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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Frucht- und Gemüsenektare"


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Drucksache 18/20

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.



Drucksache 18/20 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 Prozent an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen


 
 
 


Drucksache 919/04

... zurückgegriffen werden. Um allerdings abfallwirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden, sind die Begriffskategorien bei der Anwendung der Verordnung nach Sinn und Zweck der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung auszulegen. So gelten zum Beispiel als Frucht- und Gemüsesäfte bzw. Frucht- und Gemüsenektare im Sinne dieser Verordnung auch entsprechende Getränke, die aufgrund von geringfügigen Zusätzen, wie z.B. Mineralstoffen, rein lebensmittelrechtlich nicht als solche bezeichnet werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.