[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geburtenabstandes"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 426/1/06

... Nach der Regelung des Entwurfs haben Eltern nur dann einen Anspruch auf ein Elterngeld für ein Folgekind nach § 2 Abs. 1 bis 4 BEEG-E, wenn sie nach dem ersten Geburtstag des Kindes entweder wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder das nicht unerhebliche gesundheitliche Risiko kurz aufeinander folgender Schwangerschaften eingehen. Es erscheint grundsätzlich bedenklich, an den Zeitraum des Geburtenabstandes wesentliche Rechtsfolgen zu knüpfen, da der Staat hier indirekt Wertungen und Steuerungen in einem höchstpersönlichen Bereich vornimmt. Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist häufig abhängig von dem unterschiedlichen Angebot an Kinderbetreuung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ein Elternteil, der beim ersten Kind die Elternzeit voll ausnutzt, hat einen im Rahmen der Zielsetzung des Elterngeldes ausgleichswürdigen Erwerbsnachteil, wenn er nach dem Ende der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes seine Erwerbstätigkeit nicht wieder aufnehmen kann. Ferner sprechen Gründe der Gesundheit der Mutter und des Folgekindes dagegen Mütter dazu zu drängen, allzu schnell wieder schwanger zu werden. Allenfalls ist eine zeitliche Grenze von 36 Monaten zwischen den Geburten vertretbar. Dieser Zeitraum stünde auch in Übereinstimmung mit den Regelungen zur Elternzeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/1/06




Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

7. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

9. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

10. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

11. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 426/06 (Beschluss)

... Nach der Regelung des Entwurfs haben Eltern nur dann einen Anspruch auf ein Elterngeld für ein Folgekind nach § 2 Abs. 1 bis 4 BEEG-E, wenn sie nach dem ersten Geburtstag des Kindes entweder wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder das nicht unerhebliche gesundheitliche Risiko kurz aufeinander folgender Schwangerschaften eingehen. Es erscheint grundsätzlich bedenklich, an den Zeitraum des Geburtenabstandes wesentliche Rechtsfolgen zu knüpfen, da der Staat hier indirekt Wertungen und Steuerungen in einem höchstpersönlichen Bereich vornimmt. Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist häufig abhängig von dem unterschiedlichen Angebot an Kinderbetreuung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ein Elternteil, der beim ersten Kind die Elternzeit voll ausnutzt, hat einen im Rahmen der Zielsetzung des Elterngeldes ausgleichswürdigen Erwerbsnachteil, wenn er nach dem Ende der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes seine Erwerbstätigkeit nicht wieder aufnehmen kann. Ferner sprechen Gründe der Gesundheit der Mutter und des Folgekindes dagegen, Mütter dazu zu drängen, allzu schnell wieder schwanger zu werden. Allenfalls ist eine zeitliche Grenze von 36 Monaten zwischen den Geburten vertretbar. Dieser Zeitraum stünde auch in Übereinstimmung mit den Regelungen zur Elternzeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

7. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

8. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.