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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geld- und Wertpapierfälschung"


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Drucksache 359/05 (Beschluss)

... Es handelt sich hierbei um ein Delikt, das dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist und vom Unrechtsgehalt der Geld- und Wertpapierfälschung vergleichbar ist. Mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren erfüllt die Vorschrift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Aufnahme in den Anlasstatenkatalog entspricht der Gesetzessystematik, wonach gewerbs- und bandenmäßige Begehungsformen von Delikten in dem Katalog berücksichtigt werden sollen, da die Wohnraumüberwachung auf Grund des dortigen arbeitsteiligen, auf Dauer angelegten vernetzten und regelmäßig konspirativen Zusammenwirkens der Täter und Tätergruppen ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument darstellt.

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Drucksache 359/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,Artikel 4a - neu - § 129 Abs. 4 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,


 
 
 


Drucksache 359/1/05

... Es handelt sich hierbei um ein Delikt, das dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist und vom Unrechtsgehalt der Geld- und Wertpapierfälschung vergleichbar ist. Mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren erfüllt die Vorschrift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Aufnahme in den Anlasstatenkatalog entspricht der Gesetzessystematik, wonach gewerbs- und bandenmäßige Begehungsformen von Delikten in dem Katalog berücksichtigt werden sollen, da die Wohnraumüberwachung auf Grund des dortigen arbeitsteiligen, auf Dauer angelegten vernetzten und regelmäßig konspirativen Zusammenwirkens der Täter und Tätergruppen ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument darstellt.

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Drucksache 359/1/05




Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO Artikel 1 Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO , Artikel 4a - neu - § 129 Abs. 4 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6 und Abs. 9 Satz 4 StPO , Artikel 2 Nr. 2 § 120 Abs. 4 Satz 2 GVG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO


 
 
 


Drucksache 722/1/04

... Es handelt sich hierbei um ein Delikt, das dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist und vom Unrechtsgehalt der Geld- und Wertpapierfälschung vergleichbar ist. Mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zuzehn Jahren erfüllt die Vorschrift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Aufnahme in den Anlasstatenkatalog entspricht der Gesetzessystematik, wonach gewerbs- und bandenmäßige Begehungsformen von Delikten indem Katalog berücksichtigt werden sollen, da die Wohnraumüberwachung aufGrund des dortigen arbeitsteiligen, auf Dauer angelegten vernetzten und regelmäßig konspirativen Zusammenwirkens der Täter und Tätergruppen ein unverzichtbaresErmittlungsinstrument darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 1 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 5 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 6 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 6 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 722/04 (Beschluss)

... Es handelt sich hierbei um ein Delikt, das dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist und vom Unrechtsgehalt der Geld- und Wertpapierfälschung vergleichbar ist. Mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren erfüllt die Vorschrift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Aufnahme in den Anlasstatenkatalog entspricht der Gesetzessystematik, wonach gewerbs- und bandenmäßige Begehungsformen von Delikten in dem Katalog berücksichtigt werden sollen, da die Wohnraumüberwachung auf Grund des dortigen arbeitsteiligen, auf Dauer angelegten vernetzten und regelmäßig konspirativen Zusammenwirkens der Täter und Tätergruppen ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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