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"Fusionen"


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Drucksache 88/11

... § 12 enthält eine Zuteilungsregel für sog. "zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber", vergleichbar mit der Zuteilungsregel im Anlagenbereich für Neuanlagen oder Kapazitätserweiterungen. Im Gegensatz zum Anlagenbereich gibt es beim Flugverkehr allerdings eine große Kontinuität bei der Flugroutenbedienung durch bestehende Fluggesellschaften und die ETS-RL schließt diese besondere "Newcomer-Zuteilung" für Fusionen oder Unternehmensübernahmen aus. Daher wird der Anwendungsbereich dieser Zuteilungsregel im Zeitraum 2013-2020 auf maximal 10 Fälle mit einem Bearbeitungsaufwand von jeweils 4.800 Minuten beschränkt sein. Bei dieser jährlichen Fallzahl von 1 ergeben sich Gesamtkosten von 3 T€ pro Jahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 808/11

... Unbeschadet der Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, die sich bei Fusionen und Übernahmen aus Rechtsvorschriften ergeben, muss ein Teilnehmer, der Ergebnisse übertragen möchte, die anderen Teilnehmer, die noch über Zugangsrechte für die zu übertragenden Ergebnisse verfügen, im Voraus über seine Absicht in Kenntnis setzen; gleichzeitig übermittelt er ausreichende Informationen über den vorgesehenen neuen Eigentümer der Ergebnisse, so dass die anderen Teilnehmer die Folgen der geplanten Übertragung auf die Ausübung ihrer Zugangsrechte prüfen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

1.1. Rechtsgrundlage

1.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Artikel 4
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Titel II
Regeln für die Beteiligung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 5
Förderformen

Artikel 6
Zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigte Rechtspersonen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Kapitel II
Finanzhilfen

Abschnitt I
Gewährungsverfahren

Artikel 8
Teilnahmebedingungen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 11
Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Drittländern und internationalen Organisationen

Artikel 12
Vorschläge

Artikel 13
Ethikprüfung

Artikel 14
Auswahl- und Gewährungskriterien

Artikel 15
Verfahren zur Überprüfung der Bewertung

Artikel 16
Finanzhilfevereinbarung

Artikel 17
Finanzhilfebeschlüsse

Artikel 18
Gesichertes elektronisches System

Abschnitt II
Durchführung

Artikel 19
Durchführung der Maßnahme

Artikel 20
Konsortium

Abschnitt III
Formen der Finanzhilfen Förderregeln

Artikel 21
Formen der Finanzhilfen

Artikel 22
Förderung der Maßnahme

Artikel 23
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 24
Indirekte Ausgaben

Artikel 25
Produktive Stunden pro Jahr

Artikel 26
Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen oder von anderen natürlichen Personen, die kein Gehalt beziehen

Artikel 27
Stückkostensätze

Artikel 28
Bescheinigung über den Abschluss

Artikel 29
Bescheinigung über die Methodik

Artikel 30
Zur Ausstellung von Bescheinigungen befugte Rechnungsprüfer

Artikel 31
Kumulation von Finanzhilfen

Abschnitt IV
Sicherheitsleistungen

Artikel 32
Teilnehmer-Garantiefonds

Artikel 33
Arbeitsweise des Fonds

Kapitel IV
Preisgelder, Auftragsvergabe Finanzierungsinstrumente

Artikel 34
Preisgelder

Artikel 35
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

Artikel 36
Finanzierungsinstrumente

Kapitel VII
Sachverständige

Artikel 37
Bestellung unabhängiger Sachverständiger

Titel III
Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen

Kapitel 1
Finanzhilfen

Abschnitt I
Ergebnisse

Artikel 38
Eigentum an Ergebnissen

Artikel 39
Schutz der Ergebnisse

Artikel 40
Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 41
Übertragung und Lizenzierung von Ergebnissen

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden Kenntnissen Schutzrechten zu Ergebnissen

Artikel 42
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 43
Grundsätze für Zugangsrechte

Artikel 44
Zugangsrechte für die Durchführung

Artikel 45
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 46
Zugangsrechte für die Union und die Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Sonderfälle

Artikel 47
Sonderbestimmungen

Kapitel II
Preisgelder Auftragsvergabe

Artikel 48
Preisgelder

Artikel 49
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

TITEL IV Schlussbestimmungen

Artikel 50
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 51


 
 
 


Drucksache 315/11

... Die Aufzählung der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Anlage 1 wird aktualisiert. Durch Fusionen haben sich sowohl die Anzahl der Träger als auch die Namen geändert. Die Liste gibt den Stand zum 1. Januar 2011 wieder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 437/10 (Beschluss)

... - Die vorgeschlagene Pflicht zur Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und die hiermit einhergehende Streichung der Möglichkeit, Kreditinstitute - sofern sie einem System mit zumindest gleichwertigem Schutz angehören - von dieser Pflichtmitgliedschaft befreien zu können, ist in Bezug auf Deutschland kontraproduktiv. Eine solche Streichung berücksichtigt - und dies entgegen der mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele - nicht, dass mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. in Deutschland bereits freiwillig institutsbezogene Sicherungssysteme geschaffen wurden, die von den Mitgliedstaaten der EU als gleichwertig anerkannt sind und sich bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt haben. Mit der Vorgabe zur Pflichtmitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem berücksichtigt der Vorschlag - abgesehen etwa von der Möglichkeit geringerer Beitragszahlungen - nicht, dass die den institutsbezogenen Sicherungssystemen angeschlossenen Mitglieder die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme gar nicht in Anspruch nehmen müssen, da diese nach ihrer Zielrichtung und den ihnen insoweit zur Verfügung stehenden institutssichernden Maßnahmenmöglichkeiten - beispielsweise Stützungsmaßnahmen mit Finanzmitteln, Auflagen, Fusionen - bereits den Eintritt eines Entschädigungsfalls verhindern. Wollten die deutschen Kreditinstitute ihren institutsbezogenen Schutz aufrecht erhalten, wären sie hinsichtlich des gesetzlichen Einlagensicherungssystems im Ergebnis nur Beitragszahler und müssten über die vorgeschlagene gegenseitige Kreditfazilität unter Umständen risikoreiche Geschäftsmodelle anderer Kreditinstitute - und dies sogar EU-weit - stützen. Daher sollten die institutssichernden Systeme auch künftig von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem befreit sein. Dabei wird hierfür auch weiterhin Voraussetzung sein, dass diese Systeme, soweit sie europäische Vorgaben nicht erfüllen sollten, entsprechende Anpassungen vornehmen.



Drucksache 152/10

... In den Büchern des Sozialgesetzbuches und in weiteren Sozialgesetzen sowie Verordnungen hat sich im Jahr 2009 weiterer Änderungsbedarf auf Grund von Anregungen des Bundesrechnungshofes, des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie der Sozialversicherungsträger und auf Grund der Rechtsprechung ergeben. Weiterhin sind zahlreiche redaktionelle Änderungen erforderlich – z.B. durch Fusionen von Trägern – und es ergibt sich die Möglichkeit, ausgelaufene Übergangsbestimmungen zur Rechtsbereinigung aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18h
Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 225
Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Artikel 4
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 83a

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 12
Krankengeld

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 10
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 11
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe ab

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

a Informationspflichten der Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten der Verwaltung

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 694/10

... Durch die Verbesserung der Innovation und der Produktivität kann die Wettbewerbspolitik europäischen Unternehmen wirksam helfen, sich abzeichnende Themen in Sachen weltweite Wettbewerbsfähigkeit anzugehen, einschließlich ihrer Position auf internationalen Märkten. Insbesondere die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ist ein wesentliches Instrument, das es Unternehmen erlaubt, sich durch Fusionen so umzustrukturieren, dass sie ihre Reichweite vergrößern, während zugleich die Industriekunden und die Verbraucher in Europa vor Preissteigerungen und anderen wettbewerbswidrigen Auswirkungen geschützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 152/10 (Beschluss)

... Zum Anderen sollte nicht der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP angekündigten Reform des Unfallversicherungsrechts vorgegriffen werden, mit der eine Entbürokratisierung des Unfallversicherungsrechts erfolgen soll. Die infolge von Fusionen größeren und damit wirtschaftlich stabileren Berufsgenossenschaften sowie die sinkende Bedeutung des Branchenbezugs bieten die Chance, eine klarer definierte Zuordnungsregelung zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV

3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII

4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII

5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII

6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII

7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X

8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X

9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

11. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 7a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

12. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 155/10

... Kredite, die die Großkrediteinzelobergrenze überschreiten, müssen im Risikomanagement des Instituts besonders berücksichtigt werden. Satz 5 setzt die Bestimmung von Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2009/111/EG, mit der Art. 30 Abs. 4 der Kapitaladäquanzrichtlinie geändert wird, um. Damit wird die Möglichkeit einer erhöhten Großkreditobergrenze von 150 Mio. Euro für Kredite an Institute auf Kredite an anerkannte Wertpapierhandelsunternehmen aus Drittstaaten sowie anerkannten Clearingstellen und Börsen ausdehnt. Die Änderung des Satzes 8 (früher Satz 9) stellt den Verzicht auf die Unterlegung allein in das Ermessen der Bundesanstalt. Die bisherige beispielhafte Aufzählung erweist sich für die Vielfalt der zu beurteilenden Sachverhalte als zu eng, auch gibt die Bankenrichtlinie eine solche Begrenzung nicht vor. Bei der Ausübung des Ermessens ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Großkreditüberschreitung für das Institut steuerbar war oder durch äußere nicht vorhersehbare Umstände entstanden ist. Das können Fusionen von Kreditnehmer sein oder auch regulatorische Änderungen im Bereich der Kreditnehmereinheiten. Mit dem Austausch des Begriffes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung

§ 30
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken

2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital

3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden

4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen

5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG

6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Anlage 3
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


 
 
 


Drucksache 152/1/10

... Zum Anderen sollte nicht der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP angekündigten Reform des Unfallversicherungsrechts vorgegriffen werden, mit der eine Entbürokratisierung des Unfallversicherungsrechts erfolgen soll. Die infolge von Fusionen größeren und damit wirtschaftlich stabileren Berufsgenossenschaften sowie die sinkende Bedeutung des Branchenbezugs bieten die Chance, eine klarer definierte Zuordnungsregelung zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV

3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII

4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII

5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII

6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII

7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X

8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X

9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

12. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 7a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

13. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 437/1/10

... 5. Die vorgeschlagene Pflicht zur Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und die hiermit einhergehende Streichung der Möglichkeit, Kreditinstitute - sofern sie einem System mit zumindest gleichwertigem Schutz angehören - von dieser Pflichtmitgliedschaft befreien zu können, ist in Bezug auf Deutschland kontraproduktiv. Eine solche Streichung berücksichtigt - und dies entgegen der mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele - nicht, dass mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. in Deutschland bereits freiwillig institutsbezogene Sicherungssysteme geschaffen wurden, die von den Mitgliedstaaten der EU als gleichwertig anerkannt sind und sich bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt haben. Mit der Vorgabe zur Pflichtmitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem berücksichtigt der Vorschlag - abgesehen etwa von der Möglichkeit geringerer Beitragszahlungen - nicht, dass die den institutsbezogenen Sicherungssystemen angeschlossenen Mitglieder die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme gar nicht in Anspruch nehmen müssen, da diese nach ihrer Zielrichtung und den ihnen insoweit zur Verfügung stehenden institutssichernden Maßnahmenmöglichkeiten - beispielsweise Stützungsmaßnahmen mit Finanzmitteln, Auflagen, Fusionen - bereits den Eintritt eines Entschädigungsfalls verhindern. Wollten die deutschen Kreditinstitute ihren institutsbezogenen Schutz aufrecht erhalten, wären sie hinsichtlich des gesetzlichen Einlagensicherungssystems im Ergebnis nur Beitragszahler und müssten über die vorgeschlagene gegenseitige Kreditfazilität unter Umständen risikoreiche Geschäftsmodelle anderer Kreditinstitute - und dies sogar EU-weit - stützen. Daher sollten die institutssichernden Systeme auch künftig von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem befreit sein. Dabei wird hierfür auch weiterhin Voraussetzung sein, dass diese Systeme, soweit sie europäische Vorgaben nicht erfüllen sollten, entsprechende Anpassungen vornehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/10




2 Allgemeines

Ausnahmeregelung für institutsbezogene Sicherungssysteme

Beschränkungen für ein höheres Schutzniveau

Finanzierung der Einlagensicherungssysteme

2 Auszahlungsfrist


 
 
 


Drucksache 96/10

... - Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes wird neu geregelt. Künftig werden auch Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen, die aufgrund kassenartenübergreifender Fusionen inzwischen paritätisch besetzte Verwaltungsräte haben, im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes vertreten sein. Historisch bedingt waren die Verwaltungsräte der Ersatzkassen zum Zeitpunkt der Errichtung des GKV-Spitzenverbands nur durch Versichertenvertreter besetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 307a
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 5
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 7
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 8
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 9
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 11
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte

Artikel 12
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzentwurfes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen

II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften

II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften

II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 828/09

... Unternehmen werden verstärkt über die nationalen Grenzen hinweg tätig und nützen so die Chancen des Binnenmarkts. Grenzübergreifende Unternehmensgruppen und die Vielzahl von Umstrukturierungen, wie Fusionen und Spaltungen, betreffen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU. Außerdem hat es die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes5 Unternehmen im Laufe des letzten Jahrzehnts ermöglicht, sich in einem Mitgliedstaat eintragen zu lassen und ihre Geschäftstätigkeit teilweise oder vollständig in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/09




Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?

Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen

Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern

3. Bestehende Kooperationsmechanismen

3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern

Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR

3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz

Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

4. Zukunftsperspektiven

4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes

Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts

Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

Kombination der Optionen 1 und 2

5. Nächste Schritte


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.