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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geld- oder Kapitalvermögen"


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Drucksache 341/05

... Einem Problem, das der Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss aufgeworfen hat, muss jedoch auch im Rahmen dieses Vorschlags Beachtung geschenkt werden: Dass nämlich Vermögen, das nicht in unternehmerischer Weise eingesetzt wird und auch nicht den sozialen Bindungen von Unternehmensvermögen unterliegt, sondern als weitgehend risiko- und wert-verlustfreie Vermögensanlage anzusehen ist, durch rechtliche oder tatsächliche Gestaltungen als Unternehmensvermögen deklariert wird, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu gelangen. Dies gilt selbstverständlich nicht für Betriebsvermögen, das vom Erblasser oder Schenker durch Investition von Geld- oder Kapitalvermögen in unternehmerische Aktivitäten genutzt wurde und das inzwischen der Sozialbindung und Zweckbestimmung des Unternehmens dient. Derartige Umwidmungen des Vermögens sind wünschenswert, auch wenn sie aus dem Gesichtpunkt der Erbschaftsteuerersparnis vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

Begründung

I .Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 341/05 (Beschluss)

... Einem Problem, das der Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss aufgeworfen hat, muss jedoch auch im Rahmen dieses Vorschlags Beachtung geschenkt werden: Dass nämlich Vermögen, das nicht in unternehmerischer Weise eingesetzt wird und auch nicht den sozialen Bindungen von Unternehmensvermögen unterliegt, sondern als weitgehend risiko- und wertverlustfreie Vermögensanlage anzusehen ist, durch rechtliche oder tatsächliche Gestaltungen als Unternehmensvermögen deklariert wird, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu gelangen. Dies gilt selbstverständlich nicht für Betriebsvermögen, das vom Erblasser oder Schenker durch Investition von Geld- oder Kapitalvermögen in unternehmerische Aktivitäten genutzt wurde und das inzwischen der Sozialbindung und Zweckbestimmung des Unternehmens dient. Derartige Umwidmungen des Vermögens sind wünschenswert, auch wenn sie aus dem Gesichtpunkt der Erbschaftsteuerersparnis vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


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