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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Flugzeugbetreiber"


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Drucksache 28/1/07

... 14. Der Bundesrat anerkennt die Bereitschaft der Kommission, die Liste der Verwaltungsmitgliedstaaten gemäß Artikel 18 a des Richtlinienvorschlags selbst zu erstellen und damit die Mitgliedstaaten auch zu entlasten. Die Bundesregierung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Liste deutlich früher als bisher vorgesehen fertig gestellt wird. Angesichts des beabsichtigten Beginns des Emissionshandels im innergemeinschaftlichen Luftverkehr am 1. Januar 2011, der Antragsfrist von 21 Monaten für Flugzeugbetreiber, des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und des Zeitbedarfs für die Anpassung der Verwaltungsstrukturen ist das von der Kommission vorgesehene Datum (1. Februar 2009) zu knapp bemessen.



Drucksache 28/07 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat anerkennt die Bereitschaft der Kommission, die Liste der Verwaltungsmitgliedstaaten gemäß Artikel 18 a des Richtlinienvorschlags selbst zu erstellen und damit die Mitgliedstaaten auch zu entlasten. Die Bundesregierung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Liste deutlich früher als bisher vorgesehen fertig gestellt wird. Angesichts des beabsichtigten Beginns des Emissionshandels im innergemeinschaftlichen Luftverkehr am 1. Januar 2011, der Antragsfrist von 21 Monaten für Flugzeugbetreiber, des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und des Zeitbedarfs für die Anpassung der Verwaltungsstrukturen ist das von der Kommission vorgesehene Datum (1. Februar 2009) zu knapp bemessen.



Drucksache 596/06

... 23. fordert die Kommission auf, unverzüglich eine Folgenabschätzung der spezifischen Parameter ihrer Gestaltungsvorschläge vorzulegen, z.B. Höchstmenge für die Luftfahrt, Einhaltung, Wahl der beteiligten Stelle (Flugzeugbetreiber, Fluggesellschaften oder Flughäfen), und Vorschläge vorzulegen, die sicherstellen, dass das Emissionshandelssystem der Europäischen Union auf Fluggesellschaften von außerhalb der Europäischen Union anwendbar sein wird;

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Drucksache 596/06




Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union

Geltungsbereich eines Systems für den Luftverkehr

Ursprüngliche Zuteilung

2 Zuteilungsmethode


 
 
 


Drucksache 732/05

... Es ist entscheidend, dass die verantwortliche Stelle eine möglichst direkte Kontrolle über die eingesetzten Flugzeugtypen und die Art ihres Betriebs hat. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Flugzeugbetreiber innerhalb des Emissionshandelssystems der EU die zuständigen Stellen sein sollten.

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Drucksache 732/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang

3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen

4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll

4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr

4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche

5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr

5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements

5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung

6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels

6.1. Bewertung der Optionen

6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit

6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung

7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels

8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU

9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung

Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Spektrum der berücksichtigten Emissionen

Gewährleistung der Einhaltung

3 Verwaltung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.