen Teilen der nicht allgemein zugänglichen Bereiche ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausbildungspersonal
§ 3 Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte
§ 4 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen
§ 5 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen
§ 6 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen
§ 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten
§ 8 Schulungen für sonstiges Personal
§ 9 Lernerfolgskontrollen, Prüfungen
§ 10 Prüfungszweck
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen
§ 13 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen
§ 14 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen
§ 15 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen
§ 16 Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 17 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 18 Täuschung, sonstige Verstöße
§ 19 Wiederholung der Prüfung
§ 20 Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen
§ 21 Musterlehrpläne und Formulare
§ 22 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
§ 4 Prüfungsgebühren
Artikel 3 Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... ": die Erlaubnis oder Entscheidung eines Mitgliedstaats, die im Hinblick auf eine Einreise zum Zweck der Durchreise durch das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten verlangt wird, mit Ausnahme des Flughafentransits;
Drucksache 563/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Diese sollen nach § 17 Abs. 2 Satz 2 ROG für die Länder zwar keine Bindungswirkung entfalten und sich nur an Bundesinstitutionen richten. Wenn die jeweilige Flughafenplanung des Landes aber nicht Bestandteil des Raumordnungsplans des Bundes ist, kann über die Verknüpfung mit der Bundesverkehrswegeplanung die erforderliche Hinterlandanbindung nicht gewährleistet werden. Neu- und Ausbauvorhaben werden schwieriger durchzusetzen sein (Planrechtfertigung), wenn sich die Planung nicht in das Konzept des Bundes einfügt, weil beispielsweise nach § 6 Abs. 2
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG
6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG
7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG
8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG
9. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG
10. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG
11. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG
12. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG
13. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Flughafen
Drucksache 354/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Als zentrale Durchsetzungsstelle im Sinne der EG-Verordnung wird das Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Es ist nicht sinnvoll, den erforderlichen Sachverstand in Bezug auf die Qualitätsstandards und Beschwerden zusätzlich bei 16 Bundesländern vorzuhalten. Daneben ist es im Sinne der betroffenen Passagiere keinesfalls kundenfreundlich, mehrere unterschiedliche Beschwerdestellen für eine einzige Flugreise (Reiseveranstalter, Abflughafen, Luftverkehrsunternehmen, Zielflughafen) einzurichten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 19
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... das Luftfahrt-Bundesamt oder die für die Flughafenkoordinierung, die Flugsicherung und die Luftsportgeräte zuständigen Stellen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)
§ 1 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
§ 2 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 9 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 11 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 14 Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung
Artikel 15 Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel
Artikel 16 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu den Nummern 19 bis 21
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung
Drucksache 452/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 6. Auch bei einer weiteren Angleichung der Verfahrensregeln sind Überlegungen zu effizienteren, schnelleren und somit auch kostengünstigeren Asylverfahren in den Vordergrund und nicht im Gegenteil bewährte Regelungen zur Verfahrensvereinfachung in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere für spezielle nationale Verfahren wie das Flughafenverfahren, die Möglichkeit der Verweigerung der Einreise bei Verstoß gegen nationale Sicherheitsinteressen oder das System sicherer Staaten. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
Drucksache 634/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... für die Einreise und den Kurzaufenthalt in Deutschland von der Visumpflicht befreit, nach dem Wortlaut der Nummer 1 der Anlage C zur Aufenthaltsverordnung aber nicht von der Pflicht zum Besitz eines Flughafentransitvisums. Um den insofern entstandenen Wertungswiderspruch im Hinblick auf die Visumpflicht für Inhaber kolumbianischer Dienstpassinhaber zu beseitigen, wird auch die Flughafentransitvisumpflicht für Kolumbianer entsprechend angepasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Artikel 2 Änderung des Zuwanderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Artikel 4 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration
II. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
Drucksache 349/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... a) die Bereitstellung und der Betrieb von Flughäfen zum Zwecke der Versorgung von Beförderungsunternehmen im Luftverkehr durch Flughafenunternehmen, die insbesondere eine Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Nr. 1 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
§ 132 Ausschluss von abweichendem Landesrecht
Anlage zu § 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts
3. Zielsetzung
4. Lösung
5. Alternativen
6. Gesetzgebungskompetenz
7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte
8. Gender Mainstreaming
9. Kosten
10. Befristung, Evaluierung
B. Begründung im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu § 101a
Zu § 101b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 129a
Zu § 129b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
Drucksache 563/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Diese sollen nach § 17 Abs. 2 Satz 2 ROG für die Länder zwar keine Bindungswirkung entfalten und sich nur an Bundesinstitutionen richten. Wenn die jeweilige Flughafenplanung des Landes aber nicht Bestandteil des Raumordnungsplans des Bundes ist, kann über die Verknüpfung mit der Bundesverkehrswegeplanung die erforderliche Hinterlandanbindung nicht gewährleistet werden. Neu- und Ausbauvorhaben werden schwieriger durchzusetzen sein (Planrechtfertigung), wenn sich die Planung nicht in das Konzept des Bundes einfügt, weil beispielsweise nach § 6 Abs. 2
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 ROG
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 ROG
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG
6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG
7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG
8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG
9. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG
10. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG
11. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG
12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG
13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG
14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 ROG
15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG
16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG
17. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 2 Buchstabe a, Anlage 2 Nr. 2.6.10 - neu - ROG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG
19. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... genehmigten intermediären Verkehren – wie den Flughafenzubringerverkehren – eine Reglungslücke dargestellt hat, die nunmehr geschlossen wird. Freigestellte Verkehre nach der Freistellungs-Verordnung bleiben nach dieser Regelung von der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung befreit.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 29a Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
1 Sehtest
2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5
2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe
2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen
Anlage 8b (zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
Anlage 8c (zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Artikel 3 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Anlage 7 .2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)
Artikel 4 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 6 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 7 Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Gender Mainstreaming
II. Kosten
1. Kosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme
4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
5. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten Bürger
aa Neue Informationspflichten
bb Geänderte Informationspflichten
cc Wegfall von Informationspflichten
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:
Zu Artikel 1
zu Artikel 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Drucksache 484/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... ) hat die Genehmigung eines Flughafens für seine Anlage und seinen Betrieb in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des nationalen Rechts und des Luftverkehrsrechts der Europäischen Gemeinschaft sowie mit den für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), insbesondere des Anhangs 14 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, zu erfolgen.
Drucksache 482/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems KOM (2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08
... (22) Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Verkehrsflussregelung sollten geeignete Maßnahmen eingeführt werden, mit denen bestehende Betriebsstellen, einschließlich der zentralen Verkehrsflussregelungsstelle von Eurocontrol (Central Flow Management Unit), bei der Sicherstellung eines effizienten Flugbetriebs unterstützt werden. In der Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für Flughafenkapazität, Effizienz und Sicherheit in Europa10 wird darüber hinaus die Notwendigkeit betont, die Stimmigkeit von Flugdurchführungsplänen und Flughafenzeitnischen zu gewährleisten.
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 4 Benennung und Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden
‚Artikel 6 Branchenkonsultationsgremium
‚Artikel 8 Durchführungsvorschriften
‚Artikel 11 Leistungssystem
Artikel 2 Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 4 Sicherheitsanforderungen
‚Artikel 9a Funktionale Luftraumblöcke
‚Artikel 14 Allgemeines
‚Artikel 17 Überarbeitung der Anhänge
‚Artikel 18a Überprüfung
Artikel 3 Die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 3 Einheitliches europäisches Fluginformationsgebiet EFIR
‚Artikel 3a Luftfahrtinformationen
‚Artikel 4 Luftverkehrsregeln und Luftraumklassifizierung
‚Artikel 6 Netzmanagement und -auslegung
Artikel 4 Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 6a Alternative Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften
‚Artikel 9 Überarbeitung der Anhänge
Artikel 5 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 411/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu Simbabwe
... 8. hält es für nicht hinnehmbar, dass auf Nelson Chamisa auf dem Weg zum Flughafen Harare, von wo aus er zur Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU fliegen wollte, ein Angriff verübt wurde;
Drucksache 123/1/07
... Bereits laufende Verwaltungsverfahren mussten an der bisherigen Gesetzeslage ausgerichtet werden. Insbesondere in größeren Verfahren kann die Gesetzesänderung daher zu dem Erfordernis, die Antragsunterlagen zu überarbeiten - und damit zu möglicherweise erheblichen Verzögerungen - führen. Deshalb ist eine Übergangsregelung einzufügen, die es ermöglicht, diese Verfahren nach der bisherigen Gesetzeslage weiterzuführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat überdies in seinen Urteilen vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 u. a. (Flughafen Berlin-Brandenburg International) sowie vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 (Ortsumgehung Stralsund) die bisherige Gesetzeslage europarechtskonform ausgelegt. Es hat entschieden, dass § 43 Abs. 4 Satz 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Abs. 1 Nr. 11 BNatSchG , Nr. 4 § 34 Abs. 1a BNatSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 34 Abs. 1a BNatSchG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 BNatSchG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 BNatschG
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BNatSchG ,
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 4 Satz 4 - neu - BNatSchG
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 BNatSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 BNatSchG
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 Satz 2 und 5 BNatSchG
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 - neu - BNatSchG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 42 Abs. 5 Satz 7 BNatSchG *
16. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 1 BNatSchG
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG
Zu Artikel 1
18. a
19. b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 4 - neu - BNatSchG
21. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 43 Abs. 8 Satz 4 BNatSchG
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 62 Satz 1 und 2 - neu - BNatSchG
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 62 Satz 3 - neu - BNatSchG
24. Zu Artikel 1 Nr. 13 - neu - § 69 Abs. 2a - neu - BNatSchG
Drucksache 119/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes
... Insbesondere entsteht den betroffenen Unternehmen der privaten Wirtschaft (Deutsche Bahn AG, Flughafenbetreiber) kein zusätzlicher logistischer Aufwand, da die Anwendung der Kontrollbefugnis im Rahmen der bahnpolizeilichen bzw. mit der Erfüllung von Luftsicherheitsaufgaben erfolgt.
Drucksache 53/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm In der Umgebung von Flugplätzen
... Der Bundesrat hat im ersten Durchgang zu dem noch von der früheren Bundesregierung zugeleiteten Gesetzentwurf eine allgemeine Stellungnahme abgegeben, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, da er dem Ziel, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm deutlich zu verbessern sowie Planungs- und Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber zu schaffen, nur unzulänglich gerecht werde. Die jetzige Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zu Beginn der laufenden Legislaturperiode unverändert dem Bundestag zugeleitet.
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
Drucksache 789/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zum Thema "Flughafenkapazität und Bodenabfertigung: der Weg zu mehr Effizienz " (2007/2092(INI))
... G. in der Erwägung, dass leistungsfähige Bodenabfertigungsdienste durch die Beschleunigung des Flughafendurchsatzes zur besseren Auslastung der bestehenden Flughafenkapazität beitragen;
Aufbau neuer Kapazitäten
Förderung umweltfreundlichen Wachstums
Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anpassung des rechtlichen Rahmens
Verbesserung der Zusammenarbeit in Kapazitätsfragen zwischen Flughafenregionen
2 Bodenabfertigungsdienste
Drucksache 547/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetz es
... 6. die Nummer und der ausstellende Staat des erforderlichen Aufenthaltstitels oder Flughafentransitvisums
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 2
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 4. Juni 2007: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes (Fluggastdatenübermittlung)
Drucksache 81/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006)
1. Zum Richtlinienvorschlag allgemein
2. Im Einzelnen
- Artikel 2 - Begriffsbestimmung/Definition
- Artikel 3 - Diskriminierungsverbot
- Artikel 4 - Konsultation und Rechtsbehelf
- Artikel 5 - Transparenz
- Artikel 6 - Neue Infrastruktur
- Artikel 7 - Qualitätsstandards
- Artikel 8 - Entgeltdifferenzierung
- Neuer Artikel
Drucksache 669/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... das Gutachten eines technischen Sachverständigen über das Ausmaß des Fluglärms, der in der Umgebung des Flughafens zu erwarten ist,
1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 40 Abs. 1 Nr. 10 LuftVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 46a LuftVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 II Nr. 2 und Nr. 3 Abs. 1
Drucksache 667/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... 2. die Nachbetankung eines jeden Luftfahrzeuges einer der Parteien auf einem Flughafen der anderen Partei und Nutzung dieser Flughäfen als mögliche Ausweichflughäfen,
Drucksache 234/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
... genannte Personenkreis nach den Regelungen dieser Verordnung auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben, darf den Betroffenen gemäß § 7 Abs. 6 LuftSiG kein Zugang zu den nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Flugplatzes erteilt werden. Auf der Grundlage der Zuverlässigkeitsüberprüfung entscheidet die Luftsicherheitsbehörde nach § 10 Abs. 1 LuftSiG, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zugang erteilt werden darf bzw. zu entziehen ist. Sofern die Zuverlässigkeit des Betroffenen positiv festgestellt wurde, kann der Flughafen im Anschluss zum Nachweis der Zugangsberechtigung einen entsprechenden Flughafenausweis ausstellen.
Drucksache 211/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (2006/2200(INI))
... 91. verurteilt die außerordentliche Überstellung des deutschen Staatsbürgers Mohammed Zammar, der am 8. Dezember 2001 auf dem Flughafen Casablanca in Marokko ohne formelle Anschuldigung festgenommen und anschließend in Marokko und Syrien festgehalten und gefoltert wurde;
Drucksache 669/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Für den Flughafenbereich werden die zuständigen Luftfahrtbehörden des Landes als Durchsetzungsstellen im Sinne der EG-Verordnung bestimmt. Gegenüber Luftfahrtunternehmen sowie Reiseveranstaltern und -vermittlern, soweit diese von der EG-rechtlichen Verpflichtung erfasst werden, wird zentral das Luftfahrt-Bundesamt als Durchsetzungsstelle vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummern 6 bis 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 546/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetz es und anderer Gesetze
... 9. Bundespolizeidirektion Frankfurt/Main-Flughafen von dem bisherigen örtlichen Personalrat des bisherigen Bundespolizeiamtes Frankfurt/Main-Flughafen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundespolizeigesetzes
Artikel 2 Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 5 Änderung des Antiterrordateigesetzes
Artikel 6 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 9 Änderung der Eisenbahn-Bau und –Betriebsordnung
Artikel 10 Änderung der Eisenbahn-Bau und –Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Artikel 11 Änderung des Passgesetzes
Artikel 12 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 13 Gesetz zu interessenvertretungsrechtlichen Übergangsregelungen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
§ 1 Wahltermin für Personalratswahlen
§ 2 Bundespolizeidirektionen und der Bundespolizeiakademie
§ 3 Bundespolizeipräsidium
§ 4 Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 5 Schwerbehindertenvertretung
§ 6 Gleichstellungsbeauftragte
§ 7 Außerkrafttreten
Artikel 14 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzungen des Entwurfs
II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Alternativen
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Sonstige Kosten
VII. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Buchstabe a
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des
I. Deutscher Gewerkschaftsbund DGB
II. Deutscher Beamtenbund DBB
III. Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands CGB
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 14. Juni 2007: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 80/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... Zwar hat die Kommission in ihrem Aktionsplan eine realistische Einschätzung über die drohenden infrastrukturellen Kapazitätsengpässe getroffen, die im Wesentlichen geteilt wird. Während die im Aktionsplan eingangs aufgezeigten allgemeinen Ziele noch einen guten Ansatz zur Verbesserung der Situation darstellen, lässt sich aus den konkreteren spezifischen und operationellen Zielen jedoch nur noch ein Maßnahmenkatalog ableiten, in dem das wichtigste Instrumentarium zur Überwindung der Kapazitätsproblematik aus deutscher Sicht vernachlässigt wird: der bedarfsgerechte Aus- und Neubau von Flughafenkapazitäten. In den Vorschlägen der Kommission, die stattdessen überwiegend auf Regulierung und technische Lösungen abstellen, ist der Problematik hingegen nicht hinreichend entsprochen worden. Auf Grund dessen ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Aktionsplan in eine verfehlte verkehrspolitische Richtung weist. Dieser ist darüber hinaus geprägt von einem planerischen und dirigistischen Ansatz und zugleich von Misstrauen gegenüber einer organischen Entwicklung der Flughafenmärkte sowie einem unternehmerischen Handeln der Flughäfen. Die Kommission legt nicht schlüssig dar, dass das allgemein prognostizierte Wachstum des Luftverkehrs in den nächsten 20 Jahren nur durch ein Tätigwerden der EG bewältigt werden könnte. Nach der Überzeugung des Bundesrates ist diese Aufgabe bisher in ausreichender Weise von den Mitgliedstaaten erfüllt worden. Gemeinschaftliche Maßnahmen hält der Bundesrat deshalb schon aus Gründen der Subsidiarität für nicht gerechtfertigt.
Drucksache 736/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei KOM (2007) 602 endg.; Ratsdok. 14236/07
... 8. Transport: Ausfuhrland Hafen/Flughafen/sonstiger Abgangsort
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Schiffe, die an IUU-Fangtätigkeiten beteiligt sind
Kapitel II Hafenkontrollen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern
Abschnitt I Bedingungen für den Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen
Artikel 4 Regelung der Kontrollen durch den Hafenstaat
Artikel 5 Bezeichnete Häfen
Artikel 6 Voranmeldung
Artikel 7 Genehmigung
Artikel 8 Aufzeichnungen zu Anlandungen, Umladungen und zur Verarbeitung an Bord
Abschnitt 2 Hafeninspektionen
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Inspektoren
Artikel 11 Inspektionsverfahren
Artikel 12 Verfahren bei Regelverstößen
Kapitel III Voraussetzungen für den Zugang von Fischereierzeugnissen aus Drittländern zum Gebiet der Europäischen Union
Artikel 13 Fangbescheinigungen
Artikel 14 Von regionalen Fischereiorganisationen vereinbarte und angewendete Fangdokumentationsregelungen
Artikel 15 Indirekte Einfuhr von Fischereierzeugnissen
Artikel 16 Ausfuhr von Fängen von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
Artikel 17 Überprüfung der Fangbescheinigungen
Artikel 18 Verweigerung der Einfuhr
Artikel 19 Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
Artikel 20 Wiederausfuhr
Artikel 21 Aufzeichnungen und Informationsverbreitung
Kapitel IV Gemeinschaftliches Warnsystem
Artikel 22 Abgabe von Warnungen
Artikel 23 Maßnahmen nach einer Warnung
Kapitel V Identifizierung als Schiffe, die IUU-Fischerei betreiben
Artikel 24 Angebliche IUU-Tätigkeiten
Artikel 25 Mutmaßliche IUU-Tätigkeiten
Artikel 26 Aufstellung der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 27 Streichung von Schiffen aus der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 28 Inhalt, Veröffentlichung und Pflege der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 29 Von regionalen Fischereiorganisationen aufgestellte Listen der IUU-Schiffe
Kapitel VI Nichtkooperierende Drittstaaten
Artikel 30 Bestimmung von nichtkooperierenden Drittstaaten
Artikel 31 Vorgehen gegenüber Staaten, die als nichtkooperierende Drittstaaten eingestuft wurden
Artikel 32 Aufstellung einer Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 33 Streichung aus der Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 34 Veröffentlichung der Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 35 Sofortmaßnahmen
Kapitel VII Maßnahmen gegenüber Schiffen und Staaten, die an IUU-Tätigkeiten beteiligt sind
Artikel 36 Maßnahmen gegenüber Schiffen, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen
Artikel 37 Maßnahmen gegenüber nichtkooperierenden Staaten
Kapitel VIII Eigene Staatsangehörige
Artikel 38 Eigene Staatsangehörige, die IUU-Fischerei betreiben oder unterstützen
Artikel 39 Prävention und Sanktionen
Kapitel IX Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen, Strafen und Begleitstrafen
Artikel 40 Geltungsbereich
Artikel 41 Schwere Verstöße
Artikel 42 Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen
Artikel 43 Strafen für schwere Verstöße
Artikel 44 Gesamthöhe der Strafen und Begleitstrafen
Artikel 45 Begleitstrafen
Artikel 46 Haftung juristischer Personen
Kapitel X Durchführung der Vorschriften bestimmter regionaler Fischereiorganisationen in Bezug auf die Sichtung von Schiffen
Artikel 47 Sichtung auf See
Artikel 48 Übermittlung von Angaben zu dem gesichteten Fischereifahrzeug
Artikel 49 Untersuchung von gesichteten Fischereifahrzeugen
Kapitel XI Gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten, von Drittländern und der Kommission – IUU-Fischerei-Informationssystem
Artikel 50
Kapitel XII Schlussbestimmungen
Artikel 51 Durchführung
Artikel 52 Ausschussverfahren
Artikel 53 Berichterstattungspflichten
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Anhang I Fangbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft
Anhang II Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft
Anhang III Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
1. Inhalt der Mitteilungen des Flaggenstaats gemäß Artikel 19
2. Fangdokumentationsregelungen regionaler Fischereiorganisationen
3. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Flaggenstaaten gemäß Artikel 19
Drucksache 646/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation KOM (2007) 511 endg.; Ratsdok. 12918/07
... – Die einschlägigen Ressourcen sind auf die europäische, die nationale und die regionale Ebene aufgeteilt. Durch gute Koordinierung lassen sich bestehende Kapazitäten optimal nutzen, durch einen stärkeren Informationsaustausch können unnötige Doppelgleisigkeiten vermieden und die Zusammenarbeit etwa bei länderübergreifenden Aufgaben wie der Flughafensicherung, dem Aufspüren von Flüssigsprengstoffen, etc. verbessert werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden
- Internationale Zusammenarbeit
2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen
- Organisierte Kriminalität und Terrorismus
- Sicherheit und Gesellschaft
- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen
- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation
3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung
4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden
5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation ESRIF
1. Aufgaben und Ziele
2. Struktur
6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen
Drucksache 616/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zu dem Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2006 (2006/2289(INI))
... 11. hebt hervor, dass in Europa mehrere Staaten bestehen, deren Name mit dem eines Teils des Hoheitsgebiets eines Nachbarstaates übereinstimmt, und dass jeder Staat seinen Namen frei wählt; begrüßt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ihre Nationalflagge geändert und Verfassungsänderungen vorgenommen hat, womit sie bestätigt, dass sie keine Gebietsansprüche gegen Nachbarländer erhebt; bedauert die jüngste Umbenennung des nationalen Flughafens in "
Drucksache 188/07
... , d.h. Luftfahrer und Flugschüler von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern sowie Mitglieder flugplatzansässiger Vereine und sonstige Berechtigte, einbezogen. Durch -die Aufnahme neuer Tatbestände in das Gebührenverzeichnis (Nrn. 4 - 9). entstehen den Luftfahrtunternehmen, den Luftfahrzeughaltern und den Flughafenbetreibern zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind teilweise durch die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen in der Europäischen Luftsicherheitsverordnung verursacht. Kosteninduzierte Erhöhungen von Einzelpreisen können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Luftsicherheitsgebührenverordnung LuftSiGebV
§ 1 Gebühren
§ 2 Pflichten der Luftfahrtunternehmer und Luftfahrzeughalter
§ 3 Gebühren- und Auslagenschuldnerschaft
§ 4 Auslagen
§ 5 Gebühren- und Auslagenermäßigung und -befreiung
§ 6 Übergangsregelungen
§ 7 Inkrafttreten
Anhang Anlage (zu § 1)
3 Gebührenverzeichnis
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Nr. 1:
Nr. 2:
Nr. 3:
Nr. 4:
Nr. 5 und 6:
Nr. 7 und 8:
Nr. 9:
Nr. 10:
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... " jeden Flug, dessen planmäßige Route von einem Drittstaat aus in das Hoheitsgebiet mindestens eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder vom Hoheitsgebiet mindestens eines Mitgliedstaats der Europäischen Union aus zu einem endgültigen Zielflughafen in einem Drittstaat führt;
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Informationen
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Zuständige Behörden
Artikel 5 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 6 Datenmittler
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Datenübermittlung an Drittstaaten
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen
Kapitel III Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Datensicherheit
Kapitel IV Komitologie
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Verfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 16 Durchführung
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang PNR-Daten gemäß Artikel 2
Angaben für alle Fluggäste
Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren
Drucksache 81/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006)
Im Einzelnen
- Artikel 2 - Begriffsbestimmung/Definition
- Artikel 3 - Diskriminierungsverbot
- Artikel 4 - Konsultation und Rechtsbehelf
- Artikel 5 - Transparenz
- Artikel 6 - Neue Infrastruktur
- Artikel 7 - Qualitätsstandards
- Artikel 8 - Entgeltdifferenzierung
- Neuer Artikel
Drucksache 80/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... Zwar hat die Kommission in ihrem Aktionsplan eine realistische Einschätzung über die drohenden infrastrukturellen Kapazitätsengpässe getroffen, die im Wesentlichen geteilt wird. Während die im Aktionsplan eingangs aufgezeigten allgemeinen Ziele noch einen guten Ansatz zur Verbesserung der Situation darstellen, lässt sich aus den konkreteren spezifischen und operationellen Zielen jedoch nur noch ein Maßnahmenkatalog ableiten, in dem das wichtigste Instrumentarium zur Überwindung der Kapazitätsproblematik aus deutscher Sicht vernachlässigt wird: der bedarfsgerechte Aus- und Neubau von Flughafenkapazitäten. In den Vorschlägen der Kommission, die stattdessen überwiegend auf Regulierung und technische Lösungen abstellen, ist der Problematik hingegen nicht hinreichend entsprochen worden. Auf Grund dessen ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Aktionsplan in eine verfehlte verkehrspolitische Richtung weist. Dieser ist darüber hinaus geprägt von einem planerischen und dirigistischen Ansatz und zugleich von Misstrauen gegenüber einer organischen Entwicklung der Flughafenmärkte sowie einem unternehmerischen Handeln der Flughäfen. Die Kommission legt nicht schlüssig dar, dass das allgemein prognostizierte Wachstum des Luftverkehrs in den nächsten 20 Jahren nur durch ein Tätigwerden der EG bewältigt werden könnte. Nach der Überzeugung des Bundesrates ist diese Aufgabe bisher in ausreichender Weise von den Mitgliedstaaten erfüllt worden. Gemeinschaftliche Maßnahmen hält der Bundesrat deshalb schon aus Gründen der Subsidiarität für nicht gerechtfertigt.
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... Der Flughafensektor schafft unmittelbar durchschnittlich 925 Arbeitsplätze pro Million Arbeitseinheiten2. Die Nähe eines Großflughafens ist für 31 % der Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor für Fertigungsbetriebe. Bei Bank- und Versicherungsdienstleistungen entfallen auf den Luftverkehr bis zu 50 % der gesamten Verkehrsnachfrage3.
Mitteilung
1. Die zu erwartende Kapazitätskrise
2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise
3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität
3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung
3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne
3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM
4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen
4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen
4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen
5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger
5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität
5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr
6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung
6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz
6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur
7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien
8. Fazit
Anhang
Drucksache 81/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006)
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
5 Nichtdiskriminierung:
Konsultation und Rechtsbehelf:
5 Transparenz:
5 Qualitätsnormen:
5 Entgeltdifferenzierung:
5 Sicherheitsentgelte:
5 Regulierungsbehörde:
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument:
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Diskriminierungsverbot
Artikel 4 Konsultation und Rechtsbehelf
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Neue Infrastruktur
Artikel 7 Qualitätsstandards
Artikel 8 Entgeltdifferenzierung
Artikel 9 Sicherheitsentgelte
Artikel 10 Unabhängige Regulierungsbehörde
Artikel 11 Berichterstattung und Änderung
Artikel 12 Durchführung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 229/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... b) bei einem Luftfahrzeug die Ankunft auf einem Flughafen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Schlussbemerkung
Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung
Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck und Anwendungsbereich
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Zuständige Behörden
Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 5 Überwachung
Artikel 6 Meldung
Artikel 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
Artikel 8 Konsultation
Artikel 9 Andere Berichte
Artikel 10 Bestätigung
Artikel 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
Artikel 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
Artikel 13 Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
Teil III Empfehlungen
Artikel 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
Artikel 16 Ständige Empfehlungen
Artikel 17 Kriterien für Empfehlungen
Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
Teil IV Grenzübergangsstellen
Artikel 19 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 20 Flughäfen und Häfen
Artikel 21 Landübergänge
Artikel 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
Teil V Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise
Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
Artikel 24 Beförderer
Artikel 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise
Artikel 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
Artikel 27 Betroffene Beförderungsmittel
Artikel 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
Artikel 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
Artikel 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 31 Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden
Artikel 32 Behandlung von Reisenden
Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
Artikel 33 Durchgangsgüter
Artikel 34 Container und Container-Verladeplätze
Teil VI Gesundheitsdokumente
Artikel 35 Allgemeine Regel
Artikel 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen
Artikel 37 Seegesundheitserklärung
Artikel 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
Artikel 39 Schiffshygienebescheinigungen
Teil VII Gebühren
Artikel 40 Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende
Artikel 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
Artikel 42 Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 44 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 45 Ümgang mit personenbezogenen Daten
Artikel 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
Artikel 47 Zusammensetzung
Kapitel II Der Notfallausschuss
Artikel 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 49 Verfahren
Kapitel III Der Prüfungsausschuss
Artikel 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 51 Geschäftsführung
Artikel 52 Berichte
Artikel 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
Teil X Schlussbestimmungen
Artikel 54 Berichtswesen und Überprüfung
Artikel 55 Änderungen
Artikel 56 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
Artikel 59 Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
Artikel 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
Artikel 61 Ablehnung
Artikel 62 Vorbehalte
Artikel 63 Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
Artikel 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
Artikel 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
Artikel 66 Verbindliche Wortlaute
Anlage 1
A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
Drucksache 669/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... das Gutachten eines technischen Sachverständigen über das Ausmaß des Fluglärms, der in der Umgebung des Flughafens zu erwarten ist,
1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 40 Abs. 1 Nr. 10 LuftVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 46a LuftVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 II Nr. 2 und Nr. 3 Abs. 1
Drucksache 520/06
Bundesrat Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
... genannte Personenkreis nach den Regelungen dieser Verordnung auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben, darf den Betroffenen gemäß § 7 Abs. 6 LuftSiG kein Zugang zu den nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Flugplatzes erteilt werden. Auf der Grundlage der Zuverlässigkeitsüberprüfung entscheidet die Luftsicherheitsbehörde nach § 10 Abs. 1 LuftSiG, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zugang erteilt werden darf bzw. zu entziehen ist. Sofern die Zuverlässigkeit des Betroffenen positiv festgestellt wurde, kann der Flughafen im Anschluss zum Nachweis der Zugangsberechtigung einen entsprechenden Flughafenausweis ausstellen.
Drucksache 717/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... vorgesehene Genehmigungspflicht führt zu einem unnötigen luftrechtlichen Verfahren und damit zu mehr Bürokratie. Ein Sicherheitsmanagementsystem mitsamt der Verpflichtung zum Vorhalten eines Flugplatzhandbuchs unterliegt der ständigen Anpassung an die jeweiligen betrieblichen und technischen Anforderungen; der Flughafenunternehmer ist insoweit auch zur Fortentwicklung verpflichtet. Als Folge der Genehmigungsbedürftigkeit des Flugplatzhandbuchs ergäbe sich eine Vielzahl von Änderungsgenehmigungsverfahren mit erheblichem Verwaltungsaufwand. Darauf sollte verzichtet werden; stattdessen ist die behördliche Prüfungsbefugnis gemäß § 47 Abs. 1 LuftVZO um den Komplex "
1. Zu Artikel 1 Nr. 4, 6 und 8 §§ 45a bis 45c, § 47, § 53 LuftVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 und 6 §§ 45a, 47 Abs. 1 LuftVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 53 Abs. 1 Satz 1 LuftVZO
Drucksache 72/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien
... Die internationale Zusammenarbeit zur Gewähr der betrieblichen und technischen Sicherheit im Luftverkehr (Luftverkehrssicherheit) ist innerhalb der letzten Jahre intensiviert worden, auch aufgrund von tragischen Unfällen im internationalen Luftverkehr. Im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit steht der Austausch relevanter Informationen, insbesondere der Ergebnisse der Untersuchung der Verkehrssicherheit von Luftfahrzeugen während ihres Aufenthaltes auf einem Flughafen (Vorfeldkontrolle oder "
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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