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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Güterkraft- und Personenverkehr"


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Drucksache 72/16

... "soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist; für andere Fahrten als Beförderungen gelten Bestimmungen dieses Gesetzes nur, soweit eine Vorschrift dies ausdrücklich so bestimmt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 488/10

... /EG vom 15.07.2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr" eine mit dieser Richtlinie über die Fahrerlaubnis hinausgehende Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse durch eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung der Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenverkehr in der Europäischen Union gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Der Rat und das Europäische Parlament

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gender Mainstreaming

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1304: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Quallfikations-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 330/09 (Beschluss)

... Somit werden die Fahrer, deren Fahrerlaubnis vor dem maßgeblichen Stichtag erloschen ist (z.B. Fahrerlaubnisentzug, Verzicht auf die Fahrerlaubnis oder nicht rechtzeitig beantragte Verlängerung oder Abholung der befristeten Fahrerlaubnis) hinsichtlich ihrer unterstellten Qualifikation denjenigen gleichgestellt, deren Fahrerlaubnis am jeweiligen Stichtag noch gültig ist. Auch sie unterliegen dann nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis lediglich der Weiterbildungspflicht für im Güterkraft- und Personenverkehr beschäftigte Fahrer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 10a - neu - StVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 11 Satz 2 StVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 28 Absatz 3 Nummer 6 StVG

4. Zu Artikel 1a - neu - § 3 Nummer 1 und 2 und § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - BKrFQG

Artikel 1a
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 642/1/09

... Somit werden die Fahrer, deren Fahrerlaubnis vor dem maßgeblichen Stichtag erloschen ist (z.B. Fahrerlaubnisentzug, Verzicht auf die Fahrerlaubnis oder nicht rechtzeitig beantragte Verlängerung oder Abholung der befristeten Fahrerlaubnis) hinsichtlich ihrer unterstellten Qualifikation denjenigen gleichgestellt, deren Fahrerlaubnis am jeweiligen Stichtag noch gültig ist. Auch sie unterliegen dann nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis lediglich der Weiterbildungspflicht für im Güterkraft- und Personenverkehr beschäftigte Fahrer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/09




Zu Artikel 1a

Artikel 1a
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 330/1/09

... Somit werden die Fahrer, deren Fahrerlaubnis vor dem maßgeblichen Stichtag erloschen ist (z.B. Fahrerlaubnisentzug, Verzicht auf die Fahrerlaubnis oder nicht rechtzeitig beantragte Verlängerung oder Abholung der befristeten Fahrerlaubnis) hinsichtlich ihrer unterstellten Qualifikation denjenigen gleichgestellt, deren Fahrerlaubnis am jeweiligen Stichtag noch gültig ist. Auch sie unterliegen dann nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis lediglich der Weiterbildungspflicht für im Güterkraft- und Personenverkehr beschäftigte Fahrer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 10a - neu - StVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 10a - neu - StVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 11 Satz 2 StVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 5 StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 28 Absatz 3 Nummer 6 StVG

7. Zu Artikel 1a - neu - § 3 Nummer 1 und 2 und § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - BKrFQG

Artikel 1a
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 366/06

... Durch die Neuregelung entstehen Unternehmen im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zusätzliche Kosten, indem sowohl für die selbstständigen als auch für die angestellten Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Fahrzeuge verbindlich der Erwerb einer Grundqualifikation und Weiterbildungen vorgeschrieben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)

§ 1
Erwerb der Grundqualifikation

§ 2
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

§ 3
Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen

§ 4
Weiterbildung

§ 5
Nachweise

§ 6
Anerkennung von Ausbildungsstätten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1) Liste der Kenntnisbereiche

Anlage 2
(zu § 1 Abs. 2 Satz 1) Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation

Anlage 3
(zu § 5 Abs. 4 Satz 2) Muster

Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer IM Personenverkehr

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Artikel 3
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifIkations-Gesetzes

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

2. Zu Artikel 2 - Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

3. Zu Artikel 3 - Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

4. Zu Artikel 4 - Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

5. Zu Artikel 5 - Neubekanntmachung

6. Zu Artikel 6 - Inkrafttreten Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.


 
 
 


Drucksache 259/06

... /EG vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (ABl. EG (Nr.) L 226 S. 4) erlassen. Danach sind auch in der Bundesrepublik Deutschland verbindliche Regelungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenverkehr zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Artikel 1
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Mindestalter, Qualifikation

§ 3
Besitzstand

§ 4
Erwerb der Grundqualifikation

§ 5
Weiterbildung

§ 6
Ausbildungs- und Prüfungsort

§ 7
Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 8
Rechtsverordnungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.