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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geburten- und Sterberegister"


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Drucksache 889/09

... 75.2.2. Jeder Jahrgang eines Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegisters ist abzuschließen; hierbei ist die Zahl der Einträge zu vermerken. Unregelmäßigkeiten bei der Nummerierung der Einträge innerhalb des Jahres sind zu vermerken. Entstehen im Laufe eines Jahres mehrere Bände für das Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister, ist jeder Band abzuschließen. Auf der ersten Seite des neuen Bandes ist auf den vorhergehenden Band zu verweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 713/1/08

... 14. Zu den Anlagen 2 bis 5 (Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/1/08




1. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -In § 10 Abs. 1 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

2. Zu § 15 Abs. 1 Satz 2

3. Zu §§ 19, 29 Abs. 3, § 30 Satz 3 und 4, § 34 Abs. 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1, § 48 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 und 2

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

4. Zu § 33 Satz 1 Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 33 Satz 1 Nr. 4

6. Zu § 54 Nr. 1

7. Zu § 56 Abs. 3 Nr. 3

8. Zu § 56 Abs. 9

9. Zu § 59 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 62 Abs. 5

11. Zu § 65 Abs. 2

12. Zu § 70 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 70 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz anzufügen:

13. Zu Anlage 1 Datenfelder in den Personenstandsregistern

14. Zu den Anlagen 2 bis 5 Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister

15. Zu den Anlagen 10 und 11 Niederschriften über die Eheschließung und die der Lebenspartnerschaft


 
 
 


Drucksache 713/08 (Beschluss)

... 14. Zu den Anlagen 2 bis 5 (Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08 (Beschluss)




1. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -

2. Zu § 15 Abs. 1 Satz 2

3. Zu §§ 19, 29 Abs. 3, § 30 Satz 3 und 4, § 34 Abs. 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1, § 48 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 und 2

4. Zu § 33 Satz 1 Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 33 Satz 1 Nr. 4

6. Zu § 54 Nr. 1

7. Zu § 56 Abs. 3 Nr. 3

8. Zu § 56 Abs. 9

9. Zu § 59 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 62 Abs. 5

11. Zu § 65 Abs. 2

12. Zu § 70 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 70 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz anzufügen:

13. Zu Anlage 1 Datenfelder in den Personenstandsregistern

14. Zu den Anlagen 2 bis 5 Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister

15. Zu den Anlagen 10 und 11 Niederschriften über die Eheschließung und die Begründung der Lebenspartnerschaft


 
 
 


Drucksache 616/05

... Absatz 1 ist an den bisherigen Benutzungskriterien orientiert, die das Recht auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde davon abhängig machen, dass ein entsprechender Antrag von der Person, deren Personenstand beurkundet ist, ihrem Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmling gestellt wird. „Anderen Personen“ soll - wie bisher - nur dann ein Zugang eröffnet werden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Wegen der engen verwandtschaftlichen Beziehung und in der Praxis häufig darauf gestützter Benutzungsbegehren ist für Geschwister der beurkundeten Person ein erleichterter Zugang insoweit vorgesehen, als beim Geburten- und Sterberegister bereits die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreicht. Antragsbefugt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben; unter Antragsbefugnis im Sinne der Vorschrift ist die Fähigkeit zu verstehen, selbst den Antrag auf Benutzung stellen zu können; unberührt bleibt dabei die Befugnis des gesetzlichen Vertreters, für ein jüngeres Kind die Benutzung zu beantragen. Die Altersgrenze des vollendeten 16. Lebensjahres orientiert sich an der des § 1303 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1
Personenstand, Aufgaben des Standesamts

§ 2
Standesbeamte

§ 3
Personenstandsregister

§ 4
Sicherungsregister

§ 5
Fortführung der Personenstandsregister

§ 6
Aktenführung

§ 7
Aufbewahrung

§ 8
Neubeurkundung nach Verlust eines Registers

§ 9
Beurkundungsgrundlagen

§ 10
Auskunfts- und Nachweispflicht

§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Anmeldung der Eheschließung

§ 13
Prüfung der Ehevoraussetzungen

§ 14
Eheschließung

§ 15
Eintragung in das Eheregister

§ 16
Fortführung

§ 17
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

§ 18
Anzeige

§ 19
Anzeige durch Personen

§ 20
Anzeige durch Einrichtungen

§ 21
Eintragung in das Geburtenregister

§ 22
Fehlende Vornamen

§ 23
Zwillings- oder Mehrgeburten

§ 24
Findelkind

§ 25
Person mit ungewissem Personenstand

§ 26
Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes

§ 27
Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 28
Anzeige

§ 29
Anzeige durch Personen

§ 30
Anzeige durch Einrichtungen und Behörden

§ 31
Eintragung in das Sterberegister

§ 32
Fortführung

§ 33
Todeserklärungen

§ 34
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

§ 35
Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

§ 36
Geburten und Sterbefälle im Ausland

§ 37
Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen

§ 38
Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern

§ 39
Ehefähigkeitszeugnis

§ 40
Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung

§ 41
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

§ 42
Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern

§ 43
Erklärungen zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

§ 44
Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

§ 45
Erklärungen zur Namensführung des Kindes

§ 46
Änderung einer Anzeige

§ 47
Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung

§ 48
Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

§ 49
Anweisung durch das Gericht

§ 50
Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 51
Gerichtliches Verfahren

§ 52
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

§ 53
Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

§ 54
Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

§ 55
Personenstandsurkunden

§ 56
Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden

§ 59
Geburtsurkunde

§ 60
Sterbeurkunde

§ 61
Allgemeine Vorschriften für die Benutzung

§ 62
Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 63
Benutzung in besonderen Fällen

§ 64
Sperrvermerke

§ 65
Benutzung durch Behörden und Gerichte

§ 66
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

§ 67
Einrichtung zentraler Register

§ 68
Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen

§ 69
Erzwingung von Anzeigen

§ 70
Bußgeldvorschriften

§ 72
Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 73
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 75
Übergangsbeurkundung

§ 76
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher

§ 77
Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher

§ 78
Heiratsbuch

Artikel 2
Änderung von Bundesgesetzen

§ 82a

2. In § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „ § 29b des Personenstandsgesetzes “ durch die Angabe „ § 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes “ ersetzt.

Artikel 3
Änderung von Rechtsverordnungen

1. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Das geltende Personenstandsrecht

2. Das Personenstandswesen im Ausland

3. Anlass und Gegenstand der Reform

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Die Neuorganisation des Personenstandswesens

2. Die Benutzung der Personenstandsbücher

3. Die Kommunikation mit dem Bürger, den Behörden und den Gerichten

4. Die Durchführungsvorschriften

5. Die Übergangsregelungen

III. Änderung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 2 und 3 PStRG-E)

IV. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Abschaffung des Familienbuchs

1.2 Wegfall des Anordnungsverfahrens

1.3 Wegfall des Buches für Todeserklärungen

1.4 Wegfall der Abstammungsurkunde

1.5 Wegfall des Geburtsscheines

1.6 Vereinfachung der Berichtigungsmöglichkeiten

2. Einführung der Informationstechnik IT

2.1 Nutzung des elektronischen Mitteilungsverkehrs

2.2 Wegfall von Archivierungskosten

2.3 Wegfall von Matrixdruckern

2.4 Sonstige IT-bedingte Effizienzsteigerungen

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Kosten für Rückführung und Abgleich der Familienbücher,

2. Einführung der Informationstechnik

2.1 Kosten des Datenaustauschprogramms

2.2 Kosten des Registrierungsprogramms

2.3 Kosten des Signaturverfahrens

2.4 Kosten der Software-Administration

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

1. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu Artikel 2

Zu den Absätzen 1 bis 6, 8, 11, 12, 14, 15, 19, 21 und 22

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 82a

Zu § 82b

Zu Absatz 16

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Absatz 18

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 20

Zu Absatz 23

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.