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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geheimcodes"


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Drucksache 116/07

... Theoretisch könnte die Erfassung kernbereichsrelevanter Kommunikation bei einer Telekommunikationsüberwachung allerdings durch ein Mithören in Echtzeit weitgehend abgewendet werden. Sobald ein zu überwachendes Gespräch kernbereichsrelevant wird wäre das Abhören und Aufzeichnen der Telekommunikation zu unterbrechen oder gar endgültig zu beenden. Ein solches Vorgehen ist indessen weder praktisch durchführbar noch mit vertretbarem – auch zusätzlichem – personellen und sonstigen Aufwand zu leisten. Auch soweit die überwachte Telekommunikation in fremden zum Teil nicht ohne weiteres identifizierbaren Sprachen und Dialekten oder darüber hinaus unter Benutzung von Geheimcodes geführt wird, könnte selbst bei ständigem parallelem Mithören durch einen Dolmetscher nicht gewährleistet werden, dass der Inhalt der Gespräche sofort zutreffend erfasst und übersetzt wird. Oftmals ist hierfür vielmehr das wiederholte Abspielen und Anhören der aufgezeichneten Kommunikation unabdingbar. Hinzu kommt, dass Betroffene mitunter eine Vielzahl von Telekommunikationsmitteln besitzen und teilweise parallel nutzen, etwa telefonische Absprachen über die parallel im Internet vorzunehmenden Aktivitäten treffen (während vielleicht auch noch parallel ein Telefax eingeht). Die in der Praxis zur Erfassung aller ermittlungsrelevanten Kommunikation regelmäßig notwendige Rundumdie-Uhr-Überwachung könnte bei dem Erfordernis eines Mithörens in Echtzeit selbst bei einer deutlichen Aufstockung der Personalkapazitäten nicht geleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummern 19 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu § 32b

Zu § 32c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 5
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 275/07

... Theoretisch könnte die Erfassung kernbereichsrelevanter Kommunikation bei einer Telekommunikationsüberwachung allerdings durch ein Mithören in Echtzeit weitgehend abgewendet werden. Sobald ein zu überwachendes Gespräch kernbereichsrelevant wird, wäre das Abhören und Aufzeichnen der Telekommunikation zu unterbrechen oder gar endgültig zu beenden. Ein solches Vorgehen ist indessen weder praktisch durchführbar noch mit vertretbarem – auch zusätzlichem – personellen und sonstigen Aufwand zu leisten. Ein Großteil der derzeit zu Zwecken der Strafverfolgung überwachten Telekommunikation wird beispielsweise in fremden, zum Teil nicht ohne weiteres identifizierbaren Sprachen und Dialekten und darüber hinaus unter Benutzung von Geheimcodes geführt. Selbst bei ständigem parallelem Mithören durch einen Dolmetscher könnte hierbei nicht gewährleistet werden, dass der Inhalt der Gespräche sofort zutreffend erfasst und übersetzt wird. Oftmals ist hierfür vielmehr das wiederholte Abspielen und Anhören der aufgezeichneten Kommunikation unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse des Verfahrens unabdingbar. Darüber hinaus sind manche Ge spräche aus sonstigen, der Nutzung des Mediums geschuldeten Gründen (z.B. Hintergrundrauschen, schlechter Empfang) kaum ohne technische Aufbereitung beim ersten Hören zu verstehen. Hinzu kommt, dass Betroffene mitunter eine Vielzahl von Telekommunikationsmitteln besitzen und teilweise parallel nutzen, etwa telefonische Absprachen über die parallel im Internet vorzunehmenden Aktivitäten treffen (während vielleicht auch noch parallel ein Telefax eingeht). Die in der Praxis zur Erfassung aller ermittlungsrelevanten Kommunikation regelmäßig notwendige Rund-um-die-Uhr-Überwachung könnte bei dem Erfordernis eines Mithörens in Echtzeit selbst bei einer deutlichen Aufstockung der Personalkapazitäten nicht geleistet werden. Dies gilt erst recht und gerade im Bereich der für eine Telekommunikationsüberwachung primär in Betracht kommenden organisierten Kriminalität, die regelmäßig die parallele Überwachung mehrerer Personen mit teilweise zahlreichen Telekommunikationsanschlüssen notwendig macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.