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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Güterkraftverkehrsstatistik"


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Drucksache 653/14

... - Die Güterkraftverkehrsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes weist für das Jahr 2012 insgesamt rund 879 500 Beförderungen von lebenden Tieren im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr mit deutschen Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast und Sattelzugmaschinen aus. Hiervon wurden rund 330 300 Fahrten im Regionalbereich (51 - 150 km) durchgeführt. Unter der Annahme einer Gleichverteilung der Fahrten bedeutet dies, dass im Jahr 2012 rund 165 150 Beförderungen lebender Tiere im Entfernungsbereich von 51 bis 100 km durchgeführt wurden. Informationen zu Quellen und Zielen der Beförderungen liegen nicht vor. Statistische Angaben zu

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/14




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

§ 24a
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV

aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV

Tabelle

bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV

Tabelle

Tabelle

Tabelle

cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV

Tabelle

b Verkürzung der Auditierungsintervalle

c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 592/1/10

... Nach Artikel 290 AEUV dürfen sich delegierte Rechtsakte nur auf die Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts beziehen. In den Anhängen des Verordnungsvorschlags sind jedoch maßgebliche statistische Daten geregelt. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte der gesamten Anhänge umfasst somit die Möglichkeit einer weitgehenden Änderung der zu Grunde liegenden Güterkraftverkehrsstatistik.



Drucksache 592/10 (Beschluss)

... Nach Artikel 290 AEUV dürfen sich delegierte Rechtsakte nur auf die Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts beziehen. In den Anhängen des Verordnungsvorschlags sind jedoch maßgebliche statistische Daten geregelt. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte der gesamten Anhänge umfasst somit die Möglichkeit einer weitgehenden Änderung der zu Grunde liegenden Güterkraftverkehrsstatistik. Die vorgesehene Delegation würde somit zu Lasten der betroffenen Wirtschaft maßgebliche Änderungen ermöglichen. Da es sich somit um eine Änderung oder Ergänzung wesentlicher Vorschriften der Verordnung handeln würde, ist die Delegation mit Artikel 290 AEUV nicht vereinbar.



Drucksache 172/08

... Einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes folgend soll die Marktbeobachtung für den Verkehr ausgebaut, um sekundärstatistische Analysen erweitert und die Güterkraftverkehrsstatistik effizienter erstellt werden. Derzeit sind sowohl das Bundesamt für Güterverkehr wie auch das Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenerhebung der Statistik für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr zuständig. Die Zuständigkeiten werden künftig beim Kraftfahrt-Bundesamt gebündelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.