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"Flugunternehmen"


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Drucksache 571/18

... 1. Der Bundesrat begrüßt den im August 2018 von Bund und Ländern durchgeführten Luftfahrtgipfel als ersten Schritt, die Flugunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, ihr Transportversprechen zuverlässiger zu erfüllen und Flugverspätungen weiter zu minimieren und Kapazitätsengpässe abzubauen.



Drucksache 571/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den im August 2018 von Bund und Ländern durchgeführten Luftfahrtgipfel als ersten Schritt, die Flugunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, ihr Transportversprechen zuverlässiger zu erfüllen und Flugverspätungen weiter zu minimieren und Kapazitätsengpässe abzubauen.

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Drucksache 571/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren


 
 
 


Drucksache 464/1/12

... Der EuGH-Entscheidung ist auch zu entnehmen, dass ein technisches Problem, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, unter bestimmten Voraussetzungen unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" fallen kann. Das soll dann gelten, wenn das Problem auf Vorkommnisse zurückgeht, "die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind". Es liegt nahe, dass Flugunternehmen Flugverspätungen mit solchen außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren "technischen Problemen" erklären, obwohl grundsätzlich das Luftfahrtunternehmen nach einem Erwerb des Flugtickets für die rechtzeitige, planmäßige Beförderung Sorge tragen müsste und technisch notwendige Routinereparaturen an Flugzeugen nicht als Fall "höherer Gewalt" einzustufen sind.

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Drucksache 464/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 4 - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG *

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG **

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 LuftVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

18. Zu Artikel 1 allgemein

19. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

20. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 464/12 (Beschluss)

... Der EuGH-Entscheidung ist auch zu entnehmen, dass ein technisches Problem, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, unter bestimmten Voraussetzungen unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" fallen kann. Das soll dann gelten, wenn das Problem auf Vorkommnisse zurückgeht, "die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind". Es liegt nahe, dass Flugunternehmen Flugverspätungen mit solchen außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren "technischen Problemen" erklären, obwohl grundsätzlich das Luftfahrtunternehmen nach einem Erwerb des Flugtickets für die rechtzeitige, planmäßige Beförderung Sorge tragen müsste und technisch notwendige Routinereparaturen an Flugzeugen nicht als Fall "höherer Gewalt" einzustufen sind.

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Drucksache 464/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

14. Zu Artikel 1 allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 3

15. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

'Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 529/06 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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