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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geburten- oder Sterberegister"


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Drucksache 889/09

... 8.1.3. Sind das Personenstands- und das Sicherungsregister eines Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegisters in Verlust geraten, hat das Standesamt, das das Personenstandsregister zu führen hat, die Register neu anzulegen. Die Eintragungen in das nach Verlust neu anzulegende Register erfolgen nach amtlicher Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen. Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann die Vornahme einer Eintragung beantragen. Das Standesamt kann bei der Ermittlung des Sachverhalts tatsächliche Auskünfte und die Vorlage von Urkunden verlangen, das persönliche Erscheinen von Beteiligten anordnen und Versicherungen an Eides statt verlangen. Als Urkunden, deren Vorlage verlangt werden kann, kommen insbesondere Personenstandsurkunden und Stammbücher der Familie, aus denen die in Verlust geratenen Einträge zu ersehen sind, in Betracht. Vorgelegte Urkunden sind zurückzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 616/05

... (1) Gerät ein Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister ganz oder teilweise in Verlust, so ist es auf Grund des Sicherungsregisters wiederherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1
Personenstand, Aufgaben des Standesamts

§ 2
Standesbeamte

§ 3
Personenstandsregister

§ 4
Sicherungsregister

§ 5
Fortführung der Personenstandsregister

§ 6
Aktenführung

§ 7
Aufbewahrung

§ 8
Neubeurkundung nach Verlust eines Registers

§ 9
Beurkundungsgrundlagen

§ 10
Auskunfts- und Nachweispflicht

§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Anmeldung der Eheschließung

§ 13
Prüfung der Ehevoraussetzungen

§ 14
Eheschließung

§ 15
Eintragung in das Eheregister

§ 16
Fortführung

§ 17
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

§ 18
Anzeige

§ 19
Anzeige durch Personen

§ 20
Anzeige durch Einrichtungen

§ 21
Eintragung in das Geburtenregister

§ 22
Fehlende Vornamen

§ 23
Zwillings- oder Mehrgeburten

§ 24
Findelkind

§ 25
Person mit ungewissem Personenstand

§ 26
Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes

§ 27
Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 28
Anzeige

§ 29
Anzeige durch Personen

§ 30
Anzeige durch Einrichtungen und Behörden

§ 31
Eintragung in das Sterberegister

§ 32
Fortführung

§ 33
Todeserklärungen

§ 34
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

§ 35
Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

§ 36
Geburten und Sterbefälle im Ausland

§ 37
Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen

§ 38
Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern

§ 39
Ehefähigkeitszeugnis

§ 40
Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung

§ 41
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

§ 42
Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern

§ 43
Erklärungen zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

§ 44
Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

§ 45
Erklärungen zur Namensführung des Kindes

§ 46
Änderung einer Anzeige

§ 47
Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung

§ 48
Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

§ 49
Anweisung durch das Gericht

§ 50
Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 51
Gerichtliches Verfahren

§ 52
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

§ 53
Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

§ 54
Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

§ 55
Personenstandsurkunden

§ 56
Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden

§ 59
Geburtsurkunde

§ 60
Sterbeurkunde

§ 61
Allgemeine Vorschriften für die Benutzung

§ 62
Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 63
Benutzung in besonderen Fällen

§ 64
Sperrvermerke

§ 65
Benutzung durch Behörden und Gerichte

§ 66
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

§ 67
Einrichtung zentraler Register

§ 68
Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen

§ 69
Erzwingung von Anzeigen

§ 70
Bußgeldvorschriften

§ 72
Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 73
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 75
Übergangsbeurkundung

§ 76
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher

§ 77
Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher

§ 78
Heiratsbuch

Artikel 2
Änderung von Bundesgesetzen

§ 82a

2. In § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „ § 29b des Personenstandsgesetzes “ durch die Angabe „ § 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes “ ersetzt.

Artikel 3
Änderung von Rechtsverordnungen

1. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Das geltende Personenstandsrecht

2. Das Personenstandswesen im Ausland

3. Anlass und Gegenstand der Reform

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Die Neuorganisation des Personenstandswesens

2. Die Benutzung der Personenstandsbücher

3. Die Kommunikation mit dem Bürger, den Behörden und den Gerichten

4. Die Durchführungsvorschriften

5. Die Übergangsregelungen

III. Änderung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 2 und 3 PStRG-E)

IV. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Abschaffung des Familienbuchs

1.2 Wegfall des Anordnungsverfahrens

1.3 Wegfall des Buches für Todeserklärungen

1.4 Wegfall der Abstammungsurkunde

1.5 Wegfall des Geburtsscheines

1.6 Vereinfachung der Berichtigungsmöglichkeiten

2. Einführung der Informationstechnik IT

2.1 Nutzung des elektronischen Mitteilungsverkehrs

2.2 Wegfall von Archivierungskosten

2.3 Wegfall von Matrixdruckern

2.4 Sonstige IT-bedingte Effizienzsteigerungen

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Kosten für Rückführung und Abgleich der Familienbücher,

2. Einführung der Informationstechnik

2.1 Kosten des Datenaustauschprogramms

2.2 Kosten des Registrierungsprogramms

2.3 Kosten des Signaturverfahrens

2.4 Kosten der Software-Administration

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

1. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu Artikel 2

Zu den Absätzen 1 bis 6, 8, 11, 12, 14, 15, 19, 21 und 22

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 82a

Zu § 82b

Zu Absatz 16

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Absatz 18

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 20

Zu Absatz 23

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 63/17 PDF-Dokument



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