[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

380 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fortschreiten"


⇒ Schnellwahl ⇒

0133/20
0439/20B
0083/20
0379/20
0242/20
0164/20
0494/20B
0085/20
0051/1/20
0439/1/20
0494/20
0376/20
0376/20B
0002/20
0434/1/20
0498/20
0533/20
0325/20
0434/20B
0206/2/19
0630/19B
0248/19
0655/1/19
0299/19B
0063/1/19
0168/19
0299/19
0569/19B
0630/1/19
0569/19
0584/19
0345/1/18
0037/18B
0165/18
0300/18
0386/18
0225/18
0345/18B
0205/1/18
0037/1/18
0073/2/17
0008/1/17
0039/17B
0184/1/17
0621/17
0569/17B
0089/17B
0039/1/17
0073/1/17
0777/1/17
0644/17B
0644/17
0569/1/17
0713/17
0487/17
0073/17B
0089/1/17
0777/17B
0340/16B
0285/16
0769/16
0300/16
0131/16
0294/1/16
0327/16
0279/16B
0274/1/16
0294/16B
0681/1/16
0299/16
0164/1/16
0478/16B
0340/16
0550/1/16
0317/16
0279/1/16
0745/16
0389/16
0681/16
0550/16B
0338/16B
0116/16B
0338/16
0116/1/16
0745/16B
0478/1/16
0407/16
0511/15B
0510/1/15
0104/15
0311/15B
0212/15B
0144/15
0154/2/15
0046/15
0511/15
0440/15
0641/14B
0205/14
0583/14
0191/6/14
0536/14
0208/14
0208/14B
0611/14
0205/14B
0191/7/14
0737/13
0136/13
0086/13B
0814/1/13
0321/13
0814/13B
0660/13
0194/13
0086/1/13
0524/3/13
0050/13X
0136/13B
0524/13B
0092/12
0597/12
0278/12
0197/12
0760/12
0745/12
0557/12
0720/12B
0542/12
0661/1/12
0502/12
0300/12
0300/1/12
0186/12
0670/12
0797/12
0605/12
0661/12
0300/12B
0708/12
0720/1/12
0807/12B
0214/12
0312/1/12
0665/12
0655/12
0661/12B
0535/12
0807/1/12
0872/11
0638/11
0737/11
0571/11
0121/11
0809/11
0309/11
0054/1/11
0737/11B
0636/11
0635/11
0054/11B
0202/11B
0804/11
0323/11
0140/11
0259/10
0029/10
0460/10B
0029/10B
0188/1/10
0188/10B
0034/10
0694/10
0174/10
0484/10B
0052/10
0243/10
0091/10
0029/1/10
0661/10B
0460/1/10
0428/10
0661/1/10
0177/10
0170/09
0673/09
0675/09
0805/09
0311/09
0326/09
0261/09
0412/09
0171/09
0410/09
0743/1/09
0067/09
0522/09
0389/09
0279/09
0743/09B
0342/1/08
0200/08
0342/08B
0521/08
0026/1/08
0105/1/08
0004/08
0365/08
0105/08B
0806/08
0378/08
0760/08
0605/08
0951/08B
0747/08
0951/1/08
0229/08
0491/08
0026/08B
0575/1/08
0913/08
0873/08
0795/08
0694/08
0633/08
0424/07
0074/07
0424/07B
0123/1/07
0425/07
0780/07
0425/07B
0692/07
0643/07B
0377/07
0666/07
0075/07
0824/07
0830/07
0546/07
0553/07
0470/07
0688/07
0915/07
0865/07
0150/07B
0500/07
0778/07
0150/07
0643/07
0622/07
0939/07
0001/1/07
0720/07A
0469/07
0275/07
0022/07
0416/06
0784/06
0414/1/06
0505/06
0121/06
0254/06
0281/06
0553/06B
0173/06
0300/06
0676/1/06
0350/06
0505/06B
0258/06
0414/06B
0456/06
0149/06B
0149/1/06
0885/06
0128/06
0103/06
0009/06
0257/06
0070/06
0426/06
0687/06
0676/06B
0299/06
0553/1/06
0755/06
0763/05
0945/05
0003/05
0004/05
0616/05
0603/05
0615/05
0683/05
0622/05
0703/1/05
0520/05
0390/05
0917/04B
0413/04B
0917/04
0983/04
0805/04
0720/04
0012/04
0232/04
0778/1/04
0703/1/04
0917/1/04
0778/04B
0915/04
Drucksache 769/16

... Die Neuregelung unterstützt die Länder bei der Umsetzung der aus ihrer Sicht erforderlichen Anpassungsprozesse im Zusammenhang mit der fortschreitenden Modernisierung der Besteuerungsverfahren. Die Länder sehen im Interesse einer effizienten Aufgabenwahrnehmung und Ressourcennutzung zunehmend die Notwendigkeit, bei Organisationsüberlegungen auch Gestaltungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen, die über die eigenen Landesgrenzen hinausreichen. Insbesondere vor dem Hintergrund des bundeseinheitlichen Einsatzes von Programmen zur automatisierten Datenverarbeitung, der zur Verbesserung oder Erleichterung des gleichmäßigen Vollzugs der Steuergesetze geboten ist, besteht bei den Ländern das Bedürfnis, eine Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit und eine länderübergreifende Übertragung von Zuständigkeiten nicht ausschließlich über vertragliche Vereinbarungen erreichen zu können.



Drucksache 300/16

... Das Normungsumfeld ist jedoch im Wandel begriffen. Neue Technologien und die fortschreitende Integration digitaler Lösungen in globale industrielle Wertschöpfungsketten sowie der sich rasch weiterentwickelnde internationale Kontext üben Druck auf das ESS aus, das noch stärker als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU genutzt werden kann. Der Normungsbedarf der Industrie, der Verbraucher und anderer Interessenträger muss mit neuem Schwung effizient gedeckt werden. Wenn Europa von diesem neuen Schwung getragen wird, bleibt es auch in Zukunft eine globale Normungsplattform. Ansonsten würden Normen andernorts festgelegt, und Europa würde die Chancen einbüßen, die ihm seine Vorreiterrolle verschafft.



Drucksache 131/16

... 3. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Ernährungsgütern und die Notwendigkeit der Teilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft.



Drucksache 294/1/16

... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwar vor, die Personalgestellung im öffentlichen Dienst weitestgehend aus dem Anwendungsbereich des AÜG herauszunehmen. Erfasst von der Ausnahmeregelung ist jedoch nur die Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften anwenden. Damit wird auch die sogenannte "Abordnung" nach der Protokollerklärung zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 TVöD/TV-L legitimiert, allerdings beschränkt auf den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich Kirchen. Dies ist aber für die Kooperationen im schulischen Bereich nicht ausreichend. Aufgrund der Öffnung der Schule in Form des in allen Ländern fortschreitenden Ausbaus der Ganztagsschulen ist für den Bildungsbereich die Zusammenarbeit mit ideellen Zielen verfolgenden Einrichtungen mindestens genauso bedeutsam. Sie ist daher für den eingeschränkten Bereich der schulischen Bildung ebenso aus dem Anwendungsbereich des AÜG auszunehmen. Der Schutzgedanke des AÜG, den "entliehenen" Arbeitnehmer vor seinem bisherigen Arbeitgeber zu schützen, ist bei der Erbringung von Bildungsleistungen durch Einrichtungen mit ausschließlich sozialem, kulturellem, künstlerischem, sportlichem oder sonstigem ideellen Engagement in öffentlichen Schulen nicht berührt.



Drucksache 327/16

... Die fortschreitenden Veränderungen beim Angebot und der Nachfrage von Mietwohnungen erfordern eine Neujustierung beim sozialen Mietrecht, um den notwendigen Interessenausgleich zwischen den Mietvertragsparteien auch zukünftig zu wahren.



Drucksache 279/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, bei der statistischen Erhebung im Rahmen des Mikrozensus zeitnah neue Beschäftigungsformen, die im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt stehen, zu erfassen. Insbesondere geht es hier um die statistische Erfassung von Crowdworkern, die in zunehmendem Maße unsere Arbeitswelt prägen und verändern.



Drucksache 274/1/16

... {Das Areal der Nordseeküste ist für den Belang des kulturellen Erbes von großer Bedeutung. Beispielhaft sei auf die zahlreichen Wrackfunr letzten Jahrtausende in der deutschen Bucht und darüber hinaus verwiesen. Für die Besiedlungsgeschichte Europas sowie für dessen Klimageschichte sind die zahlreichen überlieferten archäologischen Funde und Befunde von größter Bedeutung, denn das Gebiet zwischen Großbritannien und der heutigen Nordseeküste der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks fiel erst in der Zeit um 8000 bis 6000 vor Christus feucht. Davor war es ein wichtiger Siedlungsraum, wie besonders populär die Funde vom so genannten Doggerland belegen. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung 2011 dem Deutschen Schifffahrtsmuseum 700 000 Euro für das Forschungsprojekt "Bedrohtes Bodenarchiv Nordsee" gewährt. Mit der fortschreitenden Nutzung der Ressourcen der Nordsee sollte deshalb auch der Schutz des kulturellen Erbes geregelt werden. Dessen Schutz ist durch die Denkmalschutzgesetze der Länder geregelt. Um die Lücke zu schließen, sollte das Unterwasserkulturerbe in § 3 Absatz 1 entsprechend ergänzt werden.)



Drucksache 294/16 (Beschluss)

... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwar vor, die Personalgestellung im öffentlichen Dienst weitestgehend aus dem Anwendungsbereich des AÜG herauszunehmen. Erfasst von der Ausnahmeregelung ist jedoch nur die Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften anwenden. Damit wird auch die sogenannte "Abordnung" nach der Protokollerklärung zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 TVöD/TV-L legitimiert, allerdings beschränkt auf den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich Kirchen. Dies ist aber für die Kooperationen im schulischen Bereich nicht ausreichend. Aufgrund der Öffnung der Schule in Form des in allen Ländern fortschreitenden Ausbaus der Ganztagsschulen ist für den Bildungsbereich die Zusammenarbeit mit ideellen Zielen verfolgenden Einrichtungen mindestens genauso bedeutsam. Sie ist daher für den eingeschränkten Bereich der schulischen Bildung ebenso aus dem Anwendungsbereich des AÜG auszunehmen. Der Schutzgedanke des AÜG, den "entliehenen" Arbeitnehmer vor seinem bisherigen Arbeitgeber zu schützen, ist bei der Erbringung von Bildungsleistungen durch Einrichtungen mit ausschließlich sozialem, kulturellem, künstlerischem, sportlichem oder sonstigem ideellen Engagement in öffentlichen Schulen nicht berührt.



Drucksache 681/1/16

... Nach § 117 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V sollen auch Patienten mit unklaren Diagnosen zu der Gruppe von Patienten gehören, für die die Hochschulambulanzen einen besonderen Versorgungsauftrag haben. Als Patienten mit unklarer Diagnose sollen solche Patienten gelten, bei denen zuvor in der vertragsärztlichen Versorgung die Diagnose nicht oder nicht hinreichend sichergestellt werden konnte. Nicht selten bieten solche Patienten bereits lange, teils leidvolle Krankheitsverläufe mit zahlreichen Arztkontakten und mehrfachen Überweisungen zwischen Fachärzten unterschiedlicher Fachgebiete, ohne eine korrekte Diagnosestellung und Behandlung zu erfahren. In anderen Fällen kann beispielsweise der Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung bereits bestehen. Um diese Erkrankung zu verifizieren, bedarf es jedoch noch einer speziellen Bestätigungsdiagnostik, die vorwiegend von Hochschulkliniken angeboten wird. Der behandelnde Vertragsarzt stellt mit seiner Überweisung den Zeitpunkt fest, ab dem er eine angemessene Versorgung solcher Patienten nicht mehr gewährleisten kann und der Bedarf besteht, ergänzende Kompetenz einer Hochschulklinik hinzuzuziehen. Patienten mit unklarer Diagnose profitieren unter anderem von der Vielzahl verfügbarer Fachgebiete, der Vorhaltung innovativer Diagnostik und Technologien sowie der besonderen Expertise des Spezialisten zur Differentialdiagnostik komplexer Krankheitsbilder. Dies fördert nicht nur eine schnellere Diagnosestellung, sondern gleichermaßen die zeitnahe Einleitung notwendiger Therapien mit der Konsequenz, die Beschwerden der Patienten deutlich zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung, sofern möglich, aufzuhalten oder zu mindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 77 Absatz 3 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 10

3. Zu Artikel 1 Nummer 10a * - neu - § 120 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 2 und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 299/16

... Die geografische und sektorale Verteilung sollten verbessert werden. Wenngleich der EFSI nicht mit Quoten arbeitet, sollte die aktuelle sektorale und geografische Verteilung (siehe Abbildung 2) mit der fortschreitenden Umsetzung des EFSI weiterentwickelt werden. Die Kombination des EFSI mit anderen EU-Fonds sowie die Einrichtung von Investitionsplattformen sollten zu einer wahrhaft ausgewogenen geografischen Verteilung beitragen. Die EIAH kann auch ein wirksames Mittel sein, um das erforderliche Fachwissen schrittweise zu mobilisieren und die Entwicklung besserer Projekte zu unterstützen, insbesondere für Regionen oder Sektoren, in denen gegebenenfalls eine weitere Öffnung und weitere technische Kapazitäten erforderlich sind.



Drucksache 164/1/16

... Angesichts der stetig fortschreitenden Entwicklung im rechtlichen und tatsächlichen Bereich ist das bei der Sachkundeprüfung nachgewiesene Wissen regelmäßig aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen, um die erforderliche Qualifikation fortwährend zu gewährleisten. Ein erneutes erfolgreiches Ablegen der Prüfung ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zu fordern.



Drucksache 478/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine jährliche Erhebung der Daten über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (Anhang IV Nummer 5) nicht notwendig ist. Eine Periodizität von zwei Jahren wird auch mit Blick auf die fortschreitende technologische Entwicklung als ausreichend angesehen. Dadurch könnte die Belastung sowohl für die Befragten als auch für die erhebenden Stellen minimiert werden.



Drucksache 340/16

... Der fortschreitenmographische Wandel erfordert die Förderung altersgerechten Wohnens. Bis zum Jahr 2030 wird mindestens jeder vierte Bürger in Deutschland über 64 Jahre alt sein (Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, S. 19). Bis zum Jahr 2030 wird daher mit einem Anstieg des Bedarfs auf rund 3,6 Millionen altersgerechter Wohnungen gerechnet. Dem steht derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur ca. 700 000 Wohnungen gegenüber (BT-Drs. 18/4148, S. 3).



Drucksache 550/1/16

... Bislang fehlen erhobene und somit belastbare Referenzdaten sowohl gänzlich auf Länderebene als auch teilweise auf Bundesebene (z.B. zum Verbrauch von Heizöl nach Sektoren). Indikatorbasierte Schätzungen, die als Alternative zu Erhebungen ins Feld geführt werden, sind insofern schon mangels Referenz nicht aussagekräftig. Zudem kommt es aufgrund der Fehlerfortpflanzung mit fortschreitender Anwendungsdauer eines Schätzverfahrens unweigerlich zu einer Zunahme des potenziellen Prognosefehlers. Auf indikatorischem Wege können aussagekräftige Daten für Energie und Emissionsbilanzen folglich nicht bereitgestellt werden.



Drucksache 317/16

... (c) nationaler Qualifikationsrahmen: ein Instrument zur Klassifizierung von Qualifikationen anhand eines Bündels von Kriterien zur Bestimmung des jeweils erreichten Lernniveaus; Ziel ist die Integration und Koordination nationaler Qualifikationsteilsysteme und die Verbesserung der Transparenz, des Zugangs, des fortschreitenden Aufbaus und der Qualität von Qualifikationen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Zivilgesellschaft;



Drucksache 279/1/16

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, bei der statistischen Erhebung im Rahmen des Mikrozensus zeitnah neue Beschäftigungsformen, die im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt stehen, zu erfassen. Insbesondere geht es hier um die statistische Erfassung von Crowdworkern, die in zunehmendem Maße unsere Arbeitswelt prägen und verändern.



Drucksache 745/16

... Durch die Liberalisierung des Linienfernverkehrs mit Bussen ist keine Entwicklung eingetreten, die eine Abkehr des Bundes von seiner Pflicht rechtfertigt. Vielmehr ist ein gutes Mobilitätsangebot im öffentlichen Personenverkehr heute mehr denn je erforderlich. Denn eine fortschreitende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und eine u.a. damit verbundene räumliche Erweiterung der familiären und sozialen Bindungen, auch im Alter, schafft neue Anforderungen an eine von einer modernen Gesellschaft erwartete



Drucksache 389/16

... - Die AG "Einwohnerzahlen" kommt zu dem Schluss, dass mit fortschreitender Verbesserung der Datenqualität der Melderegister die Fortschreibung der "amtlichen Einwohnerzahl" einer Kommune auch an einen bereinigten Melderegisterbestand angeknüpft werden kann.



Drucksache 681/16

... Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung müssen die mit der Prüfung der Krankenkassen befassten Stellen eine Vielzahl von Daten bei den Krankenkassen anfordern. Zur effektiven und wirtschaftlichen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen ist es notwendig, dass sie auf die für die Prüfung benötigten Unterlagen in einheitlicher elektronischer Form zurückgreifen können. Die bisherige Regelung zur Vorlagepflicht bedarf daher einer Ergänzung, die dieser IT-geprägten Weiterentwicklung des Prüfgeschehens Rechnung trägt. Mit der Ergänzung der Vorschrift wird eine Verpflichtung der Krankenkassen zur Bereitstellung von Daten in einer von den mit der Prüfung befassten Stellen nach Anhörung des GKV-Spitzenverbandes vorab definierten Form eingeführt. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind die Vorgaben des § 78a



Drucksache 550/16 (Beschluss)

... Bislang fehlen erhobene und somit belastbare Referenzdaten sowohl gänzlich auf Länderebene als auch teilweise auf Bundesebene (z.B. zum Verbrauch von Heizöl nach Sektoren). Indikatorbasierte Schätzungen, die als Alternative zu Erhebungen ins Feld geführt werden, sind insofern schon mangels Referenz nicht aussagekräftig. Zudem kommt es aufgrund der Fehlerfortpflanzung mit fortschreitender Anwendungsdauer eines Schätzverfahrens unweigerlich zu einer Zunahme des potenziellen Prognosefehlers. Auf indikatorischem Wege können aussagekräftige Daten für Energie und Emissionsbilanzen folglich nicht bereitgestellt werden.



Drucksache 338/16 (Beschluss)

... Diese genügen jedoch nicht, da die strafrechtliche Praxis gezeigt hat, dass die fortschreitende technische Entwicklung weiterhin zu spürbaren Strafbarkeitslücken führt.



Drucksache 116/16 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Chancen und Risiken der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt zu berücksichtigen, um trotz der Veränderungen ein hohes arbeits- und sozialrechtliches Schutzniveau für alle Beschäftigten sicherzustellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass eine stärkere soziale Konvergenz nur dann erreicht werden kann, wenn in allen Mitgliedstaaten sichergestellt ist, dass für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faire Arbeits- und Entlohnungsbedingungen herrschen.



Drucksache 338/16

... Diese genügen jedoch nicht, da die strafrechtliche Praxis gezeigt hat, dass die fortschreitende technische Entwicklung weiterhin zu spürbaren Strafbarkeitslücken führt.



Drucksache 116/1/16

... 22. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Chancen und Risiken der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt zu berücksichtigen, um trotz der Veränderungen ein hohes arbeits- und sozialrechtliches Schutzniveau für alle Beschäftigten sicherzustellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass eine stärkere soziale Konvergenz nur dann erreicht werden kann, wenn in allen Mitgliedstaaten sichergestellt ist, dass für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faire Arbeits- und Entlohnungsbedingungen herrschen.



Drucksache 745/16 (Beschluss)

... Durch die Liberalisierung des Linienfernverkehrs mit Bussen ist keine Entwicklung eingetreten, die eine Abkehr des Bundes von seiner Pflicht rechtfertigt. Vielmehr ist ein gutes Mobilitätsangebot im öffentlichen Personenverkehr heute mehr denn je erforderlich. Denn eine fortschreitende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und eine unter anderem damit verbundene räumliche Erweiterung der familiären und sozialen Bindungen, auch im Alter, schafft neue Anforderungen an eine von einer modernen Gesellschaft erwartete Daseinsvorsorge. Nicht zuletzt ist es weiter erforderlich, den Zugang zu den Ballungsräumen und Städten durch eine möglichst weitgehende Verlagerung von Verkehren auf die Schiene in guter Qualität zu gewährleisten.



Drucksache 478/1/16

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine jährliche Erhebung der Daten über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (Anhang IV Nummer 5) nicht notwendig ist. Eine Periodizität von zwei Jahren wird auch mit Blick auf die fortschreitende technologische Entwicklung als ausreichend angesehen. Dadurch könnte die Belastung sowohl für die Befragten als auch für die erhebenden Stellen minimiert werden.



Drucksache 407/16

... Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional und bislang effektiv und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Auf Grund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z.B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können.



Drucksache 511/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Ländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können.



Drucksache 510/1/15

... 70. Anstelle einer "Vereinfachung" sind aus Sicht des Bundesrates vermehrte Anstrengungen zur Umsetzung und Zielerreichung erforderlich. In diesem Sinne sollte der Folgeprozess des Fitness-Checks gestaltet werden. Ziel muss es sein, neue Impulse für eine wirkungsvolle Naturschutzpolitik zu geben. Neben dem Klimawandel ist der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt die größte umweltpolitische Herausforderung. Dabei zeigt die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich sein werden, um das Ziel, den anhaltenden Verlust von Arten und Biotopen bis 2020 zu stoppen, noch zu erreichen.



Drucksache 104/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Schaffung eines DSM und die Bestrebungen der Kommission, den Übergang von nationalen Märkten zu einem einheitlichen Markt für die Produktion und Verbreitung von Medieninhalten zu vollziehen. Die fortschreitende Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft stellt für die Gesetzgeber aller Mitgliedstaaten eine neue Herausforderung dar, die bei der Realisierung des europäischen digitalen Binnenmarkts ein inhaltlich, politisch und institutionell verknüpftes und abgestimmtes Vorgehen erfordert. Isolierte Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene allein sind in vielen Bereichen nicht ausreichend.



Drucksache 311/15 (Beschluss)

... Die spezifischen Vorschriften für die Mastputenhaltung haben den Zweck, den Schutz dieser Tiere nachhaltig zu verbessern und eine verhaltensgerechte Haltung und Pflege der Mastputen zu regeln. Die besondere Bedeutung, die Verbesserung der Haltung von Mastputen durch die Regelungen zu erreichen, soll langfristig und nachhaltig für die fortschreitende Verbesserung des Tierschutzes sorgen.



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel der Schaffung eines Digitalen Binnenmarktes (Digital Single Market: DSM). Damit wird ein Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung sowie zur Sicherung der "digitalen Souveränität" Europas in einem zunehmend von der Digitalisierung geprägten Wirtschaftsumfeld geleistet. Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gehört zu den Grundpfeilern der EU. Ein gemeinsamer DSM ist sinnvoll und notwendig, um Wachstums- und Innovationspotenziale in Europa auszuschöpfen. Die fortschreitende Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft stellt für die Gesetzgeber aller Mitgliedstaaten eine neue Herausforderung dar, die bei der Realisierung des europäischen DSM ein inhaltlich, politisch und institutionell verknüpftes und abgestimmtes Vorgehen erfordert. Isolierte Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene allein sind in vielen Bereichen nicht ausreichend. Nur ein europäischer Binnenmarkt mit mehr als 500 Millionen Konsumenten ist in der Lage, den großen Märkten in Asien und Amerika auf Augenhöhe gegenüberzutreten.



Drucksache 144/15

... Derzeit beträgt der Anteil von Erdgas am Endenergieverbrauch ca. 22 Prozent (2012). Die Versorgung mit Erdgas wird zum größten Teil aus Importen gedeckt (2012: 89 Prozent). Aufgrund der fortschreitenden Erschöpfung der deutschen Lagerstätten wird mit einem weiter steigenden Import von Erdgas gerechnet. Deutschland verfügt allerdings über ein bislang noch nicht genutztes Potenzial an nichtkonventionellen Erdgaslagerstätten, das durch die sog. FrackingTechnologie erschlossen werden könnte.



Drucksache 154/2/15

... 2. Die erhebliche, seit Jahren andauernde Unterfinanzierung des Erhalts sowie des bedarfsgerechten Neu- und Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur hat zu einem fortschreitenden Substanzverzehr sowie einer vielfach erheblichen Qualitätsverschlechterung und damit zu negativen Auswirkungen auf Mobilität und Standortqualität geführt.



Drucksache 46/15

... § 137 Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 511/15

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Bundesländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können. Eine signifikante Abweichung von den Prämissen des Netzentwicklungsplanes (NEP) und ein hieraus resultierender möglicher zusätzlicher Netzausbau sollte vermieden werden.



Drucksache 440/15

... Mit der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung ist auch das Bedürfnis nach einem öffentlichen Zugang zum Internet unter Nutzung drahtloser lokaler Netzwerke (Wireless Local Area Network -



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Der Notdienst wird in erster Linie durch niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte und Einrichtungen sichergestellt. Gerade in ländlichen Gebieten und unter Berücksichtigung der Altersstruktur in der Ärzteschaft und fortschreitender Unterversorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Unterstützung weiterer Ärzte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in sprechstundenfreien Zeiten angewiesen. Aus Gründen der Patientensicherheit sollte die vertragliche Einbindung dieser Ärzte an die Voraussetzung gebunden sein, dass diese die notwendige Qualifikation haben. Zudem ist wegen des selbständigen Charakters der Tätigkeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung der am Notdienst teilnehmenden Ärzte zu fordern, die auch die Teilnahme am Notdienst abdeckt.



Drucksache 205/14

... Die fortschreitende Globalisierung führt zu einer immer stärkeren Vernetzung nationaler Wirtschaftssysteme. Nationale Steuervorschriften müssen daher um neue Standards ergänzt werden, mit denen die Besteuerung von Unternehmenseinkünften auf europäischer, besser noch, auf weltweiter Ebene abgestimmt wird.



Drucksache 583/14

... In der gesamten EU ist es erforderlich, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Rentensysteme sicherzustellen. In den meisten Mitgliedstaaten wurde in den letzten Jahren eine Reform der öffentlichen Rentensysteme durchgeführt, damit sie angesichts des fortschreitenden Alterns der europäischen Bevölkerung auf einer solideren Grundlage stehen. Wie jedoch aus den länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2014 hervorgeht, sind in vielen Fällen weitere Reformen erforderlich, damit die Effizienz und finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme erhöht werden können. Gleichzeitig gilt es, die Angemessenheit der Rentensysteme aufrechtzuerhalten, so dass ein angemessenes Einkommensniveau nach der Pensionierung gewährleistet bleibt. Angesichts des Trends der steigenden Lebenserwartung muss in vielen Ländern eine dynamischere Haltung zum Renteneintrittsalter an den Tag gelegt werden. Dies schließt eine systematischere Kopplung des gesetzlichen Rentenalters an die Lebenserwartung ein, damit ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Berufsleben und dem Leben nach der Pensionierung sichergestellt werden kann.



Drucksache 191/6/14

... Die Änderung verfolgt im Interesse der bislang privilegierten Unternehmen, die ihren Status auf Grund der neuen Regelungen jedoch verloren haben, das Ziel, die neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 1: 1 in nationales Recht umzusetzen. So ermöglichen die Leitlinien bei der Regelung der entsprechenden Übergangsbestimmung in Randziffer 198 ausdrücklich eine fortschreitende Anpassung auf den von der Kommission für diese Unternehmensgruppe letztlich gewünschten Selbstbehalt von 20 Prozent bis spätestens 1. Januar 2019. Dem soll die vorgeschlagene Stufenregelung Rechnung tragen. Dies gibt nicht zuletzt Unternehmen (z.B. im Bereich der Zulieferindustrie), die die neue Belastung an ihre Kunden nicht oder nur sehr schwer weitergeben können, die Möglichkeit einer allmählichen stufenweisen Heranführung an die neue Situation. Eine abrupte Einführung eines Anteils von 20 Prozent der EEG-Umlage bereits für das Begrenzungsjahr 2015 wäre nicht sachgerecht und angesichts des erzielten Verhandlungserfolges des Bundes mit der Kommission auch nicht nachvollziehbar.



Drucksache 208/14

... Nummer 2 SchuldRAnpG mit fortschreitendem Zeitablauf und gewinnt bei Verlängerung der Kündigungsschutzfrist in § 23 Absatz 4 SchuldRAnpG weiter an



Drucksache 208/14 (Beschluss)

... Dabei erstarkt das Kündigungsrecht des Eigentümers nach § 23 Absatz 3 Nummer 2 SchuldRAnpG mit fortschreitendem Zeitablauf und gewinnt bei Verlängerung der Kündigungsschutzfrist in § 23 Absatz 4 SchuldRAnpG weiter an Gewicht: Nach den Vorgaben des BVerfG (a.a. O.) ist den berechtigten Interessen des Eigentümers im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung mit den Interessen des Nutzers mit fortschreitender Zeit zunehmend mehr Gewicht einzuräumen. Dies gilt umso mehr, als sich die Kündigungsschutzfrist um weitere drei Jahre verlängert. Mit zunehmendem Ablauf der Übergangsfrist wird die Zumutbarkeit des Kündigungsausschlusses für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Falle des Eigenbedarfs nach der genannten Vorschrift dementsprechend immer seltener anzunehmen sein.



Drucksache 611/14

... Die DB Netz AG ist verpflichtet, die Trassenpreise als wettbewerbsrelevante Rahmenbedingungen in einem transparenten Verfahren für die jeweils folgende Fahrplanperiode im Voraus festzulegen. Sie gewährt einen festgelegten Trassenpreisbonus für umgerüstete Güterwagen und berechnet einen Aufschlag für laute Güterzüge. Für diesen Trassenpreisaufschlag hat die DB Netz AG die vorgesehene Trassenpreisstaffelung veröffentlicht. Es ist eine fortschreitende Spreizung der Preise für laute und leise Züge vorgesehen. Das In-Kraft-Treten der europäischen Modalitäten für lärmabhängige Trassenpreise könnte auf Seiten der DB Netz AG Anlass für eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Bedingungen sein.



Drucksache 205/14 (Beschluss)

... Die fortschreitende Globalisierung führt zu einer immer stärkeren Vernetzung nationaler Wirtschaftssysteme. Nationale Steuervorschriften müssen daher um neue Standards ergänzt werden, mit denen die Besteuerung von Unternehmenseinkünften auf europäischer, besser noch, auf weltweiter Ebene abgestimmt wird.



Drucksache 191/7/14

... Die Änderung verfolgt im Interesse der bislang privilegierten Unternehmen, die ihren Status auf Grund der neuen Regelungen jedoch verloren haben, das Ziel, die neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 1:1 in nationales Recht umzusetzen. So ermöglichen die Leitlinien bei der Regelung der entsprechenden Übergangsbestimmung in Randziffer 198 ausdrücklich eine fortschreitende Anpassung auf den von der Kommission für diese Unternehmensgruppe letztlich gewünschten Selbstbehalt von 20 Prozent bis spätestens 1. Januar 2019. Dem soll die vorgeschlagene Stufenregelung Rechnung tragen. Dies gibt nicht zuletzt Unternehmen (z.B. im Bereich der Zulieferindustrie), die die neue Belastung an ihre Kunden nicht oder nur sehr schwer weitergeben können, die Möglichkeit einer allmählichen stufenweisen Heranführung an die neue Situation. Eine abrupte Einführung eines Anteils von 20 Prozent der EEG-Umlage bereits für das Begrenzungsjahr 2015 wäre nicht sachgerecht und angesichts des erzielten Verhandlungserfolges des Bundes mit der Kommission auch nicht nachvollziehbar.



Drucksache 737/13

... A. in der Erwägung, dass laut den Angaben der Kommission2 2012 244 europäische transnationale Betriebsvereinbarungen bestanden; in der Erwägung, dass dies auf eine fortschreitende Integration der Arbeitsbeziehungen in transnationalen Unternehmen in Europa hinweist;



Drucksache 136/13

... Die Festsetzung des Mindestlohns als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde in Absatz 1 macht den Mindestlohn einfach und transparent. Er bietet allen am Wirtschaftsleben Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage. Es wird einerseits klargestellt, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinaus gehende Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld, sofern vereinbart, sind neben dem Mindestlohn zu zahlen; Aufwendungsersatzleistungen dürfen nicht angerechnet werden. Andererseits wird der fortschreitenden Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen.



Drucksache 86/13 (Beschluss)

... 5. Um die Kommunen dazu in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe angemessen zu erfüllen, bedarf es nicht nur einer langfristig abgesicherten Finanzierung ihrer Angebote und Leistungen, sondern auch der (Wieder-)Herstellung ihrer strategischen, planerischen und organisatorischen Kompetenzen und Kapazitäten. Im Lichte des fortschreitenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsangebote sowie der wachsenden Bedarfe in den Hilfen zur Erziehung, der Familienberatung und -bildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit ist ein weiterer Aufgabenzuwachs in der öffentlichen Jugendhilfe zu erwarten, der mit einem Ausgabenzuwachs einhergeht. Die Finanzierung der Kinder- und der Jugendhilfe sowie einer auf den Ganztag ausgerichteten Schule kann deshalb nicht weiter von den Kommunen und den Ländern im Rahmen der bestehenden Verteilung der zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel auf Bund, Länder und Kommunen getragen werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Verhandlungen über eine den Lasten angemessene Verteilung der Ressourcen einzutreten.



Drucksache 814/1/13

... 5. Auf Grund der rasant fortschreitenden Forschung und Entwicklung in der Geflügelproduktion, in der auch biotechnologische Verfahren zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit getestet werden, sollten die Regelungen auf den Geflügelbereich ausgeweitet werden.



Drucksache 321/13

... Konvergenz kann als fortschreitendes Zusammenwachsen herkömmlicher Rundfunkdienste mit dem Internet verstanden werden. Dadurch werden ergänzende Inhalte nicht nur über Fernsehgeräte mit zusätzlicher Internetanbindung durch Set-Top-Boxen zur "OTT"-Übermittlung von Videoinhalten (Overthe-Top -



Drucksache 814/13 (Beschluss)

... 5. Auf Grund der rasant fortschreitenden Forschung und Entwicklung in der Geflügelproduktion, in der auch biotechnologische Verfahren zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit getestet werden, sollten die Regelungen auf den Geflügelbereich ausgeweitet werden.



Drucksache 660/13

... Im Rahmen der fortschreitenden Harmonisierung der Recht svorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe wird bestehendes EU-Richtlinienrecht zunehmend durch EU-Verordnungsrecht abgelöst. Dies erfordert eine Anpassung der



Drucksache 194/13

... Angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Presseunternehmen, die durch die fortschreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten sind, ist eine Anpassung der pressespezifischen Aufgreifschwelle (§ 38 Absatz 3) geboten. Der Multiplikator wird von 20 auf 8 verringert. Damit wird es Presseunternehmen erleichtert, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Die Reduzierung des bisherigen Multiplikationsfaktors auf 8 soll vor allem kleinen und mittleren Zeitungsverlagen Fusionen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erleichtern.



Drucksache 86/1/13

... e) Um die Kommunen dazu in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe angemessen zu erfüllen, bedarf es nicht nur einer langfristig abgesicherten Finanzierung ihrer Angebote und Leistungen, sondern auch der (Wieder-)Herstellung ihrer strategischen, planerischen und organisatorischen Kompetenzen und Kapazitäten. Im Lichte des fortschreitenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsangebote sowie der wachsenden Bedarfe in den Hilfen zur Erziehung, der Familienberatung und -bildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit ist ein weiterer Aufgabenzuwachs in der öffentlichen Jugendhilfe zu erwarten, der mit einem Ausgabenzuwachs einhergeht. Die Finanzierung der Kinder- und der Jugendhilfe sowie einer auf den Ganztag ausgerichteten Schule kann deshalb nicht weiter von den Kommunen und den Ländern im Rahmen der bestehenden Verteilung der zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel auf Bund, Länder und Kommunen getragen werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Verhandlungen über eine den Lasten angemessene Verteilung der Ressourcen einzutreten.



Drucksache 524/3/13

... 5. Hochwasserereignisse stehen in Zusammenhang mit dem fortschreitenden Klimawandel. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf nationaler und auf internationaler Ebene mit ihren Partnerländern alle Anstrengungen zu unternehmen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.



Drucksache 50/13 (Begründung)

... Es wird ein nach Erfahrungsstufen gestaffeltes Grundgehalt eingeführt. Dieses eröffnet den Professoren vorhersehbare Gehaltssteigerungen und erkennt den mit fortschreitender Lehr- und Forschungstätigkeit einhergehenden Erfahrungszuwachs durch ein ansteigendes Grundgehalt an. Zudem entspricht ein gestaffeltes Grundgehalt dem seitens des BVerfG angestellten Vergleich mit der Besoldungsordnung A. Vorgesehen sind drei Stufen, wobei die nächsthöhere Stufe nach einer Erfahrungszeit von jeweils sieben Jahren erreicht wird; die Endstufe wird also nach einer Erfahrungszeit von insgesamt 14 Jahren erreicht. Vor dem Hintergrund der Ausführungen des BVerfG wird das Endgrundgehalt nahe der Endstufe der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 angesetzt. Dass diesem Endgrundgehalt zwei Erfahrungsstufen vorgeschaltet werden, dient auch dem Zweck, weiterhin in möglichst großem Umfang Mittel für Leistungsbezüge einsetzen zu können.



Drucksache 136/13 (Beschluss)

... Die Festsetzung des Mindestlohns als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde in Absatz 1 macht den Mindestlohn einfach und transparent. Er bietet allen am Wirtschaftsleben Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage. Es wird einerseits klargestellt, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinaus gehende Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld, sofern vereinbart, sind neben dem Mindestlohn zu zahlen; Aufwendungsersatzleistungen dürfen nicht angerechnet werden. Andererseits wird der fortschreitenden Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen.



Drucksache 524/13 (Beschluss)

... e) Hochwasserereignisse stehen in Zusammenhang mit dem fortschreitenden Klimawandel. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf nationaler und auf internationaler Ebene mit ihren Partnerländern alle Anstrengungen zu unternehmen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.