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"Flughafenabfertigungsgebäude"


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Drucksache 184/05

... 13. Zweitens beginnt die Hilfe nicht zwangsläufig beim Abflug am Abfertigungsschalter oder endet bei der Ankunft in der Gepäckhalle. Einige Fluggäste eingeschränkter Mobilität können auf Parkplätzen, an Bushaltestellen oder Bahnhöfen ankommen und dann Hilfe benötigen, um den Abfertigungsschalter zu erreichen. Auch können sie weitere Hilfe brauchen, um von der Gepäckhalle, wo sie oft sich selbst überlassen bleiben, zu dem Ort zu gelangen, von dem aus sie den Flughafen verlassen. Umsteigende Fluggäste brauchen vielleicht Hilfe, um von einem Abflug-Gate zu einem anderen und möglicherweise von einem Flughafenabfertigungsgebäude zu einem anderen zu gelangen. Außerdem brauchen Personen eingeschränkter Mobilität möglicherweise weitere Hilfe unterwegs, z.B. am Abfertigungsschalter, bei der Sicherheits - und Ausweiskontrolle, an den Gepäckbändern und bei der Zollabfertigung. Dies bedeutet nicht, dass alle Fahrgäste eingeschränkter Mobilität solche erweiterten Dienstleistungen wollten, sondern nur, dass sie im Bedarfsfall verfügbar sein sollten. Auch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Hilfe überall auf dem Flughafen angeboten werden muss, sondern nur zu und zwischen ausgewiesenen Orten, an denen Fluggäste eingeschränkter Mobilität sie leicht anfordern können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/05




Begründung

1. Einleitung

2. Ergebnisse der Konsultation

3. EINZELHEITEN der Verordnung Gleichbehandlungsklausel

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

5. Bewertung der sozialen und Wirtschaftlichen Auswirkungen

6. Anmerkungen ZU den Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Beförderungspflicht

Artikel 4
Abweichungen, besondere Bedingungen und Unterrichtung

Artikel 5
Recht auf Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 6
Verantwortung für die Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 7
Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 8
Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen

Artikel 9
Anmeldung des Betreuungsbedarfs

Artikel 10
Ausschluss von Verpflichtungsbeschränkungen

Artikel 11
Verstöße

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Suchbeispiele:


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